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Versicherer die einen Rabattschutz mit Schaden übernehmen?

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 10:30

Hab mal eine Frage in die Runde.

Sind euch Versicherer bekannt, die einen SF trotz Schaden übernehmen, wenn beim alten Versicherer Rabattschutz bestanden hat und ggf. beim neuen auch einer gemacht wird?

Fall ist ja immer der:

VN hat Rabattschutz in seinem Vertrag. Jetzt hat er einen Schaden. Es erfolgt beim aktuellen Versicherer keine Rückstufung, da Rabattschutz vorhanden ist.

Wenn er jedoch wechseln möchte, so wird der neuen Versicherung der SF nur mit dem Schaden bestätigt. Ein Wechsel wäre also von den SF her sehr negativ.

Sind euch Versicherer bekannt, die den vollen SF mit übernehmen?

Z.B. unter der Vorraussetzung, dass der neue Vertrag auch mit Rabattschutz weiter geführt wird?

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15 Antworten

Nachdem ich gerade mal eine Berechnung (PKW mit SF6) im Vergleicher offen hatte, habe ich mal einen Schaden in H und VK in 2013 eingegeben und einen Vergleich für 2014 gerechnet.

Dabei wurde Rabattschutz in 2013 und auch neu in 2014 berücksichtigt.

Ergebnis lt. Vergleichstool, HDI auch in 2014 SF6, Fahrlehrerversicherung und Mannheimer SF3, die Mehrheit der Versicherer in SF2, wenige ins SF1 bzw. SF1/2

würde jetzt aber mal die Behauptung aufstellen, dass das so nicht stimmt.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass wird das bei VHV und Itzehoer schon mal gemacht haben. Ob Einzelfallentscheidung oder dauerhafte Arbeitsanweisung bzw. Hinweis in den AKB kann ich nicht sagen.

Generali und Kravag habe ich mal von Kollegen gehört.

Angeblich soll Direct Line und Kravag wohl einen echten Rabattschutz haben und ohne Rückstufung dem Folgeversicherer bestätigen. Das wäre ja äußerst fair. In den AKB habe ich das aber nicht nachgelesen, sollte also jeder selbst machen der diesen Fall hat.

Grundsätzlich bin ich kein Freund vom Rabattschutz. Für die Versicherer ist das natürlich eine nette Kundenbindung.

Aber ich versichere jetzt schon mein Auto. Jetzt versichere ich dann auch noch die Hochstufung meines Autos... Denke solche Produkte sind vor allem gut im Deutschen Markt zu platzieren.

Im Einzelfall ok, im allgemeinen halte ich nichts davon, so meine persönliche Meinung.

Wundert mich jetzt aber echt gerade... in meinem Vergleicher kommen da nicht mehr Gesellschaften raus... dabei ist dies extra so vorgesehen, bei Vorschäden auch Rabattschutz anzugeben... vielleicht noch irgendwo ein Eingabefehler, ich werde es mir bei Gelegenheit mal genauer ansehen. Spätestens wenn ich selbst so einen Fall auf dem Schreibtisch habe :-)

Sorry HDI war "Eingabefehler" hatte den als Vorversicherer drin, ist somit klar, dass keine Rückstufung erfolgt und nichts besonderes.

Hm, also, ich hatte das auch. Hatte 2012 einen Vorfall, 2013 war der Rabattschutz wieder aktiv, und dann kam ein Auto, das woanders deutlich billiger war. Also den Wechsel von ADAC zu HUK beantragt, aber der ADAC gab nur die schlechtere SF-Klasse weiter.

Daß das eine interne Sache ist, erfuhr ich da zum ersten Mal. Nur; MUSSTE man die schlechtere Klasse weitergeben? Nachdem, was man so liest, anscheinend nicht. Da sich der ADAC als nicht gerade günstig erwiesen hat - ich wurde wieder aufgenommen - würde ich zumindest als rückenstärkende Option wissen, ob eine Versicherung auch bei schlechter Klasse die ursprüngliche annimmt und was ich zusäzlich dann amchen müsste; der DAC zumindest rückt die ehemals erreichte Klasse mit benutztem Rabattschutz jedenfalls nicht raus.

