- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Versicherung zweifelt Schaden an
Versicherung zweifelt Schaden an
Hallo erstmal,
so, jetzt ist es mir auch das erste Mal passiert: Ärger mit einer Autoversicherung.
Zum Hintergrund:
Mitte Dezember will ich abends von meiner Arbeitsstelle heimfahren und bemerke leider mit Schrecken, dass die komplette linke Seite meines auf einem öffentlichen Parkplatzfeld abgestellten V40 breitflächig im unteren Bereich verkratzt ist. Über dem hinteren Radhaus am schlimmsten (dort war auch eine faustgrosse Beule zu sehen) und dann abnehmend bis zumm vorderen Kotflügel. Aber gut, immerhin war der Unfallverursacher so anständig, den vormittags von ihm mit seinem Audi TT verursachten Unfall bei der Polizei zu melden (Polizeibericht liegt vor) und mir auch einen Zettel zu hinterlassen. Ich habe mit ihm dann telefonisch kurz gesprochen. Er ist wohl beim Vorwärtseinparken in die Lücke neben mir falsch eingeschert und hat mich seiner Stosstange vorne rechts getreift. Ich habe dann mit ihm ausgemacht, dass ich den Schaden mal kurz durch meine Werkstatt anschauen lasse, weil er noch überlegte die Kosten ohne Versicherung selbst zu begleichen. Beim ersten oberflächlichen Drübergucken im Dunklen und schneeverdrecktem Auto schätzte der Volvo-Meister dann mal Reparaturkosten in Höhe von 1500 €, ohne sich festlegen zu wollen. Das war meinem Unfallgegner dann wohl doch zuviel für die Privatschatulle und er meldete den Unfall dann auch relativ zügig seiner Versicherung (Europa). Dummerweise habe ich diese Summe von 1500€ in einem ersten Gespräch mit der Europaversicherung als von der Werkstatt unverbindlich geschätzten Betrag genannt. Ich weiss, ich müsste öfters mal die Klappe halten...
Mitte Januar (eher habe ich es wegen Urlaubsreise, Arbeit etc einfach nicht geschafft) habe ich den Wagen dann zur Reparatur zu meiner Volvo-Fachwerkstatt gebracht. Die haben sich dann eine Kostenübernahmebestätigung durch Europa geben lassen und den Wagen durch einen Gutachter vom TÜV prüfen lassen. Der prognostizierte wesentliche höhere Reparaturkosten in Höhe von ca. 3600 € (das Gutachten liegt mir vor), da auch die vordere Tür und der vordere Kotflügel etwas abbekommen haben. Die Reparatur wurde dann innerhalb von 4 Tagen auch durchgeführt und Volvo stellte dann im Endeffekt nach Abschluss aller Arbeiten eine Rechnung in Höhe von ca. 3900€ an die Versicherung. Ich bin weis Gott kein Autoexperte und verstehe nicht jeden Punkt auf der Rechnung aber für mich als Laien scheinen die zumindest alle im Zusammenhang mit der Lackinstandsetzung Sinn zu machen.
Mal so am Rande: Insgesamt habe ich in diesem Zeitraum von einem Monat zweimal mit jeweils einmal anderen Mitarbeiter der Europa telefonisch gesprochen. Beide machten dabei auf mich einen latent aggressiven bzw. nicht sehr freundlichen Eindruck. So machte man mich gleich mal "freundlichst" ohne irgendeinen Anlass darauf aufmerksam, dass ich mir mal nicht einbilden solle, mit einem auf Versicherungskosten geliehenen Ersatzfahrzeug einen auf dicke Hose zu machen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nicht mal über einen Leihwagen nachgedacht. Ich nehme sowieso immmer nur den Ersatzwagen meiner Werkstatt. Aber gut, zur Sache selber schienen damals keine Einwände zu bestehen. Insofern war´s mir egal. Ich muss diese Leute ja nicht heiraten...
Soweit, so gut...bzw. schlecht, denn heute bekomme ich ein knappes Schreiben von der Europa mit dem Inhalt, dass man "nicht alle am Fahrzeug befindlichen Beschädigungen diesem Schadensereignis zuordnen" könne. Man habe einen Schverständigen beauftragt, der durch eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge klären solle, "ob und ggf. welche Beschädigungen durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind."
Das hinterlässt mich schon fassungslos. Erst der ganze Ärger, die Rennerei, die verschwendete Zeit. Und jetzt unterstellt man mir mal schlank, ich würde auf deren Kosten Altschäden abrechnen. Eine Unverschämtheit, der Wagen war vorher in gutem Zustand. 2007 hatte ich zwar mal einen grössren Frontschaden, der ist aber damals vollständig durch meinen Volvo- instandgesetzt worden (Belege liegen natürlich vor).
