- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Versicherung bei Schaden durch Überspannung/Blitzschlag
Versicherung bei Schaden durch Überspannung/Blitzschlag
Hallo zusammen,
bin gestern Mitten in der Nacht raus und habe meinen Hybrid, der mit dem serienmäßigen Ladeziegel an einer extra abgesicherten und mit FI geschützten Steckdose hängt, sicherheitshalber abgesteckt, da ein heftiges Gewitter über uns hinweg zog. In meinem Haus existiert bisher weder ein innerer, noch äußerer Blitzschutz, bzw. Überspannungsableiter.
Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen diesbez. gemacht? Wie reagieren die Versicherungen bei evtl. Schäden am Ladegerät/Fahrzeug (durch Überspannung)? Elektr. Geräte im Haus sind ja (ggf.) über die Hausratversicherung abgedeckt, aber wie schaut's beim Auto aus, welches gerade an der Steckdose hängt?
Eine Anfrage bei meinem Versicherungsvertreter läuft bereits...
Würde mich aber trotzdem über Antworten freuen!
Gruß
Gerhob
Beste Antwort im Thema
https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
wirf mal beispielhaft einen Blick auf A223 auf den Seiten 7 und 8.
Sind Bedingungen der HUK, die Musterbedingungen der GDV dürften ähnlich lauten.
Ähnliche Themen
21 Antworten
Interessante Frage, habe sie mal ins Versicherungsforum geschoben, da es hier vermutlich mehr Antworten geben wird.
Gruß
Zimpalazumpala
https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
wirf mal beispielhaft einen Blick auf A223 auf den Seiten 7 und 8.
Sind Bedingungen der HUK, die Musterbedingungen der GDV dürften ähnlich lauten.
Für die VK des Autos könnte das Laden des Akkus zum Betrieb des Kfz gehören. Daher wäre das ggf. ein Betriebsschaden und nicht gedeckt. Anders wäre es, wenn die VK einen Überspannungsschaden beim Laden ausdrücklich inkludiert. Für die TK wäre es ein Schaden, wenn der Blitz direkt einschlägt und dabei einen solchen Schaden anrichtet. Das sollte technisch aber ausgeschlossen werden können.
Kernproblem wäre aber, das Vorliegen der Überspannung nachzuweisen. Ohne Spannungsschreiber kaum machbar.
Ich glaube, die Frage zielt eher in Richtung ‚Abdeckung Überspannungsschäden über die Hausratversicherung“ , falls diese Option mitgebucht wurde. So, wie wenn einem bei einem Gewitter der PC oder ein Lampentrafo abraucht.
Das KFZ ist in der Hausrat ausgeschlossen. Über die TK der Autoversicherung ist es abgedeckt lt. o.g. Bedingungen.
Und das Ladegerät und somit die weiteren Folgen? Ein am Ladegerät hängendes Handy ist vermutlich versichert.
Die Schäden am Kfz zahlt die Kasko, aber was ist mit den Schäden am Ladegerät? Zählt das zum Kfz oder eher zum Hausrat?
Ich gehe davon aus, dass bei Überspannung erst einmal das Ladegerät abraucht und die Überspannung nicht unbedingt am KfZ ankommt.
Das Auto selbst ist eine andere Risikoart als der Hausrat.
Den Charger wird man als Ausstattung des Autos ansehen können.
Siehe dazu A2.1.2 der o. g. Bedingungen. Das Ladegerät gehört zum Betrieb des KFZ und ist somit als Zubehör mitversichert.
Zimpa:
Wenn das Handy im Haus am Stecker liegt, ist es versichert. Steckt es im Lader im Auto während des Vorfalls, dann eher nicht.
Erst mal vielen Dank für die Antworten! Hab heute Mittag bereits etwas gegoogelt und dabei eine sehr bekannte Versicherung gefunden, die eine extra "Elektroauto-Versicherung" anbietet (können aber auch mehr sein) und genau mit den Themen Werbung dafür macht.
Bei meiner aktuellen Versicherung kann ich auf der Homepage nach "Elektroauto" usw. ewig suchen und bekomme keine Treffer. Mein Vertreter hat sich bisher leider auch noch nicht gemeldet. Werde mir morgen (bzw. mittlerweile heute) den Vertrag, bzw. Vertragsbedingungen mal etwas genauer vornehmen, vielleicht finde ich ja ähnliche Stellen wie bei der HUK.
Welche Versicherung (Hausrat oder Kfz) einen evtl. auftretenden Schaden übernimmt wäre mir grundsätzlich ja eigentlich egal :-), obwohl ich bei der Hausrat eher nicht damit rechne. Zu der Zeit als die abgeschlossen wurde, war das Thema E-Mobilität vermutlich noch gar nicht auf dem Schirm. Wenn man erst mal damit anfängt, kann man sich leider alles Mögliche (und vielleicht auch Unmögliche) ausmahlen: Wie schaut's im Worst Case aus, sollte der Akku evtl. sogar noch anfangen zu brennen? Mein Auto steht in einem Holz-Anbau/Carport und rund herum Pflanzen...
Das gleiche Problem besteht ja eigentlich auch beim laden an einer öffentlichen Ladesäule... Wer haftet hier bei einem Schaden? Da ist der Nachweis einer Überspannung vermutlich noch schwieriger. Zuhause kann man evtl. "Glück" haben, wenn es im Schadensfall gleich mehrere Geräte erwischt.
An den ganzen Mist denkt man leider erst, wenn die Karre erst mal vor der Haustüre steht...
Dein durch das Auto in Brand geratener Carport, deine Blumen etc. sind über die Hausrat- bzw. eher Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese tritt unabhängig von der Ursache ein. Wäre in etwa das gleiche, als würde dein Nachbarhaus Feuer fangen und auf deine Hütte übergreifen. Zumindest so lange es keinen schuldhaften Verursacher gibt. Für Gewitter schließe ich das aber mal einfach aus

