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Versicherung zahlt nur Netto?!

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 12:20

Hi,

bekomme von der Versicherung meinen Marderschaden bezahlt.

Nun stellte sich heraus, dass nur der Nettopreis ausgezahlt wird.

Schade, Brutto wäre ja um einiges mehr.

Besteht für mich irgendwie die Chance den "fehlenden" Betrag noch vom Finanzamt wieder zubekommen?

Ich meine, wenn ich es bei einer Werkstatt hätte machen, hätte diese den Bruttopreis bekommen. Wenn ich jetzt aber das nun bei einer günstigeren freien Werkstattreparieren lasse, dann muss ich denen doch auch die MwSt zahlen...

Vielleicht hat ja einer von euch Erfahrung damit...

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20 Antworten

Nachweis der bezahlten Märchensteuer bei der Versicherung einreichen und auszahlen lassen.

Bekommst dass an Märchensteuer, was auch tatsächlich dann bezahlt wurde

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 12:48

Dazu muss ich es dann aber auch in einer Werkstatt reparieren?!

Wenn ich den Schaden privat behebe, bekomme ich nichts weiter?

Oder reicht denen dan nein Beweisbild, dass ich es tatsächlich behoben habe?

ein Beweisbild ist kein Mehrtwersteuernachweis - bringt dir null

Privat zahlst du eben ja auch keine MwSt warum sollte dir dann mehr bezahlt werden?

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 13:00

Okay dann eine weitere Frage.

Veranschlagt für den Kabelbaum sind bei VW 700€.

Kaufe ich nun diesen Kabelbaum im Internet gebraucht mit Rechnung für 50€, will die Versicherung dann das Geld zurück, was sie quasi zuviel gezahlt haben?

hau dir noch ein paar auf die Backe, nein, wenn du fiktiv abrechnest will die VS nichts mehr von dir zurück

am 20. Oktober 2010 um 13:16

Wenn er den Kabelbaum vom Händler kauft und die Rechnung einreicht, bekommt der dann die Mehrwersteuer doch auch wieder, oder?

Mfg Zille

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 13:23

Ja dann bekomm ich die MwSt zurück.

VW geht verkauft den Kabelbaum nur neu für die 700€ und im Internet gibts den gleichen halt für ein Bruchteil, nur gebraucht...

Wenn der im Internet von einem Händler ist und er die für die 50€ ne Rechnung gibt , dann kannst du die Rechnung einreichen und bekommst für die 50€ Rechnung die dortige Mwst. wieder.

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 13:52

Ja hatte dann nur bedenken, das die Vesicherung sieht, dass der eigentlich nicht so teuer ist und will von mir 650€ wieder...

am 20. Oktober 2010 um 17:57

Der Versicherer darf nur Netto zahlen, wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist!

Hast Du den Wagen als Firmenwagen versichert? Dann liegt es nahe, dass der Fehler daher kommt.

Wir fragen den Kunden aber auch bei einer Firmenversicherung, ob der Schaden mit oder ohne Steuer reguliert werden soll.

Kommt auch darauf an, wo Du hast Reparieren lassen. In einer Werkstatt, die direkt mit dem Versicherer abrechnet; dann war vielleicht ein Kreuzchen zu viel auf der Abtretungserklärung? So einen Fall hatte ich mal bei einer großen Glaser-Kette, die ein Fahrzeug einmal als Firmen-KFZ mit VS-Abzug angelegt hat und drei Jahre später ohne zu fragen wieder VS-Abzug abgerechnet hat.

Mehr fällt mir ins Blaue gesprochen nicht ein.

Zitat:

Original geschrieben von procarion

Der Versicherer darf nur Netto zahlen, wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist!

Das stimmt nicht, Versicherung zahlt immer netto, solange die Mwst. nicht angefallen ist, also Mwst. gibts nur, wenn auch das Auto repariert wird und die Rechnung vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Zitat:

Original geschrieben von procarion

Der Versicherer darf nur Netto zahlen, wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist!

Das stimmt nicht, Versicherung zahlt immer netto, solange die Mwst. nicht angefallen ist, also Mwst. gibts nur, wenn auch das Auto repariert wird und die Rechnung vorliegt.

wenn Vorsteuerabzug besteht, zahlt die Versicherung auch gegen Vorlage einer Rechnung nur Netto. 

 

Lediglich bei Privatpersonen wird die MwSt. gegen Vorlage der Rechnung nachgezahlt

 

Gruß

 

Delle

am 21. Oktober 2010 um 5:19

Da habt ihr ja alle Recht, aber ich sehe da keinen Widerspruch.

Wenn die Reparatur privat beauftragt wird sollte die Steuer anfallen, sonst ist was faul. Und wo man dann nach dem Fehler suchen kann habe ich auch schon geschrieben.

am 21. Oktober 2010 um 9:05

Ja, aber hier wurde fiktiv abgerechnet. Erst wenn man jetzt dann eine Rechnung einreicht bekommt man den in der Rechnung enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag. Selbiges gilt, wenn man nur Ersatzteile kauft und dann privat einbaut. Dann gibts die Mehrwertsteuer nur für die Teile.

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