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Versicherung zahlt obwohl Schuld noch nicht geklärt ist.
Hallo erstmal,
wir hatten im Februar ( also schon etwas her ) bzw. meine Schwester hatte mit meinem Auto einen Unfall. ( war für diesen Tag aber der Versicherung gemeldet.) Wir haben den Unfall sofort unserer Versicherung gemeldet.
Es war so : Meine Schwester fuhr rückwärts von einem Parkplatz auf die Strasse, zu diesem Zeitpunkt war noch kein Auto zu sehen, sie legte den ersten Gang ein und wollte gerade losfahren als es krachte. Es gibt auch Zeugen die dies bestätigen, das der Wagen des Unfallgegners einfach aus der gegenüberliegenden Strasse herausgeschossen kam ohne das STOPP Schild zu beachten. Polizei wurde gerufen und der Unfallgegner wiederholte immer wieder : Ich dachte ich komm dran vorbei. Bis der Vater von ihm kam, ab da war alles anders. Nach zwei Wochen tat sich immer noch nichts, also die Versicherung von dem Kerl rausgekriegt und da angerufen und der hatte den Unfall gar nicht gemeldet. ( Jetzt nicht sagen nimm einen Anwalt, den haben wir schon eingeschaltet) Ich selber habe einen wirtschaftlichen Totalschaden. ( Klasse :-( Jetzt schickt mir unser Anwalt ein Schreiben zu das unsere Versicherung den Unfallgegner bezahlt hat. Wir müssten das aber nicht so hinnehmen also geht es jetzt vor das Gericht. Was mich allerdings interessiert, kann man ein Gutachten auch noch nach der Reparatur des Autos vornehmen, denn das war bei ihm der Fall. Eine Woche nach dem Unfall fuhr er schon wieder mit seinem auto durch die Gegend ( Vater ist KFZ-Meister) und was ich meinen Anwalt vergessen habe zu fragen wieso bekam er den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausbezahlt, da sein Auto ja wieder fährt und er kein neues hat. Wie gesagt Zeugen gibt es auch die bestätigen das meine Schwester keine Schuld hatte. Hoffe das ich nicht allzu konfus geschrieben habe, aber wenn ich mich aufrege kann es schon mal passieren das ich etwas wirr schreibe oder etwas durcheinander bringe.
Mfg lunapie
Beste Antwort im Thema
Ob die Darstellung des TE stimmt entscheiden wir hier ganz bestimmt nicht.
Und ob das ganze durch Zeugenaussagen bestätigt werden kann, steht auch noch in den Sternen.
Uner Umständen kann das durch ein analytisches Gutachten geklärt werden, ob das ausparkende Fahrzeug gestanden hat hat oder es sich bereits in der Vorwärtsbewegung befunden hat. Aber dazu müsste es wenigsten Bilder von beiden beschädigten Autos geben.
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33 Antworten
wenn ich mich aufrege kann es schon mal passieren das ich etwas wirr schreibe oder etwas durcheinander bringe.
ja das ist schon nachvollziehbar, aber man sollte versuchen objektiv zu bleiben.
Meine Schwester fuhr rückwärts von einem Parkplatz auf die Strasse, zu diesem Zeitpunkt war noch kein Auto zu sehen, sie legte den ersten Gang ein und wollte gerade losfahren als es krachte.
Erklär das mal etwas näher, Rückwärts rausfahren 1. Gang, weil das ist doch entscheidend.
Das der andere wieder mit sein Auto fährt, trotz Totalschaden hat keine Bedeutung für Dich, weil er kann mit seinem Auto machen was er will.
kann man ein Gutachten auch noch nach der Reparatur des Autos vornehmen
Vom Fakt her ja, aaaaaaaaber:
Du solltest langsam aufpassen mit den Kosten, hast Du ne RV dann OK, wenn nicht können die Kosten explodieren. Dein Anwalt zahlst Du jetzt schon allein ohne RV.
Jetzt schickt mir unser Anwalt ein Schreiben zu das unsere Versicherung den Unfallgegner bezahlt hat. Wir müssten das aber nicht so hinnehmen also geht es jetzt vor das Gericht.
Aufpassen: Anwälte sind auch nur Wirtschaftsunternehmen und wollen Geld verdienen.
Schreib mal zuerst nochmal den genauen Hergang des Unfalls - Objektiv und nichts verschönen.
Für mich liest sich das so:
- Schwester fuhr rückwärts vom Parkplatz auf die Strasse ( vorher geguckt, kommt keiner)
- Schwester steht einen Moment in Fahrtrichtung und wechselt vom R-G in den 1.-G und will losfahren
- in diesem Moment kommt ein anderes Fhzg. überfährt ein Stop-Schild und knallt ihr rein
Wenn es so war, hätte eigentlich wirklich der Andere Schuld. Schwester stand ja schon auf der Strasse und wollte gerade anfahren.
Danke Mondeo-Turnier, genauso war es.
Meine Schwester hat ja auch zwei Zeugen die das ganze gesehen haben und nachher auch noch mitbekommen was der Junge sagte. Nur als der Vater von ihm auftauchte da wurde dann alles verdreht, da hatte der Junge dann nichts mehr zu sagen. Deswegen verstehe ich das ganze ja auch nicht, warum meine Versicherung zahlt.
