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Versicherungsleistung höher als Schaden. Anspruch beim Leasing.
Hallo Community,
ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing Fahrzeug (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen).
ich habe vor einigen Wochen eine vorläufige Abrechnung (ohne Versicherungsleistung) bekommen da drin stand, dass noch ca. 10.000€ offen sind.
Die Versicherungsleistung ist nun bei der Bank angekommen und ist etwa 2.000€ höher als der offene Betrag.
Die Bank sagte nun, dass die die Differenz behalten und auch behalten dürfen. Ich ging aber davon aus, dass ich den betrag bekomme. Die haben ja schließlich ihr Geld bekommen und sind das Fahrzeug vorzeitig los.
Hat da jemand Erfahrung? macht es Sinn auf die Differenz zu bestehen? Oder lieber zum Anwalt?
Vielen Dank im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bulletproof00 schrieb am 6. November 2019 um 12:08:26 Uhr:
Die offene Summe (Listenpreis - (Raten + Restwert)) waren 10.000€. Die Bank hat allerdings 12.000€ bekommen d.h. die Bank macht durch meinen Unfall einen direkten Gewinn von 2.000€.
Es ist ja auch Ihr Auto.
Andere Beispiel.
Wenn du dein Auto (ohne Leasing sondern bezahlt) einem Kumpel leihst und der hat so einen Unfall, hätte er dann Anspruch auf die 2000€ weil er den Unfall hatte oder du als EIGENTÜMER von dem Auto?
MfG
Mike
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38 Antworten
(...) Manches Mal ist es besser, wenn man keine Fragen stellt. Auch hier nicht.
Zitat:
@bulletproof00 schrieb am 6. November 2019 um 11:39:25 Uhr:
Hallo Community,
ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing Fahrzeug (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen).
ich habe vor einigen Wochen eine vorläufige Abrechnung (ohne Versicherungsleistung) bekommen da drin stand, dass noch ca. 10.000€ offen sind.
Die Versicherungsleistung ist nun bei der Bank angekommen und ist etwa 2.000€ höher als der offene Betrag.
Die Bank sagte nun, dass die die Differenz behalten und auch behalten dürfen. Ich ging aber davon aus, dass ich den betrag bekomme. Die haben ja schließlich ihr Geld bekommen und sind das Fahrzeug vorzeitig los.
Hat da jemand Erfahrung? macht es Sinn auf die Differenz zu bestehen? Oder lieber zum Anwalt?
Vielen Dank im voraus.
hjluecke
(...) manches Mal ist es besser, wenn man keine Fragen stellt. Auch hier nicht!
Da fehlen doch noch einige Infos. Ist das Auto geleast oder finanziert, wurde ggf. eine Kaufoption eingeräumt, etc.
Grundsätzlich steht die Wertminderung erstmal dem Eigentümer, hier wohl der Leasingbank zu. Auf welcher rechtlichen Grundlage glaubt der TE, dass ihm diese Wertminderung anteilig zustehen sollte?
Zitat:
@hydrou schrieb am 6. November 2019 um 11:49:30 Uhr:
Da fehlen doch noch einige Infos. Ist das Auto geleast oder finanziert, wurde ggf. eine Kaufoption eingeräumt, etc.
Grundsätzlich steht die Wertminderung erstmal dem Eigentümer, hier wohl der Leasingbank zu. Auf welcher rechtlichen Grundlage glaubt der TE, dass ihm diese Wertminderung anteilig zustehen sollte?
Es gibt keine Wertminderung da dass Fahrzeug ein Totalschaden ist.
Mein Vater hatte einen ähnlichen Fall wo er die Differenz bekommen hat. Gleiche Bank und gleiche Vertragsart. Deshalb ging ich davon aus, dass ich die Differenz bekomme.
Geht es jetzt um Leasing oder Finanzierung?
Zitat:
@hydrou schrieb am 6. November 2019 um 11:56:16 Uhr:
Geht es jetzt um Leasing oder Finanzierung?
Wie oben bereits steht handelt es sich um ein Leasingfahrzeug.
Dann steht dir auch keine Erstattung zu, da kein Eigentum am Pkw.
Wenn es um das Leasing geht warum sollte dir dann die Differenz zu stehen?
Deckt den der Restwert von dem Fahrzeug den Restwert den das Auto nach dem Leasing noch gehabt hätte?
Die Bank hat ja nach dem Leasing deine ganzen Leasingbeiträge + Das Auto.
Nun haben Sie nur die Versicherungssumme und ggf. den Restwert von dem Unfallauto.
MfG
Mike
Zitat:
@e30lion schrieb am 6. November 2019 um 12:03:18 Uhr:
Wenn es um das Leasing geht warum sollte dir dann die Differenz zu stehen?
Deckt den der Restwert von dem Fahrzeug den Restwert den das Auto nach dem Leasing noch gehabt hätte?
Die Bank hat ja nach dem Leasing deine ganzen Leasingbeiträge + Das Auto.
Nun haben Sie nur die Versicherungssumme und ggf. den Restwert von dem Unfallauto.
MfG
Mike
Die offene Summe (Listenpreis - (Raten + Restwert)) waren 10.000€. Die Bank hat allerdings 12.000€ bekommen d.h. die Bank macht durch meinen Unfall einen direkten Gewinn von 2.000€.
Ja und? Sie ist der Eigentümer, darum darf sie das. Und warum sprichst du immer von Restwert? Der ist beim Leasing ohne Kaufoption für dich doch vollkommen egal, ausser zu Beginn für die Berechnung.
Zitat:
@hydrou schrieb am 6. November 2019 um 12:10:41 Uhr:
Ja und? Sie ist der Eigentümer, darum darf sie das. Und warum sprichst du immer von Restwert? Der ist beim Leasing ohne Kaufoption für dich doch vollkommen egal, ausser zu Beginn für die Berechnung.
Ich meine den Restwert des verunfallten Fahrzeugs. Das verunfallte Fahrzeug wurde für einen RESTWERT (so nennt man das) verkauft.
Ja, nochmal. Das kann dir alles egal sein, du hast das Auto nur gemietet. Genauso wie bei einer Mietwohnung, wo der Vermieter dich nicht an der Wertsteigerung der Immobilie beteiligt.
Das ist fast das gleiche, wie wenn Du und Dein Nachbar identische Autos hättet, (jeweils Eigentum)
und Ihr verkauft die Privat.
Du kriegst von Deinem Käufer z.B. 10 000.-
Dein Nachbar hat Glück oder kann besser verhandeln und findet einen Käufer der Ihm 12 000.- zahlt.
Musst Du akzeptieren und hast keinen Anspruch darauf daß Dein Nachbar die 2000.- Differenz mit Dir teilt.
(Du sollst nicht begehren Deines Nachbarn....blabla... und alles was sein ist.)