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Verständnisfragen zur Reifengröße 205/55 R16

Volvo V70 1 (L)
Themenstarteram 22. Oktober 2013 um 15:09

Hallo!

Ich fahre seit 5 Monaten einen Automatik-Volvo V70 I mit 170 PS, Erstzulassung April 1998. Laut Fahrzeug-Ident-Nr. handelt es sich um Modell "LW 5526".

Zur Zeit habe ich Sommerreifen der Größe 205/50 R16 auf Columba-Felgen drauf.

Nun möchte ich diese durch Ganzjahresreifen ersetzen. Wie hier schon in mehreren Foren besprochen gibt es für die Größe 205/50 R16 kaum Auswahl und wenn dann nur völlig überteuert.

Also würde ich mir gerne 205/55 R16 Ganzjahrereifen holen. Allerdings bin ich mir selbst nach dem Durchlesen mehrerer Threats immer noch nicht 100%tig sicher ob ich das darf oder nicht.

Es gibt zwar offensichtlich eine Herstellerbescheinigung von 2005, die unter Auflagen die Reifengröße 205/55 R16 erlaubt, aber im Auszug der Kraftfahrbundesamtes (EG-BE e9'93/81*0002*00 bis *13) von 2007 taucht unter meinem Model "LW 5526" bzw. "L?55??" die Reifengröße 205/55 R16 nicht auf.

1.Welche der beiden Aussagen ist denn richtig oder richtiger? Also das der TÜV keinen Stress macht bei der nächsten HU und bei einem Unfall die Versicherung auch zahlt.

Außerdem steht ganz am Ende unter Auflagen 8) noch eine weitere Einschränkung für Modell "L?55??": ... nur ab EG-BE e9'93/81*0002*10

2.Hat das irgendweine Bedeutung?

_______________________________________________________

Außerdem steht in der Herstellerbescheinigung unter Auflagen folgendes:

"Bei 16''... ist der Lenkeinschlagbegrenzer VOLVO Teile Nr. 271800 zu montieren..."

Dazu auch 3 Fragen:

3. Da ich bereits 16'' Felgen drauf habe müßte doch der Lenkeinschlagbegrenzer bereits eingebaut sein, oder?

4. Bei Scandix wird mir mitgeteilt, dass der Lenkeinschlagbegrenzer mit der Teile Nr. 271800 nicht für mein Modell geeignet ist. Nach etwas Suchen habe ich dann festgestellt, dass es noch einen anderen Lenkeinschlagbegrenzer mit der Nummer 9192701 (Abstandscheibe, Lenkbegrenzung) gibt, der zu meinem Modell passen soll. Ist das so richtig? Und wird die Herstellerbescheinigung dann nicht seinnfrei für mein Modell?

5. Sollte ich mir 205/55 R16 Reifen holen und der entsprechend Lenkeinschlagbegrenzer müßte mich noch von der Werkstatt eingebaut werden. Wie teuer wird das? Wird dann nicht der Preisvorteil der "billigeren" Reifen aufgefressen? Nochmal wird mein Volvo vermutlich nicht noch einmal neue Reifen bekommen.

Ich weiß, dass dieses Thema schon bereits mehrfach angesprochen wurde, aber so 100%tig hat mich keine Antwort bisher befriedigt. Ich bin eher total verwirrt. Zumal ich jetzt auch noch ein Teilgutachten für die Bereifung 205/55 R16 aus dem Jahr 1999 vom TÜV Hessen hier gefunden habe.

 

Vielen Dank im voraus,

Oliver

Beste Antwort im Thema

So - nun scheint es amtlich !

Ich habe dem TÜV-Nord bei meiner Anfrage u.a. diesen

Nachtrag 04 zum Teilegutachten

übermittelt.

(Gibts hier anscheinend schon ewig im Forum - ich habe den auch schon seit Jahren)

Die Antwort war recht kurz und knapp mit dem Verweis auf Seite 4 des o.g. Teile-Gutachtens unter "Auflagen und Hinweise":

Zitat:

Gemäß § 19. Abs. 3 StVZO ist nach erfolgter Umrüstung unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen.