Sorry aber ihr habt das Prinzip des Rabattretters nicht verstanden. Das dient nicht dazu, dem Versichungsnehmer etwas Gutes zu tun sondern die Kundenbindung zu erhöhen, dadurch das dieser Rabattretter eben nur dann zieht, wenn man die Versicherung nicht(!) wechselt.

Daher haben die Versicherer auch keinerlei Antrieb, das bei der Meldung an andere Versicherer weiter zu melden.

Gruß

McFly

So ist es, man schließt eine Versicherung für eine Versicherung ab mit dem Ziel sich an EINE Versicherung zu binden.

Als Makler bin ich kein Freund solcher Optionen die teilweise sogar richtig Geld kosten...

Wenn man dann den Rabattretter ein zweites Mal in Anspruch nehmen muss, ist man ein schlechtes Risiko, fliegt raus und bekommt den SFR ohne Rabattretter bestätigt. Also immer aufpassen und keinen Unfall verursachen.

Naja ganz so dramatisch ist jetzt auch wieder nicht... Es gibt einige Versicherer, die den SFR trotz Schaden übernehmen. Ob es Sinn macht, eine Versicherung für eine Versicherung abzuschliessen muss hingegen jeder für sich selbst entscheiden.

Hallo !

 

Kann aus eigener Erfahrung was zusteuern. Der einzige echte Rabattschutz ist der der Directline

Also die Directline meldet keinen Stufungspflichtigen Schaden weiter wenn man den NIX-PASSIERT-TARIF hat.

Dh. Sie sagen der Nachversicherung zwar dass es einen Schaden gegeben hat, dieser jedoch nicht von der Directline oder dem Nachversicherer zu stufen ist.

Ungefähr so als hätte man den zurückgekauft.

 

Sinn der Sache ist dass man dem Nachversicherer die Chance geben muss die Daten des Kunden zu prüfen. Sprich ob er einen Unfall hatte, wenn ja wie viele etc. und ob dies mit den Angaben aus dem Antrag übereinstimmt.

 

Dh. aber man wird WEDER von der Directline NOCH vom Nachversicherer gestuft und verliert NICHT seine Prozente. Solange es zumindest bei einem Schaden war pro Kalenderjahr. Wichtig ist nicht der Schadenszeitpunkt sondern das Datum der Meldung. Dh. wer kurz vor Ende des Jahres einen Schaden hat, sollte nicht mit der Meldung bis zum neuen Jahr warten weil sonst der fürs neue Jahr schon "weg" ist.

 

Ich hoffe geholfen zu haben ;))

Glaube ich nicht. ;)

Schon mal das andere Posting gelesen, auf das du auch geantwortet hast?

Oder noch besser, die AKBs von der Directline?

Außerdem. Wenn die den Schaden weiter melden, dann liegt es nicht mehr an der Directline, ob gestuft wird, sondern am neuen Versicherer.

Ich habe jetzt nur kurz den Absatz in den Bedingungen zum "nix passiert Tarif" gelesen. Die üblichen Formulierungen, dass einem Folgeversicherer die Rückstufung gemeldet wird ist hier tatsächlich nicht drin.

 

Die Rabattbestätigung ist ja auch nicht so, dass z.B. 4 Jahre zurückliegende Schäden durch den neuen Versicherer nochmal gestuft werden.

Es wird das Rabattgrundjahr bestätigt aus dem sich die schadenfreien Jahre ergeben. Außerdem werden die Schäden der vergangenen Jahre gemeldet. Diese haben aber keinen Einfluss auf die SF Klasse da diese ja schon berücksichtigt sind. Einzige Ausnahme ein Schaden im laufenden Jahr. Da nimmt dann der neue Versicherer die Rückstufung vor.

Ein Kunde der in 2012 einen Schaden hatte und in SF25 war wäre z.B. auf SF12 für 2013 zurückgestuft worden. Hat aber den Rabattschutz, so dass tatsächlich keine Rückstufung bei diesem Versicherer erfolgt. Wechselt er 2014 zu einem anderen Versicherer, erwartet er eigentlich eine Bestätigung von SF27 (bzw. 26 und neuer Versicherer stuft dann auf 27); da bei seinem Versicherer nicht zurückgestuft wurde. Tatsächlich haben die meisten Versicherer im "Hintergrund" auf 12 zurückgestuft, melden das auch so an den Folgeversicherer, der dann weil in 2013 kein Schaden war mit SF 13 den Vertrag ausfertigt.

