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Versicherung kürzt eigenmächtig Stundenlohn im Gutachten

Themenstarteram 4. November 2010 um 12:29

Hallo!

Vor ein paar Wochen ist in mein stehenden E55 AMG ein besoffener Typ reingefahren.

Schaden laut Dekra-Gutachter ca. 36.000 Euro.

Es ist ja normal das die VErsicherung erstmal ohne MwSt auszahlt (hier ca. 30.000 Euro) und dann bei Nachweis, dass man das Geld zur Neubeschaffung gebraucht auch noch die MwSt bezahlt.

Nun hat die Versicherung aber eine Korosseriewerkstatt gefunden, wo die Arbeitslohn gegenüber MB 6000 Euro weniger ist.

Daraufhin haben sie mir nur 24.000 Euro ausgezahlt.

MEin Fahrzeug hat noch Junge Sterne Gareantie und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

Meinen Anwalt hatte ich von anfang an eingeschaltet. Er meinte die wollen das bis aufs Messer ausfechten (DEVK).

Kommen die damit durch???????????????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Lorie

Kommen die damit durch???????????????

darüber sollte dir eigentlich dein Anwalt genauer Auskunft geben können, dafür wird er bezahlt.

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Zitat:

Original geschrieben von Lorie

Kommen die damit durch???????????????

darüber sollte dir eigentlich dein Anwalt genauer Auskunft geben können, dafür wird er bezahlt.

Du wirst lachen (oder weinen)... ich hatte das gleiche Thema bei selber Versicherung.

Damals, ca.16 Jahre her... war an meinen Neuwagen einen Schaden von über 20000DM entstanden.

Die Gesellschaft, obwohl ich auch einen Anwalt hatte, sowas von queer gestellt...

Die fingen an mal 100 DM zu überweisen, dann man 1000Dm usw usw. Das ging dann 4 Wochen so... Dann wollte man das Auto, welche ich aber schon verkauft habe, sehen... Die Versicherung wurde rechtzeitig von meinem Anwalt über den Verkauf informiert.

Dann sagte die Versicherung, wir erkennen das Gutachten nicht an... der Gutachter hat einen zu hohen Stundenlohn angenommen... insg. war der Streitwert ca. 1500 DM.

Da ich im Rechtschutz bin und die Deckung des Falls klar war, hat mein Anwalt klage eingereicht... und 2 Tage nach einrechen der Klage wurde die 1500 DM gezahlt.

Der Schaden ist damals im März entstanden und das letzte Geld wurde im September/Oktober bezahlt.

Geh mal davon aus, dass das Mode bei denen ist... wenn dass bei 20 Schäden im Jahr klappt.... hat man eine Menge Geld verdient. Vielleicht bekommt der Sachbearbeiter auch einen Prämie...

Lass die Sache von einem guten Anwalt klären, ich hoffe Du bist Rechtschutzversichert.

Wenn ich die D*V* höre, stellen sich bei mir die Zehennägel...

 

Zitat:

Original geschrieben von Lorie

MEin Fahrzeug hat noch Junge Sterne Gareantie und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

Meinen Anwalt hatte ich von anfang an eingeschaltet. Er meinte die wollen das bis aufs Messer ausfechten (DEVK).

Dann wetz schon mal die Messer :p

Deine Chancen stehen nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung gut. Bei Autos die regelmäßig (nachweisbar!) bei MB gewartet wurden hat man auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die durchschnittlichen Verrechnungssätze von Mercedes in deiner Region.

Will heißen: Du hast die schärferen Messer :cool:

Nochwas, geht bei MB nicht auch die Rostgarantie flöten, wenn man in so einer Hinterhofschnellbilligrepraturwerkstatt mit Karosseriearbeiten geht?

hmm ich habe die DEVK bisher eigentlich immer zu den seriösen Versicherungen gezählt, anscheinend habe ich mich da geirrt.

Gibt es irgendwo Listen, welche Gesellschaften "unproblematisch" sind?

Ich war 2 Jahre mit dem KFZ bei der DEVK versichert, bei einem Teilkaskoschaden gab es keine Probleme. Und mein Motorrad ist immernoch dort versichert.

mfg

Abgesehen davon, dass die Wahl mit dem DEKRA-Männchen nicht optimal war, hast Du das Recht auf die MB-Sätze. Aber ob die DEVK das hier bis vors Gericht treiben würde...?

Zitat:

Deine Chancen stehen nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung gut. Bei Autos die regelmäßig (nachweisbar!) bei MB gewartet wurden hat man auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die durchschnittlichen Verrechnungssätze von Mercedes in deiner Region.

Genau so sehe ich das auch.

Wie alt ist denn Dein Auto?

Bis zu einem Alter von drei Jahren hast Du sogar nochmals bessere Chancen.

