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Versicherung will nur die Hälfte des im Gutachten ermittelten Schaden zahlen

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 31. März 2013 um 11:30

Hallo,

so wie im Thema schon geschrieben, ist mir leider eine Dame beim Ausparken schön über die linke Seite der hinteren Stoßstange gestriffen.

Der freundliche schickte mich sofort zum Gutachter da er schon ahnte das der Schaden über die Bagatellgrenze hinaus gehen würde.

So der Gutachter ermittelte einen Schaden von 2300€ welcher eine neue Hecjkstoßstange plus Lackierung und einen neuen Auspuffendtopf beinhalten würde.

 

Nun habe ich gestern Post der gegnerischen Versicherung bekommen das dass Gutachten dererseits geprüft wurde und mir nun ein Betrag von 953€ überwiesen wird. Was die Herren da jetzt mit eingerechnet haben ist schlicht eine neue Lackierung der Heckstoßstange mit an und abbau. Neue Stoßstange und Auspuff wurden einfach gestrichen.Des weiteren wurden die Stundensätze u knapp 15€ gesenkt...nicht schlecht dachte ich mir.

Ich habe mich jetzt schon etwas im Internet schlau gemacht, und gelesen das es ausgerechnet bei dieser Vericherung zum guten Standart gehört und darauf gehofft wird das man sich alsGeschädigter damit zufrieden gibt.

Jetzt habe ich allerdings nioch eine Frage:

Steht mir auch jetzt noch ein Anwalt zu den die gegnerische Versicherung zahlen muss?

Jedenfalls werde ich da erstmal am Dienstag anrufen und mal etwas Luft machen...und auf meine Rechte hinweisen...denn eins weiß ich schonmal...Stundensätze dürfen nicht gekürzt werden da ich frei Werkstattwahl habe und auch darüber fiktiv abrechnen darf.

 

So für weitere Tipps wäre ich noch sehr dankbar

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2013 um 12:01

Bei solchen Beiträgen treibt es einem schon die Zornesröte ins Gesicht.

 

Kaum ist ein Stossfänger etwas abgeschrammt und der Auspuff aus den Gummis gehoben schon drehen alle völlig durch!

 

Da werden die "Geschädigten" zu Heulsusen, dann müssen sofort Anwälte her, irgendwelche "Gutachter" wollen Neuteile um tausende Euros dranschrauben und die Werkstätten klatschen in die Hände, weil sie bei solchen Bagatellen auch kräftig "mitschneiden".

 

Das Resultat dieser völlig vertrottelten Vorgangsweise finden wir alle dann in unseren Versicherungsprämien wieder. 

 

:mad:

 

 

 

 

 

 

 

 

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76 Antworten
am 31. März 2013 um 11:34

gibt es gründe, die abzüge rechtfertigen? wie vorschäden an dem kausalen stoßfänger?

lg

Der Anwalt steht dir zu, schon seit dem Moment in dem dein Auto beschädigt wurde.

Themenstarteram 31. März 2013 um 11:37

Nein es gibt keine Gründe für den Abzug, der Stoßfänger war wie neu...also keine Schäden...Das Auto ist Top gepflegt was auch im Gutachten steht.

Der Asupuff ist leicht verdreht.

 

Das dreiste finde ich ja, dass die einfach kürzen ohne sich die Sache mal selbst anzuschauen.

am 31. März 2013 um 11:40

ok.. dann bleibt nur noch abzuwiegen, wie stark der stoßfänger tatsächlich beschädigt ist.

ist er lediglich abgeschürft? dann reicht eine reparaturlackierung.

jedoch, wenns bis zum ESD ging, wird er wohl gröber verformt sein.

aber was ich nicht ganz verstehe? von wem wurde der gutachter beauftragt? im normalen haftpflichtfall stellt den doch automatisch die gegnerische versicherung. ist zumindest in Ö so..

Themenstarteram 31. März 2013 um 11:45

Hier in D kannst du ja selbst deinen Gutachter wählen...so bin ich dann auf Vorschlag vom freundlichen zum Gutachter gefahren der dann ein Gutachten erstellte und dies dann zur Versicherung schickte...dort wurde es dann von der Dekra geprüft die einfach alles ohne das Fahrzeug selbst jemals gesehen zu haben um mehr als 50% kürzt

Bei mir war es so.

