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Versicherung akzeptiert merkantile Wertminderung nicht - Klage einreichen?

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 11:11

Hallo Leute,

kurz zu meinem Fall:

- Parkschaden an meinem Fahrzeug (Fahrertür eingedellt). Schuldfrage eindeutig beim Unfallgegner.

- Fahrzeug: Golf IV TDI Pacific 74 KW EZ 09/2003

- Unfallereignis: 12/2009

- Laufleistung Unfallzeitpunkt: 126.000 KM

- KfZ-Wert laut Gutachter: 6.500 €

- Anwalt eingeschaltet

Habe die Schadenssumme fiktiv abrechnen lassen und Geld auch bereits erhalten. Fahrzeug wurde repariert.

Die Versicherung akzeptiert nun aber die vom Gutachter eingebrachte merkantile Wertminderung i.H.v. 300 € nicht. Sie möchte auch nach 2 maliger Aufforderung durch meinen Anwalt 0 Euro zahlen.

Was meint Ihr, soll ich Klage einreichen?

Es geht mir nicht unbedingt ums Geld. Es nervt mich aber, daß Versicherungen IMMER meinen, irgendwelche Kürzungen vornnehmen zu müssen.

Wie stehen die Chancen?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

 

Beste Antwort im Thema

...und die RS behält in der Regel eine Selbstbeteiligung ein, die im vorliegenden Fall 50% der Klagesumme ausmachen würde.

 

Bei einem Vertrag ohne SB führt ein solcher Prozess auch gerne mal zur Kündigung.

Dann lasst nächstes Jahr mal was wirklich Wichtiges passieren (Jobverlust oder ähnliches) und es ist keine RS mehr da.

 

Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf:

 

Genau wie die überwiegende Anzahl der Poster und der RA sehen ich es auch: ein solcher Prozess ist Unsinn.

Es handelt sich hier  keinesfalls um einen völlig unstreitigen Anspruch, den die Versicherung dem TE hier streitig macht.

Es entspricht noch immer der herrschenden Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung verschiedene Voraussetzungen erfüllen müss. Dazu gehört nun mal das Alter und die Laufleistung sowie Art und Umfang der Beschädigung.

 

Die üblicherweise herangezogenen Parameter erfüllt der Schaden am Wagen des TE nicht.

Ob ein Richter sich die Mühe macht, hier einen Ausnahmefall anzunehmen diesen im Detail zu prüfen, erscheint bei dieser Schadenhöhe mehr als zweifelhaft.

 

Nur weil ein SV eine Wertminderung ins Gutachten schreibt, ist sie noch lange nicht entstanden. Die können sich nämlich auch irren (auch wenn sie das ungern zugeben...)

 

Ergo: Froh sein, dass der Schaden reguliert ist und fertig.

 

Hafi

 

 

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59 Antworten

nunja, ein Anwalt freut sich nicht über solche Peanuts und die Gerichte erst recht nicht

Ist dir die eigene Zeit auch so wenig wert wie die der anderen?

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 11:26

Hmm, so eine Antwort habe ich eigentlich nicht erwartet.

Meine Frage war eher, wie die Chancen stehen. Möchte natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Aber so ein stures Verhalten der Versicherung möchte ich auch nicht so einfach akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

Was meint Ihr, soll ich Klage einreichen?

da das auto älter als 6jahre ist und deutlich über 100tsd.km gelaufen hat, hängts von der laune des richters ab ob der dir die wertm. zuspricht oder nicht und da muss der schon nen verdammt guten tag gehabt haben.....!

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

- Anwalt eingeschaltet

...

Wie stehen die Chancen?

Über Prozesschancen, Risiken und Nebenwirkungen wird der eingeschaltete Anwalt qualifiziert Auskunft geben können - hierfür wird er bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

da das auto älter als 6jahre ist und deutlich über 100tsd.km gelaufen hat, hängts von der laune des richters ab ob der dir die wertm. zuspricht oder nicht und da muss der schon nen verdammt guten tag gehabt haben.....!

Stimmt, bei der Laufleistung und dem Alter wäre es eher unüblich wenn die Wertminderung akzeptiert würde.

Für den Rest ist der eigene Anwalt zuständig, zumal eh schon eingeschaltet. Das ist der Job für den er bezahlt wird.

Gruß Meik

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 13:13

Also, der Anwalt hat mir mitgeteilt, daß er mir aus

"prozessökonomischer" Sicht abraten würde ...

hmm, scheine hier wohl keine "Mitstreiter" zu finden.

Werde das prozessieren dann wohl besser lassen.

Aber ungerecht find ich´s trotzdem. Gibt ja in jüngerer Zeit

- selbst vom BGH - genug Urteile, die auch älteren Fahrzeugen eine

Wertminderung zusprechen.

