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Verständnisfrage MwSt beim Gewerbeleasing

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 14:11

Hallo, habe mal eine kleine Frage zur Mehrwertsteuer beim Gewerbeleasing. Ich persönlich habe kein Gewerbe und auch nicht geplant eins zu eröffnen.

Aber mich würde doch mal interessieren,ob die MwSt beim Gewerbeleasing für den Gewerbebetreiber effektiv entfällt am Jahresende.

Beispiel:

Habe eine Nachbarin,die kleine Kinder betreut und hat damit ein Gewerbe.(also keine große Firma)

Könnte sie ein 200 Euro Netto Auto für 238 Euro (mit den 19%) leasen und bekäme dann am Ende die 38 Euro MwSt *12 wieder zurück (habe mal was von "Durchlaufenden Posten" bezüglich dieser MwSt beim KFZ leasing gelesen)?

Also bleibt effektiv am Ende bei 200 Euro im Monat ,oder der hat sie am Ende doch wie ein Privatmann 238 Euro im Monat für das Auto bezahlt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@EdSize schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:10:26 Uhr:

Du hast den Punkt nicht verstanden,

Im Gegensatz zu dir habe ich den Punkt sehr wohl verstanden. Du kannst es dir gerne vom Steuerberater erklären lassen, mir ist das hier zu blöd.

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Das kommt auf die Größe ihres Gewerbes an, also ob sie Umsatzsteuer abführen kann oder nicht. Kleinunternehmer können dies nicht.

Bei mir ist es so (damals Freiberufler), dass ich die Leasingraten inkl. MwSt. bezahlt habe und diese dann je nach Umsatz quartalsweise oder monatlich zurück bekam. Jährlich ist mir nicht bekannt, da Umsatzsteuervoranmeldungen öfter erfolgen.

Normalfall: Alle Waren und Dienstleistungen landen NETTO im Unternehmen. Also kostet sie das Auto 200 Euro/Monat.

Allerdings ist das NUR für die betriebliche Nutzung. Wird ein Gegenstand privat genutzt, oder Ware für privaten Bedarf entnommen (beim Einzelhändler), muss darauf wieder USt aufgeschlagen und diese an das Finanzamt abgeführt werden.

Näheres findet man unter "1%-Regelung" zu Hauf in diesem Forum. :)

Ausnahmefall: Die Dame fällt unter den Kleinunternehmer-Paragraf und rechnet ohne USt. Dann hat sie die Kosten BRUTTO.

Ausnahmefall 2: Die Dame erbringt nur umsatzsteuerfreie Leistungen wie z.B. ein Arzt oder bei der Vermietung von Wohnraum. Dann hat sie keinen Anspruch auf Erstattung ihrer USt, und der Wagen kostet wie für alle BRUTTO.

Zitat:

@Goify schrieb am 08. Okt. 2018 um 16:37:05 Uhr:

Jährlich ist mir nicht bekannt, da Umsatzsteuervoranmeldungen öfter erfolgen.

Doch ist möglich. Mache ich bei einer kleinen PV-Anlage. Bei größeren Summen wohl nicht möglich. Wurde von meinen Steuerberater so beantragt.

 

Gruß PEPI

Nein man bekommt die 19% nicht wieder, sondern man verrechnet sie mit den eingenommenen Umsatzsteuern. Je nach Umsatz macht man monatlich, Quatarlsweise oder Jährlich eine Umsatzsteuererklärung. Hier verrechnet man die eingenommene Ust. mit der ausgegebenen MwSt. - das kann zu Erstattungen oder Zahlungen führen.

Richtig ist das es ein durchlaufender Posten ist, aber er verringert nur deine Zahllast.

Wenn deine Bekannte also monatlich eine Rechnung über 200€ zzgl. MwSt für ihre Leistungen stellt dann hebt sich das auf und es sind 238€ die effektiv für das Auto gezahlt werden, 200€ an die Bank und 38€ an den Staat. Die Frage ist nur überweist deine Bekannte das Geld an das FA oder der Leasinggeber.

Das Geld ist so oder so weg.

Naja, das ist so aber nicht ganz richtig. Als Unternehmer nimmt man mit seinen gestellten Rechnungen MwSt. ein und zahlt sie bei zu bezahlenden Rechnungen. Am Ende des Quartals wird ausgeglichen, sodass sie die MwSt nicht bemerkt hat.

Verrechnen hieße ja, es geht bis maximal auf Null. So wie bei der Einkommensteuer.

Wer keine Steuer bezahlt hat (über den Arbeitgeber als Lohnsteuer z.B.), kann auch nichts im jeweiligen Jahr erstattet bekommen.

