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Versicherung kurz nach Zulassung kündigen (taggenaue Abrechnung?!)

Themenstarteram 9. März 2012 um 10:45

Hallo,

ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage.

Ein Neuwagen wird versichert und zugelassen. 10 Tage nach Zulassung wird der Wagen verkauft und abgemeldet, dies wird natürlich auch der Versicherung mitgeteilt.

Erfolgt nun eine Taggenaue Abrechnung durch die Versicherung? Also (Jahresbeitrag / 365 Tage)*10 Tage? Oder muss ich vllt. einen ganzen Monat zahlen oder vllt. noch mehr?

Ist das fest geregelt oder gibt es da von Versicherung zu Versicherung unterschiede?

Vielen Dank schon Mal für die Hilfe...

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2012 um 19:16

In den Bedingungen kann auch gar nichts anderes stehen, den über diesen gilt das Versicherungsvertragsgesetz.

siehe da:

§ 39 VVG(Gesetz)Vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

 

Interessant wird bei der Ummeldung auf den Bekannten die Klausel der Neuwagenregelung - ich würde meinem Kunden empfehlen in so einem Fall genau auf diese Klausel genau zu achten und einen Versicherer zu wählen, bei dem das Fahrzeug noch als Neuwagen gilt, da sonst die Klausel nix bringt.

und was sagt die DA-Direkt dazu?

A.2.5.2

(2) Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Besitz

dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat

(erste Eintragung im Brief).

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am 9. März 2012 um 11:04

tagesgenau, halte ich fuer sehr unwahrscheinlich.

der vertrag läuft mind. 1 jahr und kann nach ablauf des jahres unter einhaltung der fristen gekuendigt werden.

soweit das grundsaetzliche.

in deinem fall (fahrzeugverkauf/halterwechsel) wird die VS wohl nach einem (viel teureren) kurzzeittarif abrechnen koennen.

welcher betrag genau anfaellt, duerfte je VS unterschiedlich sein.

Themenstarteram 9. März 2012 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

tagesgenau, halte ich fuer sehr unwahrscheinlich.

der vertrag läuft mind. 1 jahr und kann nach ablauf des jahres unter einhaltung der fristen gekuendigt werden.

soweit das grundsaetzliche.

in deinem fall (fahrzeugverkauf/halterwechsel) wird die VS wohl nach einem (viel teureren) kurzzeittarif abrechnen koennen.

welcher betrag genau anfaellt, duerfte je VS unterschiedlich sein.

Aber das müsste doch je nach Versicherung irgendwo nachzulesen sein?!

Leider habe ich dazu aber nichts gefunden... Und was heißt viel teuerer?

Beispiel:

Versicherungsbeitrag monatlich 200 Euro

Auf 10 Tage gerechnet: ca. 70 Euro

Auch wenn der Betrag jetzt 300 Euro monatlich betragen würde wären es ca. 100 Euro. Meine Sorge ist nur, dass aus 70 Euro auf einmal 300 Euro werden...

am 9. März 2012 um 11:27

moeglicherweise ist durch den halterwechsel auch eine tagesgenaue abrechnung moeglich.

darf ich fragen welche konstellation das werden wird?

eine "tageszulassung" oder warum nur 10 tage?

Themenstarteram 9. März 2012 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

moeglicherweise ist durch den halterwechsel auch eine tagesgenaue abrechnung moeglich.

darf ich fragen welche konstellation das werden wird?

eine "tageszulassung" oder warum nur 10 tage?

Es geht eigentlich um die "VW Führerscheinneulingsprämie", diese wird nur gezahlt, wenn das Fahrzeug min. 1 Tag auf den "Führerscheinneuling" zugelassen sind. Die Zulassung und Versicherung muss, damit die Unterlagen fristgerecht eingereicht werden können, ca. 4 Tage vor Abholung des Fahrzeuges erfolgen. Und da die Abholung am Freitag stattfindet ist die frühste Abmeldemöglichkeit der Montag... So kommen wir auf ca. 10 Tage.

Ich habe mir nun die Versicherung "DA direkt" rausgesucht. Monatsbeitrag von 160 Euro, wenns auf den Führerscheinneuling läuft. Nach 10 Tagen dann die Kündigung. Auto wird auf eine andere Person (nicht verwandt) angemeldet und natürlich auch eine neue Versicherung abgeschlossen...

 

 

Moin,

 

darf man fragen, welche Konstellation Bei Dir vorliegt ?

 

Ich meine, besteht bereits eine andere KFZ Vers. auf Deinen Namen ?