Deshalb mal meine Frage an die Versicherungkoryphäen hier: Wie seht ihr das aus eurer Erfahrung: Ist das ein übliches Vorgehen bei den Versicherungen oder blüht mir hier weiterer Ärger? Mir ist überhaupt nicht klar, was man da jetzt noch an den beiden reparierten Fahrzeugen feststellen will.
Wir würdet Ihr vorgehen? Ich könne echt platzen vor Wut.
Danke für eure Meinungen...
Gruß,
Ralle
P.S.: RS-versichert bin ich leider nicht. Tja, wie bei jeder Versicherung merkt man leider erst, dass man sie braucht, wenn es zu spät ist...
Beste Antwort im Thema
nach 8 Jahren eine solche Leichenschändung...
OHNE PUNKT UND KOMMA !!!
Wenn deine Schadensmeldung ebenso verfasst war, kann ich den Sachbearbeiter gut verstehen
Hoffentlich kann`s die werte Frau Anwältin besser
Ähnliche Themen
39 Antworten
Hallo Ralle,
das ist natürlich Kacke.........
Das Problem ist, dass man dir wohl unterstellt, dass du hier einen Altschaden abrechnen willst.
Und das wäre dann ein Straftatbestand.
Da du sicherlich nichts zu verbergen hast, würde ich der Gegenüberstellung zustimmen.
Du solltest aber den Sachverständigen der das Gutachten für dich erstellt hat zur Besichtigung mitnehmen.
Bestehe (schriftlich) darauf, dass du ein Duplikat des Gutachten von der Versicherung bekommst.
Auch einen Rechtsanwalt wirst du hier wohl beauftragen müssen, wenn keine Altschäden am Fahrzeug waren wird die Versicherung dessen Honorar bezahlen müssen.
Berichte mal bitte weiter
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Deshalb mal meine Frage an die Versicherungkoryphäen hier:
Koniferen.......es sind Koniferen!
Sodann: Wenn du nichts zu verbergen hast, spricht nichts dagegen, die Gegenüberstellung durchführen zu lassen.
Dann abwarten, was passiert und ggf. nochmal melden.
Welche Ansprüche dir noch zustehen, findest du in der FAQ-Versicherungen, z.B. in meiner Signatur verlinkt.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Deshalb mal meine Frage an die Versicherungkoryphäen hier:
Koniferen.......es sind Koniferen!
wenn wir nicht regelmäßig gegossen werden, dann dann werden wir vielleicht so welche
Gruß
Delle
hallo,
zum thema rechtsanwalt: sollte das "gegengutachten" nach der gegenüberstellung nichts negatives ergeben und die europa stellt sich immer noch quer, dann beauftrage einfach einen RA deines vertrauens bzw. einer der sich im verkehrsrecht auskennt um deine ansprüche dem grunde und der höhe nach zu 100% durchzusetzen!
Die europa muss auch diese kosten befriedigen - bist ja schliesslich nicht schuld! -> man kann ja bei der europa damit "drohen". ggf. lenken sie gleich ein, um weitere kosten zu vermeiden..
Bezüglich Mietwagen: hier solltest du lieber je nach fzg.-klasse nutzungsausfall für die 4 tage der reparatur beanspruchen und das geld kassieren. wenn der werkstattwagen günstiger ist, dann gibts quasi noch nen bonus on top!
oder aber du rechnest nach gutachten netto (ohne MwSt) ab und lässt das auto in einer "vertrauenswerkstatt" günstiger reparieren und behälst den rest für deinen nächsten urlaub...
jedenfalls gibt den Nutzungsaufall nur, wenn du eine rep.-rechnung nachweisen kannst, genau wie die erstattung der MwSt...
MfG Klesi
Zitat:
Original geschrieben von Klesi
Bezüglich Mietwagen: hier solltest du lieber je nach fzg.-klasse nutzungsausfall für die 4 tage der reparatur beanspruchen und das geld kassieren. wenn der werkstattwagen günstiger ist, dann gibts quasi noch nen bonus on top!
oder aber du rechnest nach gutachten netto (ohne MwSt) ab und lässt das auto in einer "vertrauenswerkstatt" günstiger reparieren und behälst den rest für deinen nächsten urlaub...
jedenfalls gibt den Nutzungsaufall nur, wenn du eine rep.-rechnung nachweisen kannst, genau wie die erstattung der MwSt...
