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Versicherung (Vollkaskoschaden) will eigenen Gutachter schicken
Hallo,
Meine Mutter hatte mit ihrem Corsa D einen leichten Zusammenstoß mit der Dachrinne unseres Hauses. Beschädigt sind Scheinwerfer (Halter gebrochen, locker), Kotflügel und Stoßstange, Schaden laut Opel KVA ca 4500-5000€. Nun sagt die Versicherung, Sie will einen eigenen Gutachter schicken, da die Höhe so hoch ist und das möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte. Nun meine Fragen: Hat man auch bei einem Vollkasko Schaden das Recht auf einen eigenen Gutachter, oder muss der von der Versicherung akzeptiert werden? Weiterhin gibt es ja die 130% Regel, gilt die auch bei Vollkaskoschädeb wie diesen?
Versicherung ist HUK Coburg, Wagen soll auf jeden Fall repariert werden, da wir ihn noch lange behalten möchten. Restwert des Autos dürfte nach vorläufiger Einschätzung bei ca 4500€ liegen.
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15 Antworten
Gemäß der Bedingungen hat die Versicherung das Recht auf einen "eigenen Gutachter".
Eine 130% Regel existiert in der Kaskoversicherung nicht.
Bei Vorlage einer Reparaturkostenrechnung kann das Fahrzeug bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, ohne Anrechnung des Restwertes, repariert werden.
Wie tief war denn die Dachrinne damit dieser Schaden entstanden ist?
Zusammenstoß mit der Dachrinne unseres Hauses. Beschädigt sind Scheinwerfer (Halter gebrochen, locker), Kotflügel und Stoßstange.
Gibt es Bilder vom Schaden
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 20. Februar 2025 um 12:25:00 Uhr:
Wie tief war denn die Dachrinne damit dieser Schaden entstanden ist?
Zusammenstoß mit der Dachrinne unseres Hauses. Beschädigt sind Scheinwerfer (Halter gebrochen, locker), Kotflügel und Stoßstange.
Gibt es Bilder vom Schaden
Die Dachrinne geht am Haus runter in den Boden. Allerdings frage ich mich welche Rolle das spielt, es geht ja um keine Kostenübernahmeverweigerung der Versicherung.
Es geht aber - wie so oft hier und im Leben allgemein - um die Präzision
... sprich Genauigkeit ... von Aussagen, um die sich meist kaum bemüht wird!
Insofern ging es hier nicht um die Dachrinne, die verläuft oben horizontal
am unteren Dach entlang und fängt bekanntlich das Wasser auf.
Die Kollision war wohl mit dem Abflussrohr der Dachrinne in das
Erdreich oder den Kanal.
Die Frage war also berechtigt aber man konnte ahnen was gemeint war.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 20. Februar 2025 um 12:42:06 Uhr:
Es geht aber - wie so oft hier und im Leben allgemein - um die Präzision
... sprich Genauigkeit ... von Aussagen, um die sich meist kaum bemüht wird!
Insofern ging es hier nicht um die Dachrinne, die verläuft oben horizontal
am unteren Dach entlang und fängt bekanntlich das Wasser auf.
Die Kollision war wohl mit dem Abflussrohr der Dachrinne in das
Erdreich oder den Kanal.
Die Frage war also berechtigt aber man konnte ahnen was gemeint war.
Wenn es dann genau sein soll. das ist das Fallrohr
Falls die Versicherung hier einen (wirtschaftlichen) Totalschaden Diagnostiziert und ihre den Wagen aber behalten wollt würde ich eine fiktive Abrechnung in Betracht ziehen und den Wagen so weit wie möglich richten lassen unter Verwendung von Gebrauchtteilen.
Den Kotflügel muss man zumindest nach Foto nicht unbedingt neu Machen auch die Stoßstangenverkleidung scheint weitgehend intakt.
Freie Wahl des Gutachters hast du nur, wenn du von jemand anderem geschädigt wirst (HP-Fall)
Im Kasko Fall ist die Versicherung Herr des Verfahrens, du hast einen Vertarg mit ihr geschlossen und diese Bedingungen gelten.
Da reibt sich Opel kräftig die Hände. Eine freie Karosserie-Werkstatt macht das bestimmt für weniger als die Hälfte. Halterung Scheinwerfer kann man günstig reparieren, Stoßstange bestimmt auch. Kotflügel sieht man nicht genau wie verbeult.
Sorry, der TE hat lediglich die Frage gestellt, ob die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken darf und ob die 130% Regel auch in der Kasko angewendet werden kann.
Wirklich faszinierend wie sich der Thread wieder zu entwickeln scheint.
Naja, wenn der TE die Meldung an die Versicherung sprachlich genauso unpräzise formuliert hat, darf er sich nicht wundern, dass die Versicherung sich womöglich fragt, ob/wie/wieso das Auto auf dem Hausdach rumgurkt, um mit der Dachrinne zu kollidieren
Und weil er nicht danach gefragt hat, darf ihm der Tipp mit der freien Werkstatt, den gebrauchten Teilen nicht gegeben werden? Fiktive Abrechnung (ohne MwSt) und Reparatur in einer freien Werkstatt (oder Karosseriefachbetrieb) und vom Rest einen Kurzurlaub.
Über die Haftpflicht des Autos? Ob sich das angesichts des dann verlorenen SFR lohnt, sollte vorher ausgerechnet werden.
@Tuliko, du bringst genau die richtigen Fragen auf den Punkt. Das ist aber noch ausbaufähig:
War das Fallrohr vielleicht zu schnell?
Ist es sach- und fachgerecht montiert, ist es für die im Peak anfallende Wassermenge richtig dimensioniert? Ist es in der Gebäudehaftpflicht mitversichert oder bedarf es einer speziellen Familienfallrohrhaftpflichtversicherung?
Hat das Fallrohr gar versucht, den Unfallort unerlaubt zu verlassen?
Nein, man kann es nach der zweiten Antwort im Thread, welche die Fragen des TE perfekt beantwortet hat, auf gar keinen Fall gut sein lassen. Niemals nicht.
ups.....
Wo ist denn dieser Beitrag abgeblieben?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 20. Februar 2025 um 18:05:50 Uhr:
ups.....
Wo ist denn dieser Beitrag abgeblieben?
Glaube einige Beiträge werden hier systematisch gelöscht