Diese Umrüstung erfordert eine Änderung der Fahrzeugpapiere gemaß § 27 Abs. 1 StVZO.

Eine Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde ist aber erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle aus anderen Gründen erforderlich.

Der ordnungsgemäße Anbau der Reifen ist in dem Teilegutachten angefügten Vordruck oder einem dem Muster im Vordruck im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148 entsprechendem Format zu bestätige.

Die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus bzw. Anbaus ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Ergänzend aus einem anderen gefundenen Teilegutachten heisst es zusätzlich:

Zitat:

Die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau (entsprechend Muster im Verkehrsblatt 3/94, Seite 148) muß vom Fahrzeugführer ständig mitgeführt werden.

Bei einem sofortigem Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist das mitführen der Anbaubestätigung nicht erforderlich.

Dieses besagte Muster konnte ich bislang im Netz noch nicht finden - das wird der Prüfkittel aber sicherlich vor Ort haben.

Im Klartext:

Hier geht es eigentlich um 2 verschiedene Dinge:

- Einmal die (unverzichtbare) Abnahme der Reifen und

- zum anderen um die (nicht sofort zwingende) Eintragung in die Papiere.

Ich habe dazu auch noch ein wenig mit TÜV, Dekra und GTÜ, dito Polizei und Strassenverkehrsamt telefoniert.

Eine Abnahme kann nur - wie oben beschrieben - eine amtliche Organisation oder amtlicher Prüfer durchführen.

D.h., das geht ausschließlich beim TÜV oder einem vereidigten Sachverständigen.

Dekra und GTÜ (und wen gibts noch ?) dürfen das NICHT !

Betreff Kosten sagte man mir bei der TÜV-Nord-Station in OS-Fledder: 43 - 47 €.

Ob Sachverständige und / oder andere TÜV-Stationen da örtlich bedingt billiger sind ?

Das sollte jeder für sich selbst heraus finden.

Wie ebenfalls o.g. ausgeführt wurde, ist die Anbaubescheinigung (mit angehängtem Teile-Gutachten) immer im Fahrzeug als Nachweis mitzuführen.

Eine Kopie ist ausreichend, wenn das Original unverzüglich ( ! ) beigebracht werden kann, sagt der Schupo.

Das Mitführenden des o.g. Nachtrags 04 zum Teilegutachten allein reicht NICHT aus !

Was bedeutet nun: .... bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle .... ?

D. h., man kann sich die zusätzlichen Gebühren für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zunächst schenken, bis einer der folgenden Umstände eintritt:

- Umschreibung auf einen anderen Halter

- Wiederzulassung nach Stilllegung

- Adressänderungen bei Umzug

- sonstige Änderungen oder Umbauten am Fahrzeug, die eine sofortige Eintragung erforderlich machen

- freiwillige Eintragung sofort

Ich hoffe, dass nun endlich alle Unklarheiten beseitigt sind und jeder - mich eingeschlossen - nun weiß, was wann zu tun ist.

Auf meine Frage: Was passiert denn z.B. bei einem Unfall, wenn es keine entsprechende Bescheinigung/Eintrag gibt ? Thema Mit-/Teilschuld usw.

..... verständlicherweise wollte sich da niemand der Befragten zu äußern. Einhelliger Tenor:

"Da fragen Sie am besten ihren Anwalt ...." :D

 

 

Ich hätte nun gerne ein paar Daumen für meine Mühe. :cool:

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am 22. Oktober 2013 um 22:20

Moin,

in der Tat ist das alles verwirrend, da einige Gutachten und Bescheinigungen umher kreisen.

Du hast es aber offensichtlich richtig erkannt ;)

Mach es einfach, wende dich an die Volvo Homologation und die schicken dir die notwendigen Unterlagen und aus denen entnimmst du die Voraussetzungen zur Eintragung auf deinem Fahrzeug.

Variation

Fahr mit der ausgedruckten Herstellerbescheinigung von 1999 und dem Teilegutachten aus Hessen zum TÜV und sprich das mit denen durch.