Bei der Umsatzsteuer wird gezahlte Umsatzsteuer aber tatsächlich erstattet, wenn man nur wenige oder sogar überhaupt keine eigenen Umsätze erzielt hat. Die Umsatzsteuer hat man aber tatsächlich von einem anderen Unternehmer berechnet bekommen, und dieser musste sie an den Fiskus abführen.

In der Wertschöpfungskette bei Herstellern und Dienstleistern ist die Umsatzsteuer quasi ein Null-Summen-Spiel, da die Steuer letztlich nur den Endverbraucher belasten soll.

Zitat:

@Deloman schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:30:02 Uhr:

Verrechnen hieße ja, es geht bis maximal auf Null. So wie bei der Einkommensteuer.

Wer keine Steuer bezahlt hat (über den Arbeitgeber als Lohnsteuer z.B.), kann auch nichts im jeweiligen Jahr erstattet bekommen.

Richtig, aber der Unternehmer zahlt ja bei jeder Ausgabe Umsatzsteuer, und nein die Ust. belastet auch Unternehmen - sie belastet nicht nur Verbraucher.

Und natürlich hat der Unternehmer ebenfallst Steuern bezahlt wenn er diese erstattet bekommt - den in den meisten Rechnungen ist die Steuer ja enthalten.

 

Da ein Unternehmen aber auch jede Menge Ausgaben hat die nicht MwSt. belastet sind muss mindestens auf diesen Betrag die Steuer abgeführt werden.

MwSt. ist genau das was sie sagt, sie besteuert den Mehrwert den den Unternehmer durch seine Leistung geschafft.

Wenn ich meine Leistungen pro Jahr für 100.000€ verkaufen kann dann wird darauf eben 19000€ Umsatzsteuer fällig. Und je nachdem wie hoch mein eigener materieller Aufwand war um diesen Umsatz zu erzielen muss ich die Steuer abführen - im Zweifelsfall die vollen 19.000€

am 8. Oktober 2018 um 18:52

Zitat:

@EdSize schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:36:29 Uhr:

Nein man bekommt die 19% nicht wieder, sondern man verrechnet sie mit den eingenommenen Umsatzsteuern. Je nach Umsatz macht man monatlich, Quatarlsweise oder Jährlich eine Umsatzsteuererklärung. Hier verrechnet man die eingenommene Ust. mit der ausgegebenen MwSt. - das kann zu Erstattungen oder Zahlungen führen.

Richtig ist das es ein durchlaufender Posten ist, aber er verringert nur deine Zahllast.

Wenn deine Bekannte also monatlich eine Rechnung über 200€ zzgl. MwSt für ihre Leistungen stellt dann hebt sich das auf und es sind 238€ die effektiv für das Auto gezahlt werden, 200€ an die Bank und 38€ an den Staat. Die Frage ist nur überweist deine Bekannte das Geld an das FA oder der Leasinggeber.

Das Geld ist so oder so weg.

Falsch: Gezahlte Umsatzsteuer kann ich mir als Unternehmer erstatten lassen. Ich zahle 238 Euro an den Leasinggeber und bekomme nach Voranmeldung 38 Euro vom Finanzamt erstattet. Habe als Unternehmer also 200 Euro bezahlt.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 8. Oktober 2018 um 20:52:22 Uhr:

Zitat:

@EdSize schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:36:29 Uhr:

Nein man bekommt die 19% nicht wieder, sondern man verrechnet sie mit den eingenommenen Umsatzsteuern. Je nach Umsatz macht man monatlich, Quatarlsweise oder Jährlich eine Umsatzsteuererklärung. Hier verrechnet man die eingenommene Ust. mit der ausgegebenen MwSt. - das kann zu Erstattungen oder Zahlungen führen.

Richtig ist das es ein durchlaufender Posten ist, aber er verringert nur deine Zahllast.

Wenn deine Bekannte also monatlich eine Rechnung über 200€ zzgl. MwSt für ihre Leistungen stellt dann hebt sich das auf und es sind 238€ die effektiv für das Auto gezahlt werden, 200€ an die Bank und 38€ an den Staat. Die Frage ist nur überweist deine Bekannte das Geld an das FA oder der Leasinggeber.

Das Geld ist so oder so weg.

Falsch: Gezahlte Umsatzsteuer kann ich mir als Unternehmer erstatten lassen. Ich zahle 238 Euro an den Leasinggeber und bekomme nach Voranmeldung 38 Euro vom Finanzamt erstattet. Habe als Unternehmer also 200 Euro bezahlt.

