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Versicherung zahlt nur billigeres Gutachten von ihrer Billig-Werkstatt. Recht?

Themenstarteram 14. April 2011 um 16:09

Hallo Leute,

folgende Situation: Meiner Mutter ist einer seitlich reingefahren, Schuldfrage ist völlig klar.

Nun haben wir ein Gutachten erstellt (ca. 1450 €), die gegnerische Versicherung jedoch hat sich das Gutachten angeschaut und es wie es aussieht einer Billig-Werkstatt weiter gegeben, die den Preis auf ca. 850 € gesenkt haben, ohne das Auto auch nur angesehen zu haben. Nur anhand der Kalkulation unseres Gutachtens. Somit haben sie uns lediglich die 850 € überwiesen (wir wollten eine fiktive Abrechnung).

Als ich die 850 auf dem Konto sah habe ich da natürlich angerufen. Die meinten, dass wenn das Auto scheckheftgepflegt wäre (bei einer BMW-Werkstatt), sie die ganze Summe gezahlt hätten. Komisch nur das die uns nicht gefragt haben ob das Auto scheckheftgepflegt ist oder nicht. Denn das Auto ist scheckheftgepflegt (Die ersten 6 Jahre bei BMW, danach in einer anderen Werkstatt).

Doch meiner Meinung nach tut das nichts zur Sache. Ich selber hatte mal einen 3er Golf. Es wurde reingefahren, der Schaden lag bei 600 € und man hat mir die komplette Summe bezahlt, ohne dass ein zweites Gutachten gemacht worden ist oder es eine Frage des Scheckheftes war.

Hab ich nun den Anspruch auf die vollen 1450 €?

Lg

PS: 3er BMW Baujahr 2000

Beste Antwort im Thema

Nach meinem Unfall Anfang 2009 stand ich vor genau der selben Situation. Hatte ein Gutachten machen lassen (mit Stundensätzen von Markenwerkstatt) und dieses wurde von der Versicherung deutlich gekürzt. Des weiteren wurden UPE-Aufschläge gekürzt. Ich hatte damals aber einen Anwalt und dieser drohte mit Klage. Außerdem gab mein Gutachter eine Stellungnahme ab. Daraufhin zahlte die Versicherung den vollen Betrag.

Mein Auto war damals auch schon 10 Jahre alt. Deswegen verstehe ich nicht, wieso hier die User das Kürzen so selbstverständlich als gerechtfertigt darstellen. Falls es in den letzten Jahren diesbezüglich Änderungen in der Rechtsprechung gab, bitte hier posten.

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Ob die Versicherung Recht hat, kann und will ich nicht beurteilen. Ich kann die Vorgehensweise aber nachvollziehen und verstehen.

Fakt ist, Ihr wollt den Wagen nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.

Die Versicherung nimmt einen Betrag zu Grunde, den eine preiswerte Fachwerkstatt berechnet.

Wo ist das Problem?

Es gibt auch eine Schadenminderungspflicht.

Wie wäre denn der Wagen tatsächlich repariert worden?

das ist so üblich. du kannst doch nicht erwarten, dass man dir die stundenlöhne einer markengebundenen fachwerkstatt bezahlt obwohl du zum billigheimer um die ecke gehst... lass dein auto bei bmw reparieren, dann gibts auch keine probleme. siehe auch bmw-urteil.

anspruch auf die volle summe hast du nur, wenn dein kfz durchgängig in der markenwerkstatt repariert wurde und das anhand rechnungen oder scheckheft nachgewiesen werden kann.

grüße

Hallo,

bei älteren Fahrzeugen hat die Versicherung durchaus das Recht, die Stundenverrechnungssätze sogenannter Referenzwerkstätten zu Grunde zu legen.

Jedoch müssen hier marktübliche Stundenverrechnungssätze angewendet werden und keine Verrechnungssätze, die Versicherungen mit Ihren Vertragswerkstätten vereinbart haben.

Wurden keine marktüblichen Stundenverrechnungssätze angewendet, darf auch nicht mit der Begründung der Schadenminderungspflicht nach

§ 254 BGB gekürzt werden.

Die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt muss nach höchstrichterlicher Rechtssprechnung für den Geschädigten mühelos und ohne Weiteres zugänglich sein und zumindest eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit bieten.

Vermutlich wurden hier noch weitere Positionen wie Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge gekürzt.

Auch diese Positionen sind sofern die Reparaturwerkstatt diese Aufschläge erhebt bzw. über keine eigene Lackiererei verfügt im Gutachten zu berücksichtigen und auch bei der fiktiven Abrechnung zu erstatten.

Bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 3 Jahren hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.

Kopien vom Scheckheft am besten noch einreichen, wenn Du aber nach den 6 Jahren in eine freie Werkstätte gewechselt hast wird es schwierig werden.

Dennoch ist die Differenz nicht gerade gering.