Wobei die Unterlagen direkt von Volvo wohl einen besseren Eindruck machen :rolleyes:

Zum TÜV musst du so oder so, denn für die Reifengröße gibt es keine ABE/BEfFzg-Teile, es sei denn, du hast nen AWD.

Die ganzen Unterlagen, die du findest erleichtern dem Prüfer nur die Arbeit und sind auch nicht bindend, d.h er kann dir die Reifen auch ohne Begrenzer eintragen oder gar nicht ......... wenn ihm danach ist :D

Was so was eine Abnahme kostet, weiß ich nicht, ich schätze 30 - 50 €.

Begrenzer Variationen

Die Lenkeinschlagsbegrenzer (Ringe) hast du nur verbaut, wenn die 16" ab Werk drauf waren oder die Begrenzer in der Zwischenzeit nachgerüstet wurden.

Die findest du auf der Zahnstange in Manschettennähe.

Einbau

TRW Lenkung > Rad ab - Manschette ab - Begrenzer drauf - Manschette drauf - Rad drauf

SMI Lenkung > Kabelbinder ab - Begrenzer draufclipsen - Kabelbinder dran

Die Anschlagsbegrenzer sind am Querlenker angenietete Kunstoffplatten.

Prinzipiell haben beide eine ähnliche Funktion.

Manche fahren die Größe ohne Begrenzer und da schleift nichts, andere haben gegenteilige Erfahrungen.

Natürlich gibt es auch noch die beliebte Option ´Geronimo´, montieren und fahren, aber du hast nach dem legalen Weg gefragt :rolleyes:

Verwirrung gelöst ?

Grüße

 

Dazu fällt mir ein: hab 16" Volvo Helium drauf (Reifen müssten auch 205/55 oder 205/50 sein, hab ich nicht im Kopf gerade, jedenfalls Goodyear Ganzjahresreifen). Ich hab keine Ahnung, ob die vom Werk aus drauf waren, vermute es aber mal. Somit sollte ich den Lenkanschlagsbegrenzer haben. Hab auch bei der Probefahrt und bei Wendemanövern bis vor kurzen nie irgendetwas gemerkt. Als ich allerdings Montag von Ikea kam und der Elch etwas beladen war (nicht sooo viel) und auf dem Rückweg beim Baumarkt anhalten wollte hab ich zum Einparken die Räder ganz eingeschlagen und da war plötzlich ein böses schleifendes Geräusch was sehr nach "Rad meets Radkasten" klang... kann man die Teile verlieren?

Oder noch ein ganz doofer Gedanke, der mir jetzt beim schreiben gerade kommt: hab vor kurzem die Reifen gecheckt und da war rundherum auf jedem Reifen ca. 1 Bar zu wenig, die Reifen waren also geringfügig "kleiner" bis dahin, hab sie ja befüllt dann. Kann das auch daher stammen, also so, dass die Reifen mit zu wenig Druck ein bisschen kleiner waren und da noch nirgends geschliffen haben? Ist irgendwie seltsam :confused:

Gruß sand-own

Das Thema wird wahrscheinlich noch einige Male hochkommen.

Da ich mich auch eine Weile mit beschäftigt habe, empfehle ich allen Umrüstern auf 205 55 16 den Weg zum TÜV. Das kostest im Zweifel 17 EUR oder wenig mehr, aber dann ist man auf der sicheren Seite und braucht nicht im Fall der Fälle irgendeine mehrfach interpretierbare Sonderregelung aufkochen.

Einen italienischen Polizeibeamten von so was zu überzeugen, dürfte mit Sicherheit noch schwerer sein.

Fakt ist, wenn 205 50 16 im Schein steht kann man nicht einfach davon ausgehen, dass 205 55 16 auch zugelassen ist.

Technisch möglich ist es auf jeden Fall, einzige Einschränkung -keine Schneeketten-, aber die Bürokratie ist nicht eindeutig.

