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Versicherung will nicht nach Gutachten abrechnen

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 8:56

Hallo zusammen,

ich bin mir einfach etwas unsicher, deswegen poste ich hier kurz das Problem:

mir wurde seitlich rein gefahren. Also ab zu dem Gutachter und paar Tage später bekomme ich eine Kopie von. Netto 4500€. + Wertminderung 500€

ich habe der Versicherung mitgeteil dass ich (fektiv) abrechnen möchte und bekomme eine Woche später eine Auszahlung von 2995,- + einen Check in höhe der Wertminderung. Auch ein Wisch per Post wo der (der von mir beauftragtes) Gutachten gemindert wird.

Hab die Tante auch gleich mal angerufen mit der Bitte mir die Auszahlung nach dem Gutachten das ich gemacht habe zu tätigen. Antwort: "Wir werden keine weitere Zahlung vornehmen." punkt aus.

Dürfen die den das?

Hab das ganze auch per Post an die geschickt mit der fristsetzung von 14 Tagen... sonst Anwalt.

Und noch eine Frage, darf ich den Wagen verkaufen?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

Aber dennoch, wenn ich als Geschädigter sage, liebe Versicherung, das ist ja alles schön und gut was ihr mir da erzählt, ich möchte was auch mein gutes Recht sein dürfte mich von der Werkstatt ein Bild machen, Unterlagen einsehen (gut als Laie können mir die vermutlich alles vorlegen) sowie eine Bestätigung das dort auch nach Herstellerangaben repariert wird um einen möglichen Garantieverlust des Herstellers vorzubeugen.

Weißt Du, wie man dem Garantieverlust am besten vorbeugt?

Indem man seinen Wagen in der Werkstatt, deren Stundensätze man gerne kassieren würde, einfach auf den Hof stellt und reparieren lässt, anstatt fiktiv abzurechnen.

Aber um das ganze "Gleichwertigkeitsgelaber" geht es eben nur, um mehr rauszuholen bei der fiktiven Abrechnung.

Die andern zahlen ja.

So, und jetzt immer druff.

:D

Hafi

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am 27. Mai 2011 um 9:21

Mit welcher "Begründung" wurde denn gekürzt :confused:

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 9:38

die haben es mit der Begrundung "es geht billiger" gemacht. :):mad:

am 27. Mai 2011 um 9:39

-wie alt ist das auto?

-welche laufleistung hat das auto?

-wurde das auto immer in vertragswerkstätten des herstellers gewartet?

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 10:11

BMW 1er bj. 2005, mit 150tkm wurde nicht immer bei BMW gewartet. Aber was hat das alles mit dem Recht ein Gutachte zu kürzen zutun?

Habe bereits mehrere Foren durch gelesen, die Versicherung darf das nicht. Dazu gibt mehrere Urteile. Was weniger erfreulich ist, ist die tatsache dass die es bis zum Gericht treiben können und erst mit einem Urteil die Zahlungen veranlassen.

am 27. Mai 2011 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von JUESER

Dazu gibt mehrere Urteile.

Dann lies die Urteile mal durch ;)

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 10:25

Hab jetzt mit Anwalt gesprochen, er übernimt jetzt die Sache. Melde mich später wieder und erzehle wie es ausging. Scheint ja normales vorgehen der Versicherung sein.

am 27. Mai 2011 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von JUESER

Aber was hat das alles mit dem Recht ein Gutachte zu kürzen zutun?

ich dachte du hättest die urteile gelesen?! :confused:

dann wüsstest du nämlich, das deine chancen das volle gutachten ausgezahlt zu bekommen gegen null tendieren...da das fahrzeug über 5jahre alt ist, über 100.tsd km runter hat und auch nicht lückenlos bei bmw gewartet wurde...

eher im gegenteil, du solltest dich freuen, das die versicherung dir sogar die 500€ wertminderung überwiesen hat, i.d.r. bekommste die nämlich auch nicht!

Hoffentlich schmeisst du dem (vermeintlich) entgangenen Geld nun nicht auch noch gutes hinterher (Anwalts / Gerichtskosten).

Themenstarteram 27. Mai 2011 um 11:44

Leute Ihr macht mir Angst. Warum eigentlich? Ich habe vor einem Jahr ein ähnliches Fall gehabt. Es ging um Parkschaden. Die Gegnerversicherung zahlet nur ein teil von im Gutachten aufgeführter Summe. Auf einen rat von dem Gutachter (Schreiben mit einer Frist und Anwalt anmahnen) dem ich auch folgte bekamm ich die volle Summe.

Mein Anwalt ist ein guter Freund, somit werden zunächst keine Kosten verursacht.

am 27. Mai 2011 um 12:05

schau hier mal:

http://www.zkf.de/.../..._fuer_Unfallinstandsetzung_September_2010.pdf

Es muss nicht unbedingt ein BMW Zeichen vor der Tür leuchten wenn ich die Kohlen sehen will ;)

Als Geschädigter empfiehlt es sich sofort einen Anwalt zu beauftragen, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen.

Also ab zum Anwalt, der weiß was zu tun ist. Geld kostet Dich das nicht, das macht die Sache nur für die Versicherung teurer ;)

Zitat:

dann wüsstest du nämlich, das deine chancen das volle gutachten ausgezahlt zu bekommen gegen null tendieren...da das fahrzeug über 5jahre alt ist, über 100.tsd km runter hat und auch nicht lückenlos bei bmw gewartet wurde...

.....jetzt steh´ ich aber scheinbar auch aufm Schlauch.... Wieso soll der TE bei fiktiver Abrechnung pauschal Kürzungen hinnehmen, nur weil das Auto über 5 Jahre alt ist und über 100TKM auf der Uhr hat? Sprichst Du vom Verweis auf günstigere Stundensätze bzw. Werkstätten?

Was die Wertminderung angeht, bin ich allerdings auch überrascht!

Hallo,

welche Positionen wurden denn genau gekürzt oder gestrichen!?

Unter den vorliegenden Bedingungen (kein Service mehr bei BMW in letzter Zeit durchgeführt) hat die Versicherung durchaus das Recht dich auf eine Referenzwerkstatt mit günstigeren Stundenverrechnungssätzen zu verweisen.

Jedoch müssen hier aber marktübliche Preise angesetzt werden, Stundenverrechnungssätze die Versicherer mit Werkstätten in Rahmen von Kooperationen anwenden sind nicht zulässig.

Des Weiteren ist die Versicherung hier auch in der Beweispflicht.

Wenn Sie dich auf eine Werkstatt verweisen möchten muss sie dir auch auf Nachfrage darlegen, dass das Fahrzeug nach Herstellervorschriften mit entsprechender Werkstattausrüstung instandgesetzt wird, Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, ein Zugang zu herstellerspezifischen Daten besteht usw.

Und genau hier wird/kann es bei den einen oder anderen Punkt bei freien Werkstätten haken.

Sofern ein vollständiges abgestempeltes Serviceheft vorliegt und dieser immer bei BMW gemacht wurde hättest Du gute Chancen den markengebundenen Stundenverrechnungssatz durchzusetzen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Und genau hier wird/kann es bei den einen oder anderen Punkt bei freien Werkstätten haken.

Das glaube ich kaum.

Welche Versicherung wird sich hier schon die Blöße geben, eine Werkstatt heranzuziehen, die die Kriterien nicht erfüllt?

Leichter kann man Prozesse schließlich nicht gewinnen, wenn man das Werkstattnetz entsprechend "in Schuss" hält...

;)

 

Gruß

Hafi

 

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