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Versicherungsgutachter widerspricht Kostenvoranschlag

Themenstarteram 22. September 2008 um 11:15

An meinem parkenden KFZ blieb ein Kind mit seinem Fahrrad hängen

Die Eltern meldeten das ganze an ihre Privathaftpflicht und ich reichte einen Kostenvoranschlag über ca 490 Eur ein

Die Versicherung hat dann aber einen Gutachter zur Klärung des Unfallhergangs geschickt und dieser hat mir nun eine Reperaturkalkulation von 360 Eur vorgelegt

Ist es jetzt rechtens wenn die Vericherung nach dieser Kalkulation reguliert oder ist mein KV bindend?

Achja, das Problem ist zudem, dass ich fiktiv abrechnen möchte

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Kai70,

gut, dann mußt aber genauer formulieren.

Wieso muss ich genauer formulieren, wenn du das Eingangsposting des TE nicht richtig liest :confused: :confused: :confused:

 

Und was ist hierdran ungenau:

Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und nicht einen der vielleicht mit der Versicherung "auf gutem Fuss steht".

 

Seltsam seltam......

 

 

 

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Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und nicht einen der vielleicht mit der Versicherung "auf gutem Fuss steht".

Das Gutachten ist aussagender als ein KVA, daher ist es rechtens wenn die Versicherung danach abrechnet.

Themenstarteram 22. September 2008 um 12:18

Ich hab aber doch eigentlich jetzt immernoch das recht auf ein eigenes gutachten, oder?

Ich dachte halt dass es der Versicherung um den unfallhergang ginge, da mir mittgeteilt wurde, dass der sachverständige mit "der Besichtigung des beschädigten Objekts und der Klärung offener Fragen zum Schadenshergang beauftragt" wurde

Die Versicherung hat ja auch nie ein Gutachten gefordert sondern den sachverständigen auf eigene Faust vorbeigeschickt

Wird schwer ein erstelltes Gutachten anzuzweifeln, auch wenn das "neue" Gutachten einen höheren Betrag ausweist.

Überlegung:

Neuen Gutachter bezahlst du aus eigener Tasche, da du wenn auch unwissend den der Versicherung schon akzeptiert hast.

Das Gutachten sollte dann, um überhaupt Chancen auf Erfolg zu haben erheblich von dem Gutachten der Versicherung abweichen.

Dann könntest du das erste Gutachten anzweifeln, aber ob sich dies alles lohnt wegen dem doch recht geringen Betrag, im Verhältnis gesehen was dich allein der Gutachter kosten wird.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und ......

Bei einer Größenordnung laut KVA von 450.- €, leider kein guter Rat.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und ......

Bei einer Größenordnung laut KVA von 450.- €, leider kein guter Rat.

Nicht eigenständig einen wählen, davon war keine Rede.

Die Versicherung wollte doch zu diesem Zeitpunkt ein Gutachter, und da ist es mir als Geschädigter frei welchen ich beauftrage, muss den von der Versicherung geschickten nicht akzeptieren.

Themenstarteram 22. September 2008 um 12:33

Is schon ne Schweinerei was die Versicherungen so abziehn, immerhin stellt der "Gutachter" hier ne Reperaturkalkulation für die von mir gewählte Werkstatt auf

Er behauptet die Werkstatt könnte die Lackierung für 170 statt 280 Eur durchführen und würde den Lack für 60 statt 110 Eur kaufen

außerdem würde sie die anderen Ersatzteile für 30 statt 50 Eur beziehen

woher will der das den wissen?

@Kai70,

gut, dann mußt aber genauer formulieren.

En passsant. Bei Kfz-Schäden durch Fahrräder, Mopeds, Garten-Schubkarren usw. verursacht, gibt es stets eine recht hohe Unrechtsvermutung. Ob diese allgemein berechtigt ist möge bitte jeder selbst befinden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Kai70,

gut, dann mußt aber genauer formulieren.

Wieso muss ich genauer formulieren, wenn du das Eingangsposting des TE nicht richtig liest :confused: :confused: :confused:

 

Und was ist hierdran ungenau:

Da die Versicherung ein Gutachten haben wollte, hättest du besser selbst einen Gutachter gewählt und nicht einen der vielleicht mit der Versicherung "auf gutem Fuss steht".

 

Seltsam seltam......

 

 

 

Themenstarteram 22. September 2008 um 12:48

Schön, dass ihr euch hier alle so prächtig versteht ;-)

aber hab ich jetzt eigentlich noch irgendwelche möglichkeiten oder muss ich dieses Gutachten aktzeptieren, auch wenns meiner meinung nach einfach zu deutlich von den veranschlagten kosten der werkstatt abweicht

außerdem wollte die versicherung keinen gutachter sondern sagte zu mir dass der kommt und ich nen termin mit dem abmachen muss

Meiner Meinung nach lohnt keine Anfechtung, und ein KVA ist nun mal kein Gutachten, das Gutachten ist jetzt nun mal erstellt worden, und dagegen anzugehen ist sinnlos bei diesem Betrag.

Lass es doch reparieren, dann kann dir das Gutachten egal sein und dein Wagen ist auf dem Stand wie vorher.

Zitat:

Original geschrieben von hebbsen

...

Die Versicherung hat dann aber einen Gutachter zur Klärung des Unfallhergangs geschickt ...

Betonung liegt auf zur Klärung...

Der Versicherer prüft dem Grunde und der Höhe nach.

@Kai70, daher vielen Dank für Deinen guten Rat, ich hatte diesen aber schon berücksichtigt. :)

Themenstarteram 22. September 2008 um 12:56

Würd ich normalerweise auch machen, aber des auto is 9 jahre alt und wird von mir bis zum ende gefahren, daher wollt ichs einfach ausbessern lassen und die wertminderung akzeptieren

hab nämlich noch andere problemfälle wie die stoßdämpfer die mangels geld noch nicht repariert sind

Kannst du ja machen, aber nicht mit dem vom KVA veranschlagten Betrag, wie gesagt lohnt mMn nicht.

Themenstarteram 22. September 2008 um 13:08

Tja, zumindest weiß ich fürs nächste Mal, des hoffentlich net so schnell kommt, besser bescheid

also vielen dank

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