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Versicherung will geld zurück

Themenstarteram 1. April 2012 um 23:37

hallo :) ich brauche dringend hilfe und hoffe ihr könnt mir helfen :)

also...

vor einigen monaten bin ich in meinen wagen gestiegen und wollte nach hause fahren.....gegenüber von meinem wagen, auf der anderen straßenseite stand der wagen der "geschädigten" fast in gleicher höre aber nicht parallel.....ich wollte wenden und soll dabei den gegenüberliegenden wagen beschädigt haben.....die besitzerin des wagens stand zu dem zeitpunkt mit ihrem besten freund hinter ihrem fahrzeug (ich kenne beide perönlich, schon ewig) und ich glaub sie hat "hey" gesagt, aber ich bin mir nicht sicher, hab mich auch ehrlich gesagt nicht angesprochen gefühlt, da sie ja mit ihrem freund dort stand...aber ich hab mir dabei nichts gedacht....ich konnte natürlich nicht in einem zug wenden weil ihr wagen dort stand also musste ich zurück setzen....in der zeit kam sie zu ihrer fahrer tür und stand einfach nur da...sie hat nix gemacht und nix gesagt obwohl sie die möglichkeit hatte meine beifahrertür zu öffnen, um mir zu sagen, dass ich ihren wagen beschädigt hab...wie hatten zwar blickkontakt aber sie hat nix gemacht....jedenfalls bin ich weg gefahren und ca 30 min später kam der anruf von der polizei das ich zurück kommen soll.....hab es natürlich gemacht.....hab meine aussage gemacht und sie auch...wobei man sagen muss das sie ihre aussage vor ort 3 mal korrigiert hat, was der polizist selbst komisch fand.....als ich zurück kam war ihr bester freund weg und hat keine aussage bei der polizei gemacht......auf jedenfall konnte die polizei an meinem wagen keinen schaden feststellen!!!!!

ich hab eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen, womit ich dann natürlich zum anwalt gegangen bin...die sache hat sich über 6 monate hingezogen.....ihr bester freund hat seine aussage erst 5 monate später gemacht.....ihr nachbar, der angeblich auch was gesehen hat...hat 2 aussagen gemacht..eine sofort und eine andere erst 5 monate später....die erste war, dass er nur geschrei auf der straße gehört hat, aber nix gesehen hat & die zweite war, dass er nix gehört hat aber gesehen hat dass das auto gewackelt hat.....ihr bester freund hat ausgesagt das er mit dem rücken zum wagen der beschädigten stand und im blickwinkel gesehen hat, dass das auto gewackelt hat, aber auch er hat nix gehört.....und die geschädigte hat ebenfalls ausgesagt das es sich bewegt hat aber auch sie hat nix gehört....obwohl alle sagen das ich langsam gefahren sein soll!! außerdem hat die geschädigte behauptet das ich ihren wagen mit der fahrerseite beschädigt hab, was aber nicht stimmt, denn ich hab mit der beifahrerseite vor ihrem wagen gehalten...und auch ihre zeugen bestätigen, dass es die beifahrerseite war!!! dazu kommt das sie gesagt hat, dass es ein beige fahrzeug war, was auch nicht stimmt, da mein fahrzeug silber ist!!!

jedenfalls gab es 6 monate später eine verhandlung....die wirklich komisch war....keinem wurden fragen gestellt, wir mussten alle eine skizze machen und das wars....obwohl sie eine völlig andere skizze gemacht hat als ich und ihre zeugen, und obwohl ihr zeuge wieder eine andere aussage gemacht hat und mein wagen nicht beschädigt ist hat sie vor gericht recht bekommen!

die versicherung hatte ihren schaden schon längst bezahlt, weil sie behauptet hat das beide fahrzeuge beschäfigt sind, was ja nicht stimmt das bestätigt ja auch der polizeibericht!!

ich hab jetzt einen brief von der versicherung erhalten, dass sie von mir das geld in höhe von 1300 innerhalb eines monats zurück haben wollen!!!

ich kann das jedoch nicht nachvollziehen....wie kann die versicherung einen schaden bezahlen, der nicht gepüft war....so hätte doch jeder behaupten können einen schaden zu haben der nicht vorliegt

wie kann die versicherung das geld zurück fordern, obwohl ich keinen schaden verursacht hab...nur weil ich zu unrecht verurteilt wurde?

und warum fordert sie es zurück....ich bin doch versichert? kann ich da überhaupt noch was machen? oder muss ich das geld zahlen?

würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet :-*

 

um eine kurze skizze zu machen, damit ihr das besser vor augen habt

 

hier die straße

----------------------------------------------------------------------------

o o

---------

<---- --------- ihr auto, der pfeil ist die fahrtrichtung, die zwei kreise zeigen, wo die beiden zum tatzeitpunkt standen!

