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Versicherung vom Unfallverursacher zahlt nicht...Verursache hätte seinen Beitrag nicht gezahlt....

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 21:54

Hallo, ich brauche Eure Hilfe :-)

Mein Bruder hatte einen Unfall, ihm ist ein Kind mit dem Fahrrad ins Auto gefahren.

Die rechtslage ist geklärt, er trägt keine Schuld. Das Kind ist wohlauf.

Der Unfall wurde an die gegnerische Versicherung geleitet. Diese schickte einen Gutachter, er legte die Schadenssumme fest, mit der mein Bruder auch einverstanden war.

Weil man ihm sagte, dass das Geld auf sein Konto überwiesen werden würde und sich aber diesbezüglich nix tat, rief er bei der Versicherung an.

Und nun der Hammer, man sagte ihm, dass er den Schaden nicht ersetzt bekommt, weil die Mutter des Jungens die Beiträge nicht bezahlt habe....

Das kann doch nicht sein?!

Er ist doch nicht für die Eintreibung der offenen Beiträge zuständig, sondern die Versicherung?! Und solange die Versicherung der Frau nicht kündigt, müssen doch auch Schadensersatzansprüche beglichen werden, oder sehe ich das falsch?

Vor allem, da schicken die erst einen eigenen Gutachter....und dann sowas?

Bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im vorraus.

Anke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

 

Er ist doch nicht für die Eintreibung der offenen Beiträge zuständig, sondern die Versicherung?! Und solange die Versicherung der Frau nicht kündigt, müssen doch auch Schadensersatzansprüche beglichen werden, oder sehe ich das falsch?

Das siehst du vollkommen falsch!

Hier handelt es sich um eine Privathaftpflichtversicherung.

Und in dieser gibt es (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) KEINEN Direktanspruch gegen die Versicherung.

Wie dein Bruder zu seinem Geld kommt ist also dessen hocheigenes Problem - er muss sich nun halt an die Verursacher selbst halten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

Vor allem, da schicken die erst einen eigenen Gutachter....und dann sowas?

Tja, irgendwas schief gelaufen - wo Menschen Arbeiten passieren halt Fehler - das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dein Bruder KEINEN Anspruch gegen die Versicherung hat und nun seine Kohle bei den Verursachern versuchen kann zu holen.

Sofern das Kind noch keine 10 Jahre alt ist haftet es sowieso nicht - ggf. müssten die Eltern in Anspruch genommen werden (sofern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - welche vom Bruder nachzuweisen wäre).

Könnte also gut sein, das Brüderlein leer ausgeht (sage nicht ich, sagt die Gesetzeslage in diesem unseren schönen Lande).

 

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

Bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im vorraus.

Das oben Geschriebene reräsentiert nicht meine Meinung , sondern ist eine Tatsache!

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Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

 

Er ist doch nicht für die Eintreibung der offenen Beiträge zuständig, sondern die Versicherung?! Und solange die Versicherung der Frau nicht kündigt, müssen doch auch Schadensersatzansprüche beglichen werden, oder sehe ich das falsch?

Das siehst du vollkommen falsch!

Hier handelt es sich um eine Privathaftpflichtversicherung.

Und in dieser gibt es (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) KEINEN Direktanspruch gegen die Versicherung.

Wie dein Bruder zu seinem Geld kommt ist also dessen hocheigenes Problem - er muss sich nun halt an die Verursacher selbst halten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

Vor allem, da schicken die erst einen eigenen Gutachter....und dann sowas?

Tja, irgendwas schief gelaufen - wo Menschen Arbeiten passieren halt Fehler - das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dein Bruder KEINEN Anspruch gegen die Versicherung hat und nun seine Kohle bei den Verursachern versuchen kann zu holen.

Sofern das Kind noch keine 10 Jahre alt ist haftet es sowieso nicht - ggf. müssten die Eltern in Anspruch genommen werden (sofern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt - welche vom Bruder nachzuweisen wäre).

Könnte also gut sein, das Brüderlein leer ausgeht (sage nicht ich, sagt die Gesetzeslage in diesem unseren schönen Lande).

 

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

Bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im vorraus.

Das oben Geschriebene reräsentiert nicht meine Meinung , sondern ist eine Tatsache!