So, habe mal versucht ein Bild zu malen. Ach so, meine Schwester hatte zudem noch ein Schleudertrauma.
PS: Irgendwie nimmt er das Bild einfach nicht an.
Das Stoppschild bedeutet lediglich das der Fahrzeugführer gegenüber der andern Straße Wartepflichtig ist nicht aber gegenüber dem Parkplatz.
Demnach fuhr der Fahrzeugführer schon auf der vorfahrtberechtigten Straße nach dem linksabbiegen und dann kam es erst zu dem Unfall
§ StVO10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
§ 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das Stoppschild bedeutet lediglich das der Fahrzeugführer gegenüber der andern Straße Wartepflichtig ist nicht aber gegenüber dem Parkplatz.
Demnach fuhr der Fahrzeugführer schon auf der vorfahrtberechtigten Straße nach dem linksabbiegen und dann kam es erst zu dem Unfall
Genau so sieht das aus. Und aus diesem Grund hat die Versicherung auch reguliert.
@Pepperduster
Ist ja Alles ganz toll und richtig, gehört aber in die Fahrschule und nicht zum geschilderten Fall.
Wenn die Darstellung des TE stimmt und davon sollte man ausgehen, war der Ausparkvorgang beendet. Und es ist nun mal verboten, auf stehende oder fahrende Fahrzeuge aufzufahren.
Gruß
Michael
Ob die Darstellung des TE stimmt entscheiden wir hier ganz bestimmt nicht.
Und ob das ganze durch Zeugenaussagen bestätigt werden kann, steht auch noch in den Sternen.
Uner Umständen kann das durch ein analytisches Gutachten geklärt werden, ob das ausparkende Fahrzeug gestanden hat hat oder es sich bereits in der Vorwärtsbewegung befunden hat. Aber dazu müsste es wenigsten Bilder von beiden beschädigten Autos geben.
Zitat:
Original geschrieben von miga55
@Pepperduster
Ist ja Alles ganz toll und richtig, gehört aber in die Fahrschule und nicht zum geschilderten Fall.
Wenn die Darstellung des TE stimmt und davon sollte man ausgehen, war der Ausparkvorgang beendet. Und es ist nun mal verboten, auf stehende oder fahrende Fahrzeuge aufzufahren.
Gruß
Michael
Siehste und in der Regel passieren Unfälle immer dann wenn mindestens 2 nicht aufpassen oder ihre Sorgfaltspflicht verletzen, es ließe sich hier herrlich streiten wer den Unfall verursacht hat:
Jemand der rückwärts aus einer Einfahrt auf eine Hauptstraße fährt verursacht durch sein vorfahrtverletzendes Rückwärtsfahren den Unfall, hierbei spielt es keine Rolle ob sich das Fahrzeug noch rückwärts bewegt oder schon zum Stillstand gekommen ist, es ist und bleibt ein Ausparkvorgang, das muss man unterscheiden.
Edit :Ich kann so flott ausparken das ein Auto keine Chance zum bremsen hat und der andere soll dann schuld sein?
@Pepperduster:
Aber das kanns ja nicht sein!
Sonst könnte ich doch, falls mal wieder ein neues Auto geplant ist, einfach an der Straße warten bis jemand anfängt auszuparken, und dem volle Karacho hinten reinfahren um wieder Kapital für ein neues Auto zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
@Pepperduster:
Aber das kanns ja nicht sein!
Sonst könnte ich doch, falls mal wieder ein neues Auto geplant ist, einfach an der Straße warten bis jemand anfängt auszuparken, und dem volle Karacho hinten reinfahren um wieder Kapital für ein neues Auto zu haben.
Du hast Vorfahrt und er ist Warteplichtig. Punkt.Dann muss er eben warten bis frei ist. Wenn er aber beweisen kann das du arglistig und vorsätzlich den Unfall herbeigeführt hast ........ ( bin kein Richter)
So und nu möchte ich dich mal sehen wenn ich einfach ausparke und du mir hinten reinballerst dann sollst du Schuld haben????
Als meine Schwester ausparkte war von dem anderen definitiv noch nichts zu sehen. Und selbst die Polizistinnen sagten das würde teuer für ihn werden, weil er seinen Führerschein gerade erst wieder hatte, weil er schon mal einen Unfall verursacht hat.
An seinem Auto war die Stoßstange kaputt, die der Vater von ihm aber kurz nach dem Unfall repariert hat da er KFZ-Meister ist.
Die Polizei klärt keine Schuldfragen.
Das ist das Auto deiner Schwester ?
Wie kam es denn zu den massiven Beschädigungen am linken Vorderad.
Weist du das ?
Das ist nicht das Auto meiner Schwester, sondern das Auto von mir, das ich ihr für diesen TAg geliehen habe da ihres in der Werkstatt stand. Die versicherung wusste bescheid das sie an diesem Tag das Auto fährt.
Ich schau mir das ganze gleich noch mal im Original an mit dem linken Vorderrad, da ich mich an diesen Schaden nicht erinnern kann und er im Gutachten auch nicht angegeben ist. Werde dann noch mal Farbfotos machen.