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Versicherungsfrage nach wirtschaftl. Totalschaden

VW
Themenstarteram 14. Juni 2010 um 8:50

Guten Morgen an alle,

ich hab mal ne Frage.

Ich hab schon gegoogelt und auch hier mal gesucht, aber so richtig komm ich nicht weiter.

Vor 3 Wochen hatte ich mit meinem Golf II einen kleinen Unfall (ich war nicht schuld).

Jetzt sieht es so aus:

veranschlagte Reparaturkosten: ca. 1800 €

Wiederbeschaffungswert: 1000 €

Restwert: 250 €.

Kann ich mir den Differenzbetrag (Wiederbeschaffungsk. - Restwert) auszahlen lassen (also 750 €) und damit reparieren was zu reparieren geht?

Der Gutachter meinte ich könnte entweder verkaufen und den Differenzbetrag bekommen, oder ich müsste ne Notreparatur machen (ca. 350 €) und damit hat sichs gegessen.

Beste Antwort im Thema

Nimm dir unbedingt einen Anwalt - steht dir kostenfrei zu. Es gibt soviele neue Regelung was die Schadenregulierung angeht und ich hab schon soviel dreckige Tricks von Versicherungen gesehen (u.a. behaupten plötzlich sie hätten einen Händler an der Hand der den doppelten Restwert zahlt, damit der Differnzbetrag kleiner wird usw.) - da verlierst du ohne! Hast dann auch weniger Ärger mit den ganzem Schreibkram.... allein das Geld für den nicht genommenen Leihwagen zu bekommen ist eine Geduldsprobe....

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Ja du kannst dir die 750 Euro auszahlen lassen. Je nachdem was im Gutachten steht, sind diese 750 Euro Brutto wie Netto.

In meinem Gutachten stand in etwa: "Da vergleichbare Fahrzeuge hauptsächlich auf dem Privatmarkt angeboten werden, ist keine Mehrwertsteuer zu berücksichtigen".

Weiterhin steht in deinem Gutachten eine ungefähre Beschaffungsdauer. Diese war bei mir mit 10 Tagen angegeben. Dies sind ausschließlich Werktage. Sonn und Feiertage kommen extra, eventuell auch Samstage.

Anhand dieser Zeit wird der Nutzungsausfall berechnet. Dies waren bei mir nochmal ca. 500 Euro extra, die ich bekommen habe, weil ich auf einen Mietwagen verzichtet habe.

Solltest du dir unsicher sein, kannst du dir einen Anwalt nehmen, der wird dir von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

250 Euro halte ich übrigens als Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für zu hoch! Insbesondere bei der derzeitigen Marktsituation, kommt aber auch ein bisschen auf die Beschädigung an. Ich würde mal den Gutachter anrufen und fragen, wie er auf den Betrag kommt.

Bei einem irreperabelen Fahrzeug hatten wir 2009 im Gutachten "Restwert 0 Euro" stehen.

Was für einen Golf hattest du denn? Bei 1000 Euro muss das was kleines sein.

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von querys

 

250 Euro halte ich übrigens als Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für zu hoch! Insbesondere bei der derzeitigen Marktsituation, kommt aber auch ein bisschen auf die Beschädigung an. Ich würde mal den Gutachter anrufen und fragen, wie er auf den Betrag kommt.

Bei einem irreperabelen Fahrzeug hatten wir 2009 im Gutachten "Restwert 0 Euro" stehen.

Was für einen Golf hattest du denn? Bei 1000 Euro muss das was kleines sein.

Erstzulassung 9/1990

1,6 L / 70 PS / PN

185.000 km

Naja Heckscheibe ist im Ar***, Stoßfänger inkl. Träger und das Abschlussblech.

Mir is an ner Ampel einer reingefahren.

 

Edit: Wiederbeschaffungswert ist inkl. MwSt.; Restwert ist 250 inkl. MwSt. Also erstma alle mit MwSt.

Aber den Satz "Vergleichbare Fahrzeuge werden überwiegend am Privatmarkt angeboten." hab ich auch drunter.

Also in meinem Gutachten stand

Vorraussichtliche Reperaturkosten (ausgeschlossen) : 15000€

Wiederbeschaffungswert: 2800€

Restwert : 250€ (Totalschaden)

Habe den Restwert von den 2800€ abziehen lassen und mein Auto zum schlachten von Motor/Austattung behalten dürfen.

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 9:19

also so wie ich es eventuell haben möchte...

diesen Gutachter könnt ich . . . ach egal...

Nimm dir unbedingt einen Anwalt - steht dir kostenfrei zu. Es gibt soviele neue Regelung was die Schadenregulierung angeht und ich hab schon soviel dreckige Tricks von Versicherungen gesehen (u.a. behaupten plötzlich sie hätten einen Händler an der Hand der den doppelten Restwert zahlt, damit der Differnzbetrag kleiner wird usw.) - da verlierst du ohne! Hast dann auch weniger Ärger mit den ganzem Schreibkram.... allein das Geld für den nicht genommenen Leihwagen zu bekommen ist eine Geduldsprobe....

am 14. Juni 2010 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Nimm dir unbedingt einen Anwalt - steht dir kostenfrei zu. Es gibt soviele neue Regelung was die Schadenregulierung angeht und ich hab schon soviel dreckige Tricks von Versicherungen gesehen (u.a. behaupten plötzlich sie hätten einen Händler an der Hand der den doppelten Restwert zahlt, damit der Differnzbetrag kleiner wird usw.) - da verlierst du ohne! Hast dann auch weniger Ärger mit den ganzem Schreibkram.... allein das Geld für den nicht genommenen Leihwagen zu bekommen ist eine Geduldsprobe....

