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Vertragswerkstatt ja oder nein

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 18. September 2011 um 15:12

Hab mal ne Frage an die Juristen unter euch.

Ein Beispiel: MB 220 CDI Baujahr 02/2011 Erste Inspektion ist fällig. Muß der Wagen in eine Mercedes Werkstatt oder kann man die Werkstatt frei wählen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

damit ist bei jedem motorschaden oder motorperipherieschaden der nachweis, daß das damalige öl adäquat war, vom mitbringer zu führen, was fast unmöglich scheint.

Das ist schon deshalb Unsinn, weil Mercedes garnicht prüfen kann was man NACHFÜLLT. Ansonsten könnten sie immer behaupten, das nix "MB-spezifiziertes" eingefüllt wurde, ob nun beim Service oder zwischen den Services.

Zitat:

also ist man gerade bei diesen extrem teuren schäden ohne schutz. das wissen aber viele geiz-ist-geil jünger nicht oder wollen es nicht wahrhaben.

Quark, 10L MB-spec Öl 229.5 0W40 kosten 'nen Fuffi. Und die, die's nicht wahr haben wollen, hatten in Mathe 'ne 6, weil was MB für's Öl nimmt ist eine Sauerei bzw reine Abzocke .... :rolleyes:

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Du kannst das natürlich - wie auch Reparaturen - in jeder Werkstatt deiner Wahl machen lassen.

Es gibt aber natürlich ein großes ABER ... Mercedes ist bei Reparaturen nach der Garantiezeit (und ggf. sogar schon in der Garantiezeit - je nachdem was es betrifft) nicht mehr Kulant.

Bei meinem Vater z.B. rostete der Kofferraumdeckel nach ca. 5-6 Jahren (CLK), die Niederlassung wollte einen Kulanzantrag stellen, die erste Frage dabei - "war das Auto regelmäßig und ausschließlich bei Mercedes Werkstätten?" .... ja war es und daher gab es keine Probleme, alles wurde von Mercedes übernommen.

Die in der Niederlassung sagten, das der Antrag nicht angenommen worden wäre, falls eine andere Werkstatt dazwischen gewesen wäre. (und hier ging es "nur" um Rost - da würde wohl kaum eine andere Werkstatt Schuld haben können)

Bei einem meiner Angestellten fällt ein bzw. Zwei Zylinder immer mal wieder aus (6 Zylinder SLK), Inspektionen wurden in einer freien Werkstatt gemacht, Mercedes stellt sich quer und wird nichts kostenlos/kostengünstiger reparieren - Begründung: "Könnte eine falsch durchgeführte Inspektion/Reparatur gewesen sein".

 

Ist ggf. immer die Frage, wie lange man ein Auto nutzt... mir war bewusst was bei Mercedes auf mich zukommt und spare hier nicht. Bin allerdings auch Vielfahrer und brauch keine schlechten Überraschungen ... außerdem kam ich in unserer Niederlassung immer gut klar.

Grüße

Themenstarteram 18. September 2011 um 15:50

Also so wie das hier lese, heißt das man kann und darf sollte aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Also so wie das hier lese, heißt das man kann und darf sollte aber nicht.

So interpretiere ich mein erlebtes auch...

Wenn ich mein Auto nur 1 bis 2 Jahre bewegen würde, wäre es wahrscheinlich nicht so relevant - ggf ist auf dauer natürlich rechnerisch soviel günstiger, dass später ein größerer Defekt immer noch günstiger ist, als all die Jahre bei MB direkt gewesen zu sein ... es ist eben risikobehaftet und man sollte nicht zu sehr von MB enttäuscht sein, wenn die sich irgendwann dann anstellen. ;)

Ich kann das Besagte von Jenlain voll bestätigen. Ich gehe einen Schritt weiter - und sage, dass das Fahrzeug beim Wiederverkauf (privat oder Händler) mehr bringt, resp. sich besser verkaufen lässt, falls lückenloses Scheckheft bei MB!