1000 € Schaden laut Gutachten einer Werkstatt.

800€ laut Versicherungsgutachter.

Alles Brutto.

Die Vericherung hat mir nur 500€ überwiesen.

Daraufhin habe ich mit Reparatur von der Werkstatt + Mietwagen gedroht.

Dann hat mit die Versicherung noch 150 überwiesen.

Ich fahre noch immer mit der Stoßstange, man sieht die Lackhaarrisse nur bei ca. 20cm Entfernung.

am 31. März 2013 um 11:50

Was sagt denn der Sachbearbeiter ( Karosseriemeister ) bei Mercedes Benz ?

Die kennen doch auch diese Abwicklungen sehr gut ( Tagesgeschäft ).

 

Die Handhabung der Versicherung ist nach meiner Meinung nicht zu akzeptieren.

Still nach dem Motto " der Versuch ist nicht strafbar " .

 

Das Gutachten wurde sicherlich von einem unabhängigen SV angefertigt.

Von der Seite bist Du auf der besseren Seite ... .

 

Geht ja auch noch um eine Wertminderung ( ggfs. je nach Alter und Km Leistung ), Ersatzwagen und Pauschalen .

 

Mein Rat in diesem Fall : Rechtsanwalt, der sich mit diesem Fall gut auskennt.

 

Und der Name der Versicherung würde mich auch sehr interessieren.

Oder eine Andeutung ( teilweise Sternchen eingefügt ind den Namen ...) .

 

Diese Versicherungsmasche wird immer öfter praktiziert.

Nur hart genug bleiben.

 

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und ein Gutachten eines vereidigten SV vorliegt, sehe ich gute Chancen für Dich.

 

Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.

 

D-C.

am 31. März 2013 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von masterchief1912

ok.. dann bleibt nur noch abzuwiegen, wie stark der stoßfänger tatsächlich beschädigt ist. 

ist er lediglich abgeschürft? dann reicht eine reparaturlackierung.

jedoch, wenns bis zum ESD ging, wird er wohl gröber verformt sein.

aber was ich nicht ganz verstehe? von wem wurde der gutachter beauftragt? im normalen haftpflichtfall stellt den doch automatisch die gegnerische versicherung. ist zumindest in Ö so..

Steht doch alles im Gutachten.

In Deutschland " gilt " das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen und nicht das Wort ( Gutachten ) der Versicherung, die den Schaden zu zahlen hat.

Das ist alles rechtlich geregelt.

Die Versicherung hat das Gutachten eines SV zu akzeptieren.

Das wäre ja noch schöner ... .

am 31. März 2013 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von focusda3

Hier in D kannst du ja selbst deinen Gutachter wählen...so bin ich dann auf Vorschlag vom freundlichen zum Gutachter gefahren der dann ein Gutachten erstellte und dies dann zur Versicherung schickte...dort wurde es dann von der Dekra geprüft die einfach alles ohne das Fahrzeug selbst jemals gesehen zu haben um mehr als 50% kürzt

Dein Verhalten ist auch völlig korrekt.

Hätte ich nicht anders gemacht. ( Mache ich auch in der Schadenshöhe immer so )

 

Warum wurde es bei der Versicherung von der Dekra geprüft ?

Ungewöhnlich ?

An Hand von Bildern aus dem Gutachten gekürzt ?

 

Wer hat das Gutachten erstellt ?

am 31. März 2013 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von Dierk-Carsten

Zitat:

Original geschrieben von masterchief1912

ok.. dann bleibt nur noch abzuwiegen, wie stark der stoßfänger tatsächlich beschädigt ist. 

ist er lediglich abgeschürft? dann reicht eine reparaturlackierung.

jedoch, wenns bis zum ESD ging, wird er wohl gröber verformt sein.

aber was ich nicht ganz verstehe? von wem wurde der gutachter beauftragt? im normalen haftpflichtfall stellt den doch automatisch die gegnerische versicherung. ist zumindest in Ö so..

Steht doch alles im Gutachten.

In Deutschland " gilt " das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen und nicht das Wort ( Gutachten ) der Versicherung, die den Schaden zu zahlen hat.