 

---------- -----> fahrtrichtung

mein auto ----------

---------------------------------------------------------------------------

 

 

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2012 um 11:38

Das Verfahren kann nach § 153 a StPO noch vor Erhebung der Anklage gegen Auflage eingestellt werden - was im vorliegenden Fall auch so gewesen sein dürfte.

Das Problem bei einer solchen Art der Einstellung gegen Auflage ist, dass die Schuldfrage an sich nicht geklärt wird - im Gegensatz zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO (bei welcher keine Schuld nachgewiesen werden konnte).

 

Die Einstellung nach § 153 StPO beruht häufig auf einem Deal zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft.

Beide haben Vorteile hiervon: Staatsanwaltschaft hat den Vorgang recht schnell vom Tisch, der Angeklagte kommt ohne Eintragungen aus der Nummer heraus.

 

Dummer Weise hängt vorliegend noch eine zivilrechtliche Komponente an der Sache dran, nämlich die Rückforderung der Haftpflichtversicherung.

 

Grundsätzlich ist die Einstellung nach § 153 a StPO nicht gleichzusetzen mit einer Verurteilung, aber es bleibt eben ein gewisser "Beigeschmack" erhalten.

Und genau diesen "Beigeschmack nehmen Zivilgerichte im dortigen Verfahren gern auf (warum zahlt oder arbeitet einer „freiwillig“, wenn er doch unschuldig ist?) - ungeachtet der Tatsache, dass der Ausgang eines Strafverfahrens keinerlei Bindungswirkung für ein sich evtl. anschliessendes Zivilverfahren hat.

 

Problematische Geschichte:

Der TE kann sich nun gegen die Rückforderung der Versicherung wehren - mit allerdings höchst ungewissem Ausgang in einem evtl. Gerichtsverfahren.

 

Einen Ratschlag, ob Rückzahlung oder ggf. Prozess will ich aus diesem Grunde hier nicht geben.

 

 

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Themenstarteram 1. April 2012 um 23:42

sorry die skizze hat sich etwas verschoben........der strich hinter dem pfeil soll den wagen darstellen ;)

Tja, da das Gericht sagt, dass Du Schuld warst, hat die Versicherung reguliert. Und wahrscheinlich steht irgendwo in Deinem Vertrag, dass die Versicherung Regress nimmt, wenn Du Fahrerflucht begehst- und das hat das Gericht ja wohl bestätigt.

Ob Du die ganze Sache seltsam findest spielt in diesem Fall wohl keine Rolle ...

Themenstarteram 2. April 2012 um 1:39

nein das gericht hat gesagt das die versicherung sowieso die kosten übernimmt und ich mich dann mit einer verwarnung und gemeinnütziger arbeit zufrieden geben soll.....auch der anwalt hat gesagt, dass die kosten so oder so von der versicherung übernommen werden

Die Versicherung hat doch die Kosten übernommen.

Und jetzt lebt die Versicherung ihren Regressanspruch aus, den sie gegen Dich hat.

Ganz einfache Sache.

Die 1300€ werden die Kosten für Gutachter und Prozess sein, die die Versicherung ausgegeben hat, weil sie der Aussage ihres Versicherungsnehmers Vertrauen geschenkt hat, er wäre wohl für den Schaden nicht verantwortlich gewesen. Das steht auch sicherlich alles so im Vertragswerk, dass die Versicherung sich einen gewissen Anteil dann vom Versicherungsnehmer zurückholen kann.

am 2. April 2012 um 5:09

Bei der Unfallflucht handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG.

Neuere Rechtsprechung geht zudem davon aus, dass eine Unfallflucht immer auch den Tatbestand der Arglist erfüllt (§ 28 III VVG).

Dies hat die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Foge - der bereits regulierte Betrag wird vom Versicherer zurückgefordert, durch die Rückforderung bzw. Rückzahlung tritt jedoch KEINE Entlastung des Schadenfreiheitsrabattes ein - der SFR wird also belastet.

Sehr schön und anschaulich begründet hat dies das Landgericht Düsseldorf (20 S 7/10).

 

@TE: Um die Rückzahlung des Betrages wirst du hier also nicht umhin kommen.

 

 

PS: Wieder da:D

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

PS: Wieder da:D

ach was......:D

 

jetzt, wo die Katze wieder im Haus ist, tanzen die Mäuse wohl leider wieder unter den Tischen :p

Themenstarteram 2. April 2012 um 8:48

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Die 1300€ werden die Kosten für Gutachter und Prozess sein, die die Versicherung ausgegeben hat, weil sie der Aussage ihres Versicherungsnehmers Vertrauen geschenkt hat, er wäre wohl für den Schaden nicht verantwortlich gewesen. Das steht auch sicherlich alles so im Vertragswerk, dass die Versicherung sich einen gewissen Anteil dann vom Versicherungsnehmer zurückholen kann.

nein, es hat kein gutachten gegeben.....und die kosten für das verfahren übernimmt die staatskasse, da die klage nach der gemeinnützigen arbeit eingestellt wird, so wurde mir das von der richterin gesagt. ich werde keinen eintrag im führungszeugnis haben und auch keine anzeige wegen fahrerflucht!

