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verzweilung ist das noch zu fassen führerschein entzogen
hallo erstmal
durch rum schauen bin ich auf diese seite gelandet ;-) und hab da direkt mal eine geschichte und fragen dazu
wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen könnte oder jemand sich gut mit dem verkehrsgesetz aus kennt!?
folgendes vor ca 1 1/2 monaten hatte wir die polizei im haus stehe und verlangte von meinen freund den führerschein.. grund er wollte angeblich seine ex-frau über den haufen fahren "häää" dumm schauend und unter protest mußte er seinen führerschein doch abgeben .. dazu gibs zwar ne lange vorgeschichte aber ich versuche mich kurz zu halten ..
nach einen treffen mit seiner ex-frau bei caritas wo es wegen den gemeinsamen kindern ging wurde er erst beschimpft und verfolgt von ihr bis er am auto war und weg führ ,danach muß seine ex-frau zur polizei gegangen sein heulend und zitternd und brachte zur aussage das er sie genötigt hätte und mit dem auto auf sie los führ mit einem sprung zur seite konnte sie sich wohl noch retten ..(es gibt nur einen hacken diese str ist eine einbahn str also hätte er in die einbahn str reinfahren müssen !dann soll er auf sie zugefahren sein und mit beiden vorderrädern auf dem bürgersteig gestanden haben was auch nicht geht sonst wäre er in ein haus gerast heißt wir hätten einen extremen frontalschaden am auto da ein haus an der stelle steht zu dem kann man mit vollgas keinen hohen bürgersteig auffahren wenn zu dem davor parkende autos stehen oder sehe ich das falsch???? )
haben von der str fotos gemacht der unser anwalt auch ans amtsgericht gesendet hat nun karm gestern ein brief vom landesgericht der führerschein bleibt weg .. in der ganzen sache wurde er kein mal angehört konnte keine aussage tätigen nur weil man ihr glaub .. es gab auch keinen zeugen ect .. wir familie freunde verstehen die welt nicht mehr ..
ist das alles so rechtlich in der zeit war ich auch schwanger hatte schwangerschaftsdiabetes und hätte arztgänge machen müssen was sie alles wüßte, er verliehrt vielleicht seine arbeit weil bus und bahn kein pünktliches ankommen zur arbeit zu lassen ..
was können wir tuen machen oder kennt nich jemand aus der tips gegeben könnte..
wäre für jede art von antwort dankbar ..
mfg
MissSpeedy
Beste Antwort im Thema
Wenn Ihr die Sache bereits einem Anwalt übergeben habt, nehme ich an, dass dieser alle angemessenen Rechtsmittel ausgeschöpft haben wird.
Welche Tips erwartest Du also von Mitgliedern eines Auto-Forums?
Außer Mitleid (wenn überhaupt) wird es wohl nicht viel geben...
Aber evtl. gibt es eine Lehre die Dein Freund aus der Geschichte ziehen könnte und die auch im Straßenverkehr anwendbar ist:
Offenbar ist eine Sorgerechtsfrage o.Ä. nach einem Klärungs-Termin so weit eskaliert, dass die ex-Frau Deines Freundes zur Polizei ging weil sie sich bedroht fühlte.
Ich will jetzt überhaupt nicht wertend fragen: "Wer hat angefangen, wer war im Recht, wer aggressiv, etc..."
Aber vor diesem Hintergrund würde ein klug agierender Mensch wissen, dass es sich immer auszahlt, in einer strittigen Situation de-eskalierend aufzutreten. -D.h. einen Schritt zurücktreten, sich überlegen:
- "Worum geht es auf der sachlichen Ebene?"
- "Welche Probleme habe ich auf der Beziehungsebene und wie kann ich diese verringern oder lösen?"
und dann letztlich:
- "Wie kann ich das Problem auf der Sachebene so angehen, dass beide Partner mit der Lösung leben können, oder gibt es unüberwindbare Differenzen, die nur mit Schlichtung durch einen dritten zu klären sind?"
D.h. die Lehre, die hier zu lernen ist und auch im Straßenverkehr anwendbar ist:
Es geht niemals bloß darum "Recht" zu haben. Das ist die Betrachtungsweise von Menschen bis etwa zum Grundschulalter (das ist jetzt eine Wertung die ich mir nicht verkneifen konnte).
Sondern es geht stets darum, die für alle beteiligten Parteien optimalste Lösung zu erreichen, d.h. lösungsorientiert vorgehen ist immer Trumpf. In neudeutsch hat sich in diesem Zusammenhang der Ausdruck "Win-Win-Situation" durchgesetzt, denn eine Lösung bei der einer nur verliert und der andere nur gewinnt funktioniert eigentlich nie (die Kunst dabei ist natürlich, trotzdem möglichst wenig eigenen Verhandlungsspielraum zu verschenken).
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47 Antworten
Moin,
Da ein Führerscheinentzug wegen einer Straftat grundsätzlich MÖGLICH ist ... fehlen hier eindeutig INFORMATIONEN.
