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Verschuldeter Vollkaskoschaden & Schadensminderungspflicht
Hallo Gemeinde,
ich habe am Sonntag meinen 2004er Leon unsanft in einer Leitplanke geparkt. Jetzt schlage ich mich die letzten Tagen also mit den Formalitäten rum.
Eine erste Einschätzung vom Meister bei VW war ein Schaden von rund 8.000, schaut man vergleichbare Autos auf mobile oder autoscout24 an, dürfte der Wagen ohne Knitterwerk noch um die 10.000 gebracht haben.
Mir geht es jetzt drum, was ich am besten mache. Die Versicherung schreibt mir gestern, ich müsse deren Erlaubnis einholen, wenn ich das Fahrzeug verkaufen wolle. Und auch, daß die Gebotshöhe bei Verkauf Einfluß auf die Schadensleistung habe. Das nennt man wohl Schadensminderungspflicht des Versicherten, wenn ich das richtig verstehe.
Ich frage mich jetzt:
- Wenn ich sage, ich reparier das irgendwie so, zahlen die mir doch Schaden laut Gutachten abzgl. Märchensteuer. Was ist mit Wertverlust?
- Entschließe ich mich nach ein paar Wochen, den Wagen doch nicht mehr bei Onkel Egon zu reparieren, sondern einem fliegenden Händler auf die Pritsche zu schieben, muß ich dann immernoch den Preis melden? Wie lange gilt denn die sog. Schadenminderungspflicht?
- Wenn ich jetzt von Pontius zu Pilatus laufe, um wirklich das Höchstgebot zu erzielen, werde ich bestraft, weil meine Versicherung dann einfach weniger leisten wird, hab ich das richtig verstanden?
Danke für Eure Mühe, ich hab damit bisher glücklicherweise noch nichts zu tun gehabt.
Beste Antwort im Thema
So, damit kann man doch schonmal was anfangen.
Variante 1:
Du reparierst nicht, sondern rechnest auf Basis des Gutachtens ab.
Dann erstattet Dir Dein Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts abzüglich SB.
Den Restwert bekommst Du (wenn Du willst) dann von dem Aufkäufer, den der Gutachter Dir noch namentlich benennen wird.
Variante 2:
Wagen wird repariert.
Variante 2.1:
In der Werkstatt:
Du reichst die Rechnung bei der Versicherung ein und bekommst den Brutto-Betrag abz. SB oder Du unterschreibst eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt, zahlst die SB an die Werkstatt und die machen den Rest selber.
Variante 2.2:
Du reparierst selbst:
Du weist der Versicherung die Reparatur nach, z.B. durch Vorlage eines Fotos.
Du bekommst die Netto-Raparaturkosten abz. SB.
Je nach Unternehmen musst Du damit rechnen, dass das Fahrzeug nachbesichtigt wird und Du nur die Rep-Kosten bekommst, wenn sach- und fachgerecht repariert wurde. Bisschen glattziehen und Sprühdose läuft nicht.
Wertminderung:
Bei allen Varianten: Fehlanzeige, da nicht Umgfang der Kasko-Verssicherung.
Die Kasko ersetzt im Wesentlichen nur den reinen Fahrzeugschaden und die einfachen Transportkosten (Abschleppen in die Werkstatt).
Gruß
Hafi
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40 Antworten
Hallo Hessebub,
am besten wartest Du erstmal ab, bis Du das Gutachten der Versicherung vorliegen hast. Dann können wir Dir besser helfen.
Es gibt verschiedene Abrechnungsvarianten, die sich nach der Höhe der Reparaturkosten, dem Wiederbeschaffungswert (Wert des Wagens ohne den Schaden) und dem Restwert (Wert des Wagens nach dem Schaden) richten.
Das jetzt alles auf Verdacht aufzuzählen, wäre etwas mühsam.
Also wenn das Gutachten da ist: die Zahlen posten und dann geht es weiter.
Gruß
Hafi
Alles klar Hafi!
Aber: Eben habe ich mit dem Gutachter telefoniert. Sagt der mir, da dies ein Vollkaskoschaden sei, erhalte ich als Versicherungsnehmer überhaupt keine Kopie des Gutachtens. Er dürfe mir keinerlei Details der Berechnung nennen, dies sei eine besondere Vereinbarung mit der Versicherung (HUK24). Er sagte, nur die Versicherung und das Autohaus, wo repariert werden soll, bekämen die Berechnung.
Er wird mir jetzt Montag trotzdem per Telefon die Werte nennen, aber ich frage mich, ob das denn alles so normales Prozedere ist?
Hallo,
wenn Deine Versicherung korrekt mit Dir spielt, wird sie Dir eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen.