Wäre mal zu berechnen, wieviel man bei einer freien Werkstätte wirklich spart bei tkm 100? 100€ pro Aufenthalt und tkm 25? Das ist es mir persönlich nicht wert...wenn ich an pot. Probleme bei MB Fahrzeuge denke - Ärger vorprogrammiert!

Alseits gute Fahrt

Alex

Ich habe es in der Vergangenheit erlebt, jetzt nicht bei MB, dass die Vertragswertstatt bei Aufruf des Fahrzeugs auch Softwareupdates angezeigt bekam, die installiert werden sollten. Dies kann eine freie Werkstatt nun nicht leisten.

Es läuft auch nicht jede Rückrufaktion über das KBA. Zu behebende Mängel am Motor werden oftmals im Rahmen von normalen Werkstattterminen behoben. In dringenden Fällen wird der Halter, falls bekannt, zusätzlich direkt vom Hersteller angeschrieben; im Zweit- oder Drittbesitz oft nicht möglich. In der Fachwerkstatt wird das Auto trotzdem identifiziert.

Hatte selbst so einen Fall bei 2 anderen Marken. Hätte ich die Wagen in freien Werkstätten warten lassen, wären diese Arbeiten nicht ausgeführt worden und hätten später zu Schäden am Motor führen können.

Im Rahmen von Gewährleistung und Garantie liegt die Abwicklung eh beim Händler respektive Hersteller. Was ist aber beim Eintreten von Kulanzanträgen? Wie sieht es mit den Garantieverlängerungen (4 Jahre, 100.000 km) aus?

Ich persönlich würde daher nur mit einem älteren Fahrzeug >4 Jahre eine freie Werkstatt aufsuchen.

Die freie Wahl der Werkstatt dürfte sich auch nur auf eigene Fahrzeuge beziehen. Bei Leasingfahrzeugen, könnte ich mir vorstellen, dürfte sich die freie Werkstattwahl eh erübrigen. Bestimmt dort nicht der Leasinggeber, meistens MB, ob das Fahrzeug in eine zugelassene Werkstatt kommt?

Habe gerade für den ersten Assyst B 190,09 € (Öl mitgebracht) bei der MB-Niederlassung in Gerolzhofen bezahlt. Es wurden 15 AW für 99€/Kombifilter und TS Filt. Einsatz für 60,74€/ und für Altölentsorgung 3,79€ in Rechnung gestellt. Mit Mwst. (30,35) somit sehr günstig.

Was sagen die denn, wenn man mit selbst eingekauften Ölkanistern anmarschiert? Ist das Öl von MB und das entsprechende Fahrzeug freigegeben? Gibts da nicht zudem ein Problem mit Mobilo etc...

Wie hoch ist die Einsparung pro Liter?

Danke für Mitteilung Deiner Ehrfahrungen.

Gruss

Alex

Der Weg von Sparsamkeit zu Geiz ist anscheinend nicht weit.

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Der Weg von Sparsamkeit zu Geiz ist anscheinend nicht weit.

Ich denke, es ist schon fast peinlich:rolleyes:

Ich würde beim :) im Boden versinken...alleine der Gedanke dort mit einem Kanister zu erscheinen..........

ölmitbringen ist groß in mode. aber der pferdefuß dabei ist noch größer als bei fremd-inspektionen. denn mercedes kann und wird diesem mitgebrachten öl nicht erfüllung der geforderten standards bestätigen. aufschriften auf kanistern helfen da nicht.

damit ist bei jedem motorschaden oder motorperipherieschaden der nachweis, daß das damalige öl adäquat war, vom mitbringer zu führen, was fast unmöglich scheint. also ist man gerade bei diesen extrem teuren schäden ohne schutz. das wissen aber viele geiz-ist-geil jünger nicht oder wollen es nicht wahrhaben.

