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Vertragswerkstatt bestellt Gutachter, wie wird abgerechnet?

Themenstarteram 2. März 2017 um 17:37

Einen schönen Guten Abend.

Ich habe folgendes Problem und würde gerne Eure Meinung bzw. Erfahrung damit hören:

Gestern Abend wurde mein parkendes Auto bei einem Ausparkvorgang eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt.

Glücklicherweise rief der die Polizei, Schuldfrage ist eindeutig zu 100% beim Gegner.

Heute rief dann auch direkt die Versicherung an, die natürlich mir Partnerwerkstatt, Leihwagen und und und schwärmte und mir netterweise auch direkt eine Auszahlung auf mein Konto schmackhaft machen wollte.

Dazu sollte ich nur eine App installieren, Fotos schiessen und absenden.Alles unverbindlich versteht sich.

Ende vom Lied, etwas über 1800.-€ würden Sie mir quasi blind überweisen.....

Da ich erstaunt war über die Summe, bin cih direkt mal zu meiner Vertragswerkstatt hin und der Meister dort meinte direkt, da nehmen wir lieber nen Gutachter, wer weiss was unter der Stoßstange passiert ist, evtl haben wir ne Wertminderung und und und.

Meine Eigentliche Frage ist jetzt, wenn der Gutachter ich sag einfach mal den Betrag 2000.-€ angibt, ist es dann so dass ich das Auto blind der Vertragswerkstatt übergeben sollte, oder sollte ich mir von denen ein eigenes Angebot erstellen lassen?

BZW. übernehmen die Werkstätten einfach die Beträge aus dem Gutachten um abzurechnen oder erstellen die eigene Rechnungen?

Fahrzeug ist ein Kia Ceed SW, BJ 07.14 mit 53000km auf der Uhr.

Ich hoffe, meine Fragestellung ist erkennbar.

LG bambam

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. April 2017 um 10:55

So, ich wollte das Thema hier mal zum Abschluss bringen.

Letzte Woche Montag hatte ich endlich den Reparaturtermin (die Werkstatt hatte keine Kapazität frei).

Den Wagen konnte ich Donnerstag abholen.

Rechnung inkl. meines "Schadens" hat die Werkstatt direkt zu Versicherung geschickt, ich brauchte mich also um nix kümmern.

Heute hatte ich dann das Geld der VS auffm Konto.

Wertminderung, Aufwandspauschale (sogar 30.-€) sowie Ausfallentschädigung ( lt. Gutachten ca. 3 Tage, gebraucht hatten sie 4) anstandslos und komplett übernommen.

 

Ob ich da noch 20€verschenkt habe, keine Ahnung.

Ich bin auf jeden Fall sehr zufrieden mit der Abwicklung und der Entschädigung.

Es scheint auch mal ohne Anwalt zu klappen.

 

Danke an alle für de Teilnahme.

 

Eine schöne Restwoche noch.

LG

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Gibt zwei Möglichkeiten, einen Schaden mit der gegn. Versicherung abzurechnen - fiktiv oder nach tatsächlicher Reparatur.

Fiktiv = Netto-Schaden gem. Gutachten, eventuell zzgl. Wertminderung

tats. = nach Vorlage der Rechnung wird komplett erstattet, dazu Nutzungsausfall oder Mietwagen

in beiden Fällen zzgl. 25,- € allg. Kostenpauschale

Was du bei fiktiver Abrechnung mit dem Geld machst, ist deine Angelegenheit. Kannst natürlich auch Vergleichsangebote einholen (aber nicht auf Haftpflichtschaden hinweisen) und dem Günstigsten den Auftrag erteilen.

Themenstarteram 2. März 2017 um 17:48

Danke Dir Peter.

Meine Vermutung ist halt auch, dass die Werkstatt einfach das Gutachten so übernimmt und die Rechnung daraus erstellt, wobei hingegen eine andere Werkstatt welche nicht weiss dass es sich um nen Haftpflichtschaden handelt deutlich günstiger ist.

Ich muss nämlich ehrlich gestehen, grundsätzlich habe ich nichts dagegen wenn 3,50€ bei mir bleiben würden, so ehrlich bin ich.

Gibt es bei meinem Fahrzeug eigentlich auch noch einen wahrscheinlichen Wertverlust oder wird das nicht berücksichtigt?

LG

Bambam

Jedenfalls sollte man nicht auf diese Variante mit der App eingehen. Das ist ein Angebot der Firma Car*ichwäregerneeinwissender* :D und die werben damit, dass sie den Versicherern die Schadensaufwendungen klein korrigieren. Das geht zu Lasten des Geschädigten und stellt keine fachkundige Schadensfeststellung dar.

Themenstarteram 2. März 2017 um 18:05

Ne, so schnell und einfach würde ich nie einen Schaden in dieser Höhe abrechnen wollen. Dies war wirklich nur für mich rein aus interesse halber.

Wobei es schon interessant ist, mitzubekommen wie selbst gefühlt große, altbekannte renommierte Versicherungen mittlerweile arbeiten ;-)

Dass die Werkstätten die Beträge aus dem Gutachten übernehmen, halte ich für ein Gerücht - meistens wird es etwas teurer.