Du solltest unbedingt den Sachverständigen informieren das das Gutachten gekürzt wurde.

Dann kann er sich den Bericht ansehen und hierzu auch eine Stellungnahme anfertigen.

Gruß

fordfuchs

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von beachi

das ist so üblich. du kannst doch nicht erwarten, dass man dir die stundenlöhne einer markengebundenen fachwerkstatt bezahlt obwohl du zum billigheimer um die ecke gehst... lass dein auto bei bmw reparieren, dann gibts auch keine probleme. siehe auch bmw-urteil.

anspruch auf die volle summe hast du nur, wenn dein kfz durchgängig in der markenwerkstatt repariert wurde und das anhand rechnungen oder scheckheft nachgewiesen werden kann.

grüße

Hallo,

da bin ich anderer Meinung.

Es bleibt doch mir überlassen was ich mache.

Ob ich den Wagen repariere(n) lasse oder fiktiv abrechne oder von dem Geld lieber in den Urlaub fahre.

Fakt ist der Schaden ist da, ob und wie ich den repariere ist allein meine Sache.

Und hier kann keiner behaupten, dass ich mich dadurch bereichere, denn ich verzichte ja auf die Reparatur, der Schaden am Fahrzeug bleibt ja weiterhin bestehen.

Das Problem sehe ich auch allerdings bei dem Alter des Fahrzeuges.

Mich wundert es wenn die Versicherung die vollen Reparaturkosten zahlen würden wenn ich ein lückenloses Scheckheft vorlege.

Naja, wenn im Gutachten dann noch Stundenverrechnungssätze von 120,00 €/Stunde aufwärts drinnen sind dann kann ich das ja noch nachvollziehen dass zum Rotstift gegriffen wird.

Das BMW-Urteil kenne ich nicht.

Was ist darin enthalten?

Gruß

fordfuchs

klick, da gehts auch um nen bmw^^

error 404

Das Thema ist doch hier schon oft genug bis zum Erbrechen durchgekaut worden.

Wenn man nur mal die Suchfunktion bemüht hätte..........

http://www.motor-talk.de/.../...utachtens-ist-das-ok-t3079192.html?...

Nach meinem Unfall Anfang 2009 stand ich vor genau der selben Situation. Hatte ein Gutachten machen lassen (mit Stundensätzen von Markenwerkstatt) und dieses wurde von der Versicherung deutlich gekürzt. Des weiteren wurden UPE-Aufschläge gekürzt. Ich hatte damals aber einen Anwalt und dieser drohte mit Klage. Außerdem gab mein Gutachter eine Stellungnahme ab. Daraufhin zahlte die Versicherung den vollen Betrag.

Mein Auto war damals auch schon 10 Jahre alt. Deswegen verstehe ich nicht, wieso hier die User das Kürzen so selbstverständlich als gerechtfertigt darstellen. Falls es in den letzten Jahren diesbezüglich Änderungen in der Rechtsprechung gab, bitte hier posten.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Falls es in den letzten Jahren diesbezüglich Änderungen in der Rechtsprechung gab, bitte hier posten.

Ja, die gab es - höchstrichterlich vom BGH.

Siehe Link in meinem letzten Posting.

Danke twelferider für Deine immer wieder guten und zutreffenden Antworten zu diesem Thema. Vielleicht darf ich aus eigener Erfahrung noch folgendes ergänzen:

Die Erstattung der UPE und der Verbringungskosten wurde, wie twelferider auch schon sagte, bislang nur in AG-Urteilen bzw. LG-Urteilen (Köln) entscheiden. Und dabei höchst unterschiedlich. Bevor man eine gegenerische Versicherung deswegen angeht, sollte man sich mal erkundigen, welche Rechtsprechung bei AG/LG des Versicherungssitzes ergangen ist. Und danach weiß man dann, worauf es rausläuft.

Ich hatte diese Diskussion vor einigen Jahren mal mit der Axa. Sitz ist Köln. Und die Rechtsauffassung des LG war zu dieser Zeit, daß beides auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sei. Die Axa wollte aber selbst mit Verweis auf dieses Urteil nicht zahlen. Gezahlt hat Sie dann doch - und zwar den vollen Betrag - nachdem ich Klage erhoben hatte. Zum Prozeß wollte man es dann doch nicht kommen lassen.

Versicherungen sind halt manchmal so...:(

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Versicherungen sind halt manchmal so...:(

Finde den Fehler :cool:

Sry, konnte mir grad net verkneifen...

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

 

Es gibt auch eine Schadenminderungspflicht.

immer dieser blödsinn mit der schadenminderungspflicht...

die gilt nur während dem versicherungsfall aber nicht danach ;)

sprich wenn es brennt ruf schnell die feuerwehr und versuche zu retten was zu retten ist.

aber nach dem schaden, wird reguliert...feierabend!

Dann würde ich mal in den § 254 BGB schauen.

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