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Verwarngeld --> rechtens???

VW Vento 1H
Themenstarteram 3. Mai 2003 um 11:52

hi leutz,

ich schau heut bei zeitem (ca.11:00)aus dem fenster und seh ein zettel an meiner karre hängen. Es war ein ZAHLSCHEIN unserer grünen "freunde" über 10€ mit der ordnungswidrigkeit (Jetzt haltet euch fest) "Halten nicht möglichst rechts" !!!!

nun zum szenario:

bin heut früh gegen 4 nach haus gekommen, parkt mein auto wie immer bei uns an der straße parallel zum bordstein in den markierten flächen, weil es nicht besser ging und ich keine lust zum rangieren hatte stand er dann aber ca. 30-35cm vom borstein weg. und nun die obengenannte bescherung!!!

auf dem zahlschein ist keine angabe von verletzten paragraphen, lediglich der unfachmännische/nichtssagende ausdruck ("halten nicht möglichts rechts")

ich hab mir natürlich gleich meine STVO rausgekramt und geschaut, ob es irgendwelche richtlinien gibt die diese aussage bestätigen. Ich habe keine gefunden. es gibt nur die Ordnungswidrigkeit § 12 abs. 6 STVO --> nichteinhalten des Gebots, platzsparend zu halten oder zu parken.

Da ich aber innerhalb der markierung, vor und hinter dem wagen, geblieben bin, hab ich also keine wertvollen parkflächen verschwendet, sondern nur eine fläche genutzt!!!

also trift dieser paragraph auf diesen sachverhalt NICHT zu!!!

zur info: es ist ein vekehrsberuhigter bereich, also schrittgeschwindigkeit ist PFLICHT.

Gibt es irgendwelche konkreten MAßE die besagen wie weit ich von irgendwas parken darf???das darf doch nicht im ermessenspielraum des "beamten" liegen!!!

wenn ja wo stehen sie!!

sind Verwarngelder auch dann rechtens wenn SALOPP irgendeine bemerkung als begründung draufsteht, ohne genaue paragraphen-angabe, die mir mein vergehen darlegen???

wenn sie nicht rechtens sind, sollte man es hinnehmen oder dagegen vorgehen, welches auf jeden fall kosten verursacht und es sich garantiert nicht lohnt??

ich finds frech wenn die bullen einen tiefergelgten golf sehen, dann gleich denken bei dem können wir kasse machen, der bezahlt alles weil er eh keine ahnung hat!!!

ist leider ein wenig lang geworden der thread, aber ich bin auf 180. ich als armer student muss wieder die kohle abdrücken!!

danke fürs durchhalten bis hierhin, ich bitte um rat.

ciao

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17 Antworten
am 3. Mai 2003 um 12:01

Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht so 100%ig aus aber das Verhalten eines solchen Karrieregeiers macht mich auch schon wütend! Ich werde nämlich auch gerne mal mit solchen Schikanen überrascht!...Und das wahrscheinlich nur weil man kein Auto hat wie jeder andere!!!

am 3. Mai 2003 um 12:02

Ich glaube es muss noch eine Restbreite von 2,50 Meter für die Fahrbahn frei bleiben.....kann aber natürlich auch im Irrtum sein. Am Besten warten bis das Ticket nach hause kommt, dort muss ja die Art der Verletzung inklusive Paragraphen stehen.

Themenstarteram 3. Mai 2003 um 12:10

war grad nochmal mit nem augenmaß ausmessen, lasst es 50cm sein, aber die machen den braten auch nicht fett.

soweit ich weiß, muss,beim parken ohne gekennzeichnete flächen, ein mindestabstand von 3metern frei bleiben, dies gilt aber nur bei fahrbahnen mit mittelstreifen. aber ganz so sicher bin ich mir auch nicht, weil halt hier ein verkehrsberuhigter bereich.

es kommt kein ticket mehr, hab nen kompletten zahlschein bekommen, muss ich nur noch ausfüllen und einzahlen, dann wär die sache gegessen...

aber bei solchem schwachsinn(bis jetzt) seh ich das nicht ein.

Wenn die entstanden Lücke kleiner 2.50 m ist, stehst Du im Parkverbot. Da gäbe es einen Paragraphen.

Ich glaube auf öffentlichen Straßen werden 30 cm zur Bordsteinkante tolleriert. Bei gekennzeichneten Parkflächen, weiß ich nicht wie das ist. Wenn Dein linker Spiegel innerhalb der Fläche ist, sollte es eigentlich keinen Grund für ein Verwarngeld geben. Das würde ich dokumentieren. Denn Du willst ja nicht mit Deinem rechten Spiegel die Fußgänger belästigen!

Gruß OTTO

naja das ist immer so eine sache . wenn es 2 Cop´s waren dann wirst du schlechte Karten haben auch wenn du Ordnungsgemäss geparkt hast .

Wenn du ein Foto macht dann werden die sagne das das Auto so beim ausstellen des Tickets nicht gestanden hat .

das ist immer das Problem bei solchen sachen , sicher ist das Mega Ärgerlich , aber ich würde die 10 € Zahlen und mir meinen Teil dazu denken . Nich das du jetzt unnötig stress machst und das es dann evtl Teuer wird .

das ist eben unser Rechtsstat

am 3. Mai 2003 um 16:04

Die Sache ist eigentlich nicht rechtens. Man muss dir zumindest eine Chance geben Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. ICh würde mal zu den Grünen fahren (am besten zu der Inspektion, die dir den Wisch ausgestellt haben) und dann sagts du denen, dass du Einspruch erhebst. Damit hast du schonmal wieder etwas Zeit geschunden um dich schlau zu machen. Auf einem echten Strafzettel steht zusätzlich auch noch Verstoß nach §1 StVO (Standardparagraph) und dann zusätzlich noch der Paragraph, nach dem du noch einen Verstoß begangen hast. Ich finde persönlich diese Variante, die man dir da rangepappt hat nicht ganz grün, aber naja.

