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Versicherung will mich zum Verkauf zwingen

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 17:21

Hallo lieber Forumgemeide,

habe ein Problem, wo ich ehrlich gesagt nicht ganz richtig durchblicke.

Eine Frau hat uns vor ein Paar Wochen die Fahrertür unseren LUPO TDI geschrammt.

Habe den Wagen zur VW gebracht und nachdem der Sachverständiger

Laut Sachverständiger ist der Schaden in Höhe von 1700 Euro.

Nun hat mich die Gegnerische Versicherung angerufen und sagte, entweder würde ich 800 Euro annehmen oder die Zwingen mich zum verkauft, da der Schaden 50% des Wert des Wagen übersteigt.

Ist diese Vorgehensweise Richtig?

MIr kommt es richtig Faul, denn ich kenne unseren Lupo sehr gut, und würde es absolut nicht verkaufen, würde mit den Geld vom Wiederbeschaffungswert nur ein Überraschungsei kaufen.

Wie soll ich mich verhalten?

Beste Antwort im Thema

Wenn das stimmt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, so wird das nix.

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am 16. Februar 2015 um 17:49

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungs- und Restwert?

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 17:54

Hi

laut der Typ von der Versicherung 1850 Euro

(VW LUPO TDI Bj 8/2001 mit 192.000 km)

Hi,

gibt es ein Gutachten? Das wäre hier eh nötig wenn es auf einen Totalschaden hinaus läuft. Dabei bitte einen Gutachter selbst aussuchen und nicht den der Versicherung.

Nach zweitem lesen übersteigt die Reparatur um 50% den Wiederbeschaffungswert, damit wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden und die Versicherung könnte in der Tat den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als Schadenersatz leisten und das wäre dann auch so OK.

Wenn wir den Schaden jetzt aber zb durch wählen einer günstigeren Werkstatt auf nur 30% über dem WBW drücken, müsste die Versicherung die Rechnung übernehmen wenn ihr den Lupo weiter fahren wollt.

Grüße

Steini

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 18:01

Ja, es gibt es Gutachter und der Schaden ist von 1700 Euro

dann lass ihn doch für 1700 Euro reparieren

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 18:07

Die Versicherung, will es nicht übernehmen der Kostenvoranschlag von VW.

Sachverständiger, von VW hier vor Ort gerufen sagt, der Reparatur Wert ist 1715 Euro

Ich verstehe den TE anders:

WBW 1850 (warum aber wird der von der Versicherung bestimmt und nicht vom Gutachter?!), Repkosten 1700.

Also ein glasklarer Reparaturschaden (aber auch das sollte im Gutachten stehen?!), auch wenn die Versicherung natürlich gerne auf Totalschadenbasis abrechnen möchte.

Die rechtlichen Fragestellungen (insbesondere für den Fall, dass fiktiv abgerechnet werden soll) kann aber wohl nur ein Anwalt verbindlich klären und bei der Versicherung durchsetzen...

Wenn du bisher nur Reperaturkosten hast, dann hast du auch kein Gutachten sondern nur einen Kostenvoranschlag.

In dem Fall ist aber ein Totalschaden evtl knapp erreicht und der Schaden liegt über der Bagatellgrenze.

Du brauchst ein echtes Gutachten von eben einem KFZ Gutachter, der ermittelt dann auch noch den Restwert und den Wiederbeschaffungswert von deinem Fahrzeug. Das "darf" ein Sachbearbeiter nicht.

Hole dir bitte einen regionalen freien Gutachter und du bekommst Zahlen, danach können wir hier besser helfen.

Grüße

Steini

Dass die Versicherung in so einem Fall nicht laut KVA auf Reparaturkostenbasis regulieren will ist durchaus nachvollziehbar. Dass sie dir einen anderen Regulierungsvorschlag machen (der natürlich für die Versicherung günstig ist...) ist grundsätzlich deren gutes Recht.

Aber zum Verkauf zwingen können sie dich nicht.

(und ich gehe davon aus, dass das Gutachten bisher weder dir noch der Versicherung vorliegt?)

Der TE schreibt, dass es ein Gutachten gibt.

Stimmt das oder gibt es nur einen Kostenvoranschlag?

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 18:46

Also, VW hat ein Sachverständiger gerufen und der ein Gutachten erstellt.

Es gibt auch einen Kostenvoranschlag, aber diese hat die andere Versicherung nicht, der liegt hier

Und warum nennst du uns dann nicht mal alle Zahlen aus dem Gutachten?

Das beste Geschäft wäre doch 1700 kassieren und nicht reparieren

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