MfG Klesi
Die Reparatur wurde dann innerhalb von 4 Tagen auch durchgeführt und Volvo stellte dann im Endeffekt nach Abschluss aller Arbeiten eine Rechnung in Höhe von ca. 3900€ an die Versicherung. Ich bin weis Gott kein Autoexperte und verstehe nicht jeden Punkt auf der Rechnung aber für mich als Laien scheinen die zumindest alle im Zusammenhang mit der Lackinstandsetzung Sinn zu machen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil Klesi........
Gruß
Delle
... genau hab ich überlesen... hat sich ja dann zumindest in diesem bereich erledigt... :-)
Joh......
Gruß von Opel an Opel.......
Delle
Wirklich ein sehr sehr "hilfreicher" Beitrag...fürwahr....
Zitat:
Original geschrieben von Klesi
zum thema rechtsanwalt: sollte das "gegengutachten" nach der gegenüberstellung nichts negatives ergeben und die europa stellt sich immer noch quer, dann beauftrage einfach einen RA deines vertrauens bzw. einer der sich im verkehrsrecht auskennt um deine ansprüche dem grunde und der höhe nach zu 100% durchzusetzen!
Lesen können wir aber schon oder?
Die Versicherung stellt sich quer, weil sie eine Gegenüberstellung haben möchte (über die Gründe kann hier nur spekuliert werden).
"Dem Grunde nach" gibt es nichts durchzusetzen, dass die Haftung hier bei 100% liegt ist ja wohl auch dem grössten Laien klar (gegen parkendes Fahrzeug gefahren).
Zitat:
Original geschrieben von Klesi
Die europa muss auch diese kosten befriedigen - bist ja schliesslich nicht schuld! -> man kann ja bei der europa damit "drohen". ggf. lenken sie gleich ein, um weitere kosten zu vermeiden..
Jo...die "Drohung" mit einem Anwalt wird den Sachbearbeiter dermassen in Angst und Schrecken versetzen, dass der sofort mit einem Scheck (anstelle der weissen Fahne) winken wird und sich zudem noch sein Höschen verk..kt.
Zitat:
Original geschrieben von Klesi
Bezüglich Mietwagen: hier solltest du lieber je nach fzg.-klasse nutzungsausfall für die 4 tage der reparatur beanspruchen und das geld kassieren. wenn der werkstattwagen günstiger ist, dann gibts quasi noch nen bonus on top!
Wenn man denn nur lesen könnte......
Zitat:
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nicht mal über einen Leihwagen nachgedacht. Ich nehme sowieso immmer nur den Ersatzwagen meiner Werkstatt.
-
Zitat:
Original geschrieben von Klesi
oder aber du rechnest nach gutachten netto (ohne MwSt) ab und lässt das auto in einer "vertrauenswerkstatt" günstiger reparieren und behälst den rest für deinen nächsten urlaub...
Echt der ultimative Wahnsinnstipp für den TE.
DAS FAHRZEUG DES TE IST BEREITS REPARIERT!
Zitat:
Original geschrieben von Klesi
jedenfalls gibt den Nutzungsaufall nur, wenn du eine rep.-rechnung nachweisen kannst, genau wie die erstattung der MwSt...
Ich laufe jetzt Gefahr, mich zu wiederholen - egal:
DAS FAHRZEUG DES TE IST BEREITS REPARIERT!
Grüße zurück! ;-)
Höchstgeschätzte Koniferen, oder Connyfähren oder was auch immer...
vielen Dank erstmal für eure schnellen Antworten. Ich werde morgen direkt als erstes bei der Versicherung anrufen. Ohne genaue Fakten, was man mir jetzt da vorwirft, bringt das ja alles nix. Den ganzen abend zerbreche ich mir schon den Kopf was da los sein könnte. Das einzige, was mir überhaupt eingefallen ist, ist ein schmaler Kratzer (so ca. 10 cm lang), den ich ganz oben am vorderen Kotflügel hatte. Den hat mir mal meine Tochter vor nem Jahr mit ihrem Fahrrad eingeritzt - hat mich aber nie weiter gestört. Der ist aber ganz woanders als die Unfallschäden, die sich viel weiter unten befanden. Ich habe auch extra meinem Volvo-Meister darauf hingewiesen, das das nix mit dem Unfall zu tun hat. Nichtsdestotrotz ist das natürlich jetzt durch die Neulackierung des Kotflügels mit beseitigt worden.