Das ist super, man bekommt gemeinnützige Arbeit, aber es gibt kein Verfahren.

Wie funktioniert das?

In Wirklichkeit gab es ein Verfahren, sonst hätte keine Richterin was gesagt. Das Verfahren wird aus Opportunitätsgründen eingestellt werden bwz. worden sein.

Ändert aber nichts am Sachverhalt, dass eine Fahrerflucht auf dem Gerichtsweg abgewickelt worden ist. Die Einstellung des Verfahrens hat nur den Vorteil, dass nichts im Führungszeugnis steht und nicht vorbestraft ist. Die Strafe war die gemeinnützige Arbeit.

am 2. April 2012 um 11:06

Egal ob deine Schuldfrage berechtigt ist oder nicht, du hast vor Gericht die Schuld zugesprochen bekommen, daher hast du auch ein Bußgeld und diese Gemeinnützige Arbeit zugesprochen. In diesem Fall muss die Versicherung den Schaden regulieren, bei einer Straftat(Fahrerflucht) muss die Versicherung aber nichts zahlen, so dass der Betrag zwar an den Geschädigte ausgezahlt wird, aber dann von dir wieder zurück gefordert wird.

Ich hatte den selben Fall, wenn man mit dem Sattelzug abbiegt, hat man eine Seite wo der Auflieger ausschwenkt und diese Seite kann man im Spiegel nicht sehen. Wenn ein LKW einen Wagen hinten am Heck nur leicht streift bekommt man vorne nichts mit. Es ging bei mir auch vor Gericht. Mein Anwalt konnte hier die Fahrerflucht vor Gericht nicht raus bekommen.

Ich bezahlte 1100 DM Strafe und bekam 7Punke in Flensburg. Da ich mein Führerschein behalten wollte um nicht Arbeitslos zu werden wurde der 1Monate Führerscheinentzug in einem Bußgeld von 100DM umgewandelt, was noch ein Punkt in Flensburg bedeutete. Also insgesamt 8Punkte und da es sich hier um eine Straftat handelte, blieben die Punkte auch 5Jahre statt 2Jahre bestehen.

Da es sich hier um eine Straftat handelte, wo die Versicherung nicht zahlen brauch, zahlte die Versicherung 2200 DM an den Geschädigte, die ich dann wieder an die Versicherung zurück zahlen musste.

In diesem Sinn wirst du nichts machen können, solange du auf dieser Straftat und dieser Fahrerflucht sitzen bleibst.

Falls du das Geld nicht hast, lassen sich die Versicherung mit sich sprechen, wo man eine Ratenzahlung vereinbaren kann.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von lepotica

...und auch keine anzeige wegen fahrerflucht!

Das kann ich mir kaum vorstellen. Was sonst sollte vor Gericht verhandelt worden sein? :confused:

am 2. April 2012 um 11:38

Das Verfahren kann nach § 153 a StPO noch vor Erhebung der Anklage gegen Auflage eingestellt werden - was im vorliegenden Fall auch so gewesen sein dürfte.

Das Problem bei einer solchen Art der Einstellung gegen Auflage ist, dass die Schuldfrage an sich nicht geklärt wird - im Gegensatz zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO (bei welcher keine Schuld nachgewiesen werden konnte).

 

Die Einstellung nach § 153 StPO beruht häufig auf einem Deal zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft.

Beide haben Vorteile hiervon: Staatsanwaltschaft hat den Vorgang recht schnell vom Tisch, der Angeklagte kommt ohne Eintragungen aus der Nummer heraus.

 

Dummer Weise hängt vorliegend noch eine zivilrechtliche Komponente an der Sache dran, nämlich die Rückforderung der Haftpflichtversicherung.

 

Grundsätzlich ist die Einstellung nach § 153 a StPO nicht gleichzusetzen mit einer Verurteilung, aber es bleibt eben ein gewisser "Beigeschmack" erhalten.

Und genau diesen "Beigeschmack nehmen Zivilgerichte im dortigen Verfahren gern auf (warum zahlt oder arbeitet einer „freiwillig“, wenn er doch unschuldig ist?) - ungeachtet der Tatsache, dass der Ausgang eines Strafverfahrens keinerlei Bindungswirkung für ein sich evtl. anschliessendes Zivilverfahren hat.

 

Problematische Geschichte:

Der TE kann sich nun gegen die Rückforderung der Versicherung wehren - mit allerdings höchst ungewissem Ausgang in einem evtl. Gerichtsverfahren.

