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Versicherungsfragebogen - wie richtig ausfüllen?

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 22:25

Hallo liebe MTler, mein Auto (nicht ich, meine Freundin ist gefahren) war in einen Unfall verwickelt. Es ist wer anders hinten auf sie draufgefahren, nachdem der Vordermann meiner Freundin (und entsprechend auch sie selbst) gebremst hat. So weit, so gut, niemandem was passiert, Unfallverursacherin hat den Schaden gemeldet, ein paar Tage später (heute) habe ich den Versicherungsfragebogen im Briefkasten. Nun habe ich das Gefühl, da ein Minenfeld zu betreten: Gebe ich eine falsche Antwort, sehe ich keinen Cent oder deutlich zu wenig. Daher hier einfach mal die Fragen mit Kommentaren, was ich dazu wissen will. Mittendrin habe ich einige Fragen zu technischen Einzelheiten des Autos ausgelassen, die ergeben sich ja von selbst.

1) Wie können wir sie tagsüber erreichen?

- Captain Obvious, to the rescue. Soweit kein Problem.

2) Schadentag

- Den habt ihr Elche schon, steht im Anschreiben. Aber gut, auch klar, was hierhin kommt.

3) Schadenort

- Auch klar.

4a) Wie hat sich der Schaden ereignet? bitte schildern Sie den Hergang ausfhrlich und fügen sich möglichst eine Skizze bei.

- Ich bin Adressat, meine Freundin ist gefahren. Wer füllt aus?

4b) Wer hat nach Ihrer Auffassung den Schaden verursacht?

- Die Drauffahrerin...

5a) Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

- Nein, ist so...

5b) Wer wurde gebührenpflichtig verwarnt?

- Meine Freundin nicht, Unfallgegnerin? Keine Ahnung, vermutlich nicht? Was schreiben?

6) Wer hat den Unfall beobachtet (Zeugen)?

- Zeugen sind natürlich einfach ausgeschert und weitergefahren... Was tun?

7c) Ist Ihnen die Höhe des Schadens bekannt?

- Meister hat mal draufgeguckt und 'ne Zahl gesagt. Das ist vermutlich ein "Nein", oder?

7d) Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

- Fahrbereit: ja. Verkehrssicher: Wie soll ich das beurteilen?

7e) Wurde das Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen besichtigt?

- Nein.

Falls nein, sollen wir Ihr Fahrzeug besichtigen lassen?

- Tretmine? Wenn ich ja ankreuze, kommt dann automatisch der Gutachter der VErsicherung? Wenn ich nein ankreuze, verfällt mein Anspruch auf Kostenübernahme?

Wenn ja, wo kann Ihr Fahrzeug tagsüber besichtigt werden?

- ist schon klar, hängt halt mit der vorherigen Frage zusammen.

f) Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden?

- Ja, aber...

Falls ja, welche?

- Was zählt als Vorschaden? Am liebsten würde ich da gar nichts angeben und das mit dem Gutachter persönlich machen, da ich auch sicher einen Teil der Schäden bei der Aufzählung vergessen würde und die Schäden zum anderen vor mir sehen möchte.

Wurden diese repariert?

- Was zählt als repariert? Lack habe ich zB gemacht, Dichtungen wegen Ölverlust auch mal.Beulen sind noch drin., einige Kratzer auch...

g) Möchten Sie abrechnen nach...

- Kostenvoranschlag bzw. Gutachten statt Werkstattrechnung, oder? Ich will das Geld haben und die Schäden selbst richten.

8) Sind Sie vorsteuerabzusgberechtigt?

- Das wäre ich, wenn ich gewerbetreibend wäre, oder? Dann nein.

Wie verwenden Sie Ihr Fahrzeug?

- Klar, privat.

9) Wurde Ihr Fahrzeug []geleast []finanziert []sicherungsübereignet?

- nichts davon, Barkauf. Was schreiben?

10) Wie lautet Ihre Bankverbindung?

- Muss ich die jetzt schon rausgeben?

