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Versicherungsbescheinigung für Mofa Roller
Gestern wurde mein Enkel von eiem Polizisten angehalten , weil Er das Licht nicht an hatte. Ich kam mit meinem Roller dazu wurde aber nicht Kontrolliert . Ich habe dann den Beamten angesprochen was los sei . Der Beamte sagte zu mir , der Grund für das Anhalten sei das Licht gewesen . Da mein Enkel erst 15 ist und somit nur eine Mofa Prüfbescheinigung besitz ,ist der Roller nur als Mofa zugelassen und Läuft auch höchstens 28 kmh . Der Beamte hatte auch garnichts zu bemängeln und sagte selber er war nicht zu schnell. Plötzlich machte der Beamte eine Anfrage über Funk , dabei kam herraus das auf der Versicherungsbescheinigung steht Roller bis 45 kmh. Aber ich meine doch wegen der Geschwindigkeit ist doch die Betriebserlaubnis maßgebend jedenfall wurde auch über Funk das gleiche mitgeteilt . Daraufhin mußte mein Enkel den Roller stehen lassen und wurde wegen Fahren ohne Führerschein angezeigt . Was habt Ihr bei Mofa in Euren Papieren stehen , es gibt doch bei kleinen Kennzeichen nur eine Preisklasse . Mfg. Detlef
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TalkToPiaggio
Es ist ja nicht nur die Sache mit der Zulassung...
Der Roller muss sowohl in den Papieren mit 25km/k also Mofa eingetragen sein als auch bei der Versicherung! Hat also nicht nur etwas mit nem falschen Kreutzchen zu tun... Ist der Roller auf 25 Gedrosselt ohne eine gültige 25er Zulassung zu haben ist es fahren ohne Fahrerlaubnis... Relativ egal was man bei der Versicherung angegeben hat
Liest hier auch mal einer was so geschrieben wird? Der Roller war ab Kauf als 25er Zulgelassen, und er war auch nicht zu schnell. Warum hier immer jemanden mit Gewalt was unterstellt wird, ist mir schleierhaft
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69 Antworten
Hey Leute hab jetzt dann bald alles zum fahrn zusammen :-P. Jetzt wollt ich nur mal fragen kann mir jemand sagen ob und wenn ja welche Papiere ich immer mitführen muss? Danke schonmal
P:S is en 50ccm Roller blaues kennzeichen 09 un so...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Fahrerlaubnis
Versicherungsbescheinigung
Betriebserlaubnis des Rollers
Das solltest du alles mitführen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Und den Personalausweis
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von stephanpf
Und den Personalausweis
Kann er - muss er aber nicht.
Ich zitiere:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht. ...
Ist aber blöd, wenn man deswegen mit den Blau-Weißen im Schlepp extra wieder nach Hause fahren müsste.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Versicherungsbescheinigung muss man nicht dabei haben das Kennzeichen in blau (für dieses Jahr ) reicht schon als Versicherungsnachweis aus.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
also ich fass mal zusammen:
-Führerschein (logisch) :-P
-Kennzeichen (als Versicherungsnachweis)
-Betriebserlaubnis ( is damit der zettel mit den ganzen daten zum roller gemeint ?)
Danke schön is ja echt en bissel verwirrend :-P
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
achja muss man die bertiebserlaubnis als orginal dabeihaben oder reicht ne kopie ? danke :-)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
ja mehr brauchste nicht, das mit der kopie weiß ich nicht..
wäre auch irgendwie besser find ich mit einer Kopie wegen möglichem Diebstahl und so..
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
ach nee hat ja nichts damit zu tun..sry
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Luc_59
ach nee hat ja nichts damit zu tun..sry
sry hab ich jetzt nicht verstanden :-P was hat mit was nichts zu tun ^^
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Luc_59
Versicherungsbescheinigung muss man nicht dabei haben das Kennzeichen in blau (für dieses Jahr ) reicht schon als Versicherungsnachweis aus.
Kenne ich anders der Versicherungsschein muß immer mitgeführt werden steht glaube ich sogar drauf.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
nein da bin ich mir sicher ich wurd ja schon angehalten und ich hab den Polizisten gefragt der meinte das kennzeichen ist ausreichend als versicherungsnachweis..
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
weil die können ja das was auf dem kennzeichen drauf steht irgendwie in der zentrale eingeben lassen dann stehen da meine daten
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von fly50
Zitat:
Original geschrieben von Luc_59
ach nee hat ja nichts damit zu tun..sry
sry hab ich jetzt nicht verstanden :-P was hat mit was nichts zu tun ^^
Also ich hab da was verwechselt..hab einfach deine Prüfbescheinigung dabei und die Betriebserlaubniss. Dann ist alles gut.:-)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Papiere dabeihaben' überführt.]