Das ist alles rechtlich geregelt.

Die Versicherung hat das Gutachten eines SV zu akzeptieren.

Das wäre ja noch schöner ... .

was steht im gutachten?

du hast auch in Ö die freie wahl. nur idR kommt der SV der zu zahlenden versicherung. und das ist auch völlig legitim, denn auch der hat eine technisch einwandfreie reparatur zu veranworten. und wenn ein teil zu erneuern ist, wird es erneuert, ist es zu reparieren, dann wirds repariert.

SCHADENMINDERUNGSPFLICHT heißt das zauberwort!

und ich kann aus eigener erfahrung sagen, dass die kostenvoranschläge der deutschen werkstätten meist völlig utopisch sind. aber die packen gleich mal alles rein, was geht. da wird ein stoßfänger wegen ein paar kratzern an der unterseite auch gleich mal erneuert..

Themenstarteram 31. März 2013 um 12:12

Genau, die Summe wurde anhand von 7 Bilder gekürtzt.

Wenn man im Internet nach dieser Masche sucht, ist diese Versicherung sehr dafür bekannt diese Versuche zu betreiben.

Es handelt sich um die HUK die die Gutachten nochmal prüfen lässt. Naja nen Versuch isses ja wert, ne Omi mit Ihrem Polo ist bestimmt froh wenn sie für Dackel Finchen nen paar Dosen Futter mehr bekommt. Da wird dann Ihrerseits auch nichtsmehr kommen und die Versicherung hat gut gespart.

Zitat:

Original geschrieben von focusda3

Genau, die Summe wurde anhand von 7 Bilder gekürtzt.

Wenn man im Internet nach dieser Masche sucht, ist diese Versicherung sehr dafür bekannt diese Versuche zu betreiben.

Die Frage ist doch, wieviel Lust hast Du da noch Arbeit zu investieren?

Du könntest der Versicherung eine höfliche Mail schreiben, kurz darlegen warum Du der Meinung bist (evtl. bestehende Urteile) dass die Kürzung nicht gerechtfertigt ist und Du die Sache einem Anwalt übergibst, wenn sie nicht laut Gutachten zahlen.

Bei mir hat das meistens geholfen.

Allerdings hast Du damit den Aufwand am Hals, und es könnte immer noch sein dass Du nicht bekommst was Dir zusteht.

Oder Du gehst Direkt zum Anwalt, lehnst Dich zurück und wartest ab was passiert.

Wenn man ein guter Mensch ist schreibt man die Mail, und spart der Versicherung die Kosten für den Anwalt.

Wenn man schön öfter mit so zickigen Versicherungen Ärger hatte, hat man dazu evtl. keine Lust mehr.

Dein Beitrag hat mich in meinem Entschluss bestärkt, beim nächsten unverschuldetem Unfall, der hoffentlich nie passiert, direkt einen Anwalt einzuschalten.

MfG

Ist ein gängiges Thema häufig bei den billigen Direktversicherungen. RA nehmen und gut, heute hat doch nahezu jeder eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Die bezahlen den Anwalt - im Grunde muss hier lediglich ein Zweitgutachten durch einen anderen Sachverständigen gemacht werden. Wenn das identisch ist muss die Versicherung zahlen. Näheres sollte der RA veranlassen.

 

Wie Du schon selbst gesagt hast ist das mittlerweile bekannt - da gabs sogar mal eine Reportage drüber.

Bei Verkehrsunfällen gilt: Keine Aussage gegenüber der Polizei außer persönliche Angaben und den Rest dem Anwalt überlassen. Dabei spielt es keine Rolle ob Schuld, Teilschuld oder Unschuld.

Eine gewiefte Versicherung macht aus ein paar ehrlichen Aussagen eines Unschuldigen schnell einen Teilschuldigen... "Sie hätten erkennen müssen, dass unsere Versicherungsnehmerin beim Ausparken Ihr Fahrzeug anfahren wird, haben es aber vorsätzlich unterlassen durch Signale sie zu warnen..."

Alles schon erlebt. Von daher sofort zum Anwalt, sonst spielt die HUK die nächsten 18 Monate mit dir...

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