11a) Wo war Ihr Fahrzeug am Schadentag versichert?

- Schon klar.

11b) Bestand eine Kaskoversicherung?

- Ebenfalls klar

Aber wozu brauchen die Frage 11? Präventiv? Standardvordruck halt? Muss ich das angeben?

Das wärs erstmal. Hilfe :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von self

Es gibt nur eins was Du falsch machen kannst: Unwahre oder bewusst unvollständige Angaben machen. Das führt u.U.  tatsächlich dazu, dass Du kein Geld siehst.

Wenn Du die Fragen -die alle so eindeutig formuliert sind, dass jeder, der einen Führerschein machen konnte, sie auch beantworten kann- nach bestem Wissen und gewissen beantwortest, passiert Dir nix.

 

1) Wie können wir sie tagsüber erreichen?

- Captain Obvious, to the rescue. Soweit kein Problem.

 

2) Schadentag

- Den habt ihr Elche schon, steht im Anschreiben. Aber gut, auch klar, was hierhin kommt.

 Zerbrich Dir nicht den Kopf der Elche. Die Frage hat ihre Berechtigung. Was meinst Du, wieviele Clowns sich schon nach einer Woche nicht mehr sicher sind, wann der Unfall war...

3) Schadenort

- Auch klar.

 

4a) Wie hat sich der Schaden ereignet? bitte schildern Sie den Hergang ausfhrlich und fügen sich möglichst eine Skizze bei.

- Ich bin Adressat, meine Freundin ist gefahren. Wer füllt aus?

Du bist Adressat. Du füllst aus.

4b) Wer hat nach Ihrer Auffassung den Schaden verursacht?

- Die Drauffahrerin...

 

5a) Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

- Nein, ist so...

 ???

5b) Wer wurde gebührenpflichtig verwarnt?

- Meine Freundin nicht, Unfallgegnerin? Keine Ahnung, vermutlich nicht? Was schreiben?

Also doch Polizei oder was? Wen Deine Freundin nicht verwarnt wurde, wäre die richtige Antwort: "Meine Freundin nicht".

6) Wer hat den Unfall beobachtet (Zeugen)?

- Zeugen sind natürlich einfach ausgeschert und weitergefahren... Was tun?

Kannst Du Zeugen namentlich benennen: ja oder nein. Mann, das ist doch wirklich nicht so schwer...

7c) Ist Ihnen die Höhe des Schadens bekannt?

- Meister hat mal draufgeguckt und 'ne Zahl gesagt. Das ist vermutlich ein "Nein", oder?

Das ist: "Von WS grob geschätzt XXX EUR."

7d) Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

- Fahrbereit: ja. Verkehrssicher: Wie soll ich das beurteilen?

Kannst Du blinken, bremsen, lenken?

7e) Wurde das Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen besichtigt?

- Nein.

 

Falls nein, sollen wir Ihr Fahrzeug besichtigen lassen?

- Tretmine? Wenn ich ja ankreuze, kommt dann automatisch der Gutachter der VErsicherung? Wenn ich nein ankreuze, verfällt mein Anspruch auf Kostenübernahme?

Mach Dich doch mal von diesem albernen Tretminenquatsch frei. Wenn die Werkstatt gesagt hat: X tausend EUR, da brauchen wir einen SV, kannst Du jetzt veranlassen, dass die Versicherung einen schickt oder du suchst selbst einen. Ist es nur ein kleiner Schaden, baruchst Du keinen.

Mehr steckt da nicht drin.

Hast Du das Begleitschreiben gelesen?

Wenn ja, wo kann Ihr Fahrzeug tagsüber besichtigt werden?

- ist schon klar, hängt halt mit der vorherigen Frage zusammen.

 

f) Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden?

- Ja, aber...

 

Falls ja, welche?

- Was zählt als Vorschaden? Am liebsten würde ich da gar nichts angeben und das mit dem Gutachter persönlich machen, da ich auch sicher einen Teil der Schäden bei der Aufzählung vergessen würde und die Schäden zum anderen vor mir sehen möchte.