 

Einen Ratschlag, ob Rückzahlung oder ggf. Prozess will ich aus diesem Grunde hier nicht geben.

 

 

am 2. April 2012 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das Verfahren kann nach § 153 a StPO noch vor Erhebung der Anklage gegen Auflage eingestellt werden - was im vorliegenden Fall auch so gewesen sein dürfte.

Das liegt in diesem Fall nicht vor, denn wenn das Verfahren hier eingestellt worden wäre, hätte es keine Strafe und keine Straftat bestanden, so dass in diesem Fall die Versicherung keine Rückzahlung fordern könnte.

Außerdem sag der Themenstarter selber dass es zur einer Gerichtsverhandlung gekommen ist und nichts außergerichtlich vereinbart wurde.

Zitat:

Original geschrieben von lepotica

nein das gericht hat gesagt das die versicherung sowieso die kosten übernimmt und ich mich dann mit einer verwarnung und gemeinnütziger arbeit zufrieden geben soll.....auch der anwalt hat gesagt, dass die kosten so oder so von der versicherung übernommen werden

Wenn man eine Verwarngeld oder Bußgeld bekommt und noch dazu zu einer Gemeinnütziger Arbeit verurteilt wird, wurde nichts eingestellt, sondern wurde hier verurteilt. Es kommt noch hinzu dass der Vorwurf der Fahrerflucht hier bestehen geblieben ist, denn darauf bezieht sich jetzt die Versicherung.

Ich persönlich glaube nicht das der TS nur eine Verwarnung bekommen hat, denn wenn die Versicherung hier das Recht bekommt das Geld zurück zu fordern, wird es unter Straftat ausgegangen sein, sonst hätte die Versicherung hier kein Recht ihr Geld zurück zu fordern und bei einer Straftat kommt man in der Regel nicht mit einer Verwarnung davon. Wobei diese Gemeinnützige Arbeit hier als Ersatz des Bußgeld/Geldstrafe stehen wird.

Info: Gemeinnützige Arbeit statt Geldstrafe

Und da kommt sicherlich noch eine Nachschulung hinzu, denn wenn ich was von Gemeinnützige Arbeit lese, dann gehe ich davon aus, dass der TS noch sehr Jung ist und hier den Führerschein mit Sicherheit sogar noch auf Probe hat.

Gruß Gero

 

PS. Verwarngeld geht nur bis 35Euro ohne Punkte, alles was mehr kostet (ohne Gebühren) fällt nicht mehr unter Verwarngeld, sondern unter Bußgeld/Geldstrafe was immer Punkte mit sich führt. Bei einem Verwarngeld von nur 35 Euro wird keine Gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Edit:

@lepotica (TS)

Ich spreche jetzt nur davon wie es ausgegangen ist, denn Recht haben und Recht bekommen sind in der Gesetzgebung immer zwei Paar Schuhe, ich sage jetzt auch nicht das ich dir nicht glaube, nur für dich sieht es schlecht aus, da es Zeugen gibt die gegen dich aussagen. Du kannst natürlich gegen den Urteil Revision (Rechtsmittel zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils oder die Überarbeitung eines Gesetzes) einlegen, hier würde dann alles wieder aufgerollt werden. Allerdings müsstest du schon beweisen können, dass es nicht so gewesen ist und das wird ohne Zeugenaussage zu deinem Gunsten schlecht aussehen. Sobald eine Revision eingelegt ist(vom Anwalt), brauchst du nichts bezahlen oder abarbeiten, die Gerichtskosten werden sich aber hier erhöhen und es kann sein dass eine Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage machen wird und man alles selber bezahlen muss. Wenn es hier zu deinem Vorteil am ende ausgehen würde, würden die Gerichtskosten zwar der Staatskasse auferlegt, auf den Anwaltskosten bleibst du aber sitzen, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht deckt.

Selbst wenn es vor Gericht so ausgehen würde, das der Schaden dir zugerechnet wird, kommt es am ende darauf an ob der Vorwurf einer Fahrerflucht bestehen bleibt, denn nur hier hat die Versicherung Anrecht einer Rückzahlung.

Themenstarteram 2. April 2012 um 13:56

ich danke euch allen sehr für eure antworten :)

ich hab aber heute mit der versicherung gesprochen....der punkt ist einfach das die geschädigte angegeben hat das beide autos beschädigt sind, was nicht der fall ist....ich muss der versicherung beweisen das mein auto keinen schaden hat....und das habe ich mit dem polizeibericht wo klar und deutlich steht das an meinem wagen kein schaden festgestellt wurde.....da ich auch nur gemeinnützige arbeit ableisten muss und danach keine anzeige mehr vorliegt, muss ich jetzt nix zurück zahlen :)

ich danke euch trotzdem :-*

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