Und ich habe auch schon unterschiedliche Handhabungen beim Einsatz des Rabattschutzes gesehen. Manche Versicherer stufen sogar bei einem Schaden eine Klasse weiter, bei anderen bleibt die Klasse wie im vergangenen Jahr, zumindest solange der Kunde nicht wechselt...

So zumindest mein Wissensstand....

Auszug aus "Auskünfte aus dem Schadenverlauf"

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Berücksichtigt wird auch die Sondereinstufung

nach I.2.2.

Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3 sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach

I.5.1 (nix passiert Tarif) fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt.

am 26. November 2013 um 8:22

Ihr solltet einfach einen echten Rabattschutz abschließen.

Diesen gibts bei der Directline. (Ganz sicher) und schimpft sich dort "Nix-Passiert-Tarif"

und bei der Kravag solls das auch geben. (Das allerdings nur vom Hören-Sagen)

Also die Directline meldet keinen Stufungspflichtigen Schaden weiter. Man unterscheidet zwischen Stufungspflichtig und nicht stufungspflichtig. Dh. auch wenn z.b. einen Unfall der Versicherung meldet und dann diese doch nicht in Anspruch nimmt wird der Schaden weitergeleitet aber eben als nicht stufungspflichtig.

Dh. Sie sagen der Nachversicherung zwar dass es einen Schaden gegeben hat, dieser jedoch nicht von der Directline oder dem Nachversicherer zu stufen ist.

Ungefähr so als hätte man den zurückgekauft.

Der Passus mit der Sondervereinbarung bezieht sich auf den Zweitwagen-Tarif. Dort kann man seinen Zweitwagen auch ohne eigenen Rabatt z.b. auf SF25 fahren. Das mann dort nach 1-2 Jahre natürlich nur die "echten" Erfahrenen schadensfreie Jahre mitnehmen kann und nicht die zb. SF25 (25. Jahre schadensfreie Fahren) sollte dann klar sein. Daher der Passus. Gibt genügend Leute die meinen damit die Versicherung austricksen zu können. ;))

Ich hoffe geholfen zu haben ;))

am 26. November 2013 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Glaube ich nicht. ;)

Schon mal das andere Posting gelesen, auf das du auch geantwortet hast?

Oder noch besser, die AKBs von der Directline?

Außerdem. Wenn die den Schaden weiter melden, dann liegt es nicht mehr an der Directline, ob gestuft wird, sondern am neuen Versicherer.

NEIN eben nicht. Der Versicherer sagt dem NACH-Versicherer ob dieser zu stufen hat oder nicht.

BSP: Haftpflichtschaden tritt ein und der Nachbar will mit der Versicherung direkt abrechnen (Vgl. Direktanspruchsrecht). Es kommen 200€ auf. Versicherungsnehmer kann diesen Schaden zurückkaufen und macht das auch. Dann wird aus dem Schaden von einem stufungspflichtigen ein NICHT-Stufungspflichtiger und man verliert beim Nachversicherer nicht seine Prozente.

Gleiches gilt bei der Directline im Nix-Passiert Tarif.

Wäre ja noch schöner wenn der Nachversicherer entscheiden kann ob er dich stuft wenn du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst ;))

am 26. November 2013 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Auszug aus "Auskünfte aus dem Schadenverlauf"

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Berücksichtigt wird auch die Sondereinstufung

nach I.2.2.

Alle anderen Sondereinstufungen und Sondertarife nach I.2.3 sowie Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach

I.5.1 (nix passiert Tarif) fallen, werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt.

Ja genau das steht es doch. Schäden die unter den Nix-Passiert Tarif fallen werden nicht weiterbestätigt.

(Bei der Auskunft nicht berücksichtigt)

Könnt ihr übrigens direkt anrufen und es euch bestätigen lassen. Die bestätigen das auch schriftlich, für die Leute die mir nicht glauben.

Habe übrigens nämlich mal einen Schaden gehabt und bin gewechselt und habe den Schaden nicht mitbekommen. Habe erst später gemerkt dass Directline wohl nahezu die einzigsten sind. Daher bin ich dieses Jahr wieder zurück. Find das eben wenigstens ehrlich und bin bereit dafür auch ein paar Euro mehr zu zahlen

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