Aber : Nicht die Polizei sackt den Führerschein ein, sondern ein Gericht, nachdem es ein Urteil gesprochen hat.
Ergo : Entweder fehlen massive Informationen ... oder die Story stimmt SO WIE GESCHILDERT nicht.
Die einzige Antwort lautet : Anwalt nehmen und Klage einreichen.
MFG Kester
Moin,
ihr könnt eigentlich nur eins machen: Einen Anwalt nehmen (habt Ihr ja schon ) und die Gerichtsverhandlung abwarten.
Wenn es so war, wie Du geschildert hast, ist das natürlich ein üble Sache. Denk aber mal andersrum: Wenn es doch anders war, dann gehört der Führerschein wirklich eingezogen, weil er das Auto als "Waffe" benutzt hat.
Und das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft) kann im Moment nicht wissen, wie es war. Dafür gibt's dann die Verhandlung. Allerdings wundert mich, dass noch keine Anhörung stattgefunden hat. Wird aber noch kommen.
Viel Glück
P.S. Ich les grad im Vorposting: "Klage einreichen". Gegen wen? Gegen die Exfrau wegen Verleumdung bzw. unrechtmäßiger Beschuldigung einer Straftat, Falschaussage. Aber sonst wird schon was kommen. Da bedarf es keiner Klage.
Das was wirklich sinnvoll ist, habt Ihr anscheinend schon gemacht: einen Rechtsanwalt beauftragen.
Die weiteren Schritte wird er am besten kennen; Anzeige wegen vortäuschen einer Straftat, Einstweilige Verfügung etc.
Ich glaube nicht, dass der Rechtsweg immer gerecht ist, aber alles andere ist sicherlich wenig hilfreich, den Führerschein wiederzubekommen.
Viel Erfolg und Kopf hoch...
Wenn Ihr die Sache bereits einem Anwalt übergeben habt, nehme ich an, dass dieser alle angemessenen Rechtsmittel ausgeschöpft haben wird.
Welche Tips erwartest Du also von Mitgliedern eines Auto-Forums?
Außer Mitleid (wenn überhaupt) wird es wohl nicht viel geben...
Aber evtl. gibt es eine Lehre die Dein Freund aus der Geschichte ziehen könnte und die auch im Straßenverkehr anwendbar ist:
Offenbar ist eine Sorgerechtsfrage o.Ä. nach einem Klärungs-Termin so weit eskaliert, dass die ex-Frau Deines Freundes zur Polizei ging weil sie sich bedroht fühlte.
Ich will jetzt überhaupt nicht wertend fragen: "Wer hat angefangen, wer war im Recht, wer aggressiv, etc..."
Aber vor diesem Hintergrund würde ein klug agierender Mensch wissen, dass es sich immer auszahlt, in einer strittigen Situation de-eskalierend aufzutreten. -D.h. einen Schritt zurücktreten, sich überlegen:
- "Worum geht es auf der sachlichen Ebene?"
- "Welche Probleme habe ich auf der Beziehungsebene und wie kann ich diese verringern oder lösen?"
und dann letztlich:
- "Wie kann ich das Problem auf der Sachebene so angehen, dass beide Partner mit der Lösung leben können, oder gibt es unüberwindbare Differenzen, die nur mit Schlichtung durch einen dritten zu klären sind?"
D.h. die Lehre, die hier zu lernen ist und auch im Straßenverkehr anwendbar ist:
Es geht niemals bloß darum "Recht" zu haben. Das ist die Betrachtungsweise von Menschen bis etwa zum Grundschulalter (das ist jetzt eine Wertung die ich mir nicht verkneifen konnte).
Sondern es geht stets darum, die für alle beteiligten Parteien optimalste Lösung zu erreichen, d.h. lösungsorientiert vorgehen ist immer Trumpf. In neudeutsch hat sich in diesem Zusammenhang der Ausdruck "Win-Win-Situation" durchgesetzt, denn eine Lösung bei der einer nur verliert und der andere nur gewinnt funktioniert eigentlich nie (die Kunst dabei ist natürlich, trotzdem möglichst wenig eigenen Verhandlungsspielraum zu verschenken).
Zitat:
Original geschrieben von bauklo
Aber vor diesem Hintergrund würde ein klug agierender Mensch wissen, dass es sich immer auszahlt, in einer strittigen Situation de-eskalierend aufzutreten.
Ich nehme einfach mal an, daß folgende Behauptung stimmt:
Zitat:
.... nach einen treffen mit seiner ex-frau bei caritas wo es wegen den gemeinsamen kindern ging wurde er erst beschimpft und verfolgt von ihr bis er am auto war und weg führ ...
Viel mehr deeskalieren als weggehen/fahren kann man in dieser Situation wohl kaum tun.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Viel mehr deeskalieren als weggehen/fahren kann man in dieser Situation wohl kaum tun.
Grundsätzlich richtig, aber wir waren nicht dabei.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich weggehe oder davonstürme.
