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Verwarnungsgeld wegen defektem Abblendlicht

Themenstarteram 3. April 2014 um 5:35

Mal eine Frage User,

als meine Frau heute Morgen ist, haben die Beamten Sie angehalten wegen defektem Abblendlicht,

dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum. Aber meine Frage, das ist ja nichts grob fahrlässiges, vor allem wenn man das ja auch nicht mitbekommt, darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!

wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von andy105

Mal eine Frage User,

als meine Frau heute Morgen ist, haben die Beamten Sie angehalten wegen defektem Abblendlicht,

dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum. Aber meine Frage, das ist ja nichts grob fahrlässiges, vor allem wenn man das ja auch nicht mitbekommt, darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!

wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?

Es ist interessant, dass gleich die Abzockkeule ausgepackt wird.

Wie die Komunikation zwischen deiner Frau und den Beamten abgelaufen ist wissen wir nicht.

Fakt ist das Fahrzeug hatte einen Defekt.

Es liegt ganz einfach im Ermessen des Beamten.

So eine Situation hatte ich auch mal und noch keine Anzeige ob eine Lampe defekt ist.

Ich war damals sofort bereit die Lampe zu wechseln und die Sache war erledigt.

Sollte das Fahrzeug dem Fahrer einen Hinweis geben, dass eine Lampe defekt ist kann man die Sache durchaus anders sehen.

Es liegt mir fern etwas zu unterstellen.

Auto

Lampe defekt leuchtet auf. :mad:

Fahrer

Ich hab jetzt keine Zeit muss zur Arbeit. Mach ich später :rolleyes:

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Hi,

wenn es grob Fahrlässig gewesen wäre dann hätte es mehr gekostet als 15€ ;)

Das ist einfach ne einfache Verwarnung.

Ist zwar schon ungewöhnlich,in den meisten fällen wird wohl nur darauf hingewiesen und ermahnt das schnell beseitigen zu lassen. Aber grundsätzlich kann wohl durchaus immer ein 15€ Verwarngeld ausgesprochen werden.

War es noch dunkel?

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von andy105

Mal eine Frage User,

als meine Frau heute Morgen ist, haben die Beamten Sie angehalten wegen defektem Abblendlicht,

dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum. Aber meine Frage, das ist ja nichts grob fahrlässiges, vor allem wenn man das ja auch nicht mitbekommt, darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!

wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?

Es ist interessant, dass gleich die Abzockkeule ausgepackt wird.

Wie die Komunikation zwischen deiner Frau und den Beamten abgelaufen ist wissen wir nicht.

Fakt ist das Fahrzeug hatte einen Defekt.

Es liegt ganz einfach im Ermessen des Beamten.

So eine Situation hatte ich auch mal und noch keine Anzeige ob eine Lampe defekt ist.

Ich war damals sofort bereit die Lampe zu wechseln und die Sache war erledigt.

Sollte das Fahrzeug dem Fahrer einen Hinweis geben, dass eine Lampe defekt ist kann man die Sache durchaus anders sehen.

Es liegt mir fern etwas zu unterstellen.

Auto

Lampe defekt leuchtet auf. :mad:

Fahrer

Ich hab jetzt keine Zeit muss zur Arbeit. Mach ich später :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von andy105

dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum.

In der Regel geht die Glühbirne beim Einschalten kaputt, und nicht während der Fahrt. Ich würde deine Frau mal fragen, wo sie einen zwischenstop gemacht hat. ;)

Ich kenne es so, das die Polizisten einen kostenlos drauf hinweisen. Wenn man allerdings täglich die gleiche Strecke fährt, und an unterschiedlichen Tagen mit defektem Licht an einer Polizeikontrolle vorbei fährt, dann wisen die, das dies schon länger so ist. Die ersten male haben sie deine Frau nicht raus gewunken, und dann gabs direkt einen Zahlschein.

Eventuell wurde deine Frau mit jemanden verwechselt, der ein identisches Fahzeug mit defektem Licht fährt.

Meiner Meinung nach ist das nicht legal.

Es gibt eine Pflicht vor Fahrtantritt die Beleuchtung zu prüfen. Einen Ausfall während der Fahrt kann man natürlich mit Mängelschein belegen, aber Geld kann das erst kosten wenn am nächten Tag wieder mit ausgefallenem Licht gefahren wird.

Ich würde das definitiv nicht zahlen.

PS. Schon klar daß zu 99,99% keiner seine Beleuchtung prüft und sehr viele wochenlang so rumfahren (teilweise leuchtet noch nicht mahl mehr das Standlicht).

Gruß Metalhead

Mensch, zahle das "Verwahngeld" und gut ist's! Warum aus so einer Lappalie - ob man es gerecht findet oder nicht - sich diese wunderschönen Frühlingstage versauen? Zahlen, abhaken - das Leben geht weiter!

Themenstarteram 3. April 2014 um 6:58

Moin zusammen,

@Turbotobi, war schon hell gewesen wir fahren hier im Norden generell immer mit Licht "Um zur Verkehrssicherheit" beizutragen, hätte man lieber sein lassen sollen.!!!!

