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Versicherungswechsel - erst kündigen oder neu abschliessen?

17 Antworten
Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 13:54

Hallo, ich wollte noch kurz vor Schluss meine Verischerung wechseln, da ich dieses Jahr ein Sonderkündigungsrecht habe. Meine Frage: Muss ich die alte Versicherung erst kündigen oder erst die neue abschliessen und dann kündigen?

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17 Antworten
am 15. Dezember 2006 um 14:20

@annana

Die alte zum 31.12.06 kündigen und die neue zum 1.12.06 abschließen. Aber dazu können andere hier mehr sagen.

@ All

Januar 2007 haben Alle Sonderkündigungsrecht.

Hier werden die Prämien aufgrund der steigenden MwSt.

teurer. Die Versicherer müssen die Versicherten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren, danach hat man 4 Wochen Zeit zu kündigen.

Noch ein TIP am Rande:

Kündigungen immer mit Einschreiben und Rückschein versenden.

Mit freundlichen Grüßen

G.o.

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

@annana

Die alte zum 31.12.06 kündigen und die neue zum 1.12.06 abschließen. Aber dazu können andere hier mehr sagen.

Die neue dann bitte zum 01.01.07 abschließen - eine Doppelversicherung für einen Monat ist nicht nötig...... ;)

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

@ All

Januar 2007 haben Alle Sonderkündigungsrecht.

Hier werden die Prämien aufgrund der steigenden MwSt.

teurer. Die Versicherer müssen die Versicherten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren, danach hat man 4 Wochen Zeit zu kündigen.

Das Dingens heißt erstens Versicherungssteuer und zweitens ist dies kein Kündigungsgrund.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Noch ein TIP am Rande:

Kündigungen immer mit Einschreiben und Rückschein versenden.

Mit freundlichen Grüßen

G.o.

Das war mal ne richtige Aussage ;)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

Die neue dann bitte zum 01.01.07 abschließen - eine Doppelversicherung für einen Monat ist nicht nötig...... ;)

Das Dingens heißt erstens Versicherungssteuer und zweitens ist dies kein Kündigungsgrund.

Das war mal ne richtige Aussage ;)

Grüße

Schreddi

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1. Die alte Versicherung muß nicht zum 31.12.2006, sondern zum 01.01.2007 gekündigt werden!

2. Eine Kündigung per Email mit der Bitte um Bestätigung bewirkt exakt den gleichen Zweck, ist aber um einen ansehnlichen Betrag - für den man Weihnachstgeschenke kaufen könnte - günstiger!

Gruß secu

Hi,

die Beweiskraft einer Email ist doch als sehr gering einzuschätzen - daher war der Tipp mit dem Einschreiben nicht verkehrt.

Und für den Unterschied kriegt man nun wirklich nix vernünftiges zu Weihnachten ;)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

die Beweiskraft einer Email ist doch als sehr gering einzuschätzen - daher war der Tipp mit dem Einschreiben nicht verkehrt.

Und für den Unterschied kriegt man nun wirklich nix vernünftiges zu Weihnachten ;)

Grüße

Schreddi

Versuch`s mal, es klappt! Bisher hat sich noch kein einziges VU gegen diese Art der Kommunikation gewehrt!

Wenn jemanden allerdings die 8 Euro für "die normalste Sache am Ende eines Kalenderjahres" (zigtausende wechseln jährlich) nicht weiter berühren und er deswegen besser schlafen kann, sollte natürlich zum "Einschreiben mit Rückschein" greifen! (Da kann dann aber theoretisch auch nur ein leerer Zettel drin sein)! Der einzige Unternehmen, das hiervon profitiert, ist nur die Post und sonst niemand!

Gruß secu

am 15. Dezember 2006 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

 

Das Dingens heißt erstens Versicherungssteuer und zweitens ist dies kein Kündigungsgrund.

 

 

Grüße

Schreddi

Grüße

Schreddi

Schade!

Warum eigentlich? Die Prämie steigt doch dann.

Mfg

G.o.

aber nur wegen dem staat und mwst erhöhung, dshalb kein extra kündigungsgrund.

am 15. Dezember 2006 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von country

aber nur wegen dem staat und mwst erhöhung, dshalb kein extra kündigungsgrund.

Warum eigentlich? Die Prämie steigt doch dann.

Mfg

G.o.

Man kann die Kündigung auch mit ein Paar Tagen Reserve per E-Mail aussprechen. Dann hat man die Bestätigung vor Fristablauf und spart sich das Porto.

Ich kann das immer kaum nachvollziehen, dass 70% der Kündigungen wirklich erst am 30.11. ankommen und der Rest 2-3 Tage vorher. Aber dann gleich per Fax, Post und E-Mail.

Das außerordentliche Kündigungsrecht setzt eine Beitragserhöhung durch den Versicherer vorraus (Typ- oder Regionalklassenerhöhung). Durch die Versicherungssteueranhebung erhöht sich der Beitrag ja nicht, nur die darauf zu entrichtende Steuerabgabe ;)

Hi,

weil nicht die Prämie steigt - sondern eben der Steuersatz der draufkommt.

Die Prämie ist netto - und das steigt ja nicht.

Grüße

Schreddi

PS: @secu - ich versuch so nen Quark gar nicht, weil ich rechtzeitig kündige und mir den Erhalt abstempeln lasse im Büro vor Ort ;)

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 21:59

Hallo, ich war heute persönlich bei meiner Verischerung (Lippische) udn wollte kündigen, die haben mich glatt wieder weg geschickt, die Kündigung müsse schriftlich kommen. Finde ich schon unverschämt das die da kein Formular zum unterschreiben haben wie in jeder Bank und soweiter auch!

am 16. Dezember 2006 um 8:14

Du hättest Dir von denen einen Zettel, oder Bierdeckel geben lassen sollen, die VS-Nr. drauf, "Ich kündige zum 01.01.07"! Unterschrift drunter , Eingang bestäigen lasssen und fertig! Die Mitbeiter selbst dürfen Dir das nicht schreiben, das könnte den Job kosten!

Gruß secu

Zitat:

Original geschrieben von annana

Hallo, ich war heute persönlich bei meiner Verischerung (Lippische) udn wollte kündigen, die haben mich glatt wieder weg geschickt, die Kündigung müsse schriftlich kommen. Finde ich schon unverschämt das die da kein Formular zum unterschreiben haben wie in jeder Bank und soweiter auch!

Starke Worte! Trotzdem unrichtig weil völlig korrekt.

Bedingungsgemäß muss die Vertragskündigung schriftlich erfolgen, und kann aus gutem Grund nicht mündlich wirksam als Willenserklärung zum Vertrag entgegengenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von secu351

Du hättest Dir von denen einen Zettel, oder Bierdeckel geben lassen sollen, die VS-Nr. drauf, "Ich kündige zum 01.01.07"! Unterschrift drunter , Eingang bestäigen lasssen und fertig! Die Mitbeiter selbst dürfen Dir das nicht schreiben, das könnte den Job kosten!

Richtig, Bierdeckel hätte genügt.

Diese Arbeitsanweisung, dass der MA eine Kündigung für seinen Kunden nicht schreiben darf und deshalb seinen Job verlieren könne, wird es nicht geben.

Mit der Kündigung beginnt i. d. R. schon das Werben um die "Rückkehr" des Ex-Kunden.

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