Bei einem Verweis auf eine günstigere Werkstatt muß Dir auch die gegn. Versicherung - der Schädiger - die Gleichwertigkeit der Reparatur nachweisen.

Aber all das hat Dir sicherlich auch schon Dein Anwalt (hoffentlich Fachanwalt für Verkehrsrecht) ausführlich erklärt.

Zitat:

Original geschrieben von Lorie

Hallo!

Vor ein paar Wochen ist in mein stehenden E55 AMG ein besoffener Typ reingefahren.

Schaden laut Dekra-Gutachter ca. 36.000 Euro.

Es ist ja normal das die VErsicherung erstmal ohne MwSt auszahlt (hier ca. 30.000 Euro) und dann bei Nachweis, dass man das Geld zur Neubeschaffung gebraucht auch noch die MwSt bezahlt.

Nun hat die Versicherung aber eine Korosseriewerkstatt gefunden, wo die Arbeitslohn gegenüber MB 6000 Euro weniger ist.

Daraufhin haben sie mir nur 24.000 Euro ausgezahlt.

MEin Fahrzeug hat noch Junge Sterne Gareantie und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

Meinen Anwalt hatte ich von anfang an eingeschaltet. Er meinte die wollen das bis aufs Messer ausfechten (DEVK).

Kommen die damit durch???????????????

Ich schließe mich den Vorrednern an, denn das BGH-Urteil lässt es meines Erachtens ausdrücklich zu Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt zugrunde zu legen und diese auch bei einer fiktiven Abrechnung zu berücksichtigen. Sofern dein Fahrzeug unter drei Jahre alt ist oder nachweislich alle Inspektionen bei einer Mercedes Benz Werkstatt erfolgt sind, sollte man den Einwand der DEVK eigentlich problemlos entkräften sollen!

Viele Grüße,

Metehan

Zitat:

Original geschrieben von Lorie

und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

wenn du die reparatur auch bei mb machen lässt, wird die vers. wohl ober übel zahlen müssen.........

Nur als Hinweis wegen der Gleichwertigkeit:

http://www.zkf.com/.../...fuer_Unfallinstandsetzung_September_2010.pdf

am 4. November 2010 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Lorie

und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

wenn du die reparatur auch bei mb machen lässt, wird die vers. wohl ober übel zahlen müssen.........

Vielleicht auch die so genannten "Verbringungskosten" für die Fahrt/den Tansport zum fremden Karosseriefachbetrieb "haha hihi"

Hallo,

ich frage mich wie hier 6.000 € Differenz entstehen können!?

Da wurden doch sicherlich auch Teile bzw. Arbeitspostionen von der Versicherung gestrichen.

Mit welchen Stundenlöhnen wurde denn das Gutachten erstellt?

130,00 € und mehr pro Stunde ist bei Mercedes nicht gerade selten.

Hier hilft eigentlich nur noch der Gang zum Rechtsanwalt, besser wäre es gewesen den Rechtsanwalt gleich einzuschalten.

Jetzt wurden schon mal 24.000 € überwiesen, der Streitwert ist somit schon um ein erhebliches niedriger und das wissen die Versicherungen.

Bei DEVK, HUK usw. gibt es meist immer Probleme mit der Schadensregulierung.

Zitat:

Original geschrieben von Lorie

Meinen Anwalt hatte ich von anfang an eingeschaltet.

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

Nochwas, geht bei MB nicht auch die Rostgarantie flöten, wenn man in so einer Hinterhofschnellbilligrepraturwerkstatt mit Karosseriearbeiten geht?

Schon möglich.

Deswegen wirst Du auch bei keinem Versicherer den Verweis auf eine "Hinterhofschnellbilligrepraturwerkstatt " finden.

 

Was allerdings der Mercedesfahrer für eine Werkstatt aussucht, der seinen Wagen nicht einfach bei Mercedes reparieren lässt, wenn er kaputt ist, sondern fiktiv abrechnet, aber die Mercedes Stundensätze haben möchte,  weiß ich nicht.

Hoffentlich keine, bei der die Garantie flöten geht.:rolleyes:

 

@TE: Die Meinung der versammelten Schreiberschaft kann ich leider nicht teilen.

Denn im Gegensatz zu allen, die Dir hier ohne mit der Wimper zu zucken vorhersagen können, wie ein Prozess ausgeht, kenne ich weder Dein Auto noch das Gutachten. Außerdem weiß ich auch nicht, aus welchem Landgerichtsbezirk Du kommst und wie die Berufungskammer dort zu dem Thema steht.

Die anderen scheinen das wohl alles zu wissen. Anders ist dieses Rechtssicherheit kaum zu erklären. 

Ach so, doch. Man könnte es unseriös nennen...

 

Klär es mit dem Anwalt, der sollte das zuverlässiger beurteilen können.

 

Hafi

 

 

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