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Versicherung "Neue Zulassung" bei zugelassenem Auto

Themenstarteram 24. Dezember 2010 um 16:22

Hallo Motor Talk Forum,

bisher hat mir das Forum immer gute Informationen geliefert, finde aber nichts wirklich zu folgendem Fall:

Neues Auto ist seit Ende November 2010 bei der R+V Teilkasko versichert (bei 70%). Kostet mich im Jahr knapp 1400€, ne Menge Geld für meine Verhältnisse. (...was mir zugegeben etwas spät aufgefallen ist)

Nun hat mir meine ältere Schwester (Sie ist 34, bei HUK 50%) erzählt das Sie keinen Zweitwagen mehr Zugelassen hat und ich praktisch nun ihren "Zweitwagen" Slot ihrer Versicherung nehmen könnte. Der erwartete Beitrag pro Jahr wäre ca. +/-500€ bei dem Auto. Sie wohnt in einer anderen Stadt (sollte aber kein Problem machen).

Nun die Frage, ist es möglich bei der Versicherung bei der R+V zu kündigen bzw. diese auf Eis zu legen. Das Auto (in Frankfurt) abmelden - und auf Sie in der anderen Stadt zuzulassen? Würde dann mit einem anderen Nummernschild fahren (aus ihrem Wohnort, hab ich kein Problem mit) und weniger Zahlen. Bin mir nur unsicher ob das nach so kurzer Versicherungsdauer Schwierigkeiten gibt oder sonstige Probleme...

Vielleicht hat ja jemanden ansonsten noch einen Tipp zur Vorgehensweise.

Hoffe ihr könnt mir Helfen, Grund ist wie gesagt das Geld. Bei Fragen oder wenn Informationen fehlen kann ich diese gerne noch durchgeben :)

Grüße

AceArcadia

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18 Antworten

dazu wird ein halterwechsel noetig sein.

du kannst ihr das fahrzeug verkaufen und sie kann es unter einer anderen versicherung zulassen.

ein zusätzlicher haltereintrag "kostet" in der regel dann beim verkauf des fahrzeugs.

Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

dazu wird ein halterwechsel noetig sein.

du kannst ihr das fahrzeug verkaufen und sie kann es unter einer anderen versicherung zulassen.

ein zusätzlicher haltereintrag "kostet" in der regel dann beim verkauf des fahrzeugs.

Vielen Dank für die Antwort :) Hätte da nur noch eine Frage:

Was wenn ich das Auto abmelde (also mit Nummernschild etc. zur Zulassungsstelle) und dann wieder ein paar Tage danach (mit evB der neuen Versicherung) mit einem neuen Nummernschild anmelde? Ist das Rechtens bzw. "darf" man das?

 

 

EDIT: Achja:

Meine angestrebte Lösung wäre nun meine Schwester als Versicherungsnehmer anzumelden (Sie schließt einen zusätzlichen Vertrag bei einer 2. Versicherung ab) mit ihren 50 Prozent und ich werde als Halter der das Auto benutzen darf eingetragen (würde mich 400-500€ kosten laut Angebot).

Interessant wäre nun nur was beim Halter geschehen muss, kann ich dieser bleiben oder muss ich das Fahrzeug an meine Schwester oder auch Mutter "verkaufen"? (siehe obere Frage)

soweit ich weiss, "ruht" deine versicherung nur durch abmelden.

bei wiederanmeldung wird diese wieder aktiviert, da ja kein halterwechsel bzw export/verschrottung vorliegen wuerde.

bringt also nur zusätzliche kosten :)

und klär vor der ummelde-aktion beim versicherer deiner schwester ab, ob du offiziell auch zum personenkreis der fahrzeugbenutzer gehören darfst. bei vielen VU bringt die zweitwagenregelung auch gleichzeitig die einschränkung des fahrerkreises auf versicherungsnehmer/partner mit sich.

Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

soweit ich weiss, "ruht" deine versicherung nur durch abmelden.

bei wiederanmeldung wird diese wieder aktiviert, da ja kein halterwechsel bzw export/verschrottung vorliegen wuerde.

bringt also nur zusätzliche kosten :)

Hmm, Zugelassen wird es ja dann nicht mehr auf mich sondern auf meine Schwester (unter ganz neuen Nummernschildern) und im Fahrzeugschein steht dann doch der Name meiner Schwester?

