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Versicherungswechsel - erst kündigen oder neu abschliessen?
Hallo, ich wollte noch kurz vor Schluss meine Verischerung wechseln, da ich dieses Jahr ein Sonderkündigungsrecht habe. Meine Frage: Muss ich die alte Versicherung erst kündigen oder erst die neue abschliessen und dann kündigen?
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17 Antworten
@annana
Die alte zum 31.12.06 kündigen und die neue zum 1.12.06 abschließen. Aber dazu können andere hier mehr sagen.
@ All
Januar 2007 haben Alle Sonderkündigungsrecht.
Hier werden die Prämien aufgrund der steigenden MwSt.
teurer. Die Versicherer müssen die Versicherten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren, danach hat man 4 Wochen Zeit zu kündigen.
Noch ein TIP am Rande:
Kündigungen immer mit Einschreiben und Rückschein versenden.
Mit freundlichen Grüßen
G.o.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
@annana
Die alte zum 31.12.06 kündigen und die neue zum 1.12.06 abschließen. Aber dazu können andere hier mehr sagen.
Die neue dann bitte zum 01.01.07 abschließen - eine Doppelversicherung für einen Monat ist nicht nötig......
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
@ All
Januar 2007 haben Alle Sonderkündigungsrecht.
Hier werden die Prämien aufgrund der steigenden MwSt.
teurer. Die Versicherer müssen die Versicherten mindestens einen Monat vor Inkrafttreten informieren, danach hat man 4 Wochen Zeit zu kündigen.
Das Dingens heißt erstens Versicherungssteuer und zweitens ist dies kein Kündigungsgrund.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Noch ein TIP am Rande:
Kündigungen immer mit Einschreiben und Rückschein versenden.
Mit freundlichen Grüßen
G.o.
Das war mal ne richtige Aussage
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
Die neue dann bitte zum 01.01.07 abschließen - eine Doppelversicherung für einen Monat ist nicht nötig......
Das Dingens heißt erstens Versicherungssteuer und zweitens ist dies kein Kündigungsgrund.
Das war mal ne richtige Aussage
Grüße
Schreddi
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1. Die alte Versicherung muß nicht zum 31.12.2006, sondern zum 01.01.2007 gekündigt werden!
2. Eine Kündigung per Email mit der Bitte um Bestätigung bewirkt exakt den gleichen Zweck, ist aber um einen ansehnlichen Betrag - für den man Weihnachstgeschenke kaufen könnte - günstiger!
Gruß secu
Hi,
die Beweiskraft einer Email ist doch als sehr gering einzuschätzen - daher war der Tipp mit dem Einschreiben nicht verkehrt.
Und für den Unterschied kriegt man nun wirklich nix vernünftiges zu Weihnachten
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
die Beweiskraft einer Email ist doch als sehr gering einzuschätzen - daher war der Tipp mit dem Einschreiben nicht verkehrt.
Und für den Unterschied kriegt man nun wirklich nix vernünftiges zu Weihnachten
Grüße
Schreddi
Versuch`s mal, es klappt! Bisher hat sich noch kein einziges VU gegen diese Art der Kommunikation gewehrt!
Wenn jemanden allerdings die 8 Euro für "die normalste Sache am Ende eines Kalenderjahres" (zigtausende wechseln jährlich) nicht weiter berühren und er deswegen besser schlafen kann, sollte natürlich zum "Einschreiben mit Rückschein" greifen! (Da kann dann aber theoretisch auch nur ein leerer Zettel drin sein)! Der einzige Unternehmen, das hiervon profitiert, ist nur die Post und sonst niemand!
Gruß secu
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Das Dingens heißt erstens Versicherungssteuer und zweitens ist dies kein Kündigungsgrund.
Grüße
Schreddi
Grüße
Schreddi
Schade!
Warum eigentlich? Die Prämie steigt doch dann.
Mfg
G.o.
aber nur wegen dem staat und mwst erhöhung, dshalb kein extra kündigungsgrund.
Zitat:
Original geschrieben von country
aber nur wegen dem staat und mwst erhöhung, dshalb kein extra kündigungsgrund.
Warum eigentlich? Die Prämie steigt doch dann.
Mfg
G.o.
Man kann die Kündigung auch mit ein Paar Tagen Reserve per E-Mail aussprechen. Dann hat man die Bestätigung vor Fristablauf und spart sich das Porto.
Ich kann das immer kaum nachvollziehen, dass 70% der Kündigungen wirklich erst am 30.11. ankommen und der Rest 2-3 Tage vorher. Aber dann gleich per Fax, Post und E-Mail.
Das außerordentliche Kündigungsrecht setzt eine Beitragserhöhung durch den Versicherer vorraus (Typ- oder Regionalklassenerhöhung). Durch die Versicherungssteueranhebung erhöht sich der Beitrag ja nicht, nur die darauf zu entrichtende Steuerabgabe
Hi,
weil nicht die Prämie steigt - sondern eben der Steuersatz der draufkommt.
Die Prämie ist netto - und das steigt ja nicht.
Grüße
Schreddi
PS: @secu - ich versuch so nen Quark gar nicht, weil ich rechtzeitig kündige und mir den Erhalt abstempeln lasse im Büro vor Ort
Hallo, ich war heute persönlich bei meiner Verischerung (Lippische) udn wollte kündigen, die haben mich glatt wieder weg geschickt, die Kündigung müsse schriftlich kommen. Finde ich schon unverschämt das die da kein Formular zum unterschreiben haben wie in jeder Bank und soweiter auch!
Du hättest Dir von denen einen Zettel, oder Bierdeckel geben lassen sollen, die VS-Nr. drauf, "Ich kündige zum 01.01.07"! Unterschrift drunter , Eingang bestäigen lasssen und fertig! Die Mitbeiter selbst dürfen Dir das nicht schreiben, das könnte den Job kosten!
Gruß secu
Zitat:
Original geschrieben von annana
Hallo, ich war heute persönlich bei meiner Verischerung (Lippische) udn wollte kündigen, die haben mich glatt wieder weg geschickt, die Kündigung müsse schriftlich kommen. Finde ich schon unverschämt das die da kein Formular zum unterschreiben haben wie in jeder Bank und soweiter auch!
Starke Worte! Trotzdem unrichtig weil völlig korrekt.
Bedingungsgemäß muss die Vertragskündigung schriftlich erfolgen, und kann aus gutem Grund nicht mündlich wirksam als Willenserklärung zum Vertrag entgegengenommen werden.
Zitat:
Original geschrieben von secu351
Du hättest Dir von denen einen Zettel, oder Bierdeckel geben lassen sollen, die VS-Nr. drauf, "Ich kündige zum 01.01.07"! Unterschrift drunter , Eingang bestäigen lasssen und fertig! Die Mitbeiter selbst dürfen Dir das nicht schreiben, das könnte den Job kosten!
Richtig, Bierdeckel hätte genügt.
Diese Arbeitsanweisung, dass der MA eine Kündigung für seinen Kunden nicht schreiben darf und deshalb seinen Job verlieren könne, wird es nicht geben.
Mit der Kündigung beginnt i. d. R. schon das Werben um die "Rückkehr" des Ex-Kunden.