Wird der Vertrag für die 10 Tage ggf später für eine Zulassung genutzt ? Wenn nicht, wird wohl nach Kurztarif abgerechnet, hierbei gibt es verschiedene Modelle, zB, bis 1 Monat, bis 3 Monate usw.

Taggenau wird zwar abgerechnet, aber mit den verschiedenen Berechnungssätzen (zB 1 Monat).

 

Wenn für Dich keine KFZ Vers. bisher bestanden hat und Du später einmal auf Deinen Namen eine abschließen willst, bist Du gehalten, die o.a. KFZ anzugeben.

am 9. März 2012 um 12:04

ist nicht auch folgendes "denkbar" und moeglicherweise einfacher?

zulassung auf den TE und versicherungsnehmer wird der nachfolgende käufer?

tut sich dann die VS nicht leichter, wenn der VN nach 10 tagen dann der halter wird?

natuerlich nur, wenn der käufer jetzt schon feststeht.

Stimmt, Harry hat Recht

Themenstarteram 9. März 2012 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ist nicht auch folgendes "denkbar" und moeglicherweise einfacher?

zulassung auf den TE und versicherungsnehmer wird der nachfolgende käufer?

tut sich dann die VS nicht leichter, wenn der VN nach 10 tagen dann der halter wird?

Für die Versicherung wäre das natürlich wesentlich einfacherer. Die Frage ist aber, ob es auch für uns besser ist. Bei fremden Halter und fremden Fahrer kostet die Versicherung im Jahr ca. 200 Euro mehr. Nun stellt sich die Frage, ob der Versicherungsbeitrag, nach 10 Tagen, bei Halterwechsel auch so "einfach" angepasst wird. D.h. es müssten ca. 200 Euro erstattet werden wg. dem Halterwechsel. Ob die Versicherung das so einfach macht weiß ich nicht...

Da erschien mir meine Variante sicherer.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

darf man fragen, welche Konstellation Bei Dir vorliegt ?

Ich meine, besteht bereits eine andere KFZ Vers. auf Deinen Namen ?

Wird der Vertrag für die 10 Tage ggf später für eine Zulassung genutzt ?

Wenn nicht, wird wohl nach Kurztarif abgerechnet, hierbei gibt es verschiedene Modelle, zB, bis 1 Monat, bis 3 Monate usw.

Taggenau wird zwar abgerechnet, aber mit den verschiedenen Berechnungssätzen (zB 1 Monat).

Wenn für Dich keine KFZ Vers. bisher bestanden hat und Du später einmal auf Deinen Namen eine abschließen willst, bist Du gehalten, die o.a. KFZ anzugeben.

Es besteht keine KFZ Versicherung auf meinen Namen und der Vertrag soll auch für keine zukünftige Zulassung genutzt werden.

Die Frage ist doch eigentlich nur, wie sich diese "Kurzzeittarife" berechnen. Irgendwo muss das doch stehen. Ich bin die gesamten Versicherungsbedingungen durchgegangen und habe nichts in der Richtung gefunden...

Doch, müßte darin stehen, habe eben mal die Bedingungen durchgesehen, aber so auf die Schnelle nichts gefunden.

 

Themenstarteram 9. März 2012 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Doch, müßte darin stehen, habe eben mal die Bedingungen durchgesehen, aber so auf die Schnelle nichts gefunden.

Hier die Versicherungsbedingungen:

http://www.da-direkt.de/.../...Kraftfahrt-Versicherungsbedingungen.pdf

Es kommt ja nur Teil "G" in Frage (Seite 11 und 12) und dort steht nichts von unterschiedlichen Tarifen.

am 9. März 2012 um 12:47

mir gefaellt P.2 (1)

:)

Themenstarteram 9. März 2012 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

mir gefaellt P.2 (1)

:)

P.2 Vorübergehende Erweiterung des Versicherungsschutzes

(1) Endet der Versicherungsvertrag innerhalb der ersten zwölf Monate, wird der Versicherungsvertrag

nach Tagen abgerechnet.

 

Das würde doch heißen es gibt keinerlei Aufschläge oder?

P.2 (1) trifft doch zu.

Themenstarteram 9. März 2012 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

P.2 (1) trifft doch zu.

Ja stimmt :) Hatte mich verlesen...

Also müsste es lt. den Versicherungsbedingungen so klappen wie ich es mir vorgestellt habe. Taggenaue Berechnung ganz egal wie lange das Auto zugelassen ist und das ohne Aufschläge für Kurzzeit...

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