Aus welchem Bundesland kommst du denn? In Hamburg würde mich das z.B. nicht wundern (Grüße an Herrn Schill). In NRW hingegen ist das schon ungewöhnlich.

Themenstarteram 3. Mai 2003 um 19:10

komme aus brandenburg, der osten braucht halt die kohle!!!

 

die chance auf widerspruch besteht ja, den kann ich schriftlich bei den grünen zu protokoll geben, nur bringt es mir nichts...

DENN --> die sachbearbeiter nehmen sich den fall zur brust und wägen ab, Einstellen oder Anzeige, zu 80% geht dieser fall dann vor gericht und der richter muss dann entscheiden.und wenn der mich (ein jugendlicher mit tiefergelgtem golf) da sieht, hab ich eh keine chance. die kosten(verwaltung und gericht) zahle auf jeden fall ich, auch wenn ich gewinne. also heißt es dann. Herr XXX, Sie brauchen die ordnungswidrigkeit in höhe von 10€ nicht bezahlen, die gerichtskosten zahlt der angeklagte.

ich liebe unser Rechtssystem, du hast das recht Widerspruch einzulegen, nur bringen wird dir das recht nichts.

so sieht das aus, aber wenn jemand ne idee hat, immer her damit.....

am 3. Mai 2003 um 19:24

Alo ich würde die 10 Euro zahlen . Gegen dir Grünen kannst Du sowieso nix machen. Bei uns gucken die sogar unters auto ob da vieleicht öl raustropft und so schabernack. Aber etwas gutes gibts doch noch : Letzten haben die geblitzt und dann kam ein zivilbullen auto angerasst - die waren ja im Einsatz. Und weil das Blitzauto sco sceisse sTand wurde dabei ein Spiegel abgerissen und die Stadtbullen haben jatzt voll ärger weilo die kripo die wegen Behinderungen eines Polizeieinsatzes angezeigt hat. Und gestern wurde das Blitzauto von nem Krankenwagen plattgemacht :-)))))))

am 3. Mai 2003 um 19:44

hey ho :)

30cm is aber auch schon ein ganz schönes Stückchen :D lernt man in der Fahrschule nich irgendwas von max. 20 cm oder so?

Weiß das aber nich mehr genau, dafür is die Fahrschulzeit einfach schon zu lang vorbei ...

also, hier liegt gerade ne nackte polizistin neben mir *g*

naja und weil ich ja nett bin habsch mal gefragt...

also, alles über 30cm gibtn ticket, UND das ist rechtens!

und auf dem ticket muss der paragraph nicht draufstehn... :(

also pgh musste wohl zahlen...

aber mal so nebenher, da hatten die grün-weissen wohl langeweile, und du warst ihr spielzeug...

naja rotzdem musst du zahlen!

wenns vor gericht geht bezahlt stehts der verlierer, nicht der angeklagte. wenn du also gewinnst zahl vater staat. das wegen 30 cm abrechnen usw ist natürlich spielkrams, und da hatten die wohl auch langeweile, aber das kommt halt vor, und je auffälliger das auto, desto öfter ;)

Themenstarteram 4. Mai 2003 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von Theresias

also, hier liegt gerade ne nackte polizistin neben mir *g*

naja und weil ich ja nett bin habsch mal gefragt...

also, alles über 30cm gibtn ticket, UND das ist rechtens!

also wenn ne nackte polizisten neben mir liegen würde, würde sie meine 30cm von ganz alleine bemerken *husthust*

aber im ernst, irgendwann hab ich nen ticket an der scheibe, auf dem steck "10€ wegen eines nicht gewaschenen wagens, weil es das stadtbild negativ beeinflusst"

wenn ich ein ticket bekomme, möchte ich mindestens mein Fehler rechtlich nachvollziehbar kommentiert haben.

ciao

hmm... ist doch kommentiert, du parkst zu weit vom borsteinweg, okok, aber auch polizisten müssen kein abitur haben! da reicht ein realschulabschluss! und bei den älteren semestern ist der schon ne weile her, und ne pflicht, den paragrphen dazu zu schreiben gibbet eh net.

was die nackte polizistin angeht, ja die is nu leider wieder auf dem weg in ihre "kaserne"... :(

aber war trotzdem n schönes wochende ;)

:D:D

Themenstarteram 4. Mai 2003 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von PayDay

wenns vor gericht geht bezahlt stehts der verlierer, nicht der angeklagte. wenn du also gewinnst zahl vater staat.

das ist im real-life so, aber nicht wenn du gegen den staat gehst. mein daddy wurde mal zu unrecht geblitzt, angeblich 30 obwohl nirgends ein schild stand. er zog vor gericht und der richter entschied, dass er nicht zahlen muss und keine punkte bekommt. die gerichtskosten trägt er trotzdem selber. zwar ein vielfaches des bußgeldes, aber man kann ja nicht jeden machen lassen wie er will.

ciao

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