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Versicherung informieren nach Ummeldung

Themenstarteram 10. August 2021 um 14:07

Hallo,

Ich habe mir gerade einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der ehemalige Halter will jetzt eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung von mir. Er meint, nur so stellt seine Versicherung die Abbuchung seiner KFZ-Haftpflicht ein. Das ist doch Quatsch oder? Online liest man, dass die Zulassungsstelle die Versicherung automatisch informiert. Oder liege ich da falsch?

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17 Antworten

Du liegst richtig

Da musst du ihm gar nix schicken. Es würde genügen, wenn er den Verkauf und die Übergabe ordnungsgemäß dokumentiert und seiner Versicherung und der Zulassungsstelle meldet. Der Rest läuft dann von alleine.

Themenstarteram 10. August 2021 um 14:28

Zitat:

Es würde genügen, wenn er den Verkauf und die Übergabe ordnungsgemäß dokumentiert und seiner Versicherung und der Zulassungsstelle meldet.

Alles klar, habe ich ihm auch so gesagt. Im Kaufvertrag war sogar so ein Zettel für die Versicherung dabei.

Ich halte das Verlangen des Verkäufers für sehr legitim.

Ich würde sogar eine Kaution vom Käufer verlangen, bis zum Nachweis der Ab- bzw. Ummeldung.

Wer das nicht will, bekommt von mir kein zugelassenes Fahrzeug ausgehändigt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. August 2021 um 18:37:16 Uhr:

Ich halte das Verlangen des Verkäufers für sehr legitim.

Ich würde sogar eine Kaution vom Käufer verlangen, bis zum Nachweis der Ab- bzw. Ummeldung.

Wer das nicht will, bekommt von mir kein zugelassenes Fahrzeug ausgehändigt.

In der Reihe der größten Torheiten nimmt dieser Vorschlag einen Platz ganz vorne ein. Was garantiert dem den Käufer das er seine Kaution wiedersieht? Eine Kaution auf die Kaution. Im Kaufvertrag festhalten wann der Kaufgegenstand abgegeben wurde und das ganze mit Uhrzeit und Ggf. Ausweisnr, (und Foto, Kopie). Man kann sich auch einen Verkauf kaputt quatschen. Endlich jemand gefunden, der den Karren kauft und dann noch sonderbare Bedingungen. Mein Ding wäre es nicht, gibt noch genug andere Angebote.

Komisch, dass ich das schon mehrfach erfolgreich so praktiziert habe.

Wenn allerdings ein Verkäufer Mist anzubieten hat, dann muss der vielleicht Risiken eingehen, die ich nicht eingehen will und werde.

Wer ein zugelassenes Fahrzeug aushändigt geht ein Risiko ein, auch wenn man die entsprechenden Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung vornimmt.

Wenn einem Interessenten die Bedingungen nicht gefallen darf er gerne vom Kauf Abstand nehmen. Wer einmal einen Käufer hatte der nicht ummeldet tut sich das kein zweites Mal an, da nimmt man in Kauf das man am Ende etwas weniger Geld kriegt weil weniger Interessenten da sind.

Wahlweise kann man das Fahrzeug auch vorher abmelden. Wie es dem Käufer beliebt.

Bei mir hat mal nachts um 3 die Polizei vor der Tür gestanden weil das Auto das ich Wochen vorher verkauft hatte brennend im Wald stand. Auch wenn sich das alles klären lässt brauch ich das nicht noch mal.

Themenstarteram 10. August 2021 um 20:06

Naja, mir ging es ja vor allem darum ob der Verkäufer eine Kopie der neuen Papiere für die alte Versicherung braucht und das scheint nicht so zu sein.

Ich werde nun auch bald mein altes Auto verkaufen und da würde mich mal interessieren, welche Risiken ich eingehe, wenn ich es angemeldet verkaufe. Kann sonst noch etwas passieren, außer Unannehmlichkeiten, die sich mit Vorlage des Kaufvertrags lösen lassen?

An den Musterverträgen gibts mittlerweile auch Veräusserungsanzeigen für Versicherung und Zulassungstelle. Eine Kopie des Persos des Käufers wäre die Kirsche auf der Sahne.

Es gibt viele Möglichkeiten dass man Ärger bekommt, wenn ein zugelassenes Fahrzeug übergeben wird.

Du stehst gegenüber der Zulassungsstelle und der Versicherung gegenüber in der Pflicht, so lange bis das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde.

Daran ändern auch vertragliche Vereinbarungen oder Mitteilungen nichts.

Leider sind nicht alle Käufer seriös und halten sich an Vereinbarung.

Gemeinsam ummelden oder abmelden und anschließend mit Kurzzeitkennzeichen überführen, sind eigentlich die besseren Lösungen.

Eine nennenswerte Kaution ist eine mögliche Alternative, um den Käufer zur Einhaltung der Vereinbarungen zu bewegen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. August 2021 um 18:37:16 Uhr:

Ich halte das Verlangen des Verkäufers für sehr legitim.

Ich würde sogar eine Kaution vom Käufer verlangen, bis zum Nachweis der Ab- bzw. Ummeldung.

Wer das nicht will, bekommt von mir kein zugelassenes Fahrzeug ausgehändigt.

Ich sags mal anders. Muss man nicht, aber welcher Zacken bricht dem Käufer aus der Krone den Gefallen zu tun, wenn er will. Er bekommt sein Foto, logisch. 90 Sekunden meines Lebens und der Käufer ist glücklich. Der TE hat schon länger zum posten gebraucht. Das sagt alles über den TE.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. August 2021 um 20:39:21 Uhr:

Komisch, dass ich das schon mehrfach erfolgreich so praktiziert habe.

Wenn allerdings ein Verkäufer Mist anzubieten hat, dann muss der vielleicht Risiken eingehen, die ich nicht eingehen will und werde.

Wer ein zugelassenes Fahrzeug aushändigt geht ein Risiko ein, auch wenn man die entsprechenden Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung vornimmt.

Prinzipiell finde ich deinen Vorschlag nicht schlecht - sofern sich der Käufer darauf einlassen will.

Da du das mehrfach schon so gemacht hast, scheint die Akzeptanz aber wohl da zu sein.

Generell sehe ich aber das Risiko bei einem angemeldeten Verkauf (zumindest an Deutsche mit Wohnsitz in D) als sehr gering an. Wenn die Veräußerungsanzeige korrekt an Zulassungsstelle und Versicherung übermittelt wird, sollte eigentlich kein Problem auftreten, was nicht schnell ausgeräumt werden kann.

Themenstarteram 12. August 2021 um 7:48

Ich weiß halt nicht, wie ich einen Verkauf sonst realisieren soll. Das Auto geht nicht gerade weg wie warme Semmeln und ich habe kein Privatgrundstück auf das ich es abgemeldet stellen kann. Wahrscheinlich wird es ein Händler kaufen, der es nach Afrika verschifft und der hustet mir was, wenn ich irgendwas von Kaution zwecks Abmeldung fasel ;-). Bei wetvolleren Gebrauchten, die man an Privat verkauft, kann man sicherlich die hier genannten Vorschlägr umsetzen.

Abgemeldet abstellen und somit einem pot. Käufer keine Probefahrt ermöglichen.... damit sind die Verkaufschancen noch geringer als bei anderen Variante

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