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Versicherung zahlt nicht den Kostenvoranschlag
Servus,
vor einiger Zeit meinte ein Passant in meinen CLK stolpern zu müssen und hat mit seiner Armbanduhr 2 schöne Dellen reingehauen.
Immerhin hat er das alles seiner Versicherung gemeldet usw....ich bin daraufhin zur Mercedes-Werkstatt gegangen und hab mir einen Kostenvoranschlag eingeholt über ca 1150€.
Den hab ich dann zusammen mit Bildern vom Schaden in Kopie an die Versicherung (AXA) gesendet.
Nach ein paar Wochen kam dann ein Gutachter der Versicherung und hat den Schaden begutachtet.
Jetzt ist vor kurzem ein Gutachten ins Haus geflattert, das nicht mal ansatzweise in die Nähe des Mercedes-Kostenvoranschlages kommt...ca. 670€ für alles.
Jetzt ist die Frage wie gehe ich vor? Was würdet ihr machen?
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rooster45
Hallo Baschtl
Du hast Anspruch auf eigenen (unabhängigen Gutachter).
Ist schon frech wie Versicherrungsleute hier ihrer Lobby zuarbeiten.
Grüße
rooster
TE hat einen KV eingereicht, VS hat einen SV prüfen lassen, der hat ein GA erstellt. TE hat zwar ein Recht auf einen SV seiner Wahl, Aber die Wahl hatte er ja auch und hat sich für einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt entschieden. Wäre er gleich zu einem freien SV gegangen, sähe die Sache schon wieder anders aus. Isser aber nicht. Im Zweifelsfall hätte er auch den SV der VS vor Begutachtung ablehnen können, hat er aber nicht. Somit ist der Kohl gegessen, denke ich.
Auch wenn man einen "vermutl." Bagatellschaden hat, kann man zu einem freien SV gehen, der kann das einschätzen und im Fall der Fälle ein Kurzgutachten erstellen.
Offenbar ist der Schaden mit mit viel weniger finanz. Aufwand zu beheben. Aber eigentlich kann der TE ja mit den 2 Beulen leben, aber es ist natürlich trotzdem das Maximum aus diesem Schaden herauszuholen.
Ich kanns ja eigentlich sogar "verstehen", aber ab Nov. jammern dann genau diese Leute über die Prämiensteigerungen.
Meine persönl. Meinung:
Die fiktive Abrechnung gehört gestrichen. Wer einen Schaden hat, hat einen Anspruch darauf, dass dieser fachgerecht behoben wird. Erspart nen haufen Ärger, Klagerei und Knete. Keine Seite kommt mehr in den Verdacht, sich auf Kosten der Gegenseite bereichern zu wollen.
Es kann doch nicht sein, dass jemand die Kohle 1150€ "einsackt" und dann die beiden Beulen für 120€ (als Bsp) per Smartrepair entfernen lässt. Somit wurde mehr abgerechnet, als zur Behebung des Schadens erforderlich gewesen wäre. Oder etwa nicht?
Was spricht denn überhaupt dagegen, dass die Beulen von einem Karosseriefachbetrieb rausgemacht werden? Was macht den MB-Werke, ausser den Wagen dorthin zu bringen und die Hand aufzuhalten?
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51 Antworten
Moin,
in der Regel regulieren die Versicherer nur nach Gutachten, außer bei Bagatellschäden, da kann auch ein KVA eigereicht werden.
Da Werkstätten nicht dazu taugen, eine reale Kostenanlyse zu erstellen (besonders bei Versicherungsschäden), sondern den max. Gewinn in Rechnung stellen.
Ein Sachverständiger dagegen läßt weitere Merkmale zum Schaden einfließen, wie Alter des KFZ, Stundenpreise, Zustand des KFZ usw., welche für die Versicherer für die Regulierung notwendig sind.
Moin,
also heißt das ich sollte am besten einen unabhängigen Gutachter das Fahrzeug begutachten lassen?
ja, genau.
Zitat:
Original geschrieben von Baschtl91
Moin,
also heißt das ich sollte am besten einen unabhängigen Gutachter das Fahrzeug begutachten lassen?
Da die Versicherung bereits ein Gutachten i.A. gegeben hat, wird sie nicht noch ein GA Deiner Wahl bezahlen, dass hättest Du vorher machen sollen.
In dem Fall wäre es ein Gegengutachten zu Deinen Lasten. Wenn eine Verkehrs - Rechtschutz besteht, werden die Kosten des Gegengutachters ggf von ihr ersetzt, sofern die Kosten für außergerichtliche Gutachten mitversichert sind.