Trotzdem danke für Eure Infos.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Über Prozesschancen, Risiken und Nebenwirkungen wird der eingeschaltete Anwalt qualifiziert Auskunft geben können - hierfür wird er bezahlt.

:D:D:D

 

......und die Höhe der sachverständigenseits ermittelten Wertminderung steht im Gutachten :cool:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

 

hmm, scheine hier wohl keine "Mitstreiter" zu finden.

wer sagt denn das?............:confused:

 

Gruß

 

Delle :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

 

hmm, scheine hier wohl keine "Mitstreiter" zu finden.

wer sagt denn das?............:confused:

Gruß

Delle :D

mal ganz unbefangen:

ist denn überhaupt eine wertminderung eingetreten?

wegen ner delle in der tür ist es ja normalerweise kein unfallwagen.

abgesehen davon das ich bei diesem auto irgendwelche verluste im verkauf bei so nem schaden kaum für vorstellbar halte....grundsätzlich: ist das eine?

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal ganz unbefangen:

ist denn überhaupt eine wertminderung eingetreten?

 

wegen ner delle in der tür ist es ja normalerweise kein unfallwagen.

 

abgesehen davon das ich bei diesem auto irgendwelche verluste im verkauf bei so nem schaden kaum für vorstellbar halte....grundsätzlich: ist das eine?

Das Thema hatten wir aber auch schon des öfteren hier bei MT.

 

Grudsätzlich ist jeder Unfallschaden beim Verkauf anzugeben.

 

Sicherlich kann man darüber diskutieren ob und wann diese Wertminderung eintritt (eigentlich tatsächlich erst beim Verkauf, vorher wohl nicht........:D).

 

Dann müsste man mal die Marktlage auswerten. Ist der Golf am Wohnort des TE ein gefragtes Modell? dann dürfte eine Wertminderung wohl eher nicht in Betracht kommen.

 

Würde das Auto im Dunstkreis der Wölfestadt rumfahren, dann doch wohl schon eher. Weil dort gibt es genug heile Golf`s und ein reparierter lässt sich zwangsläufig wohl nur mit einem Preisnachlass verkaufen.

 

Dann wäre es auch noch wichtig, ob die Tür erneuert wurde, oder diese "nur" instandgesetzt wurde. 

 

Bei einem Neuteil ist das sicher nicht so von Nachteil, wie bei einer Instandsetzung.

 

Aber man findet natürlich für alles Argumente und Gegenargumente.

 

z.b. ist ja nur ein Pippischaden, alles nicht so schlimm....u.s.w.......

 

Hängt halt immer von den Umständen im Einzelfall ab, meine ich.........

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 14:16

Also, Fahrzeug ist in NRW unterwegs.

Tür wurde quasi vom Verwerter geholt. Ist aber im TOP Zustand gewesen. Sogar die Farbe passt exakt.

Also, genau so hat die Versicherung auch argumentiert: Der Wagen sei ein marktgängiges Fahrzeug.

Na und? Trotzdem würde ich mir persönlich bei zwei sonst identischen Fahrzeugen und gleichem Preis lieber das kaufen, welches keinen Unfallschaden hat. Daher sehe ich sehr wohl eine Wertminderung!

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

Also, Fahrzeug ist in NRW unterwegs.

Tür wurde quasi vom Verwerter geholt. Ist aber im TOP Zustand gewesen. Sogar die Farbe passt exakt.

Es geht hier nicht um die Tür du eingebaut hast.

 

es geht um die durch den Unfall beschädigte Tür.

 

Wenn du der Meinung bist, dass die Wertminderung angemessen ermittelt wurde, dann klage doch bitteschön. 

 

Ich weis im Moment nicht wo dein Problem liegt?

 

Sollen wir dir hier sagen, wie der Richter entscheidet?

 

Warum sprichts du nicht mit deinem SV darüber und entscheidest dann?

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 18. Februar 2010 um 14:31

Hätte ja sein können, daß ein paar Leute schon ähnliche Erlebnisse hatten und einen Tipp hätten geben können.

Aber ich lese hier eher heraus: Lass es!

Ist vielleicht auch besser. Ärgern tut es mich trotzdem.

Aber Euch nochmals danke für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Marketing100

Hätte ja sein können, daß ein paar Leute schon ähnliche Erlebnisse hatten und einen Tipp hätten geben können.

Aber ich lese hier eher heraus: Lass es!

Ist vielleicht auch besser. Ärgern tut es mich trotzdem.

Aber Euch nochmals danke für die Antworten.

naja....300euro....sicherlich kein betrag den man mal eben wegwirft....aber für ne klage eher zu niedrig.

wäre mir persönlich das ganze theater nicht wert.

zudem kostet das verfahren ja mehr als 300euro ;)

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