Wie gesagt zur Verkürzung von Zeitaufwand, Unsicherheiten etc.----> Einzelabnahme rd. 17 EUR

Themenstarteram 23. Oktober 2013 um 8:48

Danke für die ausführliche(n) Antwort(en). Die Verwirrung in meinem Kopf hat sich etwas gelöst.

Wenn ich das richtig verstehe müßte ich mir dann die Reifen 205/55 R16 erstmal kaufen und aufziehen lassen und auf Freigängigkeit prüfen und dann zum TÜV fahren und hoffen, dass der TÜV die Reifen auch einträgt.

Und wenn der TÜV sich quer stellt? Dann hätte ich Reifen, die ich nicht benutzen darf.

Immerhin erscheinen sie nicht für mein Modell in der EG-BE vom Kraftfahr-Bundesamt in Flensburg.

Somit habe ich habe mich jetzt erstmal dafür entschieden meine alten Stahlfelgen aus dem Keller mit neuen Winterreifen der Größe 185/65R15 zu bestücken und werde mir im April dann nochmal einen Kopf machen. Winterreifen bekommt man in der Regel gut wieder verkauft.

Notfalls kann ich meine aktuellen Sommerreifen 205/50 R16 auch noch einen Sommer fahren. Sind von 2007 (Kleber) und von 2009 (Goodride). Allerdings sind die Reifen von Goodride bei nasser Fahrbahn eine Katastrophe.

Oliver

Ich hab das beim TDi so gemacht, GjReifen 205 55 16. Im Rahmen der HU hat der TÜV die Freigängigkeit geprüft und eine Bescheinigung mit der neuen Größe ausgestellt.

Mit der kann man dann zum Amt gehen und den Schein ändern lassen oder man hat das Teilegutachten im Handschuhfach.

Ich würd mal behaupten, eine Werkstatt kann es sich nicht leisten, die Reifen zu montieren, wenns irgendwo schleift.

Immer wieder schön zu lesen ....

Die Angaben seitens KBA zu den jeweiligen e*-Nummern beziehen sich immer auf Rad-/Reifen-Kombinationen, welche vom Hersteller bei der Einführung / Zulassung des jeweiligen Fahrzeugtys als unbedenklich und geprüft nachgewiesen wurden.

Im Laufe der Zeit ergeben sich jedoch aus Kundenanfragen und eigenen Erkenntnissen der Hersteller jedoch auch abweichende Rad-/Reifen-Kombinationen, welche ebenso geprüft wurden (insbesondere Freigängigkeit im Radkasten) und mit besagter "Herstellerbescheinigung" frei gegeben wurden.

D. h. ist die Verwendung erweiterter Reifendimensionen als unbedenklich anzusehen.

In "alten" Fahrzeugsscheinen wurden bisher alle erlaubten Reifen-Dimensionen eingetragen - und nur das war gültig.

Wer für's Design oder die Sportlichkeit was abweichendes haben wollte, musste Einzelabnahmen machen und den Typ eintragen lassen.

Herstellerbescheinigungen haben logo entsprechend geholfen, umn die Abnahme und Kosten im Rahmen zu halten.

Heutzutage wird nur noch ein "Basis-Typ" für die Bereifung im Fahrzeugschein eingetragen - bei meinem V70 z.B. steht nur noch 195/60/15 88V drin.

Ich fahre aktuell aber 205/45/17 im Sommer und 205/55/16 im Wintern - meine Frau 205/55/16 im Sommer und 195/65/15 im Winter.

Der normale "Schupo" kann das also alles gar nicht mehr kontrollieren, was erlaubt ist oder nicht.

Er muss bei Bedenken zu Reifen- und Felgengröße schon online Rückfrage halten, was das KBA freigegeben hat.

Dazu zählen i.d.R. dann auch die beim KBA hinterlegten Daten aus Herstellerbescheinigungen.

Gleiches gilt für TÜV/HU.

Auch hier wird - wenn es denn ungewöhnlich scheint / ist - der DatenComposter befragt, ob zulässig oder nicht.

