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Versicherung behält knapp 1000,-€ für Unfallauto noch Zurück, was machen ?
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe ein Problem, wo ich nicht weiter weiß was ich machen soll bzw. wir.
Konkret: Autounfall, Verursacher hat alles zugegeben, neues Auto wurde beschafft für uns usw. etc. pp.
Jetzt zum Eigentlichen:
Die Versicherung (Allianz) behält nun Schon seit fast 10 Monaten noch knapp 900,-€ Nutzungsausfallentschädigung ein, sowie die Kosten für die Anmeldung/Ummeldung des neuen Autos. Der Unabhängige KFZ Sachverständige wartet auch noch auf einen teil seines Honorars (300-350,-€). Auch wollte die Allianz für den Verunfallten Wagen, nicht die Summe des Gutachters raus rücken, erst nach Mehrmaliger aufforderung.
Da wir eine Abtretungserklärung beim KFZ Gutachter gemacht haben, wundert es mich doch schon Stark, das dort die Kosten nicht vollständig entrichtet wurden. Auch ist in dieser Erklärung eine Kanzlei enthalten die ''uns'' eigentlich vertreten soll. Letztere hat nun auch ca. 6 Monate nichts von sich hören lassen.
Laut der Kanzlei, wäre der Zuständige Mitarbeiter für unseren Fall an Krebs erkrankt, man wüsste nicht wann er wieder kommen würde, oder ob er Überhaupt wieder kommt.
Was sollen wir machen ? Einen anderen Anwalt wählen ? Der Kanzlei auf die Füße treten ?
Ich danke euch,
Es grüßt
CZEA1989
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23 Antworten
Wie klein ist die Kanzlei? Hat sie nur den einen Anwalt, der erkrankte? Dann kann es problematisch werden.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 14. Dezember 2024 um 17:13:26 Uhr:
Wie klein ist die Kanzlei? Hat sie nur den einen Anwalt, der erkrankte? Dann kann es problematisch werden.
[edit / MT-Mod. - siehe weiteren Kontext]
Das ist die Kanzlei...
Es grüßt
CZEA1989
mach bitte den Link weg. Sonst melde ich das.
Du verstößt hier gegen Persönlichkeitsrechte.
Wenn hier nach der Vorgehensweise in einem konkreten Fall gefragt wird, ist das sowieso unzulässige Rechtsberatung.
Und dann verlinkt man noch der Anwalt, dem man "auf die Füße treten will".....
Geht gar nicht.
...Wo ist das Problem die Kanzlei aufgrund Krankheit zu wechseln?
Ich versteh das Problem nicht....
Der TE ist gehalten dieses Problem als erstes mit der Kanzlei zu klären.
Rechtsberatungsbegehren sehe ich hier noch nicht - eine Kanzlei ist ja bereits eingeschaltet.
Die sollte den TE nun auch zufriedenstellen können - die hat ja auch einen "Auftrag" zu erfüllen.
Wie die das macht, ist deren Sache.
Hallo,
Ich wollte eigentlich nur wissen, wie ich weiter verfahren soll ? Die Kanzlei bzw. Der zuständige Anwalt hatte im April gesagt, wir warten erstmal bis Dezember, dann versuchen wir es noch mal.
WAS Versuchen ?
Es grüßt
CZEA1989
Dann SPRICH doch mit denen, statt hier im Forum zu fragen.
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Dezember 2024 um 20:11:03 Uhr:
Dann SPRICH doch mit denen, statt hier im Forum zu fragen.
Genau.
Die sollen ein letztes Mahnschreiben verschicken. Zahlungsziel zwei Wochen.
Nach Ablauf der Frist soll die Kanzlei ins Mahnverfahren gehen.
Ist doch allgemein bekannt, dass Vorgänge durch das bloße liegenlassen und abwarten sich erledigen. Oder liege ich da falsch?
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Dezember 2024 um 20:11:03 Uhr:
Dann SPRICH doch mit denen, statt hier im Forum zu fragen.
Hallo,
laut Sekretariat bzw. Bürotuse, kann der Fall nur von Herrn XYZ Bearbeitet werden (das ist derjenige der Erkrankt ist).
Mit dieser aussage wurden wir vor 6 Monaten ''hängen'' gelassen. Obige antwort kam vor ca. 1 Monat auf nachfrage. Anscheinend kann dort niemand anderes an den Fall heran .
Es grüßt
CZEA1989
Zitat:
@CZEA1989 schrieb am 14. Dezember 2024 um 20:34:52 Uhr:
. . . .
laut Sekretariat bzw. Bürotuse, kann der Fall nur von Herrn XYZ Bearbeitet werden (das ist derjenige der Erkrankt ist).
Mit dieser aussage wurden wir vor 6 Monaten ''hängen'' gelassen. . . . .
-
Vor 6 Monaten . . . .
NaJa - dann solltest Du Denen mal wieder auf die Füße treten.
Ab und An muss man auch mal unangenehm nervig werden.
Aber über Weihnachten . . . .
Dein Fall scheint für die Kanzlei nicht mehr interessant weil nicht mehr lukrativ zu sein! Bei der geringen Summe wollen die nicht noch einen Mitarbeiter damit beschäftigen. Das sind doch alles nur Ausreden das sich nur genau dieser erkrankte Mitarbeiter damit beschäftigen könnte! Akten einlesen können ist nicht schwer.
Bei einem Verkehrsunfall mit geklärter Schuldfrage ist das eine Angelegenheit von wenigen Minuten.
Aber wie du richtig erkannt hast, lohnt sich für die Kanzlei nicht mehr. Bei 1.000,- € bringt die 1,3 Verfahrensgebühr eigentlich 114,40 €, aber dann muss noch die Geschäftsgebühr zur Hälfte angerechnet werden. Und gemein, wie Versicherungen nun mal sind, macht die Kanzlei die Klage, reicht die ein und dann wird gezahlt mit der Bitte um Klagerücknahme. Und als Honorar gibt es gerade mal 57,20 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.