Kann ich nur bestätigen!

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Nimm dir unbedingt einen Anwalt - steht dir kostenfrei zu. Es gibt soviele neue Regelung was die Schadenregulierung angeht und ich hab schon soviel dreckige Tricks von Versicherungen gesehen (u.a. behaupten plötzlich sie hätten einen Händler an der Hand der den doppelten Restwert zahlt, damit der Differnzbetrag kleiner wird usw.) - da verlierst du ohne! Hast dann auch weniger Ärger mit den ganzem Schreibkram.... allein das Geld für den nicht genommenen Leihwagen zu bekommen ist eine Geduldsprobe....

Mich nervt es nur echt, dass sich das alles so sehr hinzieht. Wird der ANwalt wirklich von der gegnerischen Versicherung bezahlt? Hab ich ja noch nie gehört.

Ja die ganzen Tricks sind mir auch schon zu Ohren gekommen. Finds schon echt daneben. Am Anfang ist ja der Gutachter noch davon ausgegangen, dass ich das Fahrzeug auf alle Fälle reparieren lasse und hat für den Restwert viel mehr veranschlagt. Da hatte er den Restwert nach Notreparatur angegeben...:confused:

Anwalt --> fertig!

Da Du nicht der Schuldige bist ist die Haftpflicht des Verursachers für die Kosten zuständig, also auch den von Dir in Anspruch genommenen Anwalt. Aber um sicherzugehen frag einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sowohl nach der Kostenübernahme als auch nach deinem eigentlichen Problem. Wie soll ein PN mit Totalschaden nen Restwert von 250€ haben? Dafür kann man sich ja schon mit etwas suchen einen ohne Schaden kaufen....

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 13:29

naja ich guck heut abend nochma ins gutachten... hab das nru ausm gedächtnis geschrieben.

der rest des autos ist ja in ordnung und wenn man eine neue heckscheibe einbauen würde, dann könte man es ja wieder nutzen...

ist halt der rest hinten bissl knittrig und rostet demnächst ;)

naja...werd ich wohl mal nach nem anwalt gucken

Zitat:

Original geschrieben von Golf-Heini

frag einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

oder Versicherungsrecht. So einen hab ich mir genommen. Auch meine Freundin hatte sich damals genau den genommen, als eine S-Klasse durch das Auto gefahren ist.

Gab dann sogar noch Schmerzensgeld. Aber der Micra sah auch aus....

Restwert 0 Euro!

Durchplastifiziert bis zur A-Säule. Gut das es nicht ihr Auto war UND! das ihr nichts ernsthaftes passiert ist, bis auf Zerrungen und Kopfschmerzen, weil die Sitzlehne abgebrochen war.

Micra

Gut, dass da keine ernsthaften Verletzungen draus resultieren.... Sieht schon heftig aus. Was das Auto angeht: Beim Micra ist doch jeder Schlag ne Verbesserung :P

am 15. Juni 2010 um 1:39

Du kannst bei einer reparatur 30 % über den wiederbeschaffungswert gehn.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

Du kannst bei einer reparatur 30 % über den wiederbeschaffungswert gehn.

Das muss aber begründet werden und geht nur im Einzelfall.

z.B. älterer Fahrer, der sich nicht mehr an ein neues Fahrzeug gewöhnen kann oder behindertengerechter Umbau.

Bei nem Allerweltsgolf unwahrscheinlich, das sinnig zu begründen!

Mir ist auch letzten Winter ne ältere Frau beim Ausparken 'reingefahren. Stossfängerträger ist eingeknickt, Abschlussblech hatte ne Dalle, und der Kofferraumboden war gestaucht. Die Unfallgegner meinten mann muss es ja nicht unbedingt der Versicherung melden, dann hab ich mir bei der Freien Werkstatt meines Vertrauens (bin da Stammkunde, haben auch ein Ersatzteilverkauf) ein Kostenvoranschlag für en 10er inne Kaffeekasse machen lassen (2000 Euro Reparaturkosten). Die Unfallgegner sind fast in Ohnmacht gefallen und habens dann doch der Versicherung gemeldet. Ich hab dann von der Werkstatt ein Gutachter empfohlen bekommen. Ich hab noch mit meinem Versicherungsmensch gesprochen, der war ganz eiffrig mit Tipps geben als ich ihm gesagt habe bei welcher Versicherung die Unfallgegner sind^^(neue Winterrreifen vom Nachbar drauf,...) ausserdem hat er gesagt dass man auch eine Unkostenpauschale von 2X,XX Euro zusätzlich zum Nutzungsausfall verlangen kann. Am schluss kam ein Wiederbeschaffungswert von 1400 Euro raus (ich hatte 1600 ausgegeben mit neu TÜFF und Anlage, Bremsen und Vergaserflansch) Restwert 200 Euro, 270 Euro Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale.

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