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Versteckter Mängel bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler
Hallo,
ich stehe kurz davor einen Gebrauchtwagen von einem Vertragshändler zu kaufen. Im Inserat auf mobile.de steht bei dem Auto unfallfrei. Erst auf nachfragen, ob an dem Auto etwas gemacht wurde, sagte mir der Verkäufer, dass der vordere Stoßfänger ersetzt wurde, aber keine weiteren Reparaturen, bzw. Instandhaltungsmaßnahmen.
Angenommen ich kaufe das Auto und im Kaufvertrag steht kein Kreuz bei unfallfrei, aber zusätzlich lasse ich mir aber bescheinigen, dass bei dem Auto lediglich Stoßfänger ersetzt worden ist bzw. lasse ich mir genau alle Mängel aufschreiben und im Vertrag festhalten, auch dass an keinem tragenden oder sicherheitsrelevanten Teil etwas getauscht oder repariert wurde.
Nach dem Autokauf geh ich zur DEKRA und die stellen fest, dass z.B. am Rahmen oder so etwas gemacht wurde, was nicht als Mängel im Kaufvertrag steht. Habe ich dann ein Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Beste Antwort im Thema
Wenn er ein seriöser Händler ist und nichts zu verbergen hat, dann wird er damit kein Problem haben.
Wenn er ein Problem damit hat, wird das Gründe haben, und somit weist du auch ohne Dekra Check, dass du dich nach einem anderen Händler umschauen solltest.
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23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Swen321
Nach dem Autokauf geh ich zur DEKRA und die stellen fest,...
Dann geh doch einfach vor dem Kauf zur Dekra, damit kannst du Unklarheiten, monatelange Streitigkeiten und nervige Rennereien von vorneherein vermeiden.
naja, ob der Händler das mitmacht, wenn ich erstma 2h den DEKRA Check mache? was habt ihr da für Erfahrungen gemacht. Macht das ein Händler mit?
Wenn er ein seriöser Händler ist und nichts zu verbergen hat, dann wird er damit kein Problem haben.
Wenn er ein Problem damit hat, wird das Gründe haben, und somit weist du auch ohne Dekra Check, dass du dich nach einem anderen Händler umschauen solltest.
Zitat:
Original geschrieben von Swen321
naja, ob der Händler das mitmacht, wenn ich erstma 2h den DEKRA Check mache? was habt ihr da für Erfahrungen gemacht. Macht das ein Händler mit?
Wenn ein Händler nichts zu verbergen hat, dann macht er es mit. Hat er was zu vermergen, dann nicht. Hast du den Wagen bereits gekauft, dann ist dein geld weg, egal was die Dekra bescheinigt.
Ein aktuelles Thema ist interessant für dich...
http://www.motor-talk.de/.../...twagenhaendler-verklagen-t4802436.html
Ansonsten die Suche anwerfen und "versteckter Mangel" eingeben. Da solltest du Lesestoff bis zum übernächsten Autokauf haben
Hallo,
danke für eure schnellen und hilfreichen Antworten.
Noch eine Frage: Das Auto verfügt über die Toyota Gebrauchtwagengarantie(-siegel) und geht 24 Monate. Wenn nach dem Kauf festgestellt wird, dass an der Karosserie/Rahmen etwas ist, tritt dann die Garantie in Kraft?
Nein.
1. sind Unfallschäden kein Garantiefall
2. beinhaltet die Toyota Garantie keine Karosserieteile
http://www.toyota-partner.de/heinz-overath/24340/0/0/2274/download.asp
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn ein Händler nichts zu verbergen hat, dann macht er es mit. Hat er was zu vermergen, dann nicht. Hast du den Wagen bereits gekauft, dann ist dein geld weg, egal was die Dekra bescheinigt.
Nein. Aussagen in Inseraten sind automatisch Vertragsbestandteil, da sind vor Gericht schon viele Händler auf die Schnauze gefallen.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn ein Händler nichts zu verbergen hat, dann macht er es mit. Hat er was zu vermergen, dann nicht. Hast du den Wagen bereits gekauft, dann ist dein geld weg, egal was die Dekra bescheinigt.
Nein. Aussagen in Inseraten sind automatisch Vertragsbestandteil, da sind vor Gericht schon viele Händler auf die Schnauze gefallen.
Und wie viele Händler gibt es, die ihren Laden nach so einem Urteil dich machen, und unter einem anderen Namen wieder eröffnen? Wenn einem der Wagen, oder der Händler, schon misstrauisch macht, dann sollte man sich einen anderen suchen.
Nur wenn im eigentlichen Kaufvertrag nichts gegenteiliges festgehalten wird.
Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag auf den Umstand hinweist, dass der Wagen entgegen der Aussage im Inserat eben nicht unfallfrei ist, kann sich der Käufer auf den Kopf stellen.
Die Aussage im Inserat zählt dann nichts mehr.
Naja, der Laden ist ein Toyota-Vertragshändler mit mehreren Filialen...dicht machen wird der nicht^^
Ich werde es denke ich so machen, dass ich bei der Probefahrt zu 1 oder 2 freien Werkstätten fahre, dass die sich mal die Geschichte angucken. Wie lange darf man denn eine Probefahrt ausdehnen---hab da keine Erfahrungen...Vom DEKRA oder TÜV Gebrauchtwagen-Siegel lese ich geteilte Meinungen und für den Preis den die ausschreiben, kann ich das Auto von 2 unterschiedlichen KFZ Werkstätten durchchecken lassen---wird ja nich die Welt kosten, denke ich. Die freien Werkstätten sind keine 5Minuten Autofahrt vom Händler weg.
Zitat:
Original geschrieben von Swen321
............. das Auto von 2 unterschiedlichen KFZ Werkstätten durchchecken lassen---wird ja nich die Welt kosten, ............
Da Werkstätten grundsätzlich gewinnorientiert arbeiten (müssen), kann das Pendel auch in die andere Richtung ausschlagen - ich meine damit, es werden Fehler gefunden die gar keine sind. ADAC, in Ö der ÖAMTC, haben kein Interesse an der Durchführung einer Reparatur - die sie ja auch nicht machen - und sind deshalb m.M. objektiver und neutraler als irgendeine Werkstätte die Gewinn machen muß.
LG robert
hm...stimmt auch wieder... Aber ich denke, wenn ich sage, dass ich von weiter her komme, dass da nix für die zu holen ist. Auto steht 400km von meinem Wohnort...
Ist aber schon ne verflixte Sache mit dem Autokauf :-/
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Nur wenn im eigentlichen Kaufvertrag nichts gegenteiliges festgehalten wird. Wenn der Verkäufer im Kaufvertrag auf den Umstand hinweist, dass der Wagen entgegen der Aussage im Inserat eben nicht unfallfrei ist, kann sich der Käufer auf den Kopf stellen. Die Aussage im Inserat zählt dann nichts mehr.
Richtig, das muss aber wirklich explizit im Kaufvertrag vermerkt sein!