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Versicherung für neues Fahrzeug ohne Kennzeichen bzw. Abmeldung des alten Fahrzeugs

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 6:39

Hallo zusammen,

eine Werkstatt hat die Reparaturkosten des Kostenvoranschlags ohne Absprache einfach auf das 3fache hochgezogen. Bis die Angelegenheit geklärt ist (wahrscheinlich gerichtlich) behält sie das Fahrzeug ein (und das trotz dessen Halter jemand anderer ist). Ist aber nen anderes Thema.

Das Auto ist sehr sehr alt mit vielen Kilometern auf der Uhr daher habe ich es innerlich eh schon abgeschrieben. Nun möchte ich mir aber ein neues Fahrzeug zulegen und meine Versicherung auf dieses neue Fahrzeug laufen lassen. Dazu muss das alte (in der Werkstatt befindliche) Fahrzeug aber abgemeldet werden. Die Werkstatt verwährt mir aber jeglichen Zugriff darauf und rückt nicht mal die Kennzeichen für eine Abmeldung raus.

Welche Möglichkeiten habe ich nun ohne Kennzeichen meine bestehende Versicherung auf das neue Fahrzeug laufen zu lassen?

Danke und Gruß

Kandaules

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42 Antworten

Ohne Kennzeichen kannst du nicht abmelden. Und: neues Fahrzeug, neue Versicherung, du bekommst deswegen eh nicht deinen alten Versicherungsvertrag. Vlt. solltest du mal zur Polizei, die Werkstatt muss dir wenigstens die Kennzeichen rausrücken. Die ZBI hast du aber selber?

Ich bin der Meinung, dass das so nicht klappt, wie Du es Dir vorstellst. Du kannst ein neues Fahrzeug lediglich vorerst als Zweitwagen auf Dich anmelden. Zudem sind dafür KFZ-Steuern fällig dh Du brauchst ohnehin Kennzeichen per Anmeldung des neuen Fahrzeugs.

Die Werkstatt verweigert die Herausgabe des bisherigen Autos (dh nicht nur die Kennzeichen sondern auch die Papiere!) - per Pfandrecht dh Du hast deren Rechnung nicht bezahlt.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:04

Papiere hat die Werkstatt nicht.

Ja, per Pfandrecht behält die Werkstatt das Fahrzeug ein. Der Kostenvoranschlag wurde ohne Rücksprache einfach um das 3 fache überzogen. Bei einem Fahrzeugalter von über 16 Jahren und 344.000km auf der Uhr absolut unverhältnismäßig - zumindest aus meiner wirtschaftlichen Sicht. Zumal bei einem zuvorigen Transport durch die Schutzbriefversicherung auch noch die Endschalldämpferanlage heruntergerissen wurde usw.... (habe ich auch erst später erfahren). Nach Überschreitung des Kostenvorschlagbetrags und der Feststellung, dass es teurer werden wird, hätte ich auch sofort einen Reparaturstopp verlangt und das Auto anderweitig entsorgt oder verkauft. Aber diese Chance hatte ich nicht. Es wurde einfach durchrepariert...

Zudem soll ich sofort in bar bezahlen ohne mich von den Arbeiten und dem eingesetzten Material selber überzeugen zu können. usw. Bislang halte ich die Zahlung daher zurück bis all das geklärt ist. Entweder über Anwalt und/oder später vor Gericht.

Ständig hatte ich auch nach der Höhe der Aufwände bis zu dem Zeitpunkt des Erkennens, dass der im Kostenvoranschlag angegebene Betrag überstiegen wird, gefragt. Diese würde ich sofort ausgleichen.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:10

Zitat:

@Francis_Sun schrieb am 13. Oktober 2024 um 08:51:26 Uhr:

Und: neues Fahrzeug, neue Versicherung, du bekommst deswegen eh nicht deinen alten Versicherungsvertrag.

Mir geht es auch nur um die Schadenfreiheitsrabatte. Ja, mir ist bewusst dass es eine neue Versicherungspolice werden wird.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:11

Zitat:

@Francis_Sun schrieb am 13. Oktober 2024 um 08:51:26 Uhr:

Die ZBI hast du aber selber?

ZBI? Du meinst Fahrzeugschein?

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein befindet sich noch in meinem Besitz. Die Werkstatt hat keinerlei Papiere.

Wenn die das Auto einbehalten, um ihre Ansprüche zu sichern, sei's drum.

Dir die Möglichkeit zu nehmen das Fahrzeug abzumelden, ist nicht zulässig.

Anwalt wirst Du ja schon beauftragt haben, der soll die Herausgabe der Kennzeichen verlangen.

Wenn Du an das Auto ran kommst, kannst auch die beiden SI Codes freilegen und online abmelden, da Dir die ZB1 vorliegt.

Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Das riecht nach versuchtem Betrug, daher direkt zum Anwalt. Zahlungsangebot über die unstittige Summe auf ein Treuhänder-Konto und Herausklage des Autos.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:32

Ja, bereite gerade die gesamte Kommunikation für meinen Anwalt vor. Rechtsschutzversicherung habe ich.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:34

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 13. Oktober 2024 um 09:30:23 Uhr:

Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Zahlungsangebot über die unstittige Summe auf ein Treuhänder-Konto ...

Tja, nur was ist die unstrittige Summe?

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:35

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. Oktober 2024 um 09:28:59 Uhr:

kannst auch die beiden SI Codes freilegen und online abmelden, da Dir die ZB1 vorliegt.

Was sind SI Codes? Finde dazu im Internet nichts.

Wenn es ein Innungsbetrieb ist, kannst du die Innung anfragen ob sie vermitteln können. Die haben eine Schiedsstelle und arbeiten ohne Kostenbelastung des Kunden. Vorerst würden dir die Kennzeichen genügen um den Schaden in der Zeit des ausgeübten Pfandrechts / Straftat zu reduzieren, was sowohl dir als auch der Werkstatt hilft, wenn sie dir den Nutzungsausfall für die Zeit der "Pfandrechtsausübung" finanziell erstatten müssen, was über die Versicherungskosten und die Steuer deutlich hinausgeht.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:39

Aus der Innung ist die Werkstatt bzw. der Betreiber offenbar mittlerweile herausgeflogen.

Themenstarteram 13. Oktober 2024 um 7:41

Zudem kommt noch hinzu, dass er mir nun 14 Euro Standmiete für jeden Tag berechnet. Natürlich um Zahlungsdruck aufzubauen. Im Gegenzug habe ich ihm Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von min. 27 Euro mitgeteilt. Er lacht darüber natürlich, da man bei einem nicht fahrtüchtigen Auto keine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen könne. Sehe ich natürlich anders...

Zitat:

Zitat:

Zahlungsangebot über die unstittige Summe auf ein Treuhänder-Konto ...

Tja, nur was ist die unstrittige Summe?

Das kann der Betrag sein, der für dich akzeptabel ist.

Das hattest du geschrieben:

"Ständig hatte ich auch nach der Höhe der Aufwände bis zu dem Zeitpunkt des Erkennens, dass der im Kostenvoranschlag angegebene Betrag überstiegen wird, gefragt. Diese würde ich sofort ausgleichen."

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