1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungswechsel

Versicherungswechsel

Themenstarteram 9. November 2008 um 12:10

hallo leute, hab mal ne kleine frage zur vorgehensweise des wechsels.

Also derzeitige situation: meine Mutter ist halter und ich bin versicherungsnehmer. das auto ist im kreis a angemeldet indem meine mutter wohnt. nun möchte ich zu einer anderen versicherung wechseln, welche deutlich billiger ist wenn ich halter und versicherungsnehmer bin. so muss ich es ja auf den kreis anmelden in dem ich wohne also kreis b!

wo muss ich jetzt zuerst hin und was muss ich alles ummelden..

P.S. das auto sollte wenn möglich immer fahrbereit sein also will es net irgendwo komplett abmelden so das ich erst mal gar net fahren kann... hoffe ihr versteht mich...

nummernschilder muss ich ja demnach auch zwingend wecheln, da ander kreis (b)?!!!

 

danke für eure hilfe

Ähnliche Themen
25 Antworten

Lass dir eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle von deiner "neuen, billigeren" Versicherung geben und fahr' damit zur Zulassungsstelle des neuen Zulassungsbezirkes und melde das Auto um. Durch den Halterwechsel erlischt der Versicherungsvertrag bei der alten Gesellschaft automatisch.

Themenstarteram 9. November 2008 um 14:59

okay, soweit so gut... kündigen brauch ich dann wohl auch net bei meiner alten versicherung?

kann ich dann auch problemlos meine schadensfreiheitsklasse mit zu der neuen versicherung nehmen?

kann der versicherungsnehmer das auto im neuen bezirk zulassen oder muss das der halter machen...?

 

danke

Zitat:

Original geschrieben von MarcH86

.... kann der versicherungsnehmer das auto im neuen bezirk zulassen oder muss das der halter machen...?

da du ja (wie du oben schriebst) halter und versicherungsnehmer sein willst, ist das wie ein verkauf deiner mutter an dich.

zur anmeldung:

Benötigte Unterlagen:

Wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen möchten, suchen Sie bitte das Straßenverkehrsamt bzw. die Kfz-Zulassungsstelle auf und führen Sie folgende Unterlagen mit sich:

Bei Zulassung eines im Inland erworbenen Neufahrzeugs:

* Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)

* Versicherungs-Doppelkarte Ihrer Kfz-Versicherung

* Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

* Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer) und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person

* Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile

* Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

* Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern eingetragen

 

Zusätzlich bei Zulassung eines im Inland erworbenen Gebrauchtwagens:

* Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

* Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung

* Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung

Deine schadenfreien Jahre kannst Du Problemlos zur neuen Gesellschaft mitnehmen, ummelden kann jeder, er muss nur eine Vollmacht vom Halter und die Unterlagen dabei haben.

Themenstarteram 9. November 2008 um 15:48

einwandfrei liebe community. ich bedanke mich sehr bei euch hat mir wirklich sehr geholfen....

nur noch eine frage...

ist eine direktversicherung und man kann sich die doppelversicherungskarte im internet bestellen und gleich alles weitere ausfüllen. nur muss man dort das kfz kennzeichnen angeben. dort liegt auch das problem weil ich brauch ja ein neues kennzeichen... und wenn ich das nächste woche machen würde. wie sieht das denn dann aus ich bin doch noch bei meiner alten versicherung bis zum 31.12 versichert...gibts denn da irgendwelche probleme???

Normalerweise müsste das Internetfprmular für die Bestellung der Bestätigungskarte die Möglichkeit bieten das Kennzeichen offen zu lassen, da man das vorher gar nicht wissen kann, es sei denn man kann sein altes AKZ übernehmen oder hat sich ein Wunsch-AKZ verbindlich reservieren lassen. Bestätigungskarte ist aber in der Regel OHNE AKZ.

Themenstarteram 9. November 2008 um 16:15

okay danke...

und wenn ich in meinen bezirk den halterwechsel mache dann wird automatisch die alter versicherung gekündigt, aber zum 31.12 oder schon früher? weil ja die neue erst am 1.1.09 anfängt und die doppelkarte ja gar net so lange hält und ich dann ja ein neues nummernschild schon am auto habe...

sorry für die vielen fragen, will dann aber später net das böse erwachen haben und ohne versicherung rumfahren, sofern die überhaupt möglich ist...

danke..

