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Versicherungsverlust bei Reifen.
Hallo Leute habe im Radio gehört das bei einem Unfall mit Reifen, die älter sein sollen als 6 Jahre egal ob das Profil noch minim-um 6 jemand hat oder nicht die Versicherung keine Leistungen mehr bezahlt. ????Hat das noch jemand gehört.
Beste Antwort im Thema
Nein, da brauchst du keine Angst zu haben, dass stimmt nicht
Wer hat denn das im Radio gesagt?
Herr Alfred Michelin oder Herr Udo Vredestein ?
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52 Antworten
Nein, da brauchst du keine Angst zu haben, dass stimmt nicht
Wer hat denn das im Radio gesagt?
Herr Alfred Michelin oder Herr Udo Vredestein ?
Bin der Meinung, dass man darüber keine pauschale Aussage treffen kann.
Im KH Bereich ist das ganze gesetzlich geregelt.
Aber im VK Bereich wäre ich mir nicht so sicher, auf welche Klauseln die Billig-Versicherer so alles kommen.
Da ich nicht alle AKBs auswenig kenne, würde ich sagen, im Einzelfall beim jeweiligen Versicherer nachlesen.
War letzte Woche in einer Mercedeswerkstatt, da ich noch Fragen zu den Winterreifen hatte.
Dort wurde mir vom Werkstattmeister erklärt, das heutzutage Reifen mit einenm Herstellungsdatum
aus 2010 noch als neu verkauft werden dürfen.
Gruß
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 28. Oktober 2014 um 18:53:52 Uhr:
Bin der Meinung, dass man darüber keine pauschale Aussage treffen kann.
Da ich nicht alle AKBs auswenig kenne, würde ich sagen, im Einzelfall beim jeweiligen Versicherer nachlesen.
Und ich bin der Meinung, dass man das sehr wohl kann.
Es gibt derzeit keine AKB in welcher so etwas steht. Im übrigen muss der kausale Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Reifen hierfür gegeben sein.
Allein aufrund des Reifenalter allein kann man diesen Bezug nie und nimmer herstellen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2014 um 18:42:37 Uhr:
Nein, da brauchst du keine Angst zu haben, dass stimmt nicht
Wer hat denn das im Radio gesagt?
Herr Alfred Michelin oder Herr Udo Vredestein ?
Das ganze soll der Berater von FFH Werkstattmeister Hübner gewesen sein. Werde mich der Tage mit meiner Versicherung unterhalte. Rückmeldung erfolgt dann.
Das ganze soll der Berater von FFH Werkstattmeister Hübner gewesen sein. Werde mich der Tage mit meiner Versicherung unterhalte. Rückmeldung erfolgt dann.
Na, wenn der das sagt.......
Alleine wegen einer alten DOT wird's da wohl keinen Angriffspunkt geben. Es hat ja niemand in den Bedingungen stehen "wir leisten nur wenn Sie Reifen mit DOT 2008 und jünger haben..." Ansonsten ist es bei nicht mehr passender Bereifung die Frage wann grobe Fahrlässigkeit anzusetzen ist oder wenn gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Bei Anhängern mit 100 KMH Zulassung darf doch bei der HU der Reifen nur ein maximales Alter haben, oder irre ich mich da? Platzt der Reifen aus Altersgründen und er hätte schon getauscht werden müssen, dann wäre das ggf. ein Ansatzpunkt für grobe Fahrlässigkeit. Bei PKW´s habe ich so was aber noch nicht gehört.
Ich achte wirklich auf meine "Ausrüstung" und werde die zehnjährigen Winterräder trotz ihres ordentlichen Profils nach diesem Winter "verwerfen".
Würde man die genannen "Meßlatten" anlegen. dürften wohl auch keine Ganzjahresreifen im echten Winter gefahren werden, und die "Heizer" in ihren Heulbojen würden am Straßenrand gemeinsam mit den Motorsägenkapitänen um die Wette heulen!
Achso: Ich wurde schon bei Mistwinterwetter von "Geländewagen" mit überladenen Anhängern bei 120 herzhaft überholt unter dem Motto "Das ganze Leben ist ein Quiz!"
No risk- no fun!
Allerdings könnte ich mal wieder der Affe sein, der vom Schnösel abgeschossen wird,...
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2014 um 19:40:28 Uhr:
[/quote Das ganze soll der Berater von FFH Werkstattmeister Hübner gewesen sein. Werde mich der Tage mit meiner Versicherung unterhalte. Rückmeldung erfolgt dann.
[/quote
Na, wenn der das sagt.......
Bin gespannt auf deine Antwort. Ich habe eben eine E-Mail an meine Versicherung geschickt.
Werde deren Antwort hier veröffentlichen.
Es gibt (leider) keine Vorschrift für das Reifenalter.
Das kann doch eine Versicherung nicht einfach selbstständig einschränken, oder? Das wäre das Selbe wenn die sagen, daß sie nur Schäden bis 20km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindikeit bezahlen.
Gruß Metalhead
Wechsel den Radiosender.
Zitat:
@Susiv6 schrieb am 28. Oktober 2014 um 21:10:59 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 28. Oktober 2014 um 19:40:28 Uhr:
[/quote Das ganze soll der Berater von FFH Werkstattmeister Hübner gewesen sein. Werde mich der Tage mit meiner Versicherung unterhalte. Rückmeldung erfolgt dann.
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Na, wenn der das sagt.......
Bin gespannt auf deine Antwort. Ich habe eben eine E-Mail an meine Versicherung geschickt.
Werde deren Antwort hier veröffentlichen.
Also folgendermaßen meine Versicherung die HUK-Coburg hat mir heute Mündlich geantwortet. Diese Regelung das ein Fahrer seinen Versicherungsschutz verliert betrifft nur Halter die eine Vollkaskoversicherung haben. Der Schaden des Unfallgegners wird zwar reguliert aber beteiligte Fahrer mit der Vollkasko nicht. Ihm wird das zur Last gelegt das er einen Reifen mit zwar noch genügendem Profil hat, aber der Reifen selbst älter ist als 6 Jahre. Das bedeutet jeder sollte das bei seiner Versicherung abklären, da es dort unterschiedlich geregelt wird.
Du sprichst hier sicherlich von einem konkreten Fall, in welchem die Reifen in eimem kasualen Zusamenhang mit den Unfall stehen oder ?
In der AKB der HUK steht nämlich nirgens, dass bei einem Unfall mit Wintereifen die älter als 6 Jahre
sind nicht reguliert wird.