Wir haben leider keinen BC im Fahrzeug der einen Hinweis hätte geben können, geht mir auch nicht um die 15Euro geht irgendwo ums Prinzip, hatte das vor einem halben Jahr schonmal und habe bereitwillig bezahlt! Da hat sich der Herr "Rechtshüter" wärend des vorbeifahrens das Nummernschild wohl gemerkt und schnell aufgeschrieben um seinen Lohn zu sichern. Da muss man sich doch irgenwie wehren können,

damit solch Abzocke mal gestoppt wird, habe nichts dagegen Mangelkarte wegen Abgenutzten Reifen oder kaputten Scheinwerferglas zu bekommen, wir wollen ja auch keine anderen Teilnehmer gefährden!

nur weil ein Glühdraht defekt ist immer gleich zulangen??!Standlicht und sogar Begrenzungsleuchten gingen und wegen eingeschaltetem Nebellicht haben die Blauen nix gesagt.

Für mich sind das Lack...! Zuviel Langeweile hier oben.

Mich würde mal Interessieren ob jemand das gleiche Problem hatte und mit einem Widerruf erfolg hatte,

auch wenn nur 50 ct gewesen wären, bin nicht einfach bereit das so hinzunehmen, weil das Abzocke ist...

am 3. April 2014 um 7:05

Zitat:

Original geschrieben von andy105

darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?

Na man kann dem Verwarnungsgeldbescheid widersprechen

 

Mit dem Verwarnungsgeld in Höhe von fünf bis 35 Euro werden kleine Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht ("geringfügige Ordnungswidrigkeiten") geahndet.

Wird das Verwarnungsgeld nicht gezahlt, gibt es mehrere Möglichkeiten: Trägt der Betroffene einen nachvollziehbaren Grund für die Begehung der Ordnungswidrigkeit vor, prüft die Behörde, ob das Verfahren eingestellt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Meiner Meinung nach ist das nicht legal.

Warum nicht legal?

Defektes Beleuchtung = Fahrzeug nicht verkehrssicher

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Mensch, zahle das "Verwahngeld" und gut ist's! Warum aus so einer Lappalie - ob man es gerecht findet oder nicht - sich diese wunderschönen Frühlingstage versauen? Zahlen, abhaken - das Leben geht weiter!

Sorry, das sehe ich definitiv anders.

Wenn ich mist gebaut hab, zahl ich gerne, aber nur dann.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von andy105

 

Standlicht und sogar Begrenzungsleuchten gingen und wegen eingeschaltetem Nebellicht haben die Blauen nix gesagt.

Warum waren die Nebelscheinwerfer an?

Zitat:

Original geschrieben von andy105

..... geht irgendwo ums Prinzip,.....

War das Abblendlicht nicht in Ordnung?

Wenn JA dann KANN um deinem Prinzipgedanken rechnung zu tragen ein Verwarngeld eingefordert WERDEN muss natürlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von andy105

... geht mir auch nicht um die 15Euro geht irgendwo ums Prinzip, ...

Ja, aber das ist doch das Prinzip:

Nach Hinweis muss das sofort korrigiert werden, dann bleibt es auch kostenlos. Macht man dies nicht sofort, dann kostet es Geld, besteht zu dem Zeitpunkt auch noch Lichtpflicht (Dunkelheit, ...) dann gibt es noch ein Verbot der Weiterfahrt.

am 3. April 2014 um 7:29

Richtig so!

Für LKW und andere unbeliebte Mit-Verkehrsteilnehmer (Motorräder) werden immer die härtesten Strafen gefordert, "Achtung Kontrolle" wird mit tiefer Schadenfreude geschaut, aber wenn es an den eigenen Geldbeutel gehen soll, wird laut aufgeschrien!

Zitat:

Original geschrieben von andy105

Mal eine Frage User,

als meine Frau heute Morgen ist, haben die Beamten Sie angehalten wegen defektem Abblendlicht,

dieses ist aber auf dem Weg zur Arbeit während der Fahrt kaputt gegangen, da ich vorhin noch gesehen habe das es heile war. Ersatz liegt immer im Kofferraum. Aber meine Frage, das ist ja nichts grob fahrlässiges, vor allem wenn man das ja auch nicht mitbekommt, darf deswegen ein Verwahngeld von 15 Euro geben? Weil man kann ja auch nichts dafür wenn mir während der Fahrt der Reifen platzt!!!!

wie verhält man sich da am besten, da ich das nun wirklich nicht einsehe das zu bezahlen, das ist für mich Abzocke nichts anderes?

Du hättest eine Chance. Weise glaubhaft nach das bei Fahrtantritt alles i.o. war.

Wenn die einfache Aussage genügen würde könnte das jeder behaupten und keiner würde sich mehr kümmern.

15 Euro sind ein kleines Verwarngeld, keine Strafe.

Pech gehabt, es kann jeden treffen.

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