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Verwarnungsgeld auf öffentlichem Parkplatz

Themenstarteram 18. April 2016 um 13:52

Hallo zusammen

Ich habe heute mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt. Da kein Parkplatz frei war parkte ich neben einem anderen Auto, jedoch nicht auf einer vorhergesehenen Markierung. Ich habe den Verkehr auf dem Parkplatz dadurch auch nicht behindert. Ich bin Student und die Uni ist 2 min entfernt. Dennoch habe ich ein Knöllchen von 10€ bekommen. Ich sehe das nicht ein und werde das nicht zahlen. Was kann ich als Begründung nennen, dass ich nicht bezahlen muss ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwiiiiin schrieb am 18. April 2016 um 19:24:11 Uhr:

Ich studiere Medical Engineering und halte von den Kommentaren die meinen mich blöd darzustellen nichts! [.....]

Die anderen stellen dich nicht blöd dar, das machst du schon ganz alleine! :D

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Du musst bei einem Verwarngeld gar keine Begründung nennen wenn Du dies nicht zahlen möchtest.

Dies ist ja lediglich ein Angebot für dich um kein Bußgeldverfahren zu eröffnen.

Ob es sich lohnt bei einem späteren Bußgeldverfahren (welches zusätzlich noch Gebühren von 28,50 € für dich bring) Einspruch einzulegen müsste man die genaue Örtlichkeit kennen, grundsätzlich ist Parken in zweiter Reihe verboten.

nichts.

Zum Parken sind Straßen da. Auf Plätzen ist es erlaubt, wenn es explizit gestattet ist. Dazu gibt es Markierungen. Wer außerhalb der Markierungen parkt, parkt unerlaubt.

Der Hinweis, den man oft findet, dass Parken innerhalb der Markierungen gestattet ist, ist streng genommen gar nicht notwendig.

Themenstarteram 18. April 2016 um 14:01

Als Begründung steht auf dem Knöllchen "Weniger als 5 Meter Abstand zur Kreuzung"

am 18. April 2016 um 14:01

Zitat:

@Erwiiiiin schrieb am 18. April 2016 um 15:52:44 Uhr:

Was kann ich als Begründung nennen, dass ich nicht bezahlen muss ?

Was inmmer du möchtest. Ist völlig egal. Weil - zahlen musst du so oder so (ein bisschen mehr, wenn du die Verwaltung zur Tätigkeit zwingst).

 

EDIT: Eine gute Begründung. Deswegen malen sie die Parktaschen - ginge in dem Fall aber auch ohne.

Hallo,

Du weisst also dass du den Verkehr nicht behindert hast.

Dann frage ich mich natürlich warum man sich die Mühe macht und die Plätze kennzeichnet.

Bezahe die zehn Euro und lerne daraus.

Seelze 01

Erinnert mich an einen (blöden?) Witz: Sagt der Chef zum Neuen "nehmen Sie sich mal den Besen und fegen den Hof" darauf der Neue "hören Sie mal, ich hab studiert" - darauf der Chef "ok., dann erkläre ich Ihnen, wie das geht".

Schreib also einfach "ich bin Student und die Uni ist 2 min entfernt" - das hilft bestimmt. Oder schreib "ich wusste leider nicht, wofür die Markierungen dort sind" - könnte auch helfen.

am 18. April 2016 um 14:06

Und was genau daran siehst du jetzt nicht ein? Das du nicht in einer Markierung geparkt hast oder der Abstand von 5 Metern zu einer Kreuzung nicht eingehalten wurde.

Ich würde eher sagen: blöd gelaufen. Zahlen und gut ist.

Themenstarteram 18. April 2016 um 14:06

Naja ich warte auf den Brief und werde darauf bestehen dass ich Recht habe und dass ich niemanden oder den allg Verkehr auch nicht behindert habe weder die 5 Meter zu wenig Abstand noch sonst was.

am 18. April 2016 um 14:10

Zitat:

@Erwiiiiin schrieb am 18. April 2016 um 16:06:40 Uhr:

Naja ich warte auf den Brief und werde darauf bestehen dass ich Recht habe und dass ich niemanden oder den allg Verkehr auch nicht behindert habe weder die 5 Meter zu wenig Abstand noch sonst was.

Bis du sicher, dass du in der Fahrschule warst?

Du kannst nicht darauf bestehen, dass du Recht hast (das würde voraussetzen, dass du es hast. Diese Logik kommt aber erst im 5. Semester dran).

Allenfalls, dass du glaubst, dass du Recht hättest.

am 18. April 2016 um 14:17

Die Begründung merk ich mir. Aber, aber, aber... ich stand zwar in der Feuerwehreinfahrt aber es hat doch gar nicht gebrannt in der Zeit. :D

Oder: Ich stand zwar im Parkverbot, aber ich habe ja nur gehalten, da ich mein Auto jederzeit aus dem Wohnzimmerfenster sehen kann. :p

Und ausserdem hab ich Recht!

Zitat:

@situ schrieb am 18. April 2016 um 16:10:52 Uhr:

Zitat:

@Erwiiiiin schrieb am 18. April 2016 um 16:06:40 Uhr:

Naja ich warte auf den Brief und werde darauf bestehen dass ich Recht habe und dass ich niemanden oder den allg Verkehr auch nicht behindert habe weder die 5 Meter zu wenig Abstand noch sonst was.

Bis du sicher, dass du in der Fahrschule warst?

Du kannst nicht darauf bestehen, dass du Recht hast (das würde voraussetzen, dass du es hast. Diese Logik kommt aber erst im 5. Semester dran).

Allenfalls, dass du glaubst, dass du Recht hättest.

Die Antwort war Spitze ich habe am Boden gelegen.

Seelze 01

Du hast dich nicht an die vorgeschriebenen Regeln gehalten, also ist der Sachverhalt doch klar. Ich wüsste jetzt auch nicht, was man da noch rumlamentieren muss. Zahlen und gut ist.

Studierst du Jura?

Zitat:

@Erwiiiiin schrieb am 18. April 2016 um 16:06:40 Uhr:

Naja ich warte auf den Brief und werde darauf bestehen dass ich Recht habe und dass ich niemanden oder den allg Verkehr auch nicht behindert habe weder die 5 Meter zu wenig Abstand noch sonst was.

Genau, bitte tu dies.

Manche wollen es halt eben auf die teure Art und Weise lernen.

Wünsche dir viel Glück dabei und berichte doch bitte den Ausgang hier mit einem Screenshot, wenn Du dein Recht, wie Du es nennst durchbekommen hast.

Zitat:

@Erwiiiiin schrieb am 18. April 2016 um 16:01:13 Uhr:

Als Begründung steht auf dem Knöllchen "Weniger als 5 Meter Abstand zur Kreuzung"

Dass die 5 Meter einen Hintergrund haben, ist dir noch nie in den Sin gekommen? Den Platz braucht beispielsweise ein Feuerwehrauto, um um die Ecke zu kommen.

Ich würde als Begründung des Einspruchs "Ich habe Recht!" schreiben. Mit dem Fuß aufstampfen hilft sicher auch.

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