Du must in der Lage sein, vielleicht mit Hilfe Deiner Werkstatt überprüfen zu können, ob das Gutachten umfänglich und in Ordnung ist.
Solltest Du irendwelche Mängel an dem Gutachten erkennen können, informiere umgehend Deine Versicherung und kläre mit ihr und dem Gutachter das weitere Vorgehen ab.
Sollten irgendwelche Ungereimtheiten nicht zu lösen sein, dann kannst Du im Rahmen des §14 AKB ein Sachverständigenverfahren einleiten. Dies bedeutet, dass Du ein Gegengutachten erstellen lassen musst.
Die endgültige Schadenregulierung wird im Rahmen der beiden Gutachten erfolgen. Es kann jedoch sein, dass Du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben wirst, wenn Dein Gegengutachten nicht umfänglich anerkannt wird.
Gruss HCING
Hallo,
würde mich bedenklich stimmen, wenn man mir als Vertragspartner nicht die Bemessungs- bzw. Berechnungsgrundlagen für den Schaden nennen würde.
Da würde ich mir mal überlegen, ob die mein Vertrauen verdienen.
Und "Vereinbarungen" zwischen HUK und Gutachter, das hört sich ja mal wieder übel an.
Hallo Nachdenker,
bei dem Gutachter handelt vermutlich um eines der "kleinen grünen Männchen" , deren oberste Chefs ihren Hauptsitz in Stuttgart haben.
Solche Vereinbarungen verstossen gegen die guten Sitten.
Zitat:
Original geschrieben von HCING
Hallo Nachdenker,
bei dem Gutachter handelt vermutlich um eines der "kleinen grünen Männchen" , deren oberste Chefs ihren Hauptsitz in Stuttgart haben.
Solche Vereinbarungen verstossen gegen die guten Sitten.
Ja, Stuttgart paßt. -Aber was ist dran an "verstößt gegen die guten Sitten"? Machen das TÜV und Co anders?
Ok Gemeinde,
ich habe jetzt ein paar Zahlen:
Reparaturkosten: 6.700
Wiederbeschaffungswert: 8.800
Restwert: steht noch nicht endgültig fest, ist noch in der Restwertbörse, 4.000 bis 4.500 sind zu erwarten, je nach Gebot
Also, zurückkommend auf meinen ersten Post:
Was sind jetzt genau meine Optionen?
Was zahlt die Versicherung?
Was ist die finanziell optimale Vorgehensweise?
Wie geht es jetzt überhaupt genau weiter?
Was ratet Ihr mir zu tun? -Eine gewisse Grundtendenz, sich "bei der Gelegenheit" von dem Auto/dem Diesel zu trennen, besteht.
Besten Dank für Eure Hilfe - die Versicherung läßt einen ja da informationstechnisch doch eher hängen.
So, damit kann man doch schonmal was anfangen.
Variante 1:
Du reparierst nicht, sondern rechnest auf Basis des Gutachtens ab.
Dann erstattet Dir Dein Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts abzüglich SB.
Den Restwert bekommst Du (wenn Du willst) dann von dem Aufkäufer, den der Gutachter Dir noch namentlich benennen wird.
Variante 2:
Wagen wird repariert.
Variante 2.1:
In der Werkstatt:
Du reichst die Rechnung bei der Versicherung ein und bekommst den Brutto-Betrag abz. SB oder Du unterschreibst eine Abtretungserklärung bei der Werkstatt, zahlst die SB an die Werkstatt und die machen den Rest selber.
Variante 2.2:
Du reparierst selbst:
Du weist der Versicherung die Reparatur nach, z.B. durch Vorlage eines Fotos.
Du bekommst die Netto-Raparaturkosten abz. SB.
Je nach Unternehmen musst Du damit rechnen, dass das Fahrzeug nachbesichtigt wird und Du nur die Rep-Kosten bekommst, wenn sach- und fachgerecht repariert wurde. Bisschen glattziehen und Sprühdose läuft nicht.
Wertminderung:
Bei allen Varianten: Fehlanzeige, da nicht Umgfang der Kasko-Verssicherung.
Die Kasko ersetzt im Wesentlichen nur den reinen Fahrzeugschaden und die einfachen Transportkosten (Abschleppen in die Werkstatt).
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Variante 2.2:
Du reparierst selbst:
Du weist der Versicherung die Reparatur nach, z.B. durch Vorlage eines Fotos.
Du bekommst die Netto-Raparaturkosten abz. SB.
Je nach Unternehmen musst Du damit rechnen, dass das Fahrzeug nachbesichtigt wird und Du nur die Rep-Kosten bekommst, wenn sach- und fachgerecht repariert wurde. Bisschen glattziehen und Sprühdose läuft nicht.