Zitat:
Original geschrieben von Baschtl91
Jetzt ist die Frage wie gehe ich vor?
willst du den schaden fiktiv abrechnen, oder willst du das fahrzeug bei mb reparieren lassen?
-wie alt ist das fahrzeug?
-wieviele kilometer hat das fahrzeug runter?
-wurde das fahrzeug ausschließlich bei mb scheckheftgepflegt?
also das Auto ist jetzt 12 Jahre alt mit ca 160000km und wurde durchgehend bei MB gewartet.
Prinzipiell würde ich das schon fiktiv abrechnen nur ich finde eine Halbierung des MB-KVA sehr dreist.
Wie teuer wäre denn ein externes Gutachten in etwa?
Zitat:
Original geschrieben von Baschtl91
nur ich finde eine Halbierung des MB-KVA sehr dreist.
was wurde denn alles weggekürzt?
Zitat:
Original geschrieben von Baschtl91
also das Auto ist jetzt 12 Jahre alt mit ca 160000km und wurde durchgehend bei MB gewartet.
Prinzipiell würde ich das schon fiktiv abrechnen nur ich finde eine Halbierung des MB-KVA sehr dreist.
Wie teuer wäre denn ein externes Gutachten in etwa?
Die Haftpflicht zahlt immer nur Zeitwert.
Ich nehme jetzt mal an, hierwurden Abzüge für Alter und Abnutzung gekürzt.
Für einen 10 Jahre alten Röhrenfernseher werden auch nur noch 50,- Zeitwert gezahlt.
Mein Tipp, gehe zu einer Werkstatt, die im Smart Repair den Schaden ausbügelt und rechne Fiktiv ab, ich nehme an, dann bleiben auch noch ein paar Teuro für Dich über.
Die Unkostenpasuschae von 25,- würde ich auch gleich noch einfordern.
Es handelt sich hier um einen Privat-Haftpflichtschaden und die AXA hat dir sicherlich keinen Gutachter sondern einen Schadenregulierer vorbeigeschickt. Die kümmern sich auch um Hausratschäden usw. und es war bestimmt kein Spezialist für KFZ-Schäden. Die Aufgabe von solchen Regulierern ist es auch Schäden im Interesse der Versicherung nach unten zu rechnen und sie bekommen teilweise eine Prämie für den ersparten Betrag. Die Haftpflicht ersetzt den Schaden unter Anbetracht von Alter und Abnutzung des Gegenstandes. Der Zustand muss also wieder so hergestellt werden wie vor dem Schadenereignis. Du hattest also ein Auto ohne Kratzer, mit einwandfreien Lack nehme ich an und deshalb würde ich mich nicht auf das "Gutachten" einlassen. Ich würde von einem speziellen Karroserie-Instandsetzungsbetrieb noch einmal einen Kostenvoranschlag machen lassen. Wenn dieses genau so hoch wie das von MB ausfällt oder höher als das der AXA würde ich diese dann damit konfrontieren. Der Vorschlag mit dem Smart Repair ist auch nicht schlecht. Denke daran wenn du nach Kostenvoranschlag abrechnen läßt wird die MWST abgezogen.
@menfredmen
Das Gegengutachten geht dann aber auf Rechnung des TE, ob sich das dann lohnt ?
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
@menfredmen
Das Gegengutachten geht dann aber auf Rechnung des TE, ob sich das dann lohnt ?
manfredmen hat nicht vorgeschlagen ein zweites Gutachten zu erstellen lassen, sondern einen Kostenvoranschlag einzuholen, der sollte kostenlos sein. Ist im Prinzip keine schlechte Idee wenn der TE sich unsicher ist ob MB eventuell "Mondpreise" verlangt hat oder ob die Haftpflichtversicherung ihn übervorteilen will.
@woldo
Der TE hatte bereits ein KVA erstellen lassen.
Bei dem Alter des KFZ rechnet die Vers. aber nur nach Gutachten ab, weil geprüft werden muß, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von woldo66
der sollte kostenlos sein.
warum "sollte" ein kva kostenlos sein?
üblich ist, das die erstellung eines kva's mittlerweile 10-20% der angebotssumme kostet, was dann aber bei einem reparaturauftrag verrechnet wird!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von woldo66
der sollte kostenlos sein.
warum "sollte" ein kva kostenlos sein?
üblich ist, das die erstellung eines kva's mittlerweile 10-20% der angebotssumme kostet, was dann aber bei einem reparaturauftrag verrechnet wird!
...was in meinen Augen auch völlig OK ist