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Verzögern auf der rechten Fahrbahn vor einer Ausfahrt

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 23:33

Hi,

wie sieht es rechtlich aus, wenn ich unmittelbar nach einem Fahrspurwechsel von links nach rechts den Blinker setze (oder gesetzt lasse) und dann etwas stärker verzögere, weil der Verzögerungsstreifen an der folgenden Ausfahrt nicht lang genug ist, um den Geschwindigkeitsüberschuss gefahrlos und angemessen (also keine grundlose Vollbremsung) abzubauen?

Ist dies direkt nach dem Einscheren erlaubt?

Immerhin kann es passieren, dass der Hintermann die Situation mit dem Blinker nicht gleich richtig deutet und sich genötigt fühlt. Ich weiß, dass dieses Vorgehen nicht optimal und partnerschaftlich ist, aber im dichten Verkehr bleibt einem teilweise kaum eine andere Möglichkeit. Und wenn selbst auf der rechten Spur Tempi >150 gefahren wird, macht man sich garantiert ganz schnell Feinde...

Hab bisjetzt nur folgende Ansätze:

- Ordnungsgemäß überholt und eingeschert => Keine Behinderung während des Überholvorgangs

- Absichten (AB an der nächsten Ausfahrt verlassen) durch Blinker angekündigt und aus diesem Grund gebremst => Kein grundloses Bremsen

Erscheint mir in der Kombination aber doch nicht ganz "ordnungsgemäß" - wahrscheinlich wegen der kurzen Zeit zwischen Spurwechsel, Blinken und Verzögern.

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44 Antworten
am 23. Juli 2006 um 1:51

Hallihallo!

Ganz einfach: Entwerde erst auf der Verzögerungsspur verzögern oder das Überholen vorher einfach bleiben lassen. Alles Andere ist selbst wenn legal nicht gerade nett und allein schon deswegen zu lassen.

MfG Meehster

am 23. Juli 2006 um 7:26

Wie wäre es in so einem Fall, wenn man einfach nur vorrausschauend fähre und nicht mehr vor der Ausfahrt überholt? Ist ha schließlich egal, ob ich jetzt 3 Sekunden später in der Ausfahrt bin, weil der vor mir statt 150 nur 130 fahrt.

CU Markus

Ja, zwei Antworten und beide entstanden in dieser Form offenbar auf Grund massiver Leseschwäche.

Willkommen bei Motor-Talk :D

am 23. Juli 2006 um 11:22

Ich denke mal, wenn du den Blinker kurzzeitig rausnimmst und einige Meter auf der rechten Spur gradeausfährst, kann dir keiner was. Musst natürlich auch den nötigen Sicherheitsabstand grade nach hinten wahren...

Sollten Verzögerungsstreifen nicht immer ausreichend sein, seine Geschwindigkeit ausreichend zu reduzieren?

am 23. Juli 2006 um 12:06

An Baustellen kann dies schonmal knapp werden.

Ausserdem kommt das ja auch immer auf die Geschwindigkeit an ;)

Trotzdem schafft man das denke ich ohne quitschende Reifen auf den meisten Verzögerungsstreifen ausreichend runterzubremsen....

am 23. Juli 2006 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

An Baustellen kann dies schonmal knapp werden.

Deshalb gilt in den meisten Baustellen 60 oder 80, damit es eben nicht knapp wird.

Zitat:

Original geschrieben von Habe-kein-Auto

 

Deshalb gilt in den meisten Baustellen 60 oder 80, damit es eben nicht knapp wird.

Das ist doch mal ein interessanter Fakt. Ich verlasse mich nämlich meistens darauf, dass der Verzögerungsstreifen ausreichend dimensioniert ist. Wenn ich nach gefühl bremsen würde, würde ich schon auf der rechten Spur abbremsen beginnen, aber ich weiß eben, dass man es um den rückwärtigen Verkehr nicht zu behindern nur auf dem Verzögerungsstreifen machen sollte. Und in dieser Hinsicht verlasse ich mich dann auch darauf, dass der Streifen der zulässigen Geschwindigkeit angepasst ist.

am 23. Juli 2006 um 13:46

Hm, kann das jetzt nicht definitv sagen, aber gibt es nicht auch Verkürzte Verzögerungsstreifen wo auf den Fahrstreifen keine Baustelle ist. Aber mindestens 120 wird wohl trotzdem sein.

Auf nem normalen Verzögerungsstreifen kann man locker auch von 180 abbremsen...

am 23. Juli 2006 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Hm, kann das jetzt nicht definitv sagen, aber gibt es nicht auch Verkürzte Verzögerungsstreifen wo auf den Fahrstreifen keine Baustelle ist. Aber mindestens 120 wird wohl trotzdem sein..

Ich kenn da ein paar Stellen in Neufünfland, da gibt es teilweise sehr kurze Ausfahrten, die noch aus den Zeiten der Reichsautobahnen stammen dürften. Allerdings ist an diesen Stellen dann auch auf Tempo 100, teilweise auf Tempo 80 begrenzt.

CU Markus

am 23. Juli 2006 um 14:48

...ich nehm einfach die nächste Ausfahrt. Kommt halt schon mal vor, daß man zu schnell unterwegs ist und bevor das dann die totale Harakiri-Aktion wird... einfach eine weiterahren....

am 23. Juli 2006 um 15:30

Was bedeutet "ordnungsgemäß"?

Wenn du dir schon Gedanken darüber machst, ob sich jemand behindert oder genötigt fühlen könnte, scheint es ja schon gewisse Reibungspunkte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu geben.

Soweit ich weiss, ist es nicht erlaubt, auf dem Fahrstreifen schon zu verzögern. Vielleicht nicht explizit, aber sobald man jemanden behindert etc. dann wohl schon.

Auch deinen Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen.

Selbstverständlich ist das Verzögern auf dem Fahrstreifen eine unnötige Verzögerung.

Sie ist nicht notwendig und damit gerechtfertigt, weil du abfahren willst (auch nicht aus der Sache per se, dafür gibt es ja den Verzögerungsstreifen), sondern du hast sie durch dein Fahrverhalten notwendig gemacht.

Spätestens dann wenn, du bei einer solchen Aktion den Sicherheitsabstand des Überholten wieder wegbremst, allgemein Sicherheitsabstände unterschreitest oder irgendjemanden behinderst, nötigst oder gefährdest, ist so eine Aktion NICHT erlaubt.

Über den Stil könnte man sich streiten.

Edit:

Zitat:

Ein riskanter Fahrstreifenwechsel über mehrere Spuren – zum Beispiel um noch die Autobahnausfahrt zu erwischen – ist unverantwortlich. Schnell hat man nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr gebracht. Die Folge sind mitunter schwere Unfälle. Daher gilt: Am besten schon weit vor der Ausfahrt auf den rechten Fahrstreifen wechseln und das Tempo langsam zurücknehmen.

http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20050215/b_6.phtml :)

am 23. Juli 2006 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Daher gilt: Am besten schon weit vor der Ausfahrt auf den rechten Fahrstreifen wechseln und das Tempo langsam zurücknehmen.

Anscheinend kommt aber für einige die Ausfahrt zu plötzlich, auch wenn sie schon nen Kilometer vorher angekündigt wird ;)

CU Markus

am 23. Juli 2006 um 15:48

In jedem Fall verstößt man aber doch gegen §1. Oder?

Genug geklugscheißert ;)

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