Ach ja, ich habe mir gerade noch mal das Gutachten vom TÜV-Mitarbeiter durchgelesen. Das stand auch noch mal drin, dass er keine sonstigen Vorschäden erkennen konnte und das Fahrzeug ansonsten im guten Zustand war. Was die Aussagen letztendlich wirklich wert sind, kann ich mangels Kenntnis über die Materie nicht sagen. Der Gutachter hatte übrigens der Versicherung 11 Fotos über den Schaden zugesendet, die ich nicht bekommen habe. Ich werde ihn morgen mal deswegen kontaktieren, um die Zusendung der Fotos bitten und auch mal nachfragen, was er von der ganzen Sache hält. Im Nachhinein bin ich wirklich sehr sauer über mich, dass ich nicht darauf bestanden hatte, bei der Begutachtung persönlich dabei zu sein. Aber ich habe die ganzen Telefonate mit Volvo immer nur gestresst und halbem Ohr am Arbeitsplatz zwischen diversen anderen Telefonaten geführt und hatte da eigentlich überhaupt keinen Kopf für...
Ansonsten werde ich selbstverständlich der Begutachtung zustimmen. Ich habe da nichts zu verbergen.
Oh Mann, ist das alles wieder Ärger...
Ich werde euch natürlich auf dem laufenden halten....
Gruß,
Ralle
Hallo Ralle,
der "Kratzer" wird wohl der Grund sein für das ganze Theater hier......
Das hätte der TÜV Onkel aber sehen und auch Wissen müssen. Ein Abzug für einen Vorteilsausgleich mit einer detaillierten Beschreibung des Altschaden hätte hier wohl viel Ärger erspart.
Das vermute ich zumindest einfach mal. Dir hätte das nicht weh getan (hättest du vom merkantilen Minderwert bezahlen können ) und die Versicherung hätte gewusst woran sie ist.
Dumm gelaufen und selten Dämlich vom TÜV SV, meiner Meinung nach.......
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ich laufe jetzt Gefahr, mich zu wiederholen - egal:
DAS FAHRZEUG DES TE IST BEREITS REPARIERT!
DANKE, ich hab´s doch gleich verstanden. Dass das Auto bereits repariert ist habe ich nach der ersten Antwort schon gesagt bekommen. Zumindest wär´s doch soweit (99%) ;-) richtig gewesen, wenn das Auto nicht repariert gewesen wäre...
Beim nächsten Mal wird besser gelesen...
MfG Klesi
@Delle:
Zustimmung insoweit:
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
der "Kratzer" wird wohl der Grund sein für das ganze Theater hier......
Das hätte der TÜV Onkel aber sehen und auch Wissen müssen. Ein Abzug für einen Vorteilsausgleich mit einer detaillierten Beschreibung des Altschaden hätte hier wohl viel Ärger erspart.
Damit wäre wohl der Grund für die Nachbesichtigung/Gegenüberstellung geklärt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das vermute ich zumindest einfach mal. Dir hätte das nicht weh getan (hättest du vom merkantilen Minderwert bezahlen können ) und die Versicherung hätte gewusst woran sie ist.
Merkantile Wertminderung, danach?
Zitat:
2007 hatte ich zwar mal einen grössren Frontschaden, der ist aber damals vollständig durch meinen Volvo- instandgesetzt worden (Belege liegen natürlich vor).
-
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dumm gelaufen und selten Dämlich vom TÜV SV, meiner Meinung nach.......
Jap, wirklich dämlich, vorhandene Alt- und Vorschäden nicht anzugeben im Gutachten.
Wer dann der Gelackmeierte ist, in einem solchen Fall, sehen wir ja hier.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Merkantile Wertminderung, danach?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
2007 hatte ich zwar mal einen grössren Frontschaden, der ist aber damals vollständig durch meinen Volvo- instandgesetzt worden (Belege liegen natürlich vor).
Ja, warum nicht ?
Der jetzige Schaden hat doch mit dem Frontschaden nix zu tun. Der müsste sich jetzt aber beim (geringeren) Wiederbeschaffungswert bemerkbar machen.
Aber für das Ereignis hier ist das Auto noch einmal im Wert gemindert.
Ich glaube aber, wir streiten hier um des Kaisers Bart, weil das TÜV Gutachten wohl mangelhaft ist.
Wenn der Vorschaden nicht erwähnt und berücksichtigt wurde ist der WBW ganz bestimmt zu hoch angesetzt und somit der beste Angriffspunkt für die Versicherung.
Wie kann man eigentlich nur so dämlich sein ? und damit meine ich die Werkstatt. Die kümmern sich um alles, holen den Gutachter und verschweigen ihm, dass das Auto einen Vorschaden hatte, den die selber repariert haben............
Ich fasse es nicht, die haben doch echt einen an der Waffel...........
Gruß
Delle