Ehrlich gesagt verstehe ich diese immer wiederkehrende Frage nicht. Ist es doch eigentlich ganz einfach:

-> Man nehme den "Zettel" (Herstellerbescheinigung) auch rugig als Kopie unterm Arm und dackle zur nächsten Prüforganisation des Vertrauens. Das können mittlerweile ja nun ne ganze Menge sein ....

-> Man lege den Zettel dort vor und frage, ob gewünschte Reifengröße mit entsprechender Flege ( ! ) auf diesem Fahrzeug möglich ist.

-> Die schauen dann kurz nach und sagen die entweder klar "JA" oder "Nein, Sonderabnahme".

So einfach ist das !

.... und wenn denn mal irgendwann jemand was zum rumkotzen hat, halte ihm den HU-Bericht vor die Nase, die Herstellerbescheinigung (in Kopie im Handschuhfach !) dazu und sage: "Noch fragen ?"

 

 

Hej

es ist nur das zulässig, was auch eingetragen ist. Das wird auch hier in Österreich so vollzogen. Egal ob es "nur" 50/55 Thema ist oder ob du von 205 auf 245 gehst - beides keine Variante.

Ich hab es am v70 z.B. eingetragen - das kostet hier 13€ - und du hast deine Ruhe.

Am 850 muss ich das aber um ehrlich zu sein noch machen, so oft wie ich aber mein Zweitauto wechsle...

Im Alltag hat mich aber in 12 Jahren Volvo noch nie jemand gefragt oder geschaut - problematisch wird es beim Umfall, dann bekommst wegen so eines dummen Fehlers uu. gleich mal eine Mitschuld.

Der Preisunterschied ist aber sehr groß, 205/55/16 ist im Moment eine ziemlich standardisierte Größe, Golf etc. haben alle diese.

Gruß

Hier in D wird die Reifengröße in den neueren Fahrzeugscheinen ausser einer Standard- (Mindest-) Größe nicht mehr eingetragen !

Der normal Schupo auf der Straße kann das also gar nicht erkennen - er müsste das über Funk anfragen.

Das wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch niemand machen, sofern das alles "normal" aussieht.

Vor einem Jahr war ich mit deiden Elchen nacheinander bei der Dekra. Die schauen sich dort schon sehr genau die Reifen an und geben dir auch Tipps und Hinweise, wenn z.B. Reifen einseitig ablaufen oder das Profil auffällig ist.

Kontrolliert hat er auch die Dimensionen und nix zu den 55er vom Elch meiner Frau gesagt.

Also nochmal: Wer denn wirklich ganz sicher gehen will, ob das nun so OK ist oder nicht und eingetragen werden muss, der bewege doch einfach mal sein Gefährt zu einer Überwachungsorganisation und lasse sich das vor Ort genau und definitv sagen.

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Vor einem Jahr war ich mit deiden Elchen nacheinander bei der Dekra. Die schauen sich dort schon sehr genau die Reifen an und geben dir auch Tipps und Hinweise, wenn z.B. Reifen einseitig ablaufen oder das Profil auffällig ist.

Kontrolliert hat er auch die Dimensionen und nix zu den 55er vom Elch meiner Frau gesagt.

Also nochmal: Das mag so sein. Es wird aber von den Prüforganisationen unterschiedlich gesehen. Und das ist der Punkt, der einfach mal stehen gelassen werden sollte. Und wie das Versicherungen im Falle eines Unfalls sehen, ist völlig offen. ETC ETC...

In meinem Fall hat der TÜV die 205 55 16 im Rahmen der HU nicht abgenommen, weil sie nicht im Schein standen.

Ich verstehe wirklich nicht, warum man die Leute so verwirren muß.

Ich denke eher, das du hier verwirrst.

Wenn dein Prüfer zu faul war, in seinem Rechner nachzusehen, welche Reifendiensionen auf welchen Felgen gefahren werden dürfen, ist das sein Ding.

Wenn du ihm nicht die passende Herstellerbescheigung (gibts hier x-fach zum DL) unterdie Nase gehalten hast, ist das dein Ding.