Themenstarteram 18. September 2011 um 18:19

Öl mitbringen das geht doch garnicht!!!!!! Oder nimmste auch die Kartoffeln und das Fleisch mit ins Restaurant??

Hi,

warum sollte das nicht gehen? Meint ihr MB stellt das Öl selbst her? Die kaufen das genauso am freien Markt wie ein Endverbraucher (nur billiger ;))

Auch die Werkstätten kaufen ihr Öl ganz normal auf dem freien markt,das muß net mal dasselbe Öl sein wie es im Werk eingefüllt wird. Die Werkstätten haben da freie wahl,es muß nur die vorgeschriebenen Normen erfüllen.

Und wenn man schon als Endverbraucher der 5l kauft für hochwertigstes Öl vielleicht 10€ pro liter zahlt möchte ich net wissen wie wenig eine Werkstatt zahlen muß die ein paar hundert liter kauft.

Da ist es schon frech wenn manche Werkstätten dann 20€,30€ oder sogar noch mehr pro liter kassieren obwohl sie weniger als 10€ bezahlen.

Ich würde vorher immer nachfragen was der liter Öl kostet und bei solchen wucherpreisen einfach ein paar Liter im Internet bestellen. Wenn es den MB Normen entspricht wird der Ölwechsel mit diesem Öl ganz normal im Wartungsheft vermerkt und somit sind die garantiebedinungen erfüllt.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Ich würde vorher immer nachfragen was der liter Öl kostet und bei solchen wucherpreisen einfach ein paar Liter im Internet bestellen. Wenn es den MB Normen entspricht wird der Ölwechsel mit diesem Öl ganz normal im Wartungsheft vermerkt und somit sind die garantiebedinungen erfüllt.

das wußte ich. das reden sich die geizkrägen ein.

lies mal deine rechnung richtig. nirgends steht, daß mercedes dieses eingelieferte öl als normgerecht akzeptiert hat. selbst wenn tatsächlich die ölspezifikation auf der rechnung fände, was extrem ungewöhnlich wäre, wäre damit nur gesagt, daß ein öl mit dieser aufgedruckten spezifikation angeliefert worden wäre. schließlich ist es für eine werkstatt kaum möglich oder zumutbar, vor einem ölwechsel eine ölprobe in einem labor analysieren zu lassen, bevor damit öl gewechselt. daher drucken einige niederlassungen gleich eine rechtsbelehrung in die rechnung, daß mitgebrachte teile unter der auschluß jeglicher gewährleistung für folgeschäden verwendet werden. letztlich ist das zwar fair, aber unnötig, weil entsprechendes in den agb steht.

Hi,

fair wäre es wenn die Werkstatt ihre Kunden net mit völlig überzogenen Ersatzteilpreisen über den tisch zieht. Es gibt auch Werkstätten die faire Ölpreise verlangen und keien Wucherpreise.

Im Endeffekt ist es auch egal was die Werkstatt sagt oder schreibt. Garantie und Kulanzleistungen werden immer noch über das Werk angerechnet und die werden sich auch net mit Ölherstellern anlegen die ihr Öl für teuer Geld nach MB Norm zertifizieren lassen.

Wenn also im Wartungsheft steht das selbst mitgebrachtes Öl z.B. nach MB Norm 229.51 eingefüllt wurde dürfte es keine Probleme im Bereich Garantie und Kulanz geben.

Es geht ja auch net darum da wegen 20 oder von mir aus 50€ so einen aufriß zu machen. Das sind schnell mal 100€ und mehr. Das macht bei einem kleinen Assist A schon einen ziemlich heftigen Anteil der Gesammtkosten aus.

Einen Aspekt haben wir dabei noch gar net betrachtet,wenn ich das Öl selbst kaufe weiß ich auch wirklich was drin ist und wenn ich da ein Top Öl von z.B. Mobil haben möchte kaufe ich mir das.

In der werkstatt habe ich darauf keine Einfluß sondern muß nehmen was das Faß gerade her gibt.

Gruß Tobias

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