Zitat:
Zu der Zeit als die abgeschlossen wurde, war das Thema E-Mobilität vermutlich noch gar nicht auf dem Schirm
In dem Zusammenhang rate ich dir, mal generell alle deine Policen überprüfen zu lassen bzw. zu überprüfen. In eigentlich allen relevanten Themen habe ich bspw. eine Leistungsgarantie. Sprich: Leistungen, die neu hinzukommen, habe ich automatisch mitversichert. Wenn also morgen plötzlich Fusionsbetriebene Fahrzeuge im Trend liegen, und diese spezielle Risiken erzeugen, wären diese Leistungen (so sie denn in neueren Verträgen Standard sind) auch für mich versichert.
Da kann sich eine Prüfung durchaus lohnen. Dein "Problem" hätte ich also schon mal nicht

Zitat:
Das gleiche Problem besteht ja eigentlich auch beim laden an einer öffentlichen Ladesäule... Wer haftet hier bei einem Schaden?
Wie immer: der, der den Schaden verursacht hat, bzw. dessen Verschulden vorliegt.
Im Falle der E-Säule wäre das wohl in etwa so: Kam die Überspannung durch einen defekt der Säule:
Der Betreiber müsste haften.
Kam die Überspannung durch eine Überspannung im Stromnetz (wildgewordenes Kraftwerk): Der Netzbetreiber müsste haften.
Lag es schlichtweg an höherer Gewalt und dazu zählen Blitzschläge, haftest du, bzw. musst deine Haftung auf eine Versicherung abwälzen. Also haftet deine Teilkasko. Einzig denkbar wäre noch, dass der Ladesäulenbetreiber seinen rudimentären Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist. Also, salopp gesagt, alle Spannung 1:1 an dein Fahrzeug weiterleitet, ohne dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Davon würde ich aber mal nicht ausgehen. Sollte dem so sein, kämen sicherlich eine (Teil)Haftung in Betracht. Aber keine Sorge: Überspannungsschäden lassen sich relativ leicht nachweisen. War dann noch ein Gewitter vor Ort, wirst du vermutlich nicht der einzige mit einem Defekt sein

Zitat:
Da ist der Nachweis einer Überspannung vermutlich noch schwieriger.
Der Reine Nachweis einer Überspannung ist ziemlich einfach. Interessanter ist da die Frage: wo kam diese her?
Scheinbar ist das ganze Thema noch etwas komplizierter, als befürchtet...
Bei meiner Versicherung habe ich mittlerweile auf der Homepage doch eine Info zu E-Mobilen gefunden. Es gibt zwei verschiedene Tarife bei der VK: Basis und Premium. Nur beim Premium-Tarif sind
"Erweiterte Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge mit E-Kennzeichen"
enthalten. Was genau das für Leistungen sind steht allerdings nicht dabei und damit auch gleich das nächste Problem: Für meinen Hybrid hätte ich damals zwar ein E-Kennzeichen haben können, die Zulassung erfolgte aber durch den Händler nur mit einem normalen Kennzeichen. Ob sich die Versicherung jetzt wohl wortwörtlich auf oben genannten Satz bezieht, oder die erweiterten Leistungen (sollte ich den Premium-Vertrag haben), auch für "E-Kennzeichen berechtigte Fahrzeuge" gelten...???
Mein Versicherungs-Vetreter ist mittlerweile selbst am klären... :-)
Welche Gesellschaft ist es? Und welche Tarifbedingungen (Jahr) liegen zugrunde?