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 22:18

Na das ist ja ganz und gar nicht erfreulich. Das ist dann sozusagen pech? Was wäre denn, wenn die Mutter ihre Beiträge gezahlt hätte, hätte da die Versicherung zahlen müssen oder prinzipiell gar nicht. Kenne mich da leider nicht mit aus.

Das Kind ist übrigens 12. Und der Schaden am Auto beläuft sich glaube auf 1200€.

Das hätte man doch eigentlich meinem Bruder auch gleich mitteilen können?

Danke dennoch für die Antwort und wünsche einen schönen Abend

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 22:19

noch eine Frage,

"Hier handelt es sich um eine Privathaftpflichtversicherung.

Und in dieser gibt es (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) KEINEN Direktanspruch gegen die Versicherung.

 

Wie dein Bruder zu seinem Geld kommt ist also dessen hocheigenes Problem - er muss sich nun halt an die Verursacher selbst halten."

Hm, wozu dann eigentlich eine solche Versicherung abschließen?

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

Na das ist ja ganz und gar nicht erfreulich. Das ist dann sozusagen pech? Was wäre denn, wenn die Mutter ihre Beiträge gezahlt hätte, hätte da die Versicherung zahlen müssen oder prinzipiell gar nicht.

Wenn das Kind 12 Jahre alt ist, dann haftet es für einen verursachten Schaden und somit würde die Versicherung regulieren (wenn denn eben die Prämie bezahlt gewesen wäre).

 

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

Das hätte man doch eigentlich meinem Bruder auch gleich mitteilen können?

Das ist richtig.

Aber wie gesagt: Wo Menschen Arbeiten passieren Fehler - vermutlich wurde vom Sachbearbeiter zunächst übersehen, dass die Prämie gar nicht bezahlt war und er hat dies erst später bemerkt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Anke1969

noch eine Frage,

Hm, wozu dann eigentlich eine solche Versicherung abschließen?

Damit man im Schadenfall geschützt ist?:rolleyes:

Wenn ich meine Prämie allerdings nicht bezahle, dann darf ich mich im Gegenzug auch nicht wundern, wenn die Versicherung keine Leistung erbringt - eigentlich klar oder?

 

PS: Hier gibt es bereits einen Thread mit einem Fahrradunfall und einem Verursacher der nicht zahlen kann - über die Suchfunktion zu finden.

Da sind auch noch einige interessante Aspekte beleuchtet.

Wenn die Mutter den Schaden nicht zahlen kann oder will, bleibt dem Geschädigten immer noch die Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Dieser besitzt eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 22:36

Hab recht lieben Dank für den Tip, ich begebe mich sogleich auf Suche.

Schönen Abend noch

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn die Mutter den Schaden nicht zahlen kann oder will, bleibt dem Geschädigten immer noch die Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Dieser besitzt eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Grundsätzlich richtig, Drahkke.

Hatten wir alles bereits im besagten Thread erläutert.

@TE: Damit du nicht zu lange suchen musst, versuche es mal hier;)

http://www.motor-talk.de/.../...ohne-versicherungsschutz-t2044401.html

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 22:57

Du bist meine Rettung....lieben Dank :o) Für diese gute Tat, brauchst Du auch vor der Rute des Weihnachtsmannes keine Bange haben...*schmunzel*

Das beruhigt mich jetzt ungemein:D

am 13. Dezember 2008 um 0:37

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn die Mutter den Schaden nicht zahlen kann oder will, bleibt dem Geschädigten immer noch die Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Dieser besitzt eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Wenn ich das richtig verstanden habe in dem Fall gegen das Kind, oder?

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn die Mutter den Schaden nicht zahlen kann oder will, bleibt dem Geschädigten immer noch die Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Dieser besitzt eine Gültigkeit von 30 Jahren.

Wenn ich das richtig verstanden habe in dem Fall gegen das Kind, oder?

wie willst denn gegen ein 12jähriges Kind, dass nur beschränkt rechtsfähig, ist einen Vollstreckungstitel erwirken ? :confused:

 

Das dürfte wohl eher problematisch werden.........

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

wie willst denn gegen ein 12jähriges Kind, dass nur beschränkt rechtsfähig, ist einen Vollstreckungstitel erwirken ? :confused:

Das dürfte wohl eher problematisch werden.........

Ich weiß es ja nicht. Die Frage wäre auch: Gegen wen sonst?

Gegen die Eltern als Verantwortliche.

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