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Versicherungswechsel während des Jahres?

Themenstarteram 8. Mai 2007 um 16:24

Hallo,

meine aktuelle Versicherung gibt mir einen Nachlass nicht auf mein neues Auto und jetzt möchte ich die Versicherung wechseln. Weiß jemand wie lange das Auto nicht auf meinem Namen laufen muss, damit ich eine neue Versicherung abschließen kann? Oder kann ich theoretisch, zur Zulassungsstelle und das Auto abmelden, auf eine andere Person anmelden, abmelden und wieder auf mich zulassen?

Ich würde dabei ne Menge sparen, sodass sich die Ummeldekosten innerhalb 1-2 Monate wieder drin wären.

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18 Antworten
am 8. Mai 2007 um 16:41

Wechsel geht unterm Jahr nur nach einem Schadenfall, im Mahnverfahren, beiderseitigem Einverständnis und Fahrzeugwechsel.

Bei Dir liegt offensichtlich nichts dergleichen vor und somit bleibt der 01.01.2008.

Zum Thema Ab- und Anmelden gabs schon mehrere Threads mit ausführlichen Infos. Daher hier nur die Kurzfassung: Klappt nicht.

Themenstarteram 8. Mai 2007 um 16:51

Hab das ja auch gelesen, weswegen ich ja extra geschrieben habe, dass ich das Fahrzeug auf eine andere Person anmelde, gleich danach wieder abmelde, und wieder auf mich anmelde, dass es praktisch für mich ein neues Auto wäre.

Müsste doch gehen?!

am 8. Mai 2007 um 17:17

Ne, wird nicht klappen. Jedenfalls nicht ohne dass jemand nachlässig ist.

@Wuge,

im richtigen Leben klappt es aber auch dann, wenn zwei Personen sich bezüglich der Halterschaft und der veränderten Eigentümerstellung eines Fahrzeuges einig sind und in der Folge Unnachgiebigkeit gegenüber dem Versicherer signalisieren, der behauptet, die älteren Rechte zu haben.

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 13:52

Habe ich das richtig verstanden, wenn jetzt meine Freundin der Versicherungsnehmer wäre und ich nen Monat später die Versicherung wieder auf mich anmelde, ich die Versicherung wechseln kann?

am 11. Mai 2007 um 15:23

Hi,

du kannst bei einem Fahrzeugwechsel (!) die Versicherung wechseln.... Dabei ist die FIN relevant....

Deine Variante kann, muss aber keineswegs klappen und ist nicht vertragsgetreu.

Die Nachfolgeversicherung fragt deine Schadenfreihheit unter Angabe deiner Vertragsdaten ab --> dort fällt das dann auf.

Also:

Verträge einhalten, zum Jahresende wechseln.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 15:45

Meinst Du jetzt mein letztes Posting?

Ich habe so das Posting von Beokeod interpretiert.

Wenn ich mein Auto auf jemanden anderes anmelde und dann gleich wieder auf mich anmelde, dann kann ich doch die Versicherung wechseln...

Es mir darum, dass meine Versicherung scheisse gebaut hat und mich nicht darüber informiert hat, und ich es nicht einsehe, dass ich jetzt die Zeche dafür zahlen soll... (bei 100% HP, verständlich oder?)

am 11. Mai 2007 um 16:28

Hi,

ich bezweifel die Aussage, dass Deine Versicherung Mist gebaut hat - erfahrungsgemäß hast auch Du hier sicher zumindest einen kleinen Anteil mit dran. Wenn doch nicht, okay - aber in den allermeisten Fällen gehören beide Vertragspartner dazu.

Ansonsten war es von Beukeod wie folgt gemeint:

Auf deine Freundin zulassen und auf sie versichern --> aber du bleibst unter Euch gesehen der "Besitzer".

Aber da sollte Beukeod sich bitte nochmal selber zu äußern - n bissl missverständlich ausgedrückt klingts ja schon ;)

Und noch mal:

Es kann (!) gut gehen, es kann aber auch sein, dass die Versicherung auf die älteren Vertragsrechte pocht.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 16:48

Wie gesagt, mir wurde ein Nachlass zugesichert bis ich 25 bin (Fahrzeugwechsel incl.), mir wurde weder mündlich noch schriftlich mitgeteilt, dass dieser Nachlass mit Abmeldung meines vorherigen Fahrzeugs erlischt. Mir wurde es erst bewusst, als ich ungefähr 3 Wochen später die Police mit dem Beitrag bekam.

Ok, also habe ich Beukeot etwas missverstanden. Aber wenn meine Freundin das Auto auf sich anmeldet und versichert, ist sie doch nicht verpflichtet, die alte Versicherung zu übernehmen? Was sollte daran schief gehen?

Es tut mir leid, wenn ich euch damit nerv, aber mir geht das irgendwie nicht in den Schädel rein und wie gesagt ich hab so gut wie keine Erfahrungen mit Versicherungen gesammelt (außer das meine suckt :-().

Für die gewünschte Aufklärung will ich gerne sorgen - ich hatte den Thread bislang nicht unter Beobachtung.

Freund verkauft per Kaufvertrag sein Auto an seine Freundin, diese lässt das Auto auf ihren Namen bei der Zulassungsstelle umschreiben und versichert dieses als VN.

Der bisherigen Versicherung wird der Halterwechsel per Datenlauf mitgeteilt, daraufhin wird der Vertrag des Freundes storniert und der SFR ist wieder frei. Risikofortfall-Halterwechsel.

Das Ganze passiert nun umgekehrt.

Freundin verkauft per Kaufvertrag ihr Auto an ihren Freund, dieser lässt das Auto auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle umschreiben und versichert dieses als VN bei einer anderen Gesellschaft. Diese fragt nun den SFR bei der ursprünglichen Vorversicherung des Freundes ab. Gerne behaupten dann manche Versicherungen dass sie die älteren Rechte haben. Was aber m. E.unrichtig ist.

Und jetzt:

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Im richtigen Leben klappt es aber auch dann, wenn zwei Personen sich bezüglich der Halterschaft und der veränderten Eigentümerstellung eines Fahrzeuges einig sind und in der Folge Unnachgiebigkeit gegenüber dem Versicherer signalisieren, der behauptet, die älteren Rechte zu haben.

Themenstarteram 12. Mai 2007 um 8:28

Genau, so sehe ich das auch, es ist ja so gesehen ein neues Fahrzeug.

Wie lange sollte man denn ein Fahrzeug überschrieben haben, bevor man es wieder auf sich anmeldet?

Wenn Ihr hartnäckig seid reicht ein Tag.

am 12. Mai 2007 um 10:36

Ich schreibe die Verishcerung in solchen fällen gerne an mit dem Hinweis auf die Teilnahme an einem

Hilskonvoi in den Irak und bitte meinen VR mir

den Vollkasko Schutz für diese Zeit für diese Regionen zu erweiteren.

Nja man kann auch einfach Schreiben man möchte im

Osten der Türkei seinen Urlaub verbringen.

Wenn der VR dies nicht anbietet wird er sich idR mit der Aufhebung einverstanden erklären.

am 12. Mai 2007 um 17:20

Auch keine schlechte Idee :)

Man könnte auch jeden Tag anrufen und sich bedanken, dass die grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, weil man sehr sportlich unterwegs ist und hin und wieder eine Ampel übersieht. Vielleicht wird dann auch die Kündigung vorgeschlagen ;)

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