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Versicherung verlangt Fotos vom Schaden

Hallo zusammen.
Ich möchte einen Haftpflichtschaden fiktiv über KVA abrechnen.
In diesem Zusammenhang habe ich der gegnerischen Versicherung den KVA (netto ~900€) der Vertragswerkstatt samt Zahlungsfrist zugesendet.
Nun will man plötzlich 'aussagekräftige Fotos' des Schadens.
Mit meiner Handycam wird das sicherlich nix...
Nun meine Frage:
ist dies rechtlich üblich, Schadensfotos anzufordern?
Fotos des reparierten Schadens als Nachweis (Nutzungsausfall etc.) sind ja klar.
Mich beschleicht das Gefühl, dass hier wieder nur auf Zeit gespielt wird. Daher werde ich anbieten, sollte der KVA nicht ausreichend sein, werde ich ein GA vom Gutachter meiner Wahl erstellen lassen.
Für Meinungen und Tipps bin ich dankbar!
ALEX

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44 Antworten

Versicherungen wollen das immer, habe auch das Problem. Lustigerweise haben die 20 Fotos der Werkstatt für den KVA nix gebracht, man sieht garnix, auf meinen bescheidenen Handyfotos sieht man das aber sehr gut, habe die dann noch dazu gelegt.

Zitat:

ist dies rechtlich üblich, Schadensfotos anzufordern?

Ja, dass ist üblich. Die Versicherung will das Schadenbild sicherlich mit dem KVA vergleichen.

Du hättest hier auch einen Sachverständigen beauftragen können. Der hätte dir bei der Schadenhöhe ein Kurzgutachten erstellt.

Dann hättest du jetzt nicht so viele Umstände....

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Versicherungen wollen das immer, habe auch das Problem. Lustigerweise haben die 20 Fotos der Werkstatt für den KVA nix gebracht, man sieht garnix, auf meinen bescheidenen Handyfotos sieht man das aber sehr gut, habe die dann noch dazu gelegt.

Ein altes Sprichwort sagt "Schuster bleib bei deinen Leisten"

So etwas passiert, wenn die Werkstatt meint, die Arbeit eines KFZ-Sachverständigen mal so eben nebenbei erledigen zu können.

Auch das richtige Fotografieren eines Schaden mit einer richtigen Kamera will gelernt sein.

Wenn bei 20 Fotos der Werkstatt nicht ein brauchbares ist, spricht das wohl für sich.

:D

... und nachdem du offenbar unschuldig bist, gleich noch einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten auch die Versicheung übernehmen wird.
Ich würde empfehlen, der Versicherung selbstgeschossene Fotos zu senden. Ist die Versicherung hiermit nicht einverstanden, solltest Du ihr mitteilen, dass dann eben ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird. Auch diese Kosten hat dann die Versicherung zu übernehmen.
Und noch was: die Versicherung ist nicht berechtigt, das Auto durch einen Gutachter ihrer Wahl zu besichtigen. Wenn sie schon auf Einschaltung eines Gutachters bestehen würde, darfst du diesen ohne vorherige Genehmigung durch die Versicherung beauftragen.

Hallo,
wie das mit den Fotos rechtlich aussieht, weiß ich nicht, ich bin immer gut damit gefahren, der gegnerischen Versicherung eine Zahlungsfrist zu setzten, und gleichzeitig in dem Anschreiben mitgeteilt, daß bei fristgerechter Zahlung keine weiteren Kosten wie Gutachter und RA auf sie zukommen.
ich hatte 2x einen Haftplichtschaden und beide Male ging das ruckzuck
Beste Grüße
Ingo

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70


... und nachdem du offenbar unschuldig bist, gleich noch einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten auch die Versicheung übernehmen wird.

Ob man bei 900€ immer gleich nen Anwalt braucht der ja auch Geld kostet(auch wenn man ihn nicht selbst zahlt..)? Ich glaube nicht. Zumindest solange es keine echten Probs gibt. Fotos sind doch wohl kein Thema und jede Werkstatt die ich kenne macht eigentlich ordentliche Bilder....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Ein altes Sprichwort sagt "Schuster bleib bei deinen Leisten"
So etwas passiert, wenn die Werkstatt meint, die Arbeit eines KFZ-Sachverständigen mal so eben nebenbei erledigen zu können.
Auch das richtige Fotografieren eines Schaden mit einer richtigen Kamera will gelernt sein.
Wenn bei 20 Fotos der Werkstatt nicht ein brauchbares ist, spricht das wohl für sich. :D

Wenn du meinst, alle (ALLE) Kfz-Sachverständige können richtig fotografieren, dann irrst du aber mächtig gewaltig.

Das habe ich auch nicht behauptet.
Insbesondere bei den Küchentisch- Sachverständigen und den von Nachbar Fritz seinem Schäferhund geprüften und anerkannten Sachverständigen ist deine Kritik berechtigt und angebracht.
Aber diese "Experten" sollten eigentlich kein Thema sein....

@marcxxx
ich brauche mir nur die ganzen Threads hier durchlesen und schon erweist sich Deine Ansicht als falsch. Aus jahrelanger Regulierungstätigkeit kann ich nachweisen, dass der Geschädigte von den Versicherern über den Tisch gezogen wird, wenn er sich selbst um die Regulierung bemüht. Das fängt schon damit an, dass die Versicherung ihren eigenen Sachverständigen schicken will und geht bis zur Verweigerung von Nutzungsausfallzahlungen. Die Frage der Schadenshöhe hat nichts mit der Erforderlichkeit der RA-Einschaltung zu tun.
@dellenzahler
"Nachbar Fritz seinem Schäferhund geprüften und anerkannten Sachverständigen" --> eine gute Formulierung, gefällt mir ...

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70


@marcxxx
ich brauche mir nur die ganzen Threads hier durchlesen und schon erweist sich Deine Ansicht als falsch. Aus jahrelanger Regulierungstätigkeit kann ich nachweisen, dass der Geschädigte von den Versicherern über den Tisch gezogen wird, wenn er sich selbst um die Regulierung bemüht. Das fängt schon damit an, dass die Versicherung ihren eigenen Sachverständigen schicken will und geht bis zur Verweigerung von Nutzungsausfallzahlungen. Die Frage der Schadenshöhe hat nichts mit der Erforderlichkeit der RA-Einschaltung zu tun.
@

Tag,
zum einen muss man festhalten, dass alle die sich hier melden Probleme mit der Regulierung haben. Deiner Feststellung nach wären alle Autos die man kaufen kann schrott, da wenn ich mir hier im Forum so die einzelnen Freds durchlese hat jeder ständig Probleme mit seinem Fzg.
Merke: Derjenige der Probleme hat meldet sich alle anderen sagen nix!
Und nur weil ein eigener (versicherungseigener) Gutachter kommt heisst das nicht immer gleich abzocke.(wenn ich es richtig in erinnerung habe ist auch ein Gutachter hier im Forum gelegentlich für Versicherungen tätig, ob der sich wohl als Abzocker misbrauchen lässt? Ich halte es für mehr als fraglich)
Ich finde man sollte auch mal die Wirtschaftlichkeit in betracht ziehen. Der RA kostet (geschätze) 200€ minimum. Dafür telefoniert er 2 malschreibt 2 Briefe und der Geschädigte erhält seinen Schaden. Das bedeutet in diesem Fall, das 22% der Regulierungssumme der Anwalt bekommt. halte ich für unnötig, denn letzlich zahlen das alle(auch der Geschädigte) über die Prämie mit. Es ist nicht immer als nur Schwarz und Weiß.
Ich kann ebenfalls aus jahrelanger Praxis sagen das nicht jeder abgezockt wird. Und den Nachweis über die Abocke anzukündigen halte ich für gewagt.
Wie gesagt wenn jemand keine Ahnung von der Regulierung hat,es Probleme gibt oder die Schuldfrage unklar ist, ist der Anwaltsbesuch gut und richtig. Jedoch reicht manchmal auch normale Kommunikation und gesunder Menschenverstand aus.
ich habe auch schon bei größeren Schäden anwaltliche Hilfe benötigt...also bin ich sicherlich kein pauschal Gegner....

