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Versicherung im Erbfall eines Autos

VW Käfer 1200
Themenstarteram 27. August 2022 um 13:49

Hallo zusammen,

ich bin mit der Situation ein wenig überfordert und vielleicht gibt es hier jemanden, der schon in der selben Situation war oder sich aus beruflichen Gründen ein wenig besser damit auskennt. Folgender Sachverhalt ergibt sich bei mir:

Ich habe durch einen eher entfernten Verwandten im vergangenen Jahr einen VW Käfer geerbt. Ihm gehörte das Fahrzeug und er war auch immer Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung, das Auto war aber über die letzten 10 Jahre nicht mehr auf ihn zugelassen, sondern auf ein Familienmitglied, was aber eher pragmatischere Gründe hatte.

Nun zu meiner Frage:

Wie läuft das mit der KFZ-Versicherung im Todesfall ab? Muss ich den Versicherungs-Vertrag des bisherigen (verstorbenen) Versicherungsnehmers übernehmen? Kann ich jetzt einfach bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abschließen oder bin ich an das bisherige Versicherungsunternehmen gebunden? Was ist nun der erste Schritt, damit ich schnellstmöglich die bzw. eine eVB-Nummer erhalte und das Fahrzeug auf mich zulassen kann?

Ich weiß, es sind Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen…

 

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

 

VG,

 

Antoine

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17 Antworten

Wenn Du das Auto auf Dich zulassen willst, bist Du m.E. an nichts gebunden, was das bisherige Versichrungsunternehmen angeht.

Die eVB erhältst Du wenn Du bei einer Versichrung einen Vertrag abschließt. Ich meine online ginge das ganz fix.

1. Versicherer deines "Vertrauens" wählen

2. eVB-Nummer anfordern

2. ummelden (Eigentumswechsel)

4. DEINER

5. Fertig........viel Spass beim fahren

Themenstarteram 27. August 2022 um 14:15

Danke für die schnellen Antworten!

Ich habe mir sagen lassen, dass spätestens, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe mit der neuen eVB-Nummer, dass diese mir sagen werden, dass eine Ummeldung nicht möglich ist, da schon eine eVB-Nummer auf das Fahrzeug läuft und eine zweite eVB-Nummer nicht gleichzeitig darauf laufen kann. Wisst ihr, ob das was dran ist? Die alte Versicherung wurde meines Wissens nach nicht gekündigt..

VG

wenn der letzte versicherungsnehmer

also das "Familienmitglied" nichts dagegen hat kannst du sogar

den schadensfreiheitsrabatt des vertrages übernehmen.

( zumindest so viele jahre wie du den führerschein hast)

am besten suchst du dir eine versichrungsagentur und lässt dich dort beraten.

Zitat:

@Antoine6 schrieb am 27. August 2022 um 16:15:58 Uhr:

Danke für die schnellen Antworten!

Ich habe mir sagen lassen, dass spätestens, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe mit der neuen eVB-Nummer, dass diese mir sagen werden, dass eine Ummeldung nicht möglich ist, da schon eine eVB-Nummer auf das Fahrzeug läuft und eine zweite eVB-Nummer nicht gleichzeitig darauf laufen kann. Wisst ihr, ob das was dran ist? Die alte Versicherung wurde meines Wissens nach nicht gekündigt..

VG

die "alte" versicherung endet automatisch mit der umschreibung auf einen neuen halter.

Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes hat nur Vorteile, wenn der übernommene Rabatt besser ist oder wenn man eine zusätzliche Versicherung benötigt. Als Erbe kann man den Rabatt "erben" bis zur Dauer des Besitzes des Führerscheins. Die Übernahme des Rabattes ist nicht an die Versicherungsgesellschaft gebunden. Wie schon erwähnt vergällt der alte Vertrag mit der Ummelfung des Fahrzeuges. Jedoch nicht der Schadensfreiheitsrabatt. Meines Wissens verfällt dieser 1 Jahr nach dem Todestag des Versicherungsnehmers, außer er wird "vererbt". Dies geschied aber nur auf Anfrage. Man kann den Rabatt auch an Kinder weitergeben. Wie immer ist der maximale Rabatt an die Dauer des Führerscheinbesitzes gebunden.

Themenstarteram 27. August 2022 um 14:55

Ich danke euch allen für die Antworten! Ich kann das Auto also ummelden, auch wenn die Versicherung noch aktiv ist? Umgehe ich mit der Ummeldung also die Pflicht die alte Versicherung kündigen zu müssen?

Für die Ummeldung benötigt man eine neue eVb Nummer. Diese bekommt man nur mit einem neuen Vertrag. Dabei ist es egal welche Versicherungsgesellschaft und ob dazu ein Vorvertrag existiert oder nicht. Durch die Ummeldung bekommt die alte Versicherung von der Zulassungsstelle automatisch eine Mitteilung, daß der alte Vertrag zum Ummeldedatum beendet ist. Daraufhin rechnet die Versicherung den alten Vertrag ab. Läuft im Regelfall ohne Probleme und Zutun automatisch.

Trotzdem sollte man sich das mit dem Schadensfreiheitrabatt überlegen bzw. rechnen lassen. Man frage am besten den Versicherungberater seines Vertrauens. Dieser sollte natürlich auch mit Autoversicherungen zu tun haben. Auch wenn der Vertrauenswürdige eigentlich nur für die Hausrat oder die Unfallversicherung zuständig ist, Auskunft kann er trotzdem geben. Immerhin hat er ja auch schon was verdient und wenn er ein tolles Angebot macht.......

Zitat:

@murkspitter schrieb am 27. August 2022 um 16:23:02 Uhr:

wenn der letzte versicherungsnehmer

also das "Familienmitglied" nichts dagegen hat kannst du sogar

den schadensfreiheitsrabatt des vertrages übernehmen.

( zumindest so viele jahre wie du den führerschein hast)

am besten suchst du dir eine versichrungsagentur und lässt dich dort beraten.

Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabattes ist nur bis zu 6 Monate nach Todeszeitpunkt möglich.

Hat manchmal deutliche finanzielle Vorteile. Andererseits, wenn Oldtimerversicherung ist das hinfällig, die wenigsten nutzen das. Die Prämie richtet sich dann i.d.R. nach Wert etc.

Ansonsten, wie auch schon erwähnt, abmelden kann jeder, der Brief und Schein hat. Zulassen eigentlich auch, hilfreich ist natürlich ein Erbschein bzw. eine Kopie vom Testament dabei zu haben. Dann gehts schneller, weil weniger Fragen auftreten.

(Eigene Erfahrungen)

macht das doch nicht komplizierter wie es ist.

ich wurde noch nie nach einem nachweis über die fahrzeugherkunft gefragt.

egal ob gekauft, geschenkt, geerbt.

für einen halterwechsel braucht man:

- zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 bzw Fahrzeugbrief und fahrzeugschein

-die nummernschilder

( das reicht schon wenn man das auto nur abmelden will)

der neue halter muss dann zur umschreibung zusätzlich noch vorlegen

- den personalausweis

-einen nachweis über die bankverbindung (wg. der kfz steuer)

- eine evb

- nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung

( da reicht aber normalerweise der stempel im teil 1 wenn noch min 1 monat gültig)

- evtl. neue/ andere nummernschilder

optional noch

-den nachweis über ein reserviertes wunschkennzeichen.

und natürlich bankkarte und/oder bargeld besser beides zur hand haben.

in sonderfällen noch aufenthaltgenehmigung, wohnsitznachweis, ...

kann aber in anderen bundesländern anders sein.

ich rede von "meiner" zulassungstelle in RLP

Zitat:

@murkspitter schrieb am 27. Aug. 2022 um 21:18:41 Uhr:

kann aber in anderen bundesländern anders sein.

ich rede von "meiner" zulassungstelle in RLP

Ich behaupte mal, in Hessen ist es genauso.

Allerdings wollen die unter bestimmten Umständen auch das Auto sehen.

Das gibt es oder gab es in der Pfalz auch noch. Allerdings ist nur bei eine Zulassungstelle bekannt. Ludwigshafen Land. Geht fabei um das richtige Anbringen der Kennzeichen am richtigen Fahrzeug. Obwohl man danach, 1 Ecke später, die Kennzeichen ans falsche Auto schrauben könnte.

Zitat:

@GLI schrieb am 27. August 2022 um 21:32:40 Uhr:

 

Ich behaupte mal, in Hessen ist es genauso.

Allerdings wollen die unter bestimmten Umständen auch das Auto sehen.

sowas gibt es bei uns auch.

speziell bei anhängern vom baumarkt.

Nabend. Als Erbe trittst du rein theoretisch die Rechtsnachfolge an und somit übernimmst du erstmal alle vertraglichen Pflichten des Verstorbenen. Auch die KfZ Versicherung. Ob sich die Versicherung auf eine Sonderkündigung einlässt, solltest du mit dieser klären. Aber grundsätzlich übernimmst du die Versicherung bis zum nächsten regulären Kündigungstermin.

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