GrußHafi
Vor Auswahl dieser Variante würde ich ein Studium der eigenen Versicherungsbedingungen und eine Rücksprache mit dem Kaskoversicherer empfehlen!
Auszug aus den Musterbedingungen des GDV:
Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis , zahlen wir entsprechend dem nächsten Absatz:
Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes.
Insofern ist der schnell zu überlesene Beisatz von Hafi45: ".... und Du nur die Rep-Kosten bekommst, wenn sach- und fachgerecht repariert wurde" nicht zu unterschätzen.
Keine Probleme entstehen nur bei klaren Verhältnisse - nach Hafi also Variante 1 oder 2.1
Vielen Dank Herrschaften!
Nur nochmal zur Deutlichkeit: Gehen wir davon aus, daß sich an den Zahlen, die ich oben gepostet habe, nicht mehr viel ändert, dann erhalte ich in der Variante 1 roundabout 8.800 Euro (Versicherungsleistung + Verkaufserlös) abzüglich SB, richtig? Oder geht da auch noch MwSt ab?
Zitat:
Original geschrieben von der_hessebub
Vielen Dank Herrschaften!
Nur nochmal zur Deutlichkeit: Gehen wir davon aus, daß sich an den Zahlen, die ich oben gepostet habe, nicht mehr viel ändert, dann erhalte ich in der Variante 1 roundabout 8.800 Euro (Versicherungsleistung + Verkaufserlös) abzüglich SB, richtig? Oder geht da auch noch MwSt ab?
Kann sein, dass da noch die MwSt aus dem Wiederbeschaffungswert abgeht und diese nur gezahlt wird, wenn per Rechnung nachgewiesen wird, dass man für das Ersatzfahrzeug MwSt gezahlt hat. Hängt halt wiederum von den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen ab.
Allgemein: Die Versicherung kann nur den Restwert berücksichtigen, über den sie tatsächlich ein konkretes Gebot nachweisen kann. Wenn der Versicherung also z.B. ein Gebot über 4.500,- EUR vorliegt und diese mit diesem Wert abrechnet, man dann das Fahrzeug aber doch für 5.000,- verkaufen kann, wird sich an der Abrechnung nichts mehr ändern.
Zur Übersendung des Gutachtens: Ich denke, hier liegt ein Mißverständnis vor. Der Sachverständige darf -das stimmt- das Gutachten nur an seinen Auftraggeber, die Versicherung, versenden . Aber von dort müßte dir dann ein Duplikat zugesandt werden, sonst wäre das Ganze in der Tat sehr bedenklich.
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Zur Übersendung des Gutachtens: Ich denke, hier liegt ein Mißverständnis vor. Der Sachverständige darf -das stimmt- das Gutachten nur an seinen Auftraggeber, die Versicherung, versenden . Aber von dort müßte dir dann ein Duplikat zugesandt werden, sonst wäre das Ganze in der Tat sehr bedenklich.
Sehe ich auch so.
Ich würde mal unterstellen, dass die Versicherung -selbst wenn es hier die HUK ist- ein Gutachtenduplikat an den VN übermiteln wird. Er muss es nur dort anfordern.
Gruss
Delle
Hallo zusammen,
könnte mir einer der Herren Fachleute bitte einmal sachlich den Begriff:
Schadensminderungspflicht
und das ohne Polemik (!!!) erklären???
Für die Sachverstaendige:
Für die anderen, ein Update:
Ihr hattet Recht. Die HUK24 hat mir mittlerweile auf Nachfrage ein Gutachten-Duplikat zugesendet (allerdings ohne Fotos). Es gibt jetzt auch verbindliche Zahlen (alle brutto):
- Wiederbeschaffungswert 8.800
- Reparaturkosten 6.800
- Restwert (Höchstgebot) 5.690
Bitter ist die Berechnung der Kosten für die Reparatur z.B. wegen der Felgen: Der Hersteller 1000Miglia ist ja pleite, daher kann ich eine einzelne Felge eh nicht mehr nachkaufen, noch dazu wurde der Preis einer SEAT-Felge angesetzt (knapp 200 Euro niedriger als ursprünglicher Felgenpreis). Klarer Fall von Pech gehabt. Der Wiederbeschaffungswert ist an sich nicht ganz unfair, auch wenn man für Felgen, Reifen, Federn und guten Zustand in so einem Bietverfahren nunmal nicht mehr mit viel Bonus rechnen kann. Schade - denn für 8.800 hätte ich ihn unter anderen Umständen sicher nicht verkaufen müssen.
Ich warte jetzt auf Rückmeldung der HUK24, dann entscheide ich final, was passieren wird. Danke Euch für Eure Tipps!