"Siehe Gutachten"

Wurden diese repariert?

- Was zählt als repariert? Lack habe ich zB gemacht, Dichtungen wegen Ölverlust auch mal.Beulen sind noch drin., einige Kratzer auch...

Hattest Du schon mal einen Unfall? Wurde der repariert oder nicht?

g) Möchten Sie abrechnen nach...

- Kostenvoranschlag bzw. Gutachten statt Werkstattrechnung, oder? Ich will das Geld haben und die Schäden selbst richten.

"Fiktiv" oder "Nach Gutachten"

8) Sind Sie vorsteuerabzusgberechtigt?

- Das wäre ich, wenn ich gewerbetreibend wäre, oder? Dann nein.

 Richtig

Wie verwenden Sie Ihr Fahrzeug?

- Klar, privat.

 

9) Wurde Ihr Fahrzeug []geleast []finanziert []sicherungsübereignet?

- nichts davon, Barkauf. Was schreiben?

 Wie wär´s mir "Barkauf"

10) Wie lautet Ihre Bankverbindung?

- Muss ich die jetzt schon rausgeben?

Musst Du nicht. Aber wenn Du Geld willst, ist die Angabe einer Bankverbindung meist von Vorteil:rolleyes:

11a) Wo war Ihr Fahrzeug am Schadentag versichert?

- Schon klar.

 

11b) Bestand eine Kaskoversicherung?

- Ebenfalls klar

 

Aber wozu brauchen die Frage 11? Präventiv? Standardvordruck halt? Muss ich das angeben? Ja

 

Das wärs erstmal. Hilfe :-)

Gerne.

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26 Antworten

Als Geschädigter solltest du dir einen Anwalt nehmen... Du siehst diesen Bogen als lächerlich an... und das ist er ganz und gar nicht... Du bist nicht in der Kneipe... (oder doch? Und angesäuselt?).

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Du siehst diesen Bogen als lächerlich an

Äh, nein, eigentlich nicht.

Ich weiss nur bei einigen Fragen einfach nicht wirklich, was ich antworten soll, ob ich überhaupt antworten soll (zum Beispiel meine Versicherung angeben...).

Zitat:

Original geschrieben von self

Es gibt nur eins was Du falsch machen kannst: Unwahre oder bewusst unvollständige Angaben machen. Das führt u.U.  tatsächlich dazu, dass Du kein Geld siehst.

Wenn Du die Fragen -die alle so eindeutig formuliert sind, dass jeder, der einen Führerschein machen konnte, sie auch beantworten kann- nach bestem Wissen und gewissen beantwortest, passiert Dir nix.

 

1) Wie können wir sie tagsüber erreichen?

- Captain Obvious, to the rescue. Soweit kein Problem.

 

2) Schadentag

- Den habt ihr Elche schon, steht im Anschreiben. Aber gut, auch klar, was hierhin kommt.

 Zerbrich Dir nicht den Kopf der Elche. Die Frage hat ihre Berechtigung. Was meinst Du, wieviele Clowns sich schon nach einer Woche nicht mehr sicher sind, wann der Unfall war...

3) Schadenort

- Auch klar.

 

4a) Wie hat sich der Schaden ereignet? bitte schildern Sie den Hergang ausfhrlich und fügen sich möglichst eine Skizze bei.

- Ich bin Adressat, meine Freundin ist gefahren. Wer füllt aus?

Du bist Adressat. Du füllst aus.

4b) Wer hat nach Ihrer Auffassung den Schaden verursacht?

- Die Drauffahrerin...

 

5a) Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

- Nein, ist so...

 ???

5b) Wer wurde gebührenpflichtig verwarnt?

- Meine Freundin nicht, Unfallgegnerin? Keine Ahnung, vermutlich nicht? Was schreiben?

Also doch Polizei oder was? Wen Deine Freundin nicht verwarnt wurde, wäre die richtige Antwort: "Meine Freundin nicht".

