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Versicherungsnehmer von zwei Autos, aber nicht der Halter, Fragen zur SF-Klasse
Hallo zusammen,
Wir haben ein Familienauto, bei dem meine Frau die Halterin und ich der VN bin, mit SF-Klasse 18. Das Auto zickt momentan ziemlich rum und aufgrund seines Alters sagen zwei Werkstätten, dass das unser Auto wirtschaftlich nicht mehr reparabel sei (vermuteter Turboschaden).
Wir haben mit meiner Mutter gesprochen und könnten auch aufgrund der räumlichen Nähe ihr Fahrzeug mitnutzen. Als ich ihre Versicherungsunterlagen durchgesehen habe, fiel mir auf, dass sie trotz SF30 aufgrund ihres Alters einen ziemlich hohen Jahresbeitrag hat.
Daraufhin haben wir uns geeinigt, dass ich ihr Fahrzeug versichere und dabei ihre schadensfreien Jahre übernehme und gleichzeitg uns als Fahrer mit in den Vertrag aufnehme. Das Auto meiner Mutter ist bei einer anderen Versicherung versichert.
Zurück zu unserem Auto: Werkstatt 3 meint, sie könnten das Auto wieder reparieren, aufgrund unserer Beschreibung sind sie davon überzeugt, dass nur ein Schaden an einem der Ladedruckschläuche vorläge. Endgültig ist das noch nicht.
Meine Frage: Sofern unser Auto reparabel sein sollte, würden wir unseren Wagen weiter fahren und ich würde gerne die besseren Versicherungskonditionen für meine Mutter beibehalten wollen, weil wir eh ihr Auto hin und wieder als Zweitfahrzeug nutzen.
Wie gesagt, bin weder Halter für unser Familienauto noch für das Auto meiner Mutter, sondern Versicherungsnehmer für zwei Autos. Muss ich die jeweilige andere Versicherung über das zweite Versicherungsverhältnis in Kenntnis setzen und würde es dann dazu kommen, dass eines der Autos anders eingestuft würde?
Danke vorab für Eure Antworten und viele Grüße
vom Basti
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4 Antworten
Das Auto deiner Mutter wird wohl dann anders eingestuft werden, da du nur die SF-Klassen von ihr übernehmen kannst, die du dir auch selbst erfahren hättest können. Es sei denn, du hast schon 30 Jahre den Führerschein, dann sollte das mit SF30 gehen. Ansonsten sind das zwei voneinander unabhängige Verträge, die nichts miteinander zu tun haben - korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Ja, Du hast Recht, ich habe meinen Führerschein schon 30 Jahre. Und die Versicherung, bei der der Wagen meiner Mutter versichert ist, hat den Wechsel des VN auf mich mit der SF 30 schon bestätigt.
Ich habe halt die Befürchtung, dass durch dieses zweite Versicherungsverhältnis und aufgrund der Tatsache, dass unser eigenes Auto älter ist, durch einen eventuellen Datenabgleich zwischen den Versicherern unser Auto als Zweitwagen beim anderen Versicherer eingestuft und dadurch die SF-Klasse heruntergesetzt wird. Und ich will mich explizit nicht vertragswidrig verhalten...
Was ich so gelesen habe, gilt die selbst erworbene/erfahrene SF-Klasse nicht für ein weiteres Fahrzeug. Von meiner Mutter habe ich ja die SF-Klasse 30 übernommen und ich habe Zweifel, dass damit die bislang erworbene SF-Klasse 18 für das andere Fahrzeug hinfällig wird...
Wie gesagt, wie ich das sehe, sind das zwei voneinander unabhängige Verträge. Sprich, das vorhandene Auto bleibt bei SF 18, und das andere Auto übernimmst du in dem Fall mit SF30. Im Zweifel frag deinen Versicherungsmenschen, der muss dir das beantworten können.
Zitat:
@ein_basti schrieb am 28. Nov. 2024 um 20:2:06 Uhr:
........
Muss ich die jeweilige andere Versicherung über das zweite Versicherungsverhältnis in Kenntnis setzen und würde es dann dazu kommen, dass eines der Autos anders eingestuft würde?
Nein