Doch back to topic:
Der TE hat Erfahrung(2 Schäden problemlos), hat bisher keine Probleme(Fotos sind jawohl kein Problem). Also sehe ich hier keinen Grund für einen Anwalt.
Grüßle

Marc

P.S.: ich glaube es gab da auch schon Urteile, in denen festgestellt wurde das beim kleinschaden ein Anwalt unverhältnismaßig ist, habe aber kein AZ parat.

Hallo,
@marcxxx
100 % Zustimmung!!
dem ist nichts hinzuzufügen
Beste Grüße
Ingo

@marcXXX und rtlsport:
dann seid ihr euch ja mal wieder einig ...
Im übrigen habe ich nichts von "Abzocke" geschrieben. Es fällt halt immer wieder auf, dass Versicherer sich vor Zahlungen drücken, solange der KuUnde anwaltlich nicht vertreten ist. Kommt dann ein Schreiben vom Anwalt, wird ganz schnell nachbezahlt. Ich habe hier unzählige solcher Fälle, aber das wird euch beiden ja nicht interessieren.
Und zu den Gebühren: RA-Kosten würden sich auf ca. 150,00 EUR belaufen. Ich setze hierbei als bekannt voraus, dass es das RVG gibt, welches die Honorare verbindlich in Abhängigkeit zur Schadenshöhe festlegt, unabhängig von der Anzahl der Briefe und Telefonate. Ein Gutachter erhält für ein Gutachten in diesem Fall ca. 200,00 EUR. Würde man hie auf die Idee kommen, darauf zu verzichten, nur wegen der armen "Gemeinschaft der Verischerten"? Meine Meinung jedenfalls ist, dass ein Geschädigter alle ihm rechtlich zustehenden Mittel ausschöpfen sollte ... Würdet Ihr auf einen qualifizierten Helfer verzivhten, der euch keinen Cent kostet ???
Aber wir schweifen vom Thema ab, ich wollte nur nochmal zum Nachdenken anregen, Euere Argumente sind arg versicherungslastig ...

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70


Im übrigen habe ich nichts von "Abzocke" geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70


@marcxxx
[...]
Aus jahrelanger Regulierungstätigkeit kann ich nachweisen, dass der Geschädigte von den Versicherern über den Tisch gezogen wird, wenn er sich selbst um die Regulierung bemüht.
[...]

Naja, abzocken und über den Tisch ziehen sind zwar nicht das Selbe, aber der Grundtenor ist es.

In meinem Bekanntenkreis scheint es auch so zu sein, dass bei sehr wenigen versucht wurde, sie über den Tisch zu ziehen. Das ist aber auch immer eine Frage des Verhaltens als Geschädigter und dem individuellen Fall.

Ich habe es sogar erlebt, dass ein Geschädigter von der gegnerischen Versicherung darauf hingewiesen wurde, dass die Unkostenpauschale zusteht. Also ganz so schwarz wie es hier teilweise gemacht wird ist das Versicherungsgewerbe im Ganzen sicher nicht.

Ob sich da für Bagatellen die Einschaltung eines RAs direkt lohnt?

Ich würde den Mann dan mobilisieren, wenn die Versicherung meine Rechtsauffassung nicht teilt oder wenn es sich um eher komplex angelegte Fälle handelt, bei denen ein Fachmann schneller durchblickt als man es selbst als Laie tut. Wenn mir aber jemand eine Delle beim Parken zufügt würde ich mir merkwürdig vorkommen direkt einen Juristen zu beauftragen, bevor die Versicherung überhaupt querschießen könnte.

Sodele:
habe der Versicherung ein vernünftiges Bild samt Zahlungsfristerinnerung (bereits zuvor gesetzt) geschickt.
Zusätzlich noch sinngemäß:
... sollten weitere Bilder benötigt werden, bin ich gerne bereit diese im Rahmen eines Gutachtens von einem Kfz-Sachverständigen meiner Wahl anfertigen zu lassen.
Schaunmermal ;)

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