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Versicherungswechsel verpennt durch abmelden umgehen?
Hi an alle motor talk user,
Ich habe es verpennt meine Versicherung rechtzeitig zu kündigen um einen wechsel zu beanstanden.
Mein pkw ist aktuell aus privaten gründen abgemeldet worden und ich habe die Möglichkeit das auto auf meine frau wieder anzumelden um einen wechsel der Versicherung wahrnehmen zu können.
Jetzt kommt meine frage : dadurch das mein pkw abgemeldet ist und ein wechsel nur durch wechsel des pkws oder halters in frage kommt. Wenn ich das auto auf meine frau zulasse und wieder abmelde und wieder anmelde aber diesmal auf mich habe ich dann die Möglichkeit eine neue Versicherung auszusuchen?
Klingt komplizierter als es ist aber die ersparnisse wären über 300-400€.
Vielen dank im Vorraus
Der Mercedes_fahrer_13
Beste Antwort im Thema
Jetzt erschließt sich auch, warum man im Dezember kaum noch Notartermine für Weihnachten bekommt ....
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20 Antworten
Versuchen kannste es, mindert aber den verkaufswert.. Und :
Nein hast du nicht, die alte Versicherung da noch Anrecht auf das Auto zu versichern hat. Sonst könnte man ja immer so zu einer günstigeren Versicherung wechseln.
Zitat: Sollten Sie innerhalb der 18 Monate den Wagen wieder anmelden, wird die Versicherung darüber von der Zulassungsstelle informiert. Sie haben dann die Pflicht, den Versicherungsschutz fortzuführen, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht fristgerecht gekündigt haben und die Versicherung die Fortführung geltend macht.
Ruf da mal an und frag ob die ggf ein günstigeren Tarif haben..
Gilt das auch bei Halterwechsel? Ich glaube nicht...
Bei zwischengeschaltetem Halterwechsel wird der Vor-Vorversicherer sicher nicht informiert.
Zitat:
@tomold schrieb am 12. Januar 2020 um 19:46:04 Uhr:
Gilt das auch bei Halterwechsel? Ich glaube nicht...
Natürlich, sonst könnte man ja immer wechseln wann man will, vorallem wenn es so kurz umgemeldet wird und das 2x.
Wenn man was verbockt muss man halt auch mal grade stehen. Ich kündige aus Prinzip alle Verträge sofort nach 1monat.
Und zwei mal ummelden kostet ja auch Geld, ob es sich lohnt da die aktuelle zu teuer ist? Ich weiss nicht musst ja auch jedes mal dir n Termin holen und dahin gehen. Alles Zeit und Geld. Dann kommt noch die Versicherung für die Frau zulasten. Kurzzeittarif meist 2euro pro Tag.
Einige wollen ja sogar ein Kaufvertrag für die Ummeldung. Das dann auszustellen ist dann Betrug da ja nicht verkauft wurde.
Du musst dir für einen späteren Verkauf überlegen, ob die Ersparnis bei der Versicherung der zweifache Halterwechsel wert ist. Schließlich wird so aus erster Hand dritte Hand.
Man kann immer wechseln wann man will, sofern man bereit ist, für den doppelten Halterwechsel zu bezahlen.
Es könnte aber nur die Versicherung des Zwischenhalters ein Recht haben, weil nur die aufleben kann. Daher kein Problem.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 12. Januar 2020 um 19:54:44 Uhr:
Du musst dir für einen späteren Verkauf überlegen, ob die Ersparnis bei der Versicherung der zweifache Halterwechsel wert ist. Schließlich wird so aus erster Hand dritte Hand.
Ich hatte mal einen 5er Golf, der hatte sein Leben als Polizeiwagen begonnen, nach dem Kauf habe ich ihn zuerst auf meine GmbH angemeldet, einige Jahre später auf mich und noch einige Jahre später auf meine Frau.
Beim Verkauf habe ich dem Käufer die Gründe erklärt und er hat das als aus zweiter Hand hingenommen.
Zitat:
@tomold schrieb am 12. Januar 2020 um 19:59:54 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 12. Januar 2020 um 19:54:44 Uhr:
Du musst dir für einen späteren Verkauf überlegen, ob die Ersparnis bei der Versicherung der zweifache Halterwechsel wert ist. Schließlich wird so aus erster Hand dritte Hand.
Ich hatte mal einen 5er Golf, der hatte sein Leben als Polizeiwagen begonnen, nach dem Kauf habe ich ihn zuerst auf meine GmbH angemeldet, einige Jahre später auf mich und noch einige Jahre später auf meine Frau.
Beim Verkauf habe ich dem Käufer die Gründe erklärt und er hat das als aus zweiter Hand hingenommen.
Wenn einige das glauben wollen warum auch nicht. Gibt halt die verkaufen können und andere nicht. Und wenn jemand das schluckt ist es OK, nur beim inserieren darf man dann nicht schreiben aus 2ter Hand. Sondern muss ja die 4 angeben, und da werden viele schon weniger bieten.
Zitat:
@Mercedes_fahrer_13 schrieb am 12. Januar 2020 um 17:49:53 Uhr:
Jetzt kommt meine frage : dadurch das mein pkw abgemeldet ist und ein wechsel nur durch wechsel des pkws oder halters in frage kommt. Wenn ich das auto auf meine frau zulasse und wieder abmelde und wieder anmelde aber diesmal auf mich habe ich dann die Möglichkeit eine neue Versicherung auszusuchen?
geht, du solltest aber deinen alten versicherer informieren, sonst wird das ein Hick-Hack mit Deinem Schadenfreiheitsrabatt.
Ich hatte im Inserat geschrieben, dass er aus zweiter Hand aber mit 4 Vorbesitzern ist, von denen 3 eigentlich nur einer ist. Ich konnte das belegen und damit war es gut.
Der Käufer hat Kopien aller Rechnungen, die das Auto betrafen bekommen, es war Scheckheft gepflegt (von einer VW Werkstatt). Der Wagen hatte 2 reparierte Hagelschäden die ich angegeben habe.
Er war 12 Jahre alt und hatte 120 TKM gelaufen, der Preis war Anfang 2017 4.800 €. Es war ein Trendline 1,9 TDI mit DSG. Ab einem gewissen Alter ist das mit den Vorbesitzern (erst recht, wenn es immer die gleichen waren) eher egal.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 12. Januar 2020 um 19:52:15 Uhr:
Zitat:
@tomold schrieb am 12. Januar 2020 um 19:46:04 Uhr:
Gilt das auch bei Halterwechsel? Ich glaube nicht...Einige wollen ja sogar ein Kaufvertrag für die Ummeldung. Das dann auszustellen ist dann Betrug da ja nicht verkauft wurde.
Und wenn es eine Schenkung unter Ehepartner ist?
Geht natürlich muss nur notariell beglaubigt werden. Und wie gesagt wird das teurer sein als 1 Jahr dort versichert zu sein.
Schenkungsvertrag über ein Auto muss notariell beurkundet werden
Zitat:*
Wie jede andere Schenkung auch, bedarf es bei der Schenkung eines Autos der notariellen Beglaubigung des Schenkungsvertrages beziehungsweise der Schenkungsurkunde. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 518 Abs. 1 S. 1 BGB: