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Verspiegeltes Visier legal ?

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 11:18

Hi, Ich hab mir am Samstag im Polo Online Shop folgendes im Zusammenhang mit einem HJC FG-15 bestellt:http://www.polo-motorrad.de/de/...-antifog-blau-verspiegelt-56035.html

Ich frage mich nun ob das Visier auch legal ist, da es einen Beipackzettel gibt auf welchem steht, dass das Visier nur für Rennstrecken oder zu Dekorzwecken benutzt werden darf und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr. Bei der Beschreibung steht allerdings dabei, dass alle Farben erlaubt sind, sofern sie nicht stark getönt sind. Auf Der Polo Page gibt es dieses Visier auch als stark getönt, welches Ich aber nicht bestellt habe.

Meine Frage ist, ob jemand das gleiche Visier benutzt und ob er mir Sagen kann, dass man das Visier auch - natürlich am Tage - im Verkehr benutzen darf.

Danke im Voraus :)

Beste Antwort im Thema
am 7. Mai 2011 um 12:56

Um es klar zu stellen:

1. Sowohl getönte, als auch verspiegelte Visiere sind NICHT verboten, also erlaubt.

2. Dies gilt sowohl bei Tage, als auch bei Nacht.

3. Es wird auch bei einem Unfall keine Probleme mit der Versicherung geben (warum auch?).

4. Allenfalls kann es Einfluss auf die haftungsrechtliche Beurteilung eines Verkehrsunfalles haben, wenn man nachts mit einem getönten Visier in einen Unfall verwickelt wird.

 

Gesetzesgrundlage ist der § 21a StVO:

Hier steht geschrieben: "(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

 

Viele denken, dass alles verboten ist und bestimmte Dinge dann erlaubt werden müssen.

FALSCH! Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

 

Und in der StVO wird die Frage des Visieres überhaupt nicht angesprochen - der Helm muss "geeignet" sein - das kann auch ein Jethelm ganz ohne Visier sein!

 

Es ist also nirgends gesetzlich verboten, ein verspiegeltes oder getöntes Visier zu fahren - weder bei Tag, noch bei Nacht - somit ist es erlaubt.

 

Damit sollte die Sache wohl klargestellt sein.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

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am 7. Mai 2011 um 12:00

Hallo,

ich möchte mir einen neuen Helm zulegen und dazu ein blaues verspiegeltes Visier. Allerdings hat dies keine E-Nummer und dort steht auch nicht drauf "daytime use only". Darf ich das Visier trotzdem dranmontieren und benutzen?

Und meine 2. Frage:

Können die Leute mich von außen sehen wenn ich das verspiegelte Visier dran habe, oder kann man mich überhaupt nicht erkennen?

 

Vielen Dank ! :)

 

MfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

Nein, die anderen Verkehrsteilnehmer können dich nicht sehen. Und deshalb ist es auch nicht erlaubt. Denn niemand kann mit dir Blickkontakt aufnehmen. Und wenn da keine E-Nummer drauf ist, ist es doch klar, dass man es nicht benutzen darf.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

am 7. Mai 2011 um 12:10

Verspiegeltes Visier sieht das cool, ist aber halt nicht erlaubt.

Das selbe müsste dann auch für schwarzen Visier gelten, oder?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

am 7. Mai 2011 um 12:16

Danke für die schnelle Antwort :)

Aber ich habe eben in diesem Forum gelesen, dass Helme und Visiere keine E-Nummer benötigen.

Siehe diesen Thread: http://www.motor-talk.de/.../fragen-zum-getoentes-visier-t1392425.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

Getönte Visire sind für Nachtfahrten nicht zulässig. Am Tage schon, gibt auch genügend Helme die ein inegriertes Sonnenschutzvisir haben. Bei meinem Nolan kann ich die zusätzliche Blende über einen Schieber ein und ausfahren. Ist der Sonnenschutz unten, kann man auch nicht mehr erkennen wer den Helm trägt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

am 7. Mai 2011 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von Astra Twinport

Getönte Visire sind für Nachtfahrten nicht zulässig. Am Tage schon, gibt auch genügend Helme die ein inegriertes Sonnenschutzvisir haben. Bei meinem Nolan kann ich die zusätzliche Blende über einen Schieber ein und ausfahren. Ist der Sonnenschutz unten, kann man auch nicht mehr erkennen wer den Helm trägt.

Genau das habe ich auch öfters gelesen :) Das heißt also verspiegelte Visiere sind erlaubt solange man es nicht in der Nacht benutzt?

Und es wird auch keine Probleme bei der Versicherung geben (bei einem Unfall z.B.)?

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

am 7. Mai 2011 um 12:56

Um es klar zu stellen:

1. Sowohl getönte, als auch verspiegelte Visiere sind NICHT verboten, also erlaubt.

2. Dies gilt sowohl bei Tage, als auch bei Nacht.

3. Es wird auch bei einem Unfall keine Probleme mit der Versicherung geben (warum auch?).

4. Allenfalls kann es Einfluss auf die haftungsrechtliche Beurteilung eines Verkehrsunfalles haben, wenn man nachts mit einem getönten Visier in einen Unfall verwickelt wird.

 

Gesetzesgrundlage ist der § 21a StVO:

Hier steht geschrieben: "(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

 

Viele denken, dass alles verboten ist und bestimmte Dinge dann erlaubt werden müssen.

FALSCH! Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!

 

Und in der StVO wird die Frage des Visieres überhaupt nicht angesprochen - der Helm muss "geeignet" sein - das kann auch ein Jethelm ganz ohne Visier sein!

 

Es ist also nirgends gesetzlich verboten, ein verspiegeltes oder getöntes Visier zu fahren - weder bei Tag, noch bei Nacht - somit ist es erlaubt.

 

Damit sollte die Sache wohl klargestellt sein.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

am 7. Mai 2011 um 15:06

@ twelferider

Vielen Dank ! :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verspiegeltes Visier erlaubt?' überführt.]

am 16. Juli 2013 um 11:44

Für Sonnenbrillen und Visiere gibt es 4 Kategorien für den Tönungsgrad, welche ihre Anwendung beschreiben. Ab Kategorie 3 bzw. 90% Tönungsgrad dürfen sie bei Tageslicht legal im Straßenverkehr nicht verwendet werden. Kategorie und Tönungsgrad sollten auf dem Visier vermerkt sein, sonst würde ich bei Polo nachfragen. Es ist ratsam, sich daran zu halten, im Ernstfall trägt man sonst die Schuld an einem Unfall.

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 12:07

Also auf dem Visier steht nichts über den Tönungsgrad...

Ich habe jetzt dem Polo Service mal eine E-Mail mit meinem Problem gesendet und hoffe das die mir weiterhelfen können. Ansonsten fahr ich schnell zur nächsten Polo Filiale wenn ich meine CBR von der Werkstatt abhole.

Aber danke für die Info :) Werde auch mal im Web recherchieren

Themenstarteram 16. Juli 2013 um 12:46

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Verspiegelte Visiere sind auf deutschen Straßen nicht zulässig und dürfen aus diesem Grund nicht gefahren werden. Darunter zählt leider auch das von Ihnen bestellte Visier.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr POLO-Team

 

.... So viel zu dem Service von Polo. Nirgendswo wurde darauf hingewiesen....

Zitat:

Original geschrieben von RepsolHond125

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Verspiegelte Visiere sind auf deutschen Straßen nicht zulässig und dürfen aus diesem Grund nicht gefahren werden. Darunter zählt leider auch das von Ihnen bestellte Visier.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr POLO-Team

 

.... So viel zu dem Service von Polo. Nirgendswo wurde darauf hingewiesen....

Moinsen,

da Du vor der Bestellung keinen entsprechenden Hinweis bei POLO lesen konntest, ist das ein Mangel der Ware. Damit hast Du auf jeden Fall ein Rückgaberecht - unabhängig von Kulanz des Händlers.

Einfach zurück damit...

Mach dir aber noch 'nen Screenshot von der Produktbeschreibung und leg sie dir auf die Festplatte. Sicher ist sicher...

Grüße, Martin

Themenstarteram 17. Juli 2013 um 7:46

Heute morgen kam dann doch ne Mail von der "Fachabteilung", dass die Polizei das tolerieren würden und es mir obliegt, ob ich damit fahren möchte. Problem zum Glück geklärt :)

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