Nur wenn das dein einziger Umsatz ist. Als Unternehmer hast du Einnahmen, die MwSt. belastet sind und dies wird gegeneinander aufgerechnet. Erstattet bekommst du die Steuer nur wenn du keine entsprechenden Einahmen hast.

Rede doch keinen Mist. die ziehst die gezahlte Ust. von der vereinahmten MwSt. ab - die Differenz geht ans Finanzamt. Es kann zu Erstattungen kommen ja, kommt es jedoch dauerhaft zu Erstattungen hast du sofort eine Prüfung am Hals.

Ein Unternehmen verkauft Waren für 119000€ Brutto (inkl. 19% MwSt.), das Unternehmen kauft hierfür Leistungen in Höhe von 59500€ Brutto (inkl. 19% MwSt,) ein, es bleibt eine Differenz von 59500€ Brutto - die verbleibenden 19% MwSt. werden als Ust. ans Finanzamt überwiesen.

Da Unternehmen auch eine ganze Menge Leistungen einkaufen die nicht MwSt. belastet sind kann man sogar in die Situation kommen das man Ust. abführen muss obwohl man in dem Monat Geld verloren hat.

 

am 8. Oktober 2018 um 19:52

Auch wenn Du versuchst, Deine Aussage durch schlechte Umgangsformen zu untermauern, bleibt die Aussage falsch. Das Leasingfahrzeug kostet den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer 200 Euro. Nichts anderes war gefragt. Das Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, ist unbestritten, hat aber mit dem Thema nichts zu tun.

EdSize, eine sehr schräge Sichtweise. Fakt ist, ein Unternehmer muss zwar mit der Umsatzsteuer umgehen, sie belastet ihn aber nicht und er macht damit keinen Gewinn. Es ist für ihn immer ein Nullsummenspiel. Die MwSt. bezahlt am Ende nur der Endverbraucher/Privatperson).

Ich hatte schon mehrere Monate in Folge, wo ich Umsatzsteuer zurück bekam, aber keine zahlen musste und da kam auch kein Prüfer zu mir. Mein Unternehmen hat einfach mal ein paar Monate Verlust gemacht, weil es keine Einnahmen gab. In anderen Monaten ist es umgekehrt und man zahlt recht viel Umsatzsteuer, weil man diese ja auch mit seinen bezahlten Rechnungen bekommen hat.

Am Ende gleicht immer das Finanzamt aus, sodass die Umsatzsteuer für mich nicht zum tragen kommt, und ich entweder was bekomme oder mir abgebucht wird.

Gott sei Dank gibt es Steuerberater :rolleyes:

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 21:37

Also bei 0 Umsatz und somit 0 Gewinn würde das Auto 200 Euro kosten?

Und bei 10000 Euro Umsatz und 0 Gewinn ebenfalls 200 Euro?

Und bei 10000 Euro und zB 3000 Euro Gewinn??

Immer vorausgesetzt, der Wagen wird ausschließlich betrieblich und nicht privat genutzt. Dann ist es ein reiner Kostenfaktor. Und nur reine Kosten laufen beim Unternehmer umsatzsteuerlich durch.

Eine Nachbarin, die als Einzelunternehmer kleine Kinder betreut (das Beispiel des TE) wird wohl Probleme haben, die 50% betriebliche Nutzung zu schaffen, die ihr ein Firmenfahrzeug überhaupt ermöglicht. Und der private Teil der Nutzung wird als "Privatentnahme" behandelt, wofür dann wieder USt. ans Finanzamt bezahlt werden muss.

Überläßt ein Unternehmer einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, macht er erstmal die in der Leasingrate enthaltene MWSt. als Vorsteuer geltend, genauso wie die MWSt. in den sonstigen Kosten (Sprit, Reifen, KD usw. usw.) zahlt sie also nicht.

Bei 238 € Leasingrate bezahlt er also 200 €. Bei einem Leasingfaktor von knapp 0,8 (ist im Gewerbebereich nicht mal ein Schnäppchen) entspricht eine Bruttoleasingrate von 238 € einem Listenpreies von rund 30.000 €, das heißt der Arbeitnehmer muß 1% des Listenpreises (300 €) und 0,03% des LP je Entferungs-km zur Arbeitsstätte versteuern.

Nehmen wir mal an der AN hat 10 Entfernungs-km, dann versteuert er für den Wagen 390 € im Monat. In diesen 390 € sind dann 62,27 € MWSt. enthalten, die vom Unternehmer monatlich als USt. wieder ans Finanzamt abgeführt wird.

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