Wenn das Gutachten vorliegt und Schäden sich ausschließlich auf das abschraubbare Teil beschränkt, würde ich auch mal direkt in einer Lackiererei fragen.

Themenstarteram 2. März 2017 um 18:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. März 2017 um 19:07:43 Uhr:

Dass die Werkstätten die Beträge aus dem Gutachten übernehmen, halte ich für ein Gerücht - meistens wird es etwas teurer.

Wenn das Gutachten vorliegt und Schäden sich ausschließlich auf das abschraubbare Teil beschränkt, würde ich auch mal direkt in einer Lackiererei fragen.

Ich habe da keinerlei Erfahung, das einzige was ich mal hatte war ein Totalschaden, da hab ich mir das Geld auszahlen lassen.

Wenn nix am Rahmen oder so ist, werde ich bestimmt noch den einen oder anderen Weg gehen müssen....

Gibt es denn irgendwelche Fristen in denen ich mich "Entscheiden" muss?

LG

Bambam

am 2. März 2017 um 18:12

Hallo,

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist gut, habe auch eine..

Ansonsten- ausser in deinem Vertrag steht etwas anderes- kannst du eine Vertragswerkstatt deines Vertrauens wählen und dir ein Gutachten erstellen lassen. Ob du es reparieren lässt oder nicht, ist deine Sache LG Gisela

Themenstarteram 2. März 2017 um 18:15

(Verkehrs)Rechtsschutz habe ich natürlich, alleine beruflich macht die schon Sinn bei nem LKW Fahrer ;-).

Mein Vertrag ist doch total uninteressant, oder nicht?

Meine Versicherung hat doch damit gar nix zu tun.....

LG

Bambam

am 2. März 2017 um 18:20

Du hast recht, sorry! Du hast ja den Schaden nicht verursacht.

Doch, deine RS-Versicherung ist wichtig. Auf der Gegenseite sind Kürzungsexperten- also sollte jeder Geschädigt emit einer RS-Versicherung ebenfalls einen Experten (=Rechtsanwalt) beauftragen. Die arbeiten nicht umsonst, da ist eine RS hilfreich - die meisten haben aber eine Selbstbeteiligung.

Themenstarteram 2. März 2017 um 18:42

Hm..... jetzt machst Du mich etwas unsicher......

Meinst Du, ich sollte morgen direkt auch noch mit meiner RS kommunizieren oder reicht das wenn die VS das Gutachten nicht anerkennt?

LG

Bambam

Letzteres reicht vollkommen. Gibt's Schwierigkeiten, Anwalt beauftragen und die RS-Police mitnehmen.

Den potentiellen Schadensfall müsstest Du nach den AKB schon anzeigen. Du musst die RS aber nicht unbedingt in Anspruch nehmen. Als backup ist das jedoch immer gut.

Zitat:

@bambam191279 schrieb am 2. März 2017 um 18:37:32 Uhr:

Ich habe folgendes Problem und würde gerne Eure Meinung bzw. Erfahrung damit hören:

Schadenersatz kannst du bis 3 Jahre geltend machen.

Bei den Fotos: Gutachten erstellen lassen. Wenn du überlegst fiktiv abrechnen zu lassen Gutachten nur in einer Werkstatt mit demontierter Stoßstange machen lassen. Wird repariert geht das auch ohne und der Gutachter kommt zum Reparaturbeginn nach Demontage der Stoßstange nochmal vorbei. Letztlich ist bei dem Schadenbild die vollständige Schadenfeststellung ohne Demontage nicht möglich.

Beim 2014er Auto mit der Laufleistung wird sicher auch eine Wertminderung anfallen. Die kann recht klein bleiben wenn nur die Stoßstange zu erneuern ist oder auch größer wenn an den Teilen dahinter noch Schäden sind.

Diese billigeren Reparaturen wenn man nichts von Haftpflichtschaden erwähnt gehen nach fiktiver Abrechnung natürlich auch, man sollte hier nur darüber nachdenken dass es zu dem Kurs dann auch nicht unbedingt die vollständige fachgerechte Schadenbeseitigung ist sondern meist eher "sieht man nicht mehr". Ob eine Delle im Heckblech ist sieht eh keiner, bisschen Unterbodenschutz drauf damit das nicht rostet und neue Stoßstange dran.

Anwalt nachträglich beauftragen ist immer so eine Sache, da ist - leider - wie bei Gutachten auch die Gebühr abhängig von der Schadenhöhe. Zieht die Versicherung 200€ ab bekommt der Anwalt nur für einen 200€ Schaden Gebühren erstattet. Die Begeisterung ist dabei meist klein. Und es ist für dich dann auch nicht unbedingt von Vorteil einen Schadenfall für deine Rechtschutz zu produzieren obwohl bei rechtzeitiger Beauftragung die Kosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden würden.

Bei fiktiver Abrechnung kann ich dir aus Erfahrung nur generell von Anfang an den Anwalt anraten. Wird gemäß Gutachten repariert läuft das oft auch so halbwegs rund, auch wenn die Versicherungen in den Fällen auch immer offensiver rechtswidrig kürzen.

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