6) Wer hat den Unfall beobachtet (Zeugen)?

- Zeugen sind natürlich einfach ausgeschert und weitergefahren... Was tun?

Kannst Du Zeugen namentlich benennen: ja oder nein. Mann, das ist doch wirklich nicht so schwer...

7c) Ist Ihnen die Höhe des Schadens bekannt?

- Meister hat mal draufgeguckt und 'ne Zahl gesagt. Das ist vermutlich ein "Nein", oder?

Das ist: "Von WS grob geschätzt XXX EUR."

7d) Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

- Fahrbereit: ja. Verkehrssicher: Wie soll ich das beurteilen?

Kannst Du blinken, bremsen, lenken?

7e) Wurde das Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen besichtigt?

- Nein.

 

Falls nein, sollen wir Ihr Fahrzeug besichtigen lassen?

- Tretmine? Wenn ich ja ankreuze, kommt dann automatisch der Gutachter der VErsicherung? Wenn ich nein ankreuze, verfällt mein Anspruch auf Kostenübernahme?

Mach Dich doch mal von diesem albernen Tretminenquatsch frei. Wenn die Werkstatt gesagt hat: X tausend EUR, da brauchen wir einen SV, kannst Du jetzt veranlassen, dass die Versicherung einen schickt oder du suchst selbst einen. Ist es nur ein kleiner Schaden, baruchst Du keinen.

Mehr steckt da nicht drin.

Hast Du das Begleitschreiben gelesen?

Wenn ja, wo kann Ihr Fahrzeug tagsüber besichtigt werden?

- ist schon klar, hängt halt mit der vorherigen Frage zusammen.

 

f) Hat Ihr Fahrzeug Vorschäden?

- Ja, aber...

 

Falls ja, welche?

- Was zählt als Vorschaden? Am liebsten würde ich da gar nichts angeben und das mit dem Gutachter persönlich machen, da ich auch sicher einen Teil der Schäden bei der Aufzählung vergessen würde und die Schäden zum anderen vor mir sehen möchte.

"Siehe Gutachten"

Wurden diese repariert?

- Was zählt als repariert? Lack habe ich zB gemacht, Dichtungen wegen Ölverlust auch mal.Beulen sind noch drin., einige Kratzer auch...

Hattest Du schon mal einen Unfall? Wurde der repariert oder nicht?

g) Möchten Sie abrechnen nach...

- Kostenvoranschlag bzw. Gutachten statt Werkstattrechnung, oder? Ich will das Geld haben und die Schäden selbst richten.

"Fiktiv" oder "Nach Gutachten"

8) Sind Sie vorsteuerabzusgberechtigt?

- Das wäre ich, wenn ich gewerbetreibend wäre, oder? Dann nein.

 Richtig

Wie verwenden Sie Ihr Fahrzeug?

- Klar, privat.

 

9) Wurde Ihr Fahrzeug []geleast []finanziert []sicherungsübereignet?

- nichts davon, Barkauf. Was schreiben?

 Wie wär´s mir "Barkauf"

10) Wie lautet Ihre Bankverbindung?

- Muss ich die jetzt schon rausgeben?

Musst Du nicht. Aber wenn Du Geld willst, ist die Angabe einer Bankverbindung meist von Vorteil:rolleyes:

11a) Wo war Ihr Fahrzeug am Schadentag versichert?

- Schon klar.

 

11b) Bestand eine Kaskoversicherung?

- Ebenfalls klar

 

Aber wozu brauchen die Frage 11? Präventiv? Standardvordruck halt? Muss ich das angeben? Ja

 

Das wärs erstmal. Hilfe :-)

Gerne.

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Als Geschädigter solltest du dir einen Anwalt nehmen...

Halt mich einer fest. Bitte!!!!

 

Ist das schon eine geistige Überforderung heutzutage, dass man einen Fragebogen selbst beantwortet, der so formuliert  ist, dass ihn wirklich der tiefste unter den geistigen Tieffliegern noch eigenhändig ausfüllen kann?

