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Versicherung des Unfallgegners verlangt Kopie des Kaufvertrags und Angabe des Kaufpreises. Legitim?

Hallo liebe Gemeinde,

ich hatte vor Kurzem einen Unfall, wobei mein Fahrzeug beschädigt wurde. Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht, so habe ich meinen Wagen von einem KFZ-Gutachter inspizieren lassen und bei der Versicherung des Unfallgegners gemeldet. Nun bekam ich von ihnen (von der Gegenversicherung) einen Brief wo Sie mich darüber informieren, dass der Schaden nun an eine Andere Stelle weitergeleitet wurde und sie mich dazu auffordern ein Formular auszufüllen und unterschrieben zusammen mit Kopien vom Kaufvertrag des beschädigten Fahrzeugs, vom Fahrzeugbrief, dem Führerschein und Fotos von der Unfallstelle abzugeben. Eigentlich hatte ich bereits bei der Schadenmeldung am Unfalltag auf deren Webseite alles angegeben und samt Fotos eingereicht.

Ok, das man das Formular nochmal ausfüllen und unterschrieben abgeben muss, kann man noch nachvollziehen, aber ich verstehe nicht ganz wozu sie unbedingt Kopie von dem Kaufvertrag und die Angabe des Kaufpreises im Formular benötigen. Ist diese Forderung legitim und muss von mir erfüllt werden? Ich meine, dass der Wagen mir gehört, kann ich ja mit der Kopie des Fahrzeugbriefs nachweisen, wozu dann noch der Kaufvertrag und der Kaufpreis?

Ich danke euch herzlichst im Voraus für eure Antworten!

Liebe Grüße

Sigg

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87 Antworten

@sigg

Es wäre durchaus möglich, dass ich rechtlich gesehen gewissen Verpflichtungen habe, ich denke aber dass der Gutachter als Profi, den man genau dafür hinzugezogen hatte, hätte sich nach allen für das Gutachten relevanten Details erkundigen müssen/sollen

Selbstverständlich hast du diese Verpfllichtungen!

Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Was die verlangen ist nicht üblich.

Als Geschädigter hast du das Recht, dass du dir auf Kosten des Unfallverursachers einen Gutachter UND einen Anwalt jeweils DEINER Wahl nimmst.

Also nicht verarschen lassen und ab zum Anwalt. Die wollen es anscheinend so.

Frag doch einfach mal die gegn. Versicherung, warum sie den Kaufvertrag sehen möchten. Dazu braucht es zunächst mal keinen Anwalt.

Zitat:

@delvos schrieb am 1. September 2024 um 17:30:37 Uhr:

Was die verlangen ist nicht üblich.

Als Geschädigter kannst du dir auf Kosten des Unfallverursachers einen Gutachter UND einen Anwalt jeweils DEINER Wahl nehmen.

Also nicht verarschen lassen und ab zum Anwalt. Die wollen es anscheinend so.

Ich danke dir, ja ich denke ein Anwalt wird wohl nötig sein.. Ich habe mir gerade überlegt, ob der Grund dafür, dass sie den Kaufvertrag sehen wollen die evtl. vorhandenen Vorschäden am Fahrzeug. Ich kenne mich nicht aus, aber evtl. können Sie dadurch den Preis, der vom Gutachter errechnet wurde herabsetzen. Oder zumindest es zu versuchen.

Zitat:

@delvos schrieb am 1. September 2024 um 17:30:37 Uhr:

Was die verlangen ist nicht üblich.

Meintest du dabei nur den Kaufvertrag oder auch andere Sachen wie der Kaufpreis und Kopie des Führerscheins? Zudem wollen sie auch die Angabe der Vorschäden am Fahrzeug.

Naja..... Vorschäden am Fahrzeug, ggf noch unrepariert dazu .... da darf ein Versicherer schon mal fragen, oder?

Der Kaufvertrag ist doch völlig irrelevant. Ich kann das Auto auch geschenkt bekommen haben, deswegen entstand doch trotz ein feststellbarer Schaden.

Marktwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert.... niemand weiß, wie hoch der Schaden ist, welchen Fahrzeugwert der Wagen hat, daraus die entstehende Wertminderung. Wo ist das Problem, dem Zahlenden diesen Beleg zur Verfügung zu stellen. Mit Google und Smartphone rumhantieren und dann Datenschutz-Mimimi?

Wird wohl um km-Stände und um Vorschäden gehen.

Bei den Versicherungen ist zwar inzwischen kein unmoralischer Trick mehr ausgeschlossen, aber evtl. haben sie begründeten Zweifel an der Schadenshöhe, WBW, ...

Wenn hier also tatsächlich irgendwas widersprüchlich ist, kann dir u.U. sogar der Anwalt vorerst nicht helfen. Möglicherweise mauert die Versicherung dann bis vor Gericht, und legt dann erst die Fakten auf den Tisch.

Die Versicherung will den Nachweis haben das er der Eigentümer des Autos ist. Ohne Kaufvertrag ist er nämlich kein Eigentümer.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sagen nur aus das man der Halter ist, aber nicht der Eigentümer.

Gibt ein Fall wo jemand nicht nachweisen konnte das sie die Eigentümerin war. Gab da dann kein Geld .

https://www.mandanteninformation.de/.../t2016116.phtml

Zitat

Nach einem Verkehrsunfall ist der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs schadensersatzberechtigt. Die Zulassungsbescheinigung gibt jedoch lediglich Auskunft über den Halter des Fahrzeugs, nicht über den Eigentümer, den berechtigten Fahrer oder den Versicherungsnehmer. Der Geschädigte hätte im Verfahren zum Nachweis seiner Eigentümerstellung den Kaufvertrag für das beschädigte Fahrzeug vorlegen und den Verkäufer als Zeugen benennen müssen.

Zitat Ende

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 01. Sept. 2024 um 18:29:33 Uhr:

Die Versicherung will den Nachweis haben das er der Besitzer des Autos ist. Ohne Kaufvertrag ist er nämlich kein Eigentümer.

Wie kann ein alter Hase in zwei Sätzen so viele inhaltliche Fehler einbauen?

Zitat:

@sigg schrieb am 1. September 2024 um 17:20:17 Uhr:

Der Unfall wurde für mein Verständnis ohne Zweifel von dem anderen Fahrer verursacht

Durchaus möglich, dass die Versicherung hierzu ein anders Verständnis entwickelt.

Wie auch immer, führt an einem Anwalt kein Weg vorbei, zumal die Versicherung jetzt schon anfängt unangenehm zu werden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. September 2024 um 18:31:38 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 01. Sept. 2024 um 18:29:33 Uhr:

Die Versicherung will den Nachweis haben das er der Besitzer des Autos ist. Ohne Kaufvertrag ist er nämlich kein Eigentümer.

Wie kann ein alter Hase in zwei Sätzen so viele inhaltliche Fehler einbauen?

Garkein Fehler , geh auf den Link ;)

Auf der Zulassungsbescheinigung steht sogar drauf das man damit KEIN EIGENTÜMER IST ;)

ES DENKT ABER JEDER ... Leider ...

Zitat :

Nach einem Verkehrsunfall ist der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs schadensersatzberechtigt. Die Zulassungsbescheinigung gibt jedoch lediglich Auskunft über den Halter des Fahrzeugs, nicht über den Eigentümer, den berechtigten Fahrer oder den Versicherungsnehmer. Der Geschädigte hätte im Verfahren zum Nachweis seiner Eigentümerstellung den Kaufvertrag für das beschädigte Fahrzeug vorlegen und den Verkäufer als Zeugen benennen müssen.

Zitat Ende

 

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. September 2024 um 17:53:41 Uhr:

Der Kaufvertrag ist doch völlig irrelevant. Ich kann das Auto auch geschenkt bekommen haben, deswegen entstand doch trotz ein feststellbarer Schaden.

Nein der Vertrag wird wahrscheinlich immer wichtiger , da nur der Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Ein Fehler ist schon mal das Wort Besitzer

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