Versicherungsproblem mit 225 45 R17 Reifen
Hi Leute,
Habe ein großes Problem.
Neulich hat mir jemand die vorfahrt genommen und ich bin mit meinem Audi A3 8l 1.8T voll in den rein gefahren-.-
die schuldzuweisung ist ja eindeutig!!!
Nun war vor 4 Tagen ein Gutachter bei mir um die Schadenshöhe zu beziffern.
Heute ist mir eingefallen das die Aufgezogenen Räder garnicht eingetragen sind (225/45 R17)
leider steht die Reifengröße so im Gutachten!! und das Gutachten ist schon bei der gegnerischen Versicherung!!
bekomme ich nun Probleme mit der Schadensregulierung?
Bitte Helft mir schnell!
Beste Antwort im Thema
ab jetzt nicht mehr...
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16 Antworten
warte erst mal ab . Und frag jetzt nicht wie Wild rum .
Auch wenn es schwer fällt > warten .
Zitat:
Original geschrieben von schabuty
warte erst mal ab . Und frag jetzt nicht wie Wild rum .
Auch wenn es schwer fällt > warten .
Auch Jemand hier der Nützliche Antworten gibt?
ab jetzt nicht mehr...
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
ab jetzt nicht mehr...
Von dir hätte ich auch keine Richtige Antwort erwartet!
Schreibt doch einfach keine Kommis wenn ihr davon keine Ahung habt!
aber drunter zu schreiben das ich warten soll finde ich irgendwie nicht so hilfsreich!!! Du etwa???
Naja trotzdem danke bin sehr viel Weiter
So, jetzt lies mal genau mit. Ich kann dir bis ins letzte detail sagen wie solche fälle abgerechnet werden. Und jetzt rate mal warum (nicht nur ich) nichts mehr schreibe..
du wird deswwegen keine probleme bekommen weil deine reifen nix damit zu tun haben daß der andere dir die vorfahrt genommen hat.
außerdem warst du doch vielleicht grad auf dem weg die reifen eintragen lassen
Häts auch gewusst... aber weist... eigentlich ist es egal ob du es weist, da es keinen einfluss drauf hat was geschehen wird. von daher, lass dich überraschen...
Ich reit jetzt gar nicht drauf rum warum du ohne gültigen Tüv rumfährst... sicher, die reifen haben sicherlich nicht das geringste damit zu tun, ob da jetzt ein unfall passiert wäre oder nicht. Auch sonst dürften die herzlich wenig sicherheitseinschränkung haben. Aber es ist eigentlich allgemein Bekannt das Versicherungen genau solche Fehler suchen damit sich NICHTS oder weniger zahlen müssen.
Rein theoretisch hättest du gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Somit wäre dann auch kein unfall passiert. Abwarten was da jetzt kommt. Wenne Glück hast, wird dir der Schaden ersetzt und du bekommst ne Anzeige.
Moment mal, die Reifen sind doch eine Standardgröße beim S3 oder nicht? Oder liegt das Problem bei den Felgen? Ich auf meinen 1,9TDI auch 225 45 17 drauf, allerdings mit org. S3 Felgen..
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
ab jetzt nicht mehr...
Danke für die Ganzen Antworten hat mir Sehr geholfen!
hab die Reifen heute sicherheitshalber eintragen LAssen
MFG
Meine waren auch nicht eingetragen und hat keine probleme gegeben, ales bezahlt bekommen + 2 neue Felgen. :-)
Zitat:
Original geschrieben von Razer27Vie
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
ab jetzt nicht mehr...
Danke für die Ganzen Antworten hat mir Sehr geholfen!
hab die Reifen heute sicherheitshalber eintragen LAssen
MFG
Kein thema, machen wir doch gerne. Meine antwort war ja auch die beste. Grüne daumen kommen halt nicht von selbsr. Also wenn noch mal was sein sollte..
Ruf doch mal bei der gegnerischen Versicherung an , Faxe ihnen den neuen Fahrzeugschein und entschuldige für die Unachtsamkeit mit dem Hinweis das du hast aber "jetzt" alles eingetragen hast .
Junge was brachten dir die Sätze hier jetzt ?
Nix oder , manchmal ist es gut einfach nur abzuwarten was da jetzt kommt .
Nach dem Motto Schlafende Hunde sollte man nicht Wecken.
Jetzt hast du durch deine Eintragung nach dem Unfall der Versciherung selbst den Beweis erbracht das du zum Unfall Zeitpunkt ohne Eintragung Unterwegs warst .
Hin und wieder soll es aber für Reifen und Felgen eine ABE geben. Die braucht man nicht Eintragen und deswegen stehen sie nicht im Schein.
Wurde vom Gutachter vergessen zu erfragen / Kopieren. Das wäre meine Antwort gewesen . Das geht jetzt bei dir nicht mehr .Wenn sie fragen sollten. Was sie vermutlich nicht tun. Den die Polizei hat keine Mängel festgestellt .
Zitat:
Original geschrieben von Razer27
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
ab jetzt nicht mehr...
Danke für die Ganzen Antworten hat mir Sehr geholfen!
hab die Reifen heute sicherheitshalber eintragen LAssen
MFG
Noch "schlauer" geht es kaum.. Ok, man kann sich auch selber anzeigen..
So wie ich den Sachverhalt jetzt glesen habe, hat der TE doch keine Schuld am Unfall und damit auch das Recht SELBER EINEN GUTACHTER zu beauftragen, er hat auch das Recht auf einen ANWALT (habe ich persönlich mal in Anspruch nehmen müssen) und die gegnerische Versicherung muss das zahlen, das ist das gute Recht des Geschädigten. Wie jetzt der Gutachter "gut achtet" ist die eine Sache, die Tatsache, dass der der die Kapelle bestellt auch entscheidet, was gespielt wird, ist aber auch ein ungeschriebenes Gesetz.. Ich denke mehr muß man nicht sagen..