Die Versicherung wo es jetzt läuft hat ja nicht mal den Brief gesehen (als diese abgeschlossen wurde, wurde Sie auf mich zugelassen und eine Kopie meines Fahrzeugscheins und Führerscheins wurde geschickt.)

Was mich noch interessieren würde ist woran genau eine Versicherung mit dem Auto gekoppelt ist (was ist das bindende "Glied"?)

am 27. Dezember 2010 um 20:30

Hängt von der Versicherung ab. VN braucht nicht bei allen auch auch Halter sein. Wichtig ist auch der Fahrerkreis.

Ist zb. deine Schwester VN dann musst der Fahrerkreis so gewählt werden, dass du auch reinpasst.

Und das kostet halt alles.

Gruß

Frank, VN, Halter und über 23 Jahre. ;);)

deine schwester kann das auto nur auf sich zulassen, wenn sie auch eigentuemerin ist.

das bedeutet halterwechsel (halt in diesem fall ein familieninterner verkauf).

SIE kann das fahrzeug natuerlich dann versichern wo und wie sie moechte.

ein reines abmelden und ein paar tage später wieder anmelden (unter gleichem halter) ermoeglicht keinen versicherungswechsel.

Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 20:46

Nochmals vielen Dank für die Antworten :)

Ok dann sollte doch folgendes gehen:

Ich verkaufe mein Auto an meine Mutter, gehe zur Zulassungsstelle (mit Ihr) und wir melden das Auto auf Sie an mit der evB/Doppelkarten Nummer meiner Schwester? (Verkauf an Mutter wäre logistisch gesehen leichter.)

(In dem Beschriebenen Fall gehen wir davon aus das Versicherungsnehmer und Halter laut Versicherung unterschiedlich sein dürfen!)

 

((Oder müsste dann meiner Mutter das Auto mir wieder "verkaufen"?!))

am 27. Dezember 2010 um 20:49

Und läßt die Versicherung Abweichende VN und Halter zu? Und was kostet es?

Gruß

Frank, der sich jetzt mal zurücklehnt und schaut wie das hier ausgeht.

du redest über ungelegte eier.

solltest ERST mit dem versicherer deiner mutter, schwester oder wem auch immer reden ob diese konstellation über zweitwagenregelung überhaupt funktioniert. man kann so oberflächlich keine genaue aussage tätigen, da nur der in frage kommende versicherer dies tun kann.

ist ansich ja auch ganz einfach für dich, wenn du den vermittler deiner mutter z.b. fragst wie eine mögliche konstellation aussehen könnte.

Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von bullrider

du redest über ungelegte eier.

solltest ERST mit dem versicherer deiner mutter, schwester oder wem auch immer reden ob diese konstellation über zweitwagenregelung überhaupt funktioniert. man kann so oberflächlich keine genaue aussage tätigen, da nur der in frage kommende versicherer dies tun kann.

ist ansich ja auch ganz einfach für dich, wenn du den vermittler deiner mutter z.b. fragst wie eine mögliche konstellation aussehen könnte.

Auszug aus Versicherungsangebot das ich mir geben lassen habe:

Geschlecht jüngster Fahrer (außer VN): männlich

Geburtsjahr jüngster Fahrer (außer VN): 1990 {< Ich }>

Geschlecht VN: weiblich

Geburtsdatum VN: 18.08.1975

Fahrzeugnutzung: überwiegend privat

Fahrerkreis: VN und andere

TK Beitrag: 421,43€ pro Jahr (relativ geringe KM Anzahl und Garage)

Sie hat bei ihrer anderen KFZ Versicherung (HUK, wo ihr eigentliches Fahrzeug versichert ist) = SF15 (40%)

Versicherung hat auch gesagt getrennter VN und Halter ist möglich.

EDIT: Tarifgruppe ist übrigens "Öffentlicher Dienst"

und welchen sfr wird dir eingeräumt?

Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von bullrider

und welchen sfr wird dir eingeräumt?

http://img69.imageshack.us/img69/2894/versicherung.png

Meinst die SF Klasse oder? Müsste man im Bild sehen.

aber du bekommst ja nicht die gleiche sf klasse.

deshalb meinte ich ja ist es wichtig dort nachzufragen wie sie mit dem zweitwagen eingestuft wird und ob dann die von dir genannten tarifierungsmerkmale genommen werden können.

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