 

Mein Gott: Ihr könnt alle wählen, autofahren und Kinder zeugen!!!

 

PS: das gilt nicht Dir, TE. Ich kann dieses "Geh zum Anwalt" in solchem Zusammenhang einfach nicht mehr sehen....

 

Die Frage nach der Versicherung hat verschiedene Gründe, die hier zu erklären zu weit reichen würde. Es ist aber nichts böses dahinter verborgen.

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 23:01

Wegen deines "???": Der Schaden wurde nicht polizeilich aufgenommen, und mein "ist so..." ist Ausdruck des Ärgers, dass meine Freundin es nichtmal versucht hat, die Herren in blau zu bestellen.

Vielen Dank für deine Hilfe. Prinzipiell bin ich auch nicht blöde, aber es mein erster Schadenfall mit Fremdbeteiligung, daher will ich lieber eine zweite Meinung. Anwalt kommt dann zum Einsatz, wenn die Gegenseite Mucken macht. Vorher nicht. Wir sind hier auf dem Dorf, man kennt sich, und die allermeisten sind sehr ehrlich miteinander.

Ich selbst hatte mit dem Auto noch keinen Unfall, allerdings hat es Beulen ungeklärter Herkunft. Ich schreib's einfach mal rein.

Warum werdet ihr nicht alle Sozialmaden, so wie ich.........:confused:

 

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt`s sich völlig ungeniert............:D

 

Es grüßt die Made im Speck  :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Warum werdet ihr nicht alle Sozialmaden, so wie ich.........:confused:

Das widerspricht meinem Ethos. Soviel Geld für so wenig Arbeit ist unmoralisch.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt`s sich völlig ungeniert............:D

 

Es grüßt die Made im Speck  :cool:

@TE: Wie gesagt, ging nicht gegen Dich. Viel Erfolg bei der Abwickung

Das melde ich dem Mod.........:(

 

wirst schon sehen, was du davon hast......:mad:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 23:17

So, Fragebogen bis auf die genaue Uhrzeit und eine Skizze ausgefüllt, jetzt muss ich nochmal meine Freundin zu Rate ziehen.

@Delle: Hast Du eigentlich jetzt einen Halbtagsjob? Oder warum hast Du jetzt schon Zeit, hier herumzulungern...

:D:D

das merke ich mir....:(

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D

Danke, Hifi545...

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Als Geschädigter solltest du dir einen Anwalt nehmen...

Halt mich einer fest. Bitte!

ich habe das Recht auf einen Anwalt. Wenn DU keinen brauchst, ok. ich schon.

gn8t

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 23:34

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Danke, Hifi545...

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von cube01

Als Geschädigter solltest du dir einen Anwalt nehmen...

Halt mich einer fest. Bitte!

ich habe das Recht auf einen Anwalt. Wenn DU keinen brauchst, ok. ich schon.

gn8t

Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht...

Alles unterschiedliche Schuhe, nech?

Man lasst doch einfach mal das blöde Thema Anwalt bei Seite!

(ist ja kein Wunder das jedes Jahr die Prämien steigen, wenn sich keiner an die Schadenminderungspflicht hält)

Wir sprechen / schreiben hier von einem normalen Aufahrunfall ohne Verletzte mit etwas Blechschaden!

 

@ SELF: füll einfach den Fragebogen (so gut du es kannst) aus und schick ihn zurück zur Versicherung.

[zum Thema Verwarnung: wenn keine Polizei da war wurde natürlich auch die Auffahrende nicht verwarnt (wie auch ohne Polizei!)]

Frag nochmal in DEINER Werkstatt nach, ob aus ihrer Sicht ein Kostenvoranschlag ausreichend ist oder ob ein Gutachter ran soll.

(das am besten noch vor dem Abschicken des Fragebogen = wenn Werkstatt Gutachter vorschlägt schreibst du das gleich in den Bogen und vermerkst "Gutachter wurde bereits durch mich beauftragt")

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