Du kannst schon ab dem Datum der Ummeldung zu deiner neuen Versicherung wechseln. Datum auf der Doppelkarte sollen sie ruhig auch offen lassen...

Themenstarteram 9. November 2008 um 16:48

danke danke cl25...

also ich fasse noch mal zusammen:

ich (versicherungsnehmer) fahre nächste woche, wenn ich die doppelkarte (neue versicherung) hab zu meiner neuen zulassungsstelle. gebe dort die vollmacht meiner mutter ab ( und alle restlichen Unterlagen wie Tüv, Fahrzeugschein) und melde mich als neuen halter an.

Die alte versicherung wird damit automatisch zum zeitpunkt des halterwechsels gelöscht bzw. gekündigt.

(somit müsste ich ja noch ein restbetrag von der alten versicherung zurückbekommen?)

ab diesem zeitpunkt fahre ich dann sicherlich nur noch versichert durch die doppelkarte im straßenverkehr rum...

also muss die neue versicherung spätestens ein tag vor ablauf der doppelkarte beginnen!

dann wird sicherlich noch die kfz steuer von wo anders eingezogen (aktuell von Sondershausen, neuer Zulassungsbezirk ist erfurt) ???

Dann brauch ich gleich noch ein neues Nummernschild wenn ich den Halterwechsel durchführe...

p.s. neuer fahrzeugschgein und so wird ja sicherlich gleich ausgestellt oder?

p.s.s hab ich noch was vergessen?

 

und gut (hoffe ich)

Zitat:

Original geschrieben von MarcH86

danke danke cl25...

also ich fasse noch mal zusammen:

ich (versicherungsnehmer) fahre nächste woche, wenn ich die doppelkarte (neue versicherung) hab zu meiner neuen zulassungsstelle. gebe dort die vollmacht meiner mutter ab ( und alle restlichen Unterlagen wie Tüv, Fahrzeugschein) und melde mich als neuen halter an.

Die alte versicherung wird damit automatisch zum zeitpunkt des halterwechsels gelöscht bzw. gekündigt.

(somit müsste ich ja noch ein restbetrag von der alten versicherung zurückbekommen?)

Rchtig, einfach die alte Versicherung anrufen und sagen, dass das Auto umgemeldet wurde und angeben wohin das Guthaben erstattet werden soll.

Zitat:

ab diesem zeitpunkt fahre ich dann sicherlich nur noch versichert durch die doppelkarte im straßenverkehr rum...

also muss die neue versicherung spätestens ein tag vor ablauf der doppelkarte beginnen!

Wenn Du mehr als die gesetzliche Haftpflichtversicherung ab der Ummeldung als Versicherungsschutz von der neuen Versicherung haben möchtest, dann müsstest Du das vorab auf der Doppelkarte vermerken lassen und den Kaskoversicherungsschutz ab Zulassung vorab mit der neuen Versicherung fest machen (du hast was anderes schriftliches in der Hand).

Zitat:

dann wird sicherlich noch die kfz steuer von wo anders eingezogen (aktuell von Sondershausen, neuer Zulassungsbezirk ist erfurt) ???

Dann brauch ich gleich noch ein neues Nummernschild wenn ich den Halterwechsel durchführe...

Den neuen Steuerbescheid bekommst Du dann von deinem örtlichen Finanzamt, keine Sorge! Nummernschilder gibt es meist neben, vor oder in jeder Zulassungsstelle von einem schlauen Menschen der sein Geld mit Schilderdruck verdient.

Zitat:

p.s. neuer fahrzeugschgein und so wird ja sicherlich gleich ausgestellt oder?

p.s.s hab ich noch was vergessen?

Ja, ist alles in der Ummeldegebühr mit drin, die Du bezahlen musst. Der Rest steht in Harry's Post.

Zitat:

und gut (hoffe ich)

Ja, jetzt ist alles gesagt.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen