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Versicherung will mir ausgezahlten Schaden nicht bestätigen
Hallo,
Ich habe ziemliche Probleme mit einer Versicherung die ich über check24 abgeschlossen habe, HanseMerkur, leider hab ich das günstigste Angebot gewählt das Angeboten wurde
obwohl ich wusste das im Schadensfall hart erhöht wird.
Ein paar Monate später lehne ich mich im Ausland bei Regennasser kaputter ölverschmierter Straße gegen das Heck eines anderen Fahrzeugs ich konnte nicht abbremsen der Aufprall war minimal ein Kleiner Kratzer am heck...
Ein Jahr lang kam dann nix von der Versicherung, und dann von SF3 50% auf Malus 135%, das ab nächstem Jahr gilt, sie wollen den Fantasie Schaden von mir zurück.
Ich kündige die Versicherung sofort zum Vertragsende, und rufe an um nachzufragen wieviel der Unfallgegner an Geld bekam, 750€, mehr als das Auto wert ist...
Jetzt möchte ich den ausgezahlten Schaden Schriftlich um den Unfallgegner im Ausland zu verklagen, um zu versuchen zu beweißen das er keinen Schaden von 750€ hatte, und das Auto überhaupt nicht Fahren durfte, er Fuhr das Auto seiner Schwiegermutter, das in Österreich angemeldet ist, in Bosnien ohne Österreichische Staatsbürgerschaft oder Visum,
was dort Zolltechnisch nicht erlaubt ist
Und jetzt sagt mir der Versicherungsmitarbeiter er will mir den ausgezahlten Schaden nicht schriftlich bestätigen...warum? Naja vielleicht sind sie wütend das ich gekündigt habe und auf den 750€ sitzen bleiben..
Habe ich ein Anrecht meinen verursachten Schaden Schriftlich bestätigt zu bekommen?
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78 Antworten
Bei einem Schaden von 750€ hättest du diesen bis zu 6 oder 12 Monate nach Abschluss der Regulierung zurückkaufen können. Hat dir die Versicherung keine Mitteilung darüber geschickt.
Ob es sich lohnt, wegen 750€ ein Fass auszumachen, wage ich zu bezweifeln. Woher weißt du, dass der Schaden nicht so hoch war?
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:06:18 Uhr:
... und das Auto überhaupt nicht Fahren durfte, er Fuhr das Auto seiner Schwiegermutter, das in Österreich angemeldet ist, in Bosnien ohne Österreichische Staatsbürgerschaft oder Visum,
was dort Zolltechnisch nicht erlaubt ist
Seit wann ist denn sowas relevant, wenn du einem anderen Auto drauf fährst und dieses beschädigst? War das ursächlich für den Unfall?
Du/deine Versicherung muß auch zahlen, wenn das fremde Auto ohne Fahrer am Straßenrand steht.
Darum geht es jetzt auch nicht, ich kann den Schaden auch jetzt zurückkaufen, aber bin ich dumm genug 750€ zu verschenken, ich habe meine beweiße das kein schaden von 750€ enstanden ist.
Mir geht es darum an eine Schriftliche bestätigung des Schadens zu kommen das mir die miese Versicherung nicht schicken will, ist doch mein Schaden ich sollte ein anrecht darauf haben, werde es schriftlich versuchen am telefon kann man ja viel erzählen.
Zitat:
@nogel schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:17:14 Uhr:
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:06:18 Uhr:
... und das Auto überhaupt nicht Fahren durfte, er Fuhr das Auto seiner Schwiegermutter, das in Österreich angemeldet ist, in Bosnien ohne Österreichische Staatsbürgerschaft oder Visum,
was dort Zolltechnisch nicht erlaubt ist
Seit wann ist denn sowas relevant, wenn du einem anderen Auto drauf fährst und dieses beschädigst? War das ursächlich für den Unfall?
Du/deine Versicherung muß auch zahlen, wenn das fremde Auto ohne Fahrer am Straßenrand steht.
Es ist in soweit relevant das er eine Strafe dafür zu befürchten hat, ungeachtet des unfalls der meine Schuld war.Ob er diese bekamm bezweifle ich da er den Polizisten kannte den er gerufen hat.
du bist gerade dabei gutes Geld dem schlechten hinter zu werfen.
Glaubst du Ernsthaft daran, dass du mit einer Klage im Ausland Erfolg haben wirst ?
Du must hier in jedem Fall einen Rechtsanwalt mandatieren.
Und der verlangt garantiert eine Vorschusszahlung von dir.
Vergiss es einfach und genieße dein Leben.
Na dann.........viel Erfolg und viel Spaß bei deinem Vorhaben.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:29:42 Uhr:
du bist gerade dabei gutes Geld dem schlechten hinter zu werfen.
Glaubst du Ernsthaft daran, dass du mit einer Klage im Ausland Erfolg haben wirst ?
Du must hier in jedem Fall einen Rechtsanwalt mandatieren.
Und der verlangt garantiert eine Vorschusszahlung von dir.
Vergiss es einfach und genieße dein Leben.
Nein, in der Stadt in der es passierte bin ich geboren, für mich ist das kein Ausland.
Für den Rechtsanwalt brauche ich eine schriftliche bestätigung des schadens.
Wieso sollte ich es vergessen, sind für dich 750€ Peanuts
in Relation zu dem zu erwartenden finanziellen Aufwand und den hier anstehenden Risiko unter Berücksichtigung, dass du das Geld von deinem Versicherer regressieren kannst, ein klares
Ja
Ps: das dürfte im übrigen einer der Gründe sein, warum dir die Versicherung das nicht bestätigt.
Hallo,
wie hier schon geschrieben wurde, VERTGISS !!! die Angelegenheit.
Alles andere kostetet nur Nerven und Geld !
Es lohnt sich einfach nicht.
Lieber eine Faust in der Tasche machen und den lieben Gott einen guten Mann
sein lassen.
Aber das mußt Du selbst entscheiden.
Gruss
summercap
Die Anklageschrift beim Rechtsanwalt in Bosnien kostet mich 120€
Vegisst doch mal mein Vorhaben, niemand schreibt wie mies die Versicherung ist, um mir ein schreiben mit 0,85 cent porto nicht schicken zu wollen
schon mal 120 € verschenkt, weiter so......
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 17:42:34 Uhr:
Vegisst doch mal mein Vorhaben, niemand schreibt wie mies die Versicherung ist, um mir ein schreiben mit 0,85 cent porto nicht schicken zu wollen
die Wissen schon, warum die dir nicht scheiben.....
Bleiben noch 630€. Welche Kosten kommen noch dazu?
Ich würde an deiner Stelle zu einem Versicherer mit Berater wechseln, der hat sicher eine Lösung für dich, damit du nächstes Jahr nicht in "M" eingestuft wirst. Da dürfte die Ersparnis höher sein, als der ganze Zinober und die Nerven deines Plans kosten.