Und es ist erst recht ein Unterschied, ob ich wegfahre, oder mit heulendem Motor und quietschenden Reifen losbretter. Wenn da jemand nur nahe genug am Auto war, kann der sich sehr wohl bedroht fühlen.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Viel mehr deeskalieren als weggehen/fahren kann man in dieser Situation wohl kaum tun.
Grundsätzlich richtig, aber wir waren nicht dabei.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich weggehe oder davonstürme.
Und es ist erst recht ein Unterschied, ob ich wegfahre, oder mit heulendem Motor und quietschenden Reifen losbretter. Wenn da jemand nur nahe genug am Auto war, kann der sich sehr wohl bedroht fühlen.
Daß es so gewesen ist, geht aber aus Beítrag #1 nicht hervor.
@MissSpeedy:
sorry, aber irgendwas scheint an der Geschichte nicht zu stimmen.
1. Die Polizei darf ohne gerichtlichen Beschluss nicht in dein Haus kommen, und z.B. deinen Führerschein entziehen (außer bei dringendem Tatverdacht o.ä. was aber dann direkt passieren würde, und nicht Tage später)
2. Wenn es diesen gerichtlichen Beschluss gegeben hat, wird sich der Richter sicherlich beide Parteien sowie Zeugen angehört haben
3. Wir würden in diesem Fall von einem versuchten Tötungsdelikt sprechen, somit wäre da weit mehr gekommen als nur ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Zum Thema Eslakation/Deeskalation usw. muss ich hoffentlich nicht erwähnen, dass nicht dein Freund und dessen Exfrau die Leidtragenden sind, sondern die gemeinsamen Kinder. Das sollten beide Parteien nicht vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Daß es so gewesen ist, geht aber aus Beítrag #1 nicht hervor.
... deswegen schrieb ich ja, wir waren nicht dabei
Aus Beitrag #1 geht nur die subjektive Sichtweise des TE hervor. Wie es wirklich war, wissen wir nicht. Womit ich keineswegs etwas unterstellen will. Fehleinschätzungen
sind eben immer möglich.
Da stellt sich erst einmal die Frage, ob der Beschuldigte Zeugen für seine Version beibringen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da stellt sich erst einmal die Frage, ob der Beschuldigte Zeugen für seine Version beibringen kann.
Der Beschuldiger braucht keine Zeugen?
Natürlich wäre auch der (die) Beschulder(in) gut beraten, wenn die eigene Version durch Zeugen bestätigt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da stellt sich erst einmal die Frage, ob der Beschuldigte Zeugen für seine Version beibringen kann.
Der Beschuldiger braucht keine Zeugen?
nehmen wir mal den unwahrscheinlichen fall an, die Exfrau hat sich ihre Geschichte zusammengebastelt, und ganz zufällig standen ihre Mutter, ihre Schwester und ihre beste Freundin daneben.
In dem Fall wäre der Beschuldigte gut beraten, seine Version durch Zeugen bestätigen zu lassen.
Aber wie gesagt, die Geschichte kann so nicht ganz stimmen.
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
1. außer bei dringendem Tatverdacht o.ä. was aber dann direkt passieren würde, und nicht Tage später
Neben dem dringenden Tatverdacht benötigt man als rechtliche Voraussetzungen die Gefahr im Verzuge für die Anordnung von Eingriffsmaßnahmen durch die Polizei. Die Definition hierfür ist im Netz nachzulesen!
Zitat:
2. Wenn es diesen gerichtlichen Beschluss gegeben hat, wird sich der Richter sicherlich beide Parteien sowie Zeugen angehört haben
Das muss er nicht. Er kann auch nach Aktenlage entscheiden. Sonst wären ja gerichtliche Maßnahmen nie möglich, wenn der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Zitat:
3. Wir würden in diesem Fall von einem versuchten Tötungsdelikt sprechen
In diesem Fall wird niemand von einem versuchten Tötungsdelikt sprechen. Dafür fehlen eindeutig die subjektiven Tatbestandsmerkmale (wie der unbedingte Tötungsvorsatz). Allerdings liegt hier (sofern das durch uns beurteilt werden kann) zumindest eine Nötigung und/oder Straßenverkehrsgefährdung vor. Wobei in diesem Sachverhalt der Pkw absolut verkehrsfremd eingesetzt wird und die Rechtsprechung in diesen Fällen wohl eher von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ausgehen wird.
Zitat:
somit wäre da weit mehr gekommen als nur ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Beschlagnahme des Führerscheines ist keine Strafe. Die eigentliche Strafe ergibt sich später aus dem Urteil, bzw. aus einem Strafbefehl. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme des Führerscheines ergeben sich aus § 111 a StPO u.H.a. § 69 StGB.
Zitat:
Zum Thema Eslakation/Deeskalation usw. muss ich hoffentlich nicht erwähnen, dass nicht dein Freund und dessen Exfrau die Leidtragenden sind, sondern die gemeinsamen Kinder. Das sollten beide Parteien nicht vergessen.
100%ige Zustimmung!
Munter bleiben
Jens