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Versicherung will Kosten für Kostenvoranschlag nicht bezahlen
Moin,
hab leider in den alten Themen keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall. Eine häßliche Sache mit Fahrerflucht usw... Konnte den Schuldigen dann aber ausfindig machen. Ich habe wie von seiner Versicherung gefordert einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser kostete mich 50€. Da ich den Schaden nicht reparieren möchte, habe ich darum gebeten mir das Geld ohne MwSt zu überweisen. Nun verweigert die Versicherung mir aber die Zahlung der 50€ für den Kostenvoranschlag, da diese 50€ bei einer Reparatur nicht anfallen würden. Ich dies rechtens? (nur zur Info: der Schaden liegt unter 750€ daher kein Gutachter)
Zu anderen habe ich mal was von einer Aufwandspauschale gehört die man in solchen Fällen bekommt. Wie hoch ist diese und ist das irgendwo festgelegt?
Ich danke schonmal.
Beste Antwort im Thema
Wenn jemandem auf der Straße 50,- € geklaut werden, schreit jeder: "Haltet den Dieb"!
Wenn Versicherungen das Gleiche machen, finden die Meisten das völlig in Ordnung.
Merkwürdige Welt...
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag sind Schadensfeststellungskosten und müssen selbstverständlich bezahlt werden.
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26 Antworten
Geh halt zum Anwalt wenn die VS rumheult! Steht dir zum Anwalt zugehen und dieser holt sich sein Geld auch bei der VS direkt und er holt das was dir zusteht bei der VS
Lieber nach einem passenden Urteil suchen. Findest du schnell was.
Und der Versicherung schreiben, dass eine Feststellung der Schadenshöhe ohne KVA schlecht möglich ist, oder ob sie vielleicht lieber deine laienhafte Schätzung von sagen wir mal 1.200 EUR erstatten möchten.
Anwalt wegen 50 EUR - gibt Leute, die nichts Besseres zu tun haben. Ich konnte so was bisher immer selber regeln.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 19. September 2015 um 19:07:24 Uhr:
Geh halt zum Anwalt wenn die VS rumheult! Steht dir zum Anwalt zugehen und dieser holt sich sein Geld auch bei der VS direkt und er holt das was dir zusteht bei der VS
Für 50 € zum Anwalt? Na da kommen die Parkgebühren und Fahrtkosten sowie Zeitverschwendung doch teurer als die 50 € der Anwalt wird sich sicher auf freuen über die Honorarkosten, falls man überhaupt einen findet der das übernimmt.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 19. September 2015 um 19:07:24 Uhr:
Geh halt zum Anwalt wenn die VS rumheult! Steht dir zum Anwalt zugehen und dieser holt sich sein Geld auch bei der VS direkt und er holt das was dir zusteht bei der VS
Wer sagt denn, dass ihm ein Anwalt zusteht?
Weißt du die genaue Schadenhöhe?
Tja habsch völlig verpeilt mit den 50 Euronen! Also wenn man da noch die Märchensteuer abzieht bringt es ja kaum was! Kostenpauschale der Aufwandsendschädigung liegt je nach VS bei 20-25€!
Die Schadenshöhe liegt bei 723€. Mich ärgert das mit den 50€ für den KVA nur, weil ich vorher extra angerufen hab und gefragt hab und mir wurde bestätigt, dass die Kosten für den KVA übernommen werden. Die müssen doch alles was mit dem Unfall zu tun hat übernehmen oder? Wollt halt nur wissen obs da irgendwas verbindliches gibt.
Wegen 50€ renn ich natürlich nicht zum Anwalt...
Wenn jemandem auf der Straße 50,- € geklaut werden, schreit jeder: "Haltet den Dieb"!
Wenn Versicherungen das Gleiche machen, finden die Meisten das völlig in Ordnung.
Merkwürdige Welt...
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag sind Schadensfeststellungskosten und müssen selbstverständlich bezahlt werden.
Habe hier von keinem einzigen gelesen, dass er das völlig in Ordnung findet. Wer war das denn? Hast du wieder was verwechselt?
Zitat:
@Tommy1 schrieb am 20. September 2015 um 17:15:16 Uhr:
Die Schadenshöhe liegt bei 723€. Mich ärgert das mit den 50€ für den KVA nur, weil ich vorher extra angerufen hab und gefragt hab und mir wurde bestätigt, dass die Kosten für den KVA übernommen werden. Die müssen doch alles was mit dem Unfall zu tun hat übernehmen oder? Wollt halt nur wissen obs da irgendwas verbindliches gibt.
Wegen 50€ renn ich natürlich nicht zum Anwalt...
Die Ablehnung ist kein Einzelfall. Die Durchsetzung des Anspuchs auch nicht (sicher auch ohne Anwalt). Aber nicht per Forum, sondern beim Ansprechpartner.
Sehe ich auch so.
Hat keiner geschrieben.
Zitat:
@Tommy1 schrieb am 20. September 2015 um 17:15:16 Uhr:
Die Schadenshöhe liegt bei 723€. Mich ärgert das mit den 50€ für den KVA nur, weil ich vorher extra angerufen hab und gefragt hab und mir wurde bestätigt, dass die Kosten für den KVA übernommen werden. Die müssen doch alles was mit dem Unfall zu tun hat übernehmen oder? Wollt halt nur wissen obs da irgendwas verbindliches gibt.
Wegen 50€ renn ich natürlich nicht zum Anwalt...
Ich wüßte was ich täte.
Reparieren lassen und Nutzungsausfall geltend machen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. September 2015 um 18:27:53 Uhr:
Zitat:
@Tommy1 schrieb am 20. September 2015 um 17:15:16 Uhr:
Die Schadenshöhe liegt bei 723€. Mich ärgert das mit den 50€ für den KVA nur, weil ich vorher extra angerufen hab und gefragt hab und mir wurde bestätigt, dass die Kosten für den KVA übernommen werden. Die müssen doch alles was mit dem Unfall zu tun hat übernehmen oder? Wollt halt nur wissen obs da irgendwas verbindliches gibt.
Wegen 50€ renn ich natürlich nicht zum Anwalt...
Ich wüßte was ich täte.
Reparieren lassen und Nutzungsausfall geltend machen.
Bei einer Schadenhöhe von 700 € und einem Fahrzeug Baujahr von 2001 würde ich mir den Schaden auch auszahlen lassen. 700 € ist ne Minimacke, Lackabschürfung in der lackierten Stoßstange oder Delle im Kotflügel ect. Da sind 700 € schon bald ein wirtschaftlicher Totalschaden



Nur dass er keine Erstattung in Schadenhöhe bekommen wird und wie hoch die Differenz zum Reparaturfall dann ausfällt, kann ich mir gut vorstellen.
Lächerlich von der Versicherung.
Soll die Werkstatt den kostenlos erstellen?