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Verrückte Verkehrszeichen vor dem Leonberger Tunnel

Themenstarteram 6. April 2021 um 9:43

Kuckt mal, was die Helden vor dem Leonberger Tunnel aufgestellt haben. Die Schilder auf den beiden Spuren haben die gleiche Bedeutung

Nach längerem Nachdenken würde ich sagen: Auf der rechten Seite fehlt ein "frei" im Zusatzzeichen.

Einfacher verständlich wäre sicherlich eine Pfeiltafel mit Fahrzeugsymbolen gewesen, so etwas in dieser Art https://www.rhein-zeitung.de/.../...llpaper_image_308ab74c69b93aa9.jpg

2 Spuren, gleiche Bedeutung.
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Denke mal auch, die haben das "Frei" vergessen.

 

Hoffentlich hat das schon jemand der zuständigen Behörde gemeldet.

Moin!

Ich meine, das ist korrekt so. Aufgestellt auf beide Seiten, damit man es auch sehen kann, wenn auf einer Seite das Schild verdeckt wir.

G

Es geht um den "Inhalt" der Schilder, nicht um den Standort. Sie haben quasi dieselbe Bedeutung.

Screenshot_20210406-160613_Motor-Talk.jpg

Es ist korrekt weil das Zusatzzeichen,in diesem Fall eindeutig im Zusammenhang mit der Kennzeichnung für die linke Spur, erklärt welche Fahrzeuge nach 150m vom Verbotsschild für die rechte Spur ausgenommen sind.

Für ein einzelnes Schild für nur eine Spur müsste dort das Zusatzschild mit "frei" oder "ausgenommen" angebracht werden.

Was ist daran korrekt, dass es für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte in 150 m Entfernung auf beiden Fahrspuren nicht mehr weitergeht?

Ich mag's mir allenfalls so erklären, dass bereits vor der letzten Ausfahrtmöglichkeit deutlich auf das Durchfahrtverbot für Gefahrguttransporte hingewiesen wurde (falls man auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße bleiben möchte).

Derartige Transporte ohne Vorankündigung "ins Messer laufen zu lassen" ergäbe keinen Sinn.

 

Edit: Bloetschkopf: Wenn dem so ist wie schreibst, erschließt sich das den allerwenigsten Berufskraftfahrern aus Fahrschule oder Grundqualifikation. Wobei ich mit den Inhalten der ADR-Schulung nicht vertraut bin (möglich, dass obiges Beispiel dort vorkommt).

Das Verkehrszeichen 250 verbietet das befahren mit Fahrzeugen "aller" Art,wenn darunter ein Zusatzzeichen mit der Abbildung eines kennzeichnungspflichtigen Gefahrentransportes angebracht ist,bedeutet es das dieses von der Regel ausgenommen ist.

Das linke Zeichen hat durch die innenliegende Markierung die klare Aussage das es nur für kennzeichnungspflichtige Gefahrentransporte gilt.

Somit ist die rechte Spur nicht für kennzeichnungspflichtige Gefahrentransporte gesperrt.

Es sagt nur aus das in 150m das befahren der linken Spur für diese verboten ist.

am 6. April 2021 um 14:47

Also dürften dann rechts nur Gefahrguttransporte fahren.

Ich kenne diese Kombination ohne "frei" nicht und finde auch keinen Beleg für diese Auslegung.

Themenstarteram 6. April 2021 um 15:28

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. April 2021 um 16:39:52 Uhr:

Das Verkehrszeichen 250 verbietet das befahren mit Fahrzeugen "aller" Art,wenn darunter ein Zusatzzeichen mit der Abbildung eines kennzeichnungspflichtigen Gefahrentransportes angebracht ist,bedeutet es das dieses von der Regel ausgenommen ist.

Das musst Du mit einem Beweis belegen!

Ich argumentiere in die andere Richtung. Zeichen 250 heißt "Verbot für Fahrzeuge aller Art". Das Zusatzzeichen darunter ist 1052-30 und heißt "Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" (ich betone auf "nur").

Quelle: https://www.bast.de/.../bezeichnung-der-vz.pdf?__blob=publicationFile

Das ist doch analog zu diesem Beispiel: https://www.stvo2go.de/.../tempo-60-gefahrguttransporter.png

Jetzt bist Du dran!

Das links abgebildete Verkehrszeichen verbietet klar die Durchfahrt für Gefahrguttransporte,das rechte bedeutet das die rechte Spur nur für Gefahrguttransporte zu befahren sind.

Die linke Spur ist dann für alle anderen Fahrzeuge frei,die rechte Spur für alle anderen gesperrt.

Das Vekehrszeichen 250,Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art,kennzeichnet ja ein "generelles" Verbot für Fahrzeuge aller Art.

Das Zusatzzeichen darunter kennzeichnet dann ja grundsätzlich eine Ausnahme des Verbotes.

In diesem Fall dürfen in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 1052-30 "Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" dort fahren.

Das "Nur" in einem Zusatzschild ist nicht grundsätzlich ein Verbot,es sagt aus wer trotz generellem Durchfahrtsverbotes dort fahren darf.

"Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern".

Und eben alle anderen ncht.

Und für das Verbot von Gefahrguttransporten gibt es ja das Verkehrszeichen 261.

Und das ist links im Schild abgebildet und gilt auch nur für diese.

am 6. April 2021 um 15:53

Das Zusatzschild besagt, dass obiges Verbotsschild nur für die auf dem Zusatzschild angezeigte Fahrzeugkategorie gilt. Also bedeutet es das selbe wie das Verbot auf der linken Seite.

Verstehe ich so, dass man in 150m mit einem Fahrzeug mit kennzeichnungspflichtiger Ladung abfahren muss. Was ja durchaus möglich ist.

Weshalb aber nicht auf beiden Spuren das selbe Symbol verwendet wurde, weiss wohl nur der, der das so angeordnet hat (vielleicht).

Das Verkehrsschild 250 ist ein "generelles" Verbot,da müsste man den Gefahrguttransport nicht extra hervorheben um ihn einzeln zu verbieten.

Dafür gibt es das Verkehrsschild 261.

Der Unterschied bei diesem Schild liegt in der Bedeutung des Schildes,anders als ein Halteverbotsschild,ist es ein generelles Verbot.

Bei z.B.: einem Halteverbotsschild muss deshalb eine Zeit,Fahrzeuge oder Lage des Verbotes gekennzeichnet werden um es eindeutig zu kennzeichnen.

am 6. April 2021 um 16:20

Das Zusatzschild unter dem Verbotsschild bedeutet, dass es nur für die im Zusatzschild angegebenen Fahrzeuge gilt.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. April 2021 um 16:39:52 Uhr:

Das Verkehrszeichen 250 verbietet das befahren mit Fahrzeugen "aller" Art,wenn darunter ein Zusatzzeichen mit der Abbildung eines kennzeichnungspflichtigen Gefahrentransportes angebracht ist,bedeutet es das dieses von der Regel ausgenommen ist.

Ein Limit (30) gilt erst einmal für alle Fahrzeuge, ein Zusatzschild „3,5 Tonnen“ heißt, das das Limit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt.

Warum ist das hier anders ?

Es heißt in meinem Beispiel ja auch nicht das Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen von den 30 ausgenommen sind und weiter 50 fahren dürfen.

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