Eijeijei,

warum machst du dir das so schwer ruf doch bei Volvo in Köln an, und laß dich mit der Homolagtionsabteilung verbinden und kläre das direkt mit denen ab. Wahrscheinlich werden die von dir den Fahrzeugschein oder Fahrgestellnr. abfragen und dann kriegst du das ganze schriftlich von Volvo bestätigt. Und das legst du dir dann ins Handschuhfach. Dann haste was für die Rennleitung sofern die das wissen wollen und bist deiner Versicherung gegenüber auf der sicheren Seite !

Im übrigen ist das leider so das verschiedene Prüforga. sich damit schwer tun eine einheitliche Aussage zu geben. Deswegen ja Volvo kontakten und eine verbindliche Schtiftliche Bescheinigung anfordern.

Gruß masabi

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Ich denke eher, das du hier verwirrst.

Wenn dein Prüfer zu faul war, in seinem Rechner nachzusehen, welche Reifendiensionen auf welchen Felgen gefahren werden dürfen, ist das sein Ding.

Wenn du ihm nicht die passende Herstellerbescheigung (gibts hier x-fach zum DL) unterdie Nase gehalten hast, ist das dein Ding.

Nö ich verwirre nicht. Ich schildere Fakten.

Wenn jemand Lust hat stundenlang mit einem Prüfer zu diskutieren, soll er das machen. Ich hab zusätzlich 17 EUR gezahlt und hab meine Ruhe.

Im Falle eines Unfalls kann man dann sein Recht womöglich für teures Geld einklagen. Nein danke.

Fakt ist, dass bei den alten Scheinen immer die Größen eingetragen sind, die auch gefahren werden dürfen. Bei den neuen Scheinen ist nur noch eine Basis-Größe drin.

Ich hab noch den alten Schein und somit dürfte die Rechtslage eigentlich klar sein. Da stehen 4 Größen drin und da ist 205 55 16 nicht dabei.

Einen Schnell-Test was geht und nicht kann man auch ganz einfach machen:

Einfach bei einem Online-Reifenhändler seine Fahrzeugdaten gem Schein!! eingeben und schauen was er für Reifengrößen anbietet. Im Falle des V 70 TDi gibt's es jedenfalls nicht die 205 55 16.

Zitat:

Original geschrieben von bussy24

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Ich denke eher, das du hier verwirrst.

Wenn dein Prüfer zu faul war, in seinem Rechner nachzusehen, welche Reifendiensionen auf welchen Felgen gefahren werden dürfen, ist das sein Ding.

Wenn du ihm nicht die passende Herstellerbescheigung (gibts hier x-fach zum DL) unterdie Nase gehalten hast, ist das dein Ding.

Nö ich verwirre nicht. Ich schildere Fakten.

 

Wenn jemand Lust hat stundenlang mit einem Prüfer zu diskutieren, soll er das machen. Ich hab zusätzlich 17 EUR gezahlt und hab meine Ruhe.

 

Im Falle eines Unfalls kann man dann sein Recht womöglich für teures Geld einklagen. Nein danke.

 

Fakt ist, dass bei den alten Scheinen immer die Größen eingetragen sind, die auch gefahren werden dürfen. Bei den neuen Scheinen ist nur noch eine Basis-Größe drin.

 

Ich hab noch den alten Schein und somit dürfte die Rechtslage eigentlich klar sein. Da stehen 4 Größen drin und da ist 205 55 16 nicht dabei.

Die Größe 205/55 16 wurde später von Volvo per Gutachten genehmigt !

Also wir haben hier in Ö auch die Kreditkartenzulassungen, wo die Reifengrößen zumindest schriftlich nicht draufstehen. Wenn der Beamte aber die Karte in seinem mobilen Computer einliest bin ich mir sicher, dass er die korrekten Daten vorliegen hat.

Ey - nur weil das Ding aus Plastik ist bedeutet das ja nun nicht, dass man tun und lassen kann was man möchte !?

Also jedem den Tipp - EINTRAGEN !!

In der Praxis wird es wie gesagt dann benötigt, wenn man einen Schaden hat. DANN könnte